Probezeitkündigung ÖD

Begonnen von Yves.Lisa, Gestern um 15:26

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Yves.Lisa

Hallo liebe ÖDler,

ich arbeite seit ca. 2 Monaten als Tarifangestellter (TVÖD) bei einer Gemeinde, bin also noch in der Probezeit. Es läuft bis jetzt alles super, ich bin zufrieden, die Kollegen sind zufrieden und der Vorgesetzte ist zufrieden.

Nun habe ich aber folgendes Problem: Ich habe Schulden (ca. 12.000 €) und der Gläubiger lässt sich trotz mehrmaligem Angebot nicht auf eine Ratenzahlung ein (persönliche Vendetta). Ich rechne also bald mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Für mich grds. kein Problem, da ich von dem Pfändungsfreibetrag gut leben kann und dem Gläubiger die Differenz ohnehin als Rate angeboten habe.

Allerdings habe ich in meinem Job eine gewisse finanzielle Verantwortung (Zahlungen freigeben bzw. Vornehmen) und daher habe ich jetzt große Sorge, dass ich wegen der wahrscheinlich anstehenden Gehaltspfändung eine Probezeitkündigung erhalten werde. Ich habe gelesen, dass das auch in der freien Wirtschaft durchaus häufiger vorkommt und ich denke, dass der ÖD da im Zweifel sogar noch härter durchgreift.

Hat einer von euch so etwas schon mal erlebt und ggf. irgendwelche Tipps für mich?

LG

BAT

Wir haben die andere Seite gesehen.
Im Rahmen der Heranziehung ging es selten Mal um Personen im öD, wenn nichts anderer mehr ging, verblieb nur die Pfändung (um die Akte sauber zu haben). Das Ergebnis war immer eine Kündigung. Egal in welcher Funktion und egal mit welchem "Kündigungsschutz".

MeTe

Kann nur berichten dass es durchaus Posten gibt, bei denen das definitiv ein Kündigungsgrund wäre. Mal abgesehen von Zweifel an der Zuverlässigkeit usw. allein schon aus Sicherheitsbedenken. Wer finanzielle Probleme hat ist leider statistisch ein Einfallstor für Korruption, Agententätigkeit und Ähnliches. Auch eine Sicherheitsfreigabe wär mit dem Hintergrund wohl hinfällig.

Ob das bei deinem Posten auch der Fall ist kann ich dir nicht sagen. Ich denke nicht dass finanzielle Probleme immer ein Kündigungsgrund sind. Aber sie können definitiv ein Kündigungsgrund sein - sogar ausserhalb der Probezeit - wenn es mit der Tätigkeit der Arbeitsstelle unvereinbar und keine andere angemessene Tätigkeit verfügbar ist.

Ich würde das offene Gespräch suchen. Verheimlichen lässt es sich ja sowieso nicht wenn es soweit ist.

ohjeee

Bekommst du keinen (Konsum-)Kredit, mit dem du die Schulden auf einen Schlag tilgen könntest und den höchstmöglich abbezahlst? 10% Zinsen sind wahrscheinlich immer noch günstiger als den Job zu verlieren...

Organisator

Einfach dem Gläubiger monatliche Raten überweisen (auch ohne Ratenvereinbarung) die in etwa dem entsprechen, was über der Pfändungsfreigrenze liegt. Dazu die Info an den Gläubiger, dass dir bei einer Pfändung gekündigt wird und er dann gar nix bekommt. Mal sehen, ob er dann noch vollstrecken lässt.

Am wichtigsten ist immer: Bezahlen und damit good will zeigen; eine Vereinbarung brauchts dafür nicht unbedingt.

clarion

Ich würde auch einen Bankkredit vorschlagen.