Ehrenamt (Feuerwehr) und Gleitzeit

Begonnen von Martin222, Gestern um 17:40

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Martin222

Hallo,

ich arbeite in einer kleinen Kommune und bin seit 2009 in der Freiwilligen Feuerwehr.

Aufgrund von Urteilen eines Landesarbeitsgerichts Erfurt (AZ: 4 Ta 39/25) und des BAG (AZ: 6 AZR 78/08) bekomme ich aufgrund unserer Dienstvereinbarung, die eine Anwesenheitspflicht während der Sprechzeit vorschreibt, nur noch während dieser Zeiten Arbeitszeit anerkannt. Außerhalb der Sprechzeit haben wir gleitende Arbeitszeiten.

Montags haben wir von 9 bis 12 Uhr Sprechzeit. Wenn wir also um 11:30 Uhr zu einem Brand, Verkehrsunfall etc. alarmiert werden und der Einsatz bis z. B. um 18:00 Uhr andauert, wird mir nur die Zeit von 11:30 Uhr bis 12:00 Uhr anerkannt. Die fehlenden Zeiten bzw. die Differenz zur Soll-Arbeitszeit müssen wir nacharbeiten.

Im Landesbrandschutzgesetz steht, dass AN durch das Ehrenamt keine Nachteile entstehen dürfen. Ich sehe hier eine Menge Nachteile??? Die Urteile sagen leider etwas anderes.

Die gleiche Verfahrensweise gilt bei uns übrigens auch für ehrenamtliche Richter und Kommunalpolitiker, da bei uns in der Verwaltung viele Personen Ehrenämter ausüben.

Wie seht ihr das? Wenn es so durchgezogen wird, wird bald niemand mehr ehrenamtlich tätig sein.