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Begonnen von Brief, Gestern um 16:34

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Stufen Eingruppierung

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Brief

Hallo liebe Community ich bin an einer Uni in Baden Württemberg nach TVL beschäftigt momentan habe ich die E8 Stufe 5 und soll durch höherwertige Tätigkeiten in die E9a kommen meine Frage ? Behalte ich meine Stufe 5 da ich in 4 ja weniger hätte da es immer heißt man fällt eine Stufe zurück und bekommt dann einen Garantiebetrag Danke im voraus

PiratJack1991

Der Gute Tarifrechner unter https://hg-tvl.bplaced.net/ sagt folgendes:

Neue Stufe in E 9a ist: Stufe 5 (4488.99 EUR)
Liebe Grüße
PiratJack1991

MoinMoin

Zitat von: Brief in Gestern um 16:34da es immer heißt man fällt eine Stufe zurück
Wer sowas behauptet hat keine Ahnung von der tariflichen Regelung.
Zitat von: PiratJack1991 in Gestern um 16:42Neue Stufe in E 9a ist: Stufe 5 (4488.99 EUR)
Alte Tabelle, also bei mir ist es 4578,77, der März ist ja schon durch.

PiratJack1991

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 17:40Wer sowas behauptet hat keine Ahnung von der tariflichen Regelung.Alte Tabelle, also bei mir ist es 4578,77, der März ist ja schon durch.
Ich glaube einer von uns beiden muss nochmal schauen. Ich habe die 2026er Tabelle genommen, die bis Ende Februar 2027 geht.
Ich vermute du hast die 2027er genommen, die ab dem 01.03.2027 gilt.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Mutmaßliche Höhergruppierung nächsten Monat stattfindet :)
Liebe Grüße
PiratJack1991

MoinMoin

Zitat von: PiratJack1991 in Gestern um 18:45Ich glaube einer von uns beiden muss nochmal schauen. Ich habe die 2026er Tabelle genommen, die bis Ende Februar 2027 geht.
Ich vermute du hast die 2027er genommen, die ab dem 01.03.2027 gilt.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Mutmaßliche Höhergruppierung nächsten Monat stattfindet :)
Jipp, und ich habe den optimistischen Blick in die Zukunft gewagt. Faktisch hast du natürlich Recht, ich bin da leider der Zeit zu weit voraus..... :-X  :'(

Wabi Sabi

Letztlich seid ihr beide eurer Zeit voraus, da die Änderungstarifverträge noch nicht abschließend unterzeichnet und damit auch die neuen Entgelttabellen noch nicht gültig sind.  ;)

Daher ist derzeit ("eigentlich") noch die hier eingestellten Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L, gültig ab 01.02.2025) tariflich relevant:

https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/tv-l#accordion-259-0

An der Stufenzuordnung ändert sich aber nichts.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Brief

Vielen lieben dank für eure schnellen und hilfreichen antworten
Liebe grüße