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Begonnen von Brief, 19.08.2026 16:34

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Stufen Eingruppierung

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Brief

Hallo liebe Community ich bin an einer Uni in Baden Württemberg nach TVL beschäftigt momentan habe ich die E8 Stufe 5 und soll durch höherwertige Tätigkeiten in die E9a kommen meine Frage ? Behalte ich meine Stufe 5 da ich in 4 ja weniger hätte da es immer heißt man fällt eine Stufe zurück und bekommt dann einen Garantiebetrag Danke im voraus

PiratJack1991

Der Gute Tarifrechner unter https://hg-tvl.bplaced.net/ sagt folgendes:

Neue Stufe in E 9a ist: Stufe 5 (4488.99 EUR)
Liebe Grüße
PiratJack1991

MoinMoin

Zitat von: Brief in 19.08.2026 16:34da es immer heißt man fällt eine Stufe zurück
Wer sowas behauptet hat keine Ahnung von der tariflichen Regelung.
Zitat von: PiratJack1991 in 19.08.2026 16:42Neue Stufe in E 9a ist: Stufe 5 (4488.99 EUR)
Alte Tabelle, also bei mir ist es 4578,77, der März ist ja schon durch.

PiratJack1991

Zitat von: MoinMoin in 19.08.2026 17:40Wer sowas behauptet hat keine Ahnung von der tariflichen Regelung.Alte Tabelle, also bei mir ist es 4578,77, der März ist ja schon durch.
Ich glaube einer von uns beiden muss nochmal schauen. Ich habe die 2026er Tabelle genommen, die bis Ende Februar 2027 geht.
Ich vermute du hast die 2027er genommen, die ab dem 01.03.2027 gilt.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Mutmaßliche Höhergruppierung nächsten Monat stattfindet :)
Liebe Grüße
PiratJack1991

MoinMoin

Zitat von: PiratJack1991 in 19.08.2026 18:45Ich glaube einer von uns beiden muss nochmal schauen. Ich habe die 2026er Tabelle genommen, die bis Ende Februar 2027 geht.
Ich vermute du hast die 2027er genommen, die ab dem 01.03.2027 gilt.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Mutmaßliche Höhergruppierung nächsten Monat stattfindet :)
Jipp, und ich habe den optimistischen Blick in die Zukunft gewagt. Faktisch hast du natürlich Recht, ich bin da leider der Zeit zu weit voraus..... :-X  :'(

Wabi Sabi

Letztlich seid ihr beide eurer Zeit voraus, da die Änderungstarifverträge noch nicht abschließend unterzeichnet und damit auch die neuen Entgelttabellen noch nicht gültig sind.  ;)

Daher ist derzeit ("eigentlich") noch die hier eingestellten Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L, gültig ab 01.02.2025) tariflich relevant:

https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/tv-l#accordion-259-0

An der Stufenzuordnung ändert sich aber nichts.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Brief

Vielen lieben dank für eure schnellen und hilfreichen antworten
Liebe grüße

Albeles

Mittlerweile sind auch die neuen Tabellen gültig, da final unterschrieben wurde am 27.08.26  ;)

Personalrat

Zitat von: MoinMoin in 19.08.2026 17:40Wer sowas behauptet hat keine Ahnung von der tariflichen Regelung.Alte Tabelle, also bei mir ist es 4578,77, der März ist ja schon durch.

Guten Tag zusammen,

ich bin etwas überrascht von der obigen Äußerung. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)(vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 14 vom 14. Februar 2026, Quelle: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/260812_TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._14_VT.pdf) sagt im § 17 (Allgemeine Regelungen zu den Stufen), Absatz 4:

"1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); [...]."

Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das doch, dass man also auf jeden Fall mehr verdient (Satz 1), und zwar mindestens 100 € in der Entgeltgruppe 2-8 bzw. 180 € in den Entgeltgruppen 8-15. Aber: man wird in der neuen höheren Entgeltgruppe einer niedrigeren Stufe zugeordnet (Satz 1).

In dem vorliegenden Fall würde ich als Laie davon ausgehen, dass man sich von EG8, Stufe 5 [4069,31 €] auf EG10, Stufe 2 [4299,95 €] verändert (Allgemeine Entgelttabelle, Anlage B, gültig vom 1.4.2026 bis 31.12.2026, Quelle:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L_Anlagen/Allgemeine_Entgelttabelle__Anlage_B___g%C3%BCltig_vom_01.04.2026_bis_31.12.2026.pdf ).

Liege ich falsch? Habe ich zusätzliche Regelungen übersehen? Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Falls nicht, ist auch der angegebene Rechner:

https://hg-tvl.bplaced.net/

nicht korrekt, der auf Stufe 3 (4599,41 €) kommt.

Vielen Dank für erhellende Kommentare (am liebsten mit entsprechenden Belegen)!

Wabi Sabi

Stufe 3 ist korrekt, siehe § 17 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz TV-L:

"...; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte."
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!