Höhergruppierung mit Stufenvorweggewährung

Begonnen von Chris90, Heute um 09:43

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Chris90

Guten Morgen zusammen,

befinde mich derzeit in der EG 11, Stufe 4 aber durch einer Stufenvorweggewährung in der Stufe 5 (als Zulage).

Da ich nun mich auf eine E12 Stelle beworben habe wurde mir gesagt, dass ich dann herunterge4stuft werde auf EG12, Stufe 3...
Ist es alles so richtig ?

Verfällt die Stufenvorweggewährung auf die 5  und fängt die Stufe 4 neu an ? Ich verstehe das ganze nicht so..
Mir würden sehr viele Euros an Netto erstmal fehlen.. Gibt es hier Möglichkeiten, die man in Erwägung ziehen könnte =?

Hoffe es ist einigermaßen verständlich. Bitte um eure Hilfe..

MoinMoin

Ja, dass ist alles so richtig.

Die Zulage nach §16.5 ist eine freiwillige Leistung des AGs, die er auch widerrufen kann. Man hat keinen Anspruch auf diese Zulage!

Eine Höhergruppierung aus der EG11 Stufe 4 sollte man ablehnen. Da man sehr lange braucht um dann wieder ins Plus zu kommen (auch ohne Zulage). Da man von dort in die Eg12 Stufe 3 mit Neustart der Stufenlaufzeit kommt.

Eine gute einvernehmliche Lösung in einer solchen Situation ist, dass man die Tätigkeiten der EG12 nur vorübergehend übertragen bekommt, bis man in der Stufe 5 der 11 ist (denn von dort kommen man in die Stufe 5 der EG12).

Kann sein, dass man dann die Kröte schlucken muss, dass einem die Zulage nach §16.5 gestrichen wird und man bis zur Stufe 5 weniger Geld hat.

Chris90

Zitat von: MoinMoin in Heute um 09:55Eine Höhergruppierung aus der EG11 Stufe 4 sollte man ablehnen. Da man sehr lange braucht um dann wieder ins Plus zu kommen (auch ohne Zulage). Da man von dort in die Eg12 Stufe 3 mit Neustart der Stufenlaufzeit kommt.

Eine gute einvernehmliche Lösung in einer solchen Situation ist, dass man die Tätigkeiten der EG12 nur vorübergehend übertragen bekommt, bis man in der Stufe 5 der 11 ist (denn von dort kommen man in die Stufe 5 der EG12).

Kann sein, dass man dann die Kröte schlucken muss, dass einem die Zulage nach §16.5 gestrichen wird und man bis zur Stufe 5 weniger Geld hat.



Danke für die Rückmeldung erstmal!

Ich bekomme die Zulage zur 5 schon seit 2 Jahren, die hat nichts mit der E12 zu tun. Regulär wäre ich 2028 in Stufe 5, aber dann wird man doch auch heruntergestuft oder nicht?

E15TVL


Chris90

Okay...

es sieht so aus:
Es wird nur eine Interne AUsschreibung sein um mich auf die E12 zu kriegen aber mit solchen Einbußen werde ich es nicht machen, da mir viel an Netto verloren gehen..

Kann man auch die Umsetzung nach hinten Datieren oder ist sowas gar nicht möglich ? Wie könnte man am besten hier vorgehen ?

troubleshooting

Zitat von: Chris90 in Heute um 10:25Kann man auch die Umsetzung nach hinten Datieren oder ist sowas gar nicht möglich ? Wie könnte man am besten hier vorgehen ?

Kommt auf deinen AG an. Mein früherer AG hat das eine Weile auch mit Rücksicht auf die MA gehandhabt, bis das vorgesetzte Ministerium das unterbunden hat. Zeitversetzte Umsetzungen etc. wurden ausdrücklich untersagt, ebenso weitere Zulagen zum Ausgleich.
Verwiesen wurde auf den Garantiebetrag. Leider wird unterschlagen, dass auch die JSZ bei Wechsel von EG11 in 12 abnimmt.
Hinzu kommen halt auch die Wartezeiten.
Resultat war, dass sich erfahrene Leute nicht mehr auf die EG12-Stellen beworben haben. Aber, wenn es so gewünscht ist...

MoinMoin

Zitat von: Chris90 in Heute um 10:25Wie könnte man am besten hier vorgehen ?
Warten bis du in Stufe 5 bist. Denn wie gesagt, kommst du von EG11S5 zur EG12S5.

Also dir die Tätigkeiten zur Erprobung nur vorübergehend übertragen. Das bedeutet das du das Geld bekommst, als ob du höhergruppiert worden wärest. (Also eine Zulage (§14) in Höhe von 180€, wahrscheinlich fällt dann die Zulage nach §16.5 weg und du hast bis 2028 weniger Geld)

Du bleibst dann aber in deiner EG und deine Stufenlaufzeit läuft weiter. Wenn du dann in Stufe 5 in 2028 angekommen bist, dann überträgt man dir die Tätigkeit dauerhaft und du bist dann in der Stufe 5 der 12.



PiratJack1991

Eine Möglichkeit wäre auch noch, falls der Arbeitgeber dies unterstützt: Die Stufenlaufzeit-Verkürzung
Eine Stufenlaufzeit-Verkürzung kann meines Wissens ab der Stufe 3 in Anspruch genommen werden, wenn mindestens die Hälfte der Laufzeit der Stufe bereits verstrichen ist.
Stufe 3 = mindestens 1 1/2 Jahre
Stufe 4 = mindestens 2 Jahre
Stufe 5 = mindestens 2 1/2 Jahre

Allerdings (So war es zumindest bei mir) müssen überdurchschnittliche Bewertungen vorliegen.
Aber sicher kann hier ein Experte wie z.B. MoinMoin noch ergänzen ;)
Liebe Grüße
PiratJack1991

MoinMoin

Zitat von: PiratJack1991 in Heute um 11:01Eine Möglichkeit wäre auch noch, falls der Arbeitgeber dies unterstützt: Die Stufenlaufzeit-Verkürzung
Eine Stufenlaufzeit-Verkürzung kann meines Wissens ab der Stufe 3 in Anspruch genommen werden, wenn mindestens die Hälfte der Laufzeit der Stufe bereits verstrichen ist.
Stufe 3 = mindestens 1 1/2 Jahre
Stufe 4 = mindestens 2 Jahre
Stufe 5 = mindestens 2 1/2 Jahre

Allerdings (So war es zumindest bei mir) müssen überdurchschnittliche Bewertungen vorliegen.
Aber sicher kann hier ein Experte wie z.B. MoinMoin noch ergänzen ;)
Die Verkürzung nach §17 ist tariflich nicht an diesen Zeiten gebunden, es wird jedoch in den Durchführungsrichtlinie gerne so formuliert.
Bei ns wird der 17er nicht angewendet, da wir kein Beurteilungssystem haben und somit nicht festgestellt werden kann, wer eine erheblich Überdurchschnittliche Leistung erbringt.