Höhergruppierung von 9b zu 11

Begonnen von Daggi72, Gestern um 07:31

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Daggi72

Guten Morgen, ich habe bereits vor längerer Zeit hier gepostet.

Es geht um die Verweigerung einer Höhergruppierung von EG 9b nach 11, die meinen Kollegen gewährt wird und mir nicht, alleine aufgrund eines fehlenden Bachelor´s/H2_Lehrgang Abschluss.

Vorweg, wir machen alle identische Tätigkeiten, die aufgrund meiner Beschwerde zwischenzeitlich bei mir geändert wurden (ich darf gewissen Dinge nicht mehr ausüben, obwohl ich seit 24 Jahren dies gemacht habe).

Auch aufgrund von Tipps, die mir vor einigen Monaten hier gegeben wurdn, habe ich eine Anwältin eingeschaltet. Der Brief bleibt bislang unbeantwortet. Sie macht die Höhergruppierung geltend sowie auch die Rückname des Aufgabenentzugs.

Gestern nun wurde mir folgendes Angebot unterbreitet:

- ich erhalte (auch rückwirkend zum 1.1.) eine Bindungszulage, die Höhe soll an die Differenz zu EG 11 reichen
- im Gegenzug muss ich mich verpflichten, den H2-Lehrgang innerhalb von 5 Jahren abzuschließen

Die Begründung ist und bleibt, dass der Bachelor/H2 eine "interne Haltelinie" der Uni ist.

Nun frage ich mich, ob ich das Angebot annehmen soll oder ob ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lasse...
 
Kann die Uni überhaupt über den Tarifvertrag eigene Regeln einsetzen?

Vielen Dank...

MoinMoin

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 07:31ich darf gewissen Dinge nicht mehr ausüben, obwohl ich seit 24 Jahren dies gemacht habe).
Ich hoffe du hälst dich daran.

MoinMoin

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 07:31Kann die Uni überhaupt über den Tarifvertrag eigene Regeln einsetzen?
Nein, aber sie kann die Arbeit verteilen wie sie will.
Und offenbar wurde dir nicht offiziell Arbeit übertragen, die du "illegal" 24 Jahre gemacht hast.

Rowhin

Die Frage ist doch: was versprichst du dir von einem Gerichtsverfahren, dass dir effektiv die Annahme des vorliegenden Angebots nicht bringt? Und ist das das die diversen Risiken eines Rechtsstreits mit dem eigenen AG wert?

Daggi72


Daggi72

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 08:37Nein, aber sie kann die Arbeit verteilen wie sie will.
Und offenbar wurde dir nicht offiziell Arbeit übertragen, die du "illegal" 24 Jahre gemacht hast.

Doch wurde sie. Wir haben aber eine Höhergruppierung beantragt, weil die Tätigkeiten eben höherwertig sind. Dem wurde ja auch für die Kollegen stattgegeben, für mich aber nicht mit dem alleinigen Grund meiner fehlenden Vorbildung

Daggi72

Zitat von: Rowhin in Gestern um 08:40Die Frage ist doch: was versprichst du dir von einem Gerichtsverfahren, dass dir effektiv die Annahme des vorliegenden Angebots nicht bringt? Und ist das das die diversen Risiken eines Rechtsstreits mit dem eigenen AG wert?

Die entscheidende  Frage liegt beim Lehrgang, den ich nicht machen möchte, wenn ich nicht muss (sprich, spielt die Vorbildung für die Entgeltgruppe eine Rolle oder nicht?)

MoinMoin

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 10:05Doch wurde sie. Wir haben aber eine Höhergruppierung beantragt, weil die Tätigkeiten eben höherwertig sind. Dem wurde ja auch für die Kollegen stattgegeben, für mich aber nicht mit dem alleinigen Grund meiner fehlenden Vorbildung
Wie schon erläutert bei fehlender Voraussetzung in der Person ist man eine EG niedriger eingruppiert.
Solle also unstrittig sein, dass du die Tätigkeiten vom AG als auszuübenden Tätigkeiten übertragen bekommen hast und sollte unstrittig sein, dass diese Tätigkeiten zur EG11 führen, dann ist schnell vor Gericht geklärt, dass du seit Übertragung mindestens in der EG10 bist.
Uu bist du aber aufgrund der "sonstigen Beschäftigten" Regelung (sofern sie bei deiner Eingruppierung existiert) auch in der EG11, was aber schwerer vor Gericht nachweisbar ist.

Wenn das dein Ziel ist. Gehe diesen Weg.(Ich hoffe der §37 ist schon ausgesetzt durch deine Forderung, damit dir nicht das Geld flöten geht)

Oder aber du nimmst das Angebot an, dass du diese höherwertigen Tätigkeiten nicht mehr machst und eine Zulage (nach 16.5 nehme ich an) zum Entgelt der EG11 bekommst (obwohl du keine hW Tätigkeiten machst) und dir dann in Ruhe überlegst, ob du trotzdem klagst oder den Kurs machst.

Daggi72

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 10:17Wie schon erläutert bei fehlender Voraussetzung in der Person ist man eine EG niedriger eingruppiert.
Solle also unstrittig sein, dass du die Tätigkeiten vom AG als auszuübenden Tätigkeiten übertragen bekommen hast und sollte unstrittig sein, dass diese Tätigkeiten zur EG11 führen, dann ist schnell vor Gericht geklärt, dass du seit Übertragung mindestens in der EG10 bist.
Uu bist du aber aufgrund der "sonstigen Beschäftigten" Regelung (sofern sie bei deiner Eingruppierung existiert) auch in der EG11, was aber schwerer vor Gericht nachweisbar ist.

Wenn das dein Ziel ist. Gehe diesen Weg.(Ich hoffe der §37 ist schon ausgesetzt durch deine Forderung, damit dir nicht das Geld flöten geht)

Oder aber du nimmst das Angebot an, dass du diese höherwertigen Tätigkeiten nicht mehr machst und eine Zulage (nach 16.5 nehme ich an) zum Entgelt der EG11 bekommst (obwohl du keine hW Tätigkeiten machst) und dir dann in Ruhe überlegst, ob du trotzdem klagst oder den Kurs machst.

§37 ist ausgesetzt:) Von demher geht mir nichts verloren. Die Zulage geben Sie mir ja nur, wenn ich schriftlich erkläre den Lehrgang zu machen.. Vorteil zu vorher ist halt, dass sie bereit sind mir rückwirkend die Zulage zu geben.

Organisator

Zitat von: Daggi72 in Gestern um 10:41§37 ist ausgesetzt:) Von demher geht mir nichts verloren. Die Zulage geben Sie mir ja nur, wenn ich schriftlich erkläre den Lehrgang zu machen.. Vorteil zu vorher ist halt, dass sie bereit sind mir rückwirkend die Zulage zu geben.

Würde ich annehmen. Du hast aktuell Tätigkeiten nach E9b und der AG könnte auch dies so belassen. Insoweit finde ich das nett vom AG, dir eine Zulage zu zahlen und dich auch noch zum Lehrgang zu schicken, die Kosten dafür zu übernehmen und dich dafür von der Arbeit freizustellen.

Daggi72

Zitat von: Organisator in Heute um 07:49Würde ich annehmen. Du hast aktuell Tätigkeiten nach E9b und der AG könnte auch dies so belassen. Insoweit finde ich das nett vom AG, dir eine Zulage zu zahlen und dich auch noch zum Lehrgang zu schicken, die Kosten dafür zu übernehmen und dich dafür von der Arbeit freizustellen.

Ja kann er. Aber meine Forderung bezieht sich nicht auf jetzt sondern wurde ja gestellt, als man mich explizit von der Höherstufung trotz gleicher Tätigkeiten ausgenommen hat wegen fehlender Vorbildung. Und die Frage ist doch, ob man das so regeln darf, weil man eine interne Haltelinie zieht.... Das man für dieses Angebot 8 Wochen braucht finde ich eher semi-nett-ich verstehe sowieso nicht, wieso man diese Zusatzkosten tragen will, damit man hinterher dasselbe macht wie vorher. Dieser Lehrgang ist ja nun für den Aufstieg gedacht und nicht für Konstrukte wie meines....Mein AG hat 0 Benefit davon

MoinMoin

Wenn eine Eingruppierungsirrtum vorliegt, dann muss man in der Tat klagen oder kuschen.

Interne Haltelinien darf man haben, aber dann hätte man dir nicht die höherwertigen Tätigkeiten übertragen dürfen, dann wäre alles paletti.
So hat man sie dir übertragen und du hast ein Anspruch auf die korrekte Bezahlung, scheiß egal ob es gegen deren interne Haltlinie verstößt, denn sie müssen sich dann an das Tarifrecht und den Arbeitsvertrag halten.
Jetzt versuchen sie ihren Fehler zu korrigieren und zu kaschieren.

Ich hoffe du hast ebenfalls dagegen etwas unternommen, dass du der Änderung des Arbeitsvertrages durch Übertragung geringwertiger Aufgaben nicht zustimmst.


Daggi72

Zitat von: MoinMoin in Heute um 09:23Wenn eine Eingruppierungsirrtum vorliegt, dann muss man in der Tat klagen oder kuschen.

Interne Haltelinien darf man haben, aber dann hätte man dir nicht die höherwertigen Tätigkeiten übertragen dürfen, dann wäre alles paletti.
So hat man sie dir übertragen und du hast ein Anspruch auf die korrekte Bezahlung, scheiß egal ob es gegen deren interne Haltlinie verstößt, denn sie müssen sich dann an das Tarifrecht und den Arbeitsvertrag halten.
Jetzt versuchen sie ihren Fehler zu korrigieren und zu kaschieren.

Ich hoffe du hast ebenfalls dagegen etwas unternommen, dass du der Änderung des Arbeitsvertrages durch Übertragung geringwertiger Aufgaben nicht zustimmst.


Ja, die Anwältin hat das in Ihrem Schreiben getan. Denn die Aufgaben wurden ja unmittelbar nach meiner Forderung geändert. Die Uni hat den Brief auch nicht beantwortet, sondern mir jetzt dieses Angebot 2 Wochen nach Ablauf der gesetzten Frist unterbreitet. Ich gehe davon aus, sie wissen, das eine Klage eine Riesenwelle nach sich zieht, wenn ich Recht bekomme:) Und das wollen sie vermeiden...

Organisator

Zitat von: Daggi72 in Heute um 08:51Ja kann er. Aber meine Forderung bezieht sich nicht auf jetzt sondern wurde ja gestellt, als man mich explizit von der Höherstufung trotz gleicher Tätigkeiten ausgenommen hat wegen fehlender Vorbildung. Und die Frage ist doch, ob man das so regeln darf, weil man eine interne Haltelinie zieht.... Das man für dieses Angebot 8 Wochen braucht finde ich eher semi-nett-ich verstehe sowieso nicht, wieso man diese Zusatzkosten tragen will, damit man hinterher dasselbe macht wie vorher. Dieser Lehrgang ist ja nun für den Aufstieg gedacht und nicht für Konstrukte wie meines....Mein AG hat 0 Benefit davon

Nein, so eine Regelung wegen einer internen Haltelinie darf man natürlich nicht treffen. Aber: Dein AG war schlau. Er hat dir ganz schnell die höherwertigen Tätigkeiten wieder entzogen, so dass du jetzt mit der 9b zutreffend eingruppiert bist. Dagegen ist es nur schwer anzugehen. Und selbst wenn du die höherwertigen Aufgaben wieder bekommen solltest, wärst du zutreffend nach E10 eingruppiert.
Daher ists für dich eigentlich ganz gut, sofort nach E11 bezahlt zu werden und eine kostenlose Qualifizierungsmaßnahme zu bekommen mit der du dich im Übrigen auch woanders bewerben kannst.

MoinMoin

Zitat von: Organisator in Heute um 13:59Dagegen ist es nur schwer anzugehen.
Wenn geklärt ist, dass man vorher EG11 Tätigkeiten übertragen bekommen hatte, dann dürfte das doch vor Gericht nicht so schwer sein, oder?