amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Casiopeia1981

Wir müssen jetzt erstmal den Gesetzentwurf abwarten und dann das Gesamtgefüge ansehen.

Die pauschale Übernahme des Ehegattenzuschlags kann m. E. nur mit flankierender prozentualer Besoldungserhöhung erfolgen. Stichwort Abstandsgebot!

Ferner muss man sich die Tabellen, insbesondere den Umgang mit den wegfallenden regionalisierten FamZ ansehen. Ich gehe immer noch davon aus, dass Teile davon in die Grundbesoldung übernommen werden! Andernfalls hätten wir keine Mehrausgaben für Verschlechterungen. Unter dem Strich wäre das dann ein Nullsummenspiel in 2027, dann ergäbe der Satz mit den über 400 Mio. Euro keinen Sinn.

Später wissen wir mehr.

Ich bin selten so irritiert gewesen als langjährige Beamter mit politischen Interesse wie gestern. 

Man kann die Bürger mit der Beamtenbesoldung auf die Zinne bringen und für Empörung sorgen. Das verfliegt aber schnell wieder im Alltag.

Man sollte aber nicht knapp 280.000 Wähler im aktiven Landesdienst nebst Anhang dauerhaft verprellen und unzufrieden machen. Dazu kommen noch Beamte und DO-Angestellte bei Kommunen, Sozialversicherungsträgern und bei den Kirche sowie Versorgungsempfänger.

NoRhWe

Zitat von: Casiopeia1981 in Heute um 08:28Wir müssen jetzt erstmal den Gesetzentwurf abwarten und dann das Gesamtgefüge ansehen.

Die pauschale Übernahme des Ehegattenzuschlags kann m. E. nur mit flankierender prozentualer Besoldungserhöhung erfolgen. Stichwort Abstandsgebot!

Ferner muss man sich die Tabellen, insbesondere den Umgang mit den wegfallenden regionalisierten FamZ ansehen. Ich gehe immer noch davon aus, dass Teile davon in die Grundbesoldung übernommen werden! Andernfalls hätten wir keine Mehrausgaben für Verschlechterungen. Unter dem Strich wäre das dann ein Nullsummenspiel in 2027, dann ergäbe der Satz mit den über 400 Mio. Euro keinen Sinn.

Später wissen wir mehr.

Ich bin selten so irritiert gewesen als langjährige Beamter mit politischen Interesse wie gestern. 

Man kann die Bürger mit der Beamtenbesoldung auf die Zinne bringen und für Empörung sorgen. Das verfliegt aber schnell wieder im Alltag.

Man sollte aber nicht knapp 280.000 Wähler im aktiven Landesdienst nebst Anhang dauerhaft verprellen und unzufrieden machen. Dazu kommen noch Beamte und DO-Angestellte bei Kommunen, Sozialversicherungsträgern und bei den Kirche sowie Versorgungsempfänger.


Da bin ich vollkommen bei dir. Und ehrlich gesagt bin ich fassungslos, wie schlecht die Kommunikation gestern war. Dafür, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen hat, wird zu viel Raum für Spekulation gelassen.

JayBrak

Zitat von: Casiopeia1981 in Heute um 08:28Wir müssen jetzt erstmal den Gesetzentwurf abwarten und dann das Gesamtgefüge ansehen.

Die pauschale Übernahme des Ehegattenzuschlags kann m. E. nur mit flankierender prozentualer Besoldungserhöhung erfolgen. Stichwort Abstandsgebot!

Ferner muss man sich die Tabellen, insbesondere den Umgang mit den wegfallenden regionalisierten FamZ ansehen. Ich gehe immer noch davon aus, dass Teile davon in die Grundbesoldung übernommen werden! Andernfalls hätten wir keine Mehrausgaben für Verschlechterungen. Unter dem Strich wäre das dann ein Nullsummenspiel in 2027, dann ergäbe der Satz mit den über 400 Mio. Euro keinen Sinn.

Später wissen wir mehr.

Ich bin selten so irritiert gewesen als langjährige Beamter mit politischen Interesse wie gestern. 

Man kann die Bürger mit der Beamtenbesoldung auf die Zinne bringen und für Empörung sorgen. Das verfliegt aber schnell wieder im Alltag.

Man sollte aber nicht knapp 280.000 Wähler im aktiven Landesdienst nebst Anhang dauerhaft verprellen und unzufrieden machen. Dazu kommen noch Beamte und DO-Angestellte bei Kommunen, Sozialversicherungsträgern und bei den Kirche sowie Versorgungsempfänger.


Ich glaube an keine weitere Erhöhung der Grundbesoldung, die über die 1,68% hinausgeht. Man wird sich irgendwo - vermutlich an den Familienzuschlägen der Stufe 3 orientieren.

Das hieße, dass die Familien, die aktuell nur Mietstufe 1 oder 2 haben, eine Erhöhung des Familienzuschlags erhalten. Diejenigen die eine höhere Mietstufe eine Ausgleichszahlung.

Und schon sind die Mehrausgaben erklärt.

AR76

Zitat von: guzmaro in Heute um 08:07Vielleicht meinen Sie auch nicht Steigung 1,68% sondern 168 EURO ?
Weil 168 EURO wären quasi exakt der Familienzuschlag.
Auf jeden fall ein Schreibfehler mal gucken was für einer.
168€ Steigung vom Grundgehalt für Singles wäre ja ok. für alle die den Zuschlag aktuell bekommen eine Nullrunde.
Schreibfehler? Nie im Leben machen die diesen Fehler - der wäre schnell korrigiert worden.

AR76

Man spielt auch die Beamten schön gegeneinander aus - die jungen und ledigen bekommen ja mehr - die 1,68%, die verheirateten oder verpartnerten gehen leer aus - so lange bis sie das Niveau der ledigen erreicht haben.
Eine Schweinerei ohnegleichen und unverschämt.

Schade das der Bund keiner A13 Stellen ausschreibt, dann wäre ich längst da. Wertschätzung am Arsch, wenn ich das in 2027 wieder lesen darf, springe ich denen mit dem nackten A***sch ins Gesicht.

Jp15041983

Eine Frage an diejenigen, die den Entwurf schon zu Gesicht bekommen haben: Soll der Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag (wer hat sich den Begriff nur ausgedacht) bestehen bleiben und sich nunmehr am Medianeinkommen orientieren oder fällt der (ähnlich wie in Rheinland Pfalz) ganz weg?

Schneewitchen

Zitat von: JayBrak in Heute um 08:51Ich glaube an keine weitere Erhöhung der Grundbesoldung, die über die 1,68% hinausgeht. Man wird sich irgendwo - vermutlich an den Familienzuschlägen der Stufe 3 orientieren.

Das hieße, dass die Familien, die aktuell nur Mietstufe 1 oder 2 haben, eine Erhöhung des Familienzuschlags erhalten. Diejenigen die eine höhere Mietstufe eine Ausgleichszahlung.

Und schon sind die Mehrausgaben erklärt.

So wird es sein.

Der FamZ Stufe 1 fällt für alle weg, die ihn jetzt noch bekommen. Dann erhalten alle eine Erhöhung der Grundbesoldung um 1,68%. Für alle, die dabei gegenüber dem alten FamZ Stufe 1 weniger bekommen, wird die Differenz als Ausgleichszulage gezahlt. Alle anderen Beamten haben die 1,68% effektiv mehr. Bei dieser geringen linearen Höhe wird es bezüglich des Abstandsgebotes dann vermutlich kein angreifbares Problem geben. Das wird sich der FM schon genau ausgerechnet haben.

Und für Familien wird das mit den FamZ ab Stufe 2 wohl auch genau so geregelt sein, wie Du es erklärt hast.

Das ist dann die ganze große Besoldungsreform. Minimalistisch in der Auswirkung für den Haushalt und auch mit einem ebensolchen positiven Zukunftsaspekt für künftige Haushalte (Abschmelzungen).

Der MP hat sich da seinerzeit schon den richtigen Mann als Finanzminister an Land gezogen.

SAS

Zitat von: AR76 in Heute um 08:58Man spielt auch die Beamten schön gegeneinander aus - die jungen und ledigen bekommen ja mehr - die 1,68%, die verheirateten oder verpartnerten gehen leer aus - so lange bis sie das Niveau der ledigen erreicht haben.
Eine Schweinerei ohnegleichen und unverschämt.

Schade das der Bund keiner A13 Stellen ausschreibt, dann wäre ich längst da. Wertschätzung am Arsch, wenn ich das in 2027 wieder lesen darf, springe ich denen mit dem nackten A***sch ins Gesicht.
Ich möchte hier noch anmerken das der FamZ 1 auch an nicht verheiratete Personen gezahlt wird unter bestimmten Voraussetzungen. Ich bekomme diesen Zuschlag da mein Sohn zusammen mit mir und meiner Lebenspartnerin(unverheiratet) in einem Haushalt leben.

Es betrifft also genauer gesagt nur Singles ohne Kinder die keine Person im eigenen Haushalt pflegen.

Ich könnte mir auch vorstellen das die höchste Mietenstufe für die neue Berechnung auf alle übertragen wird. Das würde natürlich trotzdem weiterhin überschaubare Mehrkosten verursachen am Ende hätte aber mehr Personen einen Vorteil ohne das die Kosten für den FM exorbitant steigen.
Und wahrscheinlich würde das auch eher einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.

LeoMike

Hallo zusammen,

ich lese hier schon eine Weile still mit und möchte mich an dieser Stelle erstmals einklinken, da mich die Diskussion zur Umsetzung des BVerfG-Urteils und der aktuellen Pressemitteilung ebenfalls sehr beschäftigt.

Die Sorge vor einer klassischen Abschmelzmechanik (über eine Anrechnung auf künftige Besoldungsanpassungen) kann ich absolut nachvollziehen. Bei früheren Strukturanpassungen war das schließlich ein beliebter Mechanismus der Haushälter. Aus meiner Sicht spricht verfassungsrechtlich in diesem konkreten Fall aber einiges dagegen, dass ein solches Modell Bestand hätte:

Kein echter ,,Überhang": Das BVerfG hat geurteilt, dass die bisherige Grundbesoldung verfassungswidrig zu niedrig war. Wenn nun der Sockel (das Grundgehalt) angehoben werden muss, um die geforderte Mindestalimentation zu erreichen, ist das eine längst überfällige Korrektur des Kerngehalts. Das als ,,Vorteil" zu behandeln, der über künftige Tarifanpassungen wieder abgezogen werden darf, würde der Grundlogik aus Karlsruhe widersprechen.

Faktische Nullrunden: Eine Verrechnung mit künftigen Besoldungsanpassungen würde für bestehende Familien effektiv bedeuten, dass sie über Jahre hinweg von prozentualen Gehaltsanpassungen ausgeschlossen blieben. Genau diese Form der schleichenden Entwertung hat das BVerfG im Rahmen des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) in ständiger Rechtsprechung kritisch gesehen.

Solange uns der konkrete Paragraphentext des Referentenentwurfs bzw. die Landtags-Drucksache noch nicht im Detail vorliegt, bleibt Vieles Spekulation. Sollte das Finanzministerium diesen Weg der Verrechnung aber tatsächlich wählen, dürfte das Verfahren durch die Anhörung der Spitzenverbände (dbb, DGB) und die absehbaren Musterklagen rasch wieder juristisch auf dem Prüfstand stehen.

Lassen wir die Veröffentlichung des vollständigen Gesetzestextes abwarten – erst an den konkreten Übergangs- und Besitzstandsbestimmungen wird sich zeigen, wie die technische Umsetzung genau geplant ist.

Beste Grüße!

Egge2206

Zitat von: LeoMike in Heute um 09:12Solange uns der konkrete Paragraphentext des Referentenentwurfs bzw. die Landtags-Drucksache noch nicht im Detail vorliegt, bleibt Vieles Spekulation. Sollte das Finanzministerium diesen Weg der Verrechnung aber tatsächlich wählen, dürfte das Verfahren durch die Anhörung der Spitzenverbände (dbb, DGB) und die absehbaren Musterklagen rasch wieder juristisch auf dem Prüfstand stehen.


dieses Vorgehen gab es vor 3 oder 4 Jahren in NRW schon und es war kein Aufschrei vorhanden.
(als die Zuschläge für 3 Kinder und mehr dann doch an die Mietstufen gekoppelt  und nicht pauschal ausgezahlt wurde)

daher wird das Land NRW diesen Weg wieder gehen

Schnarchnase81

Es ist doch ganz einfach, was man sich da ausgerechnet hat:

1. man nimmt das aktuelle Volumen des FamZ1 und verteilt dies über das Grundgehalt auf alle, deswegen nur +1,68%. Keine Mehrkosten für das Land.
2. man bezahlt allen die bis 31.12.26 FamZ1 bekommen haben eine Ausgleichszulage, damit es keine sofortige Kürzung ist. Dies verursacht Mehrkosten für das Land.
3. mit der Besoldungsanpassung im nächsten Jahr verschwindet die Ausgleichszulage. Effektiv verringert sich für die Betroffenen die Besoldung zwar nicht, aber durch die ausbleibende Erhöhung ist dies faktisch eine Besoldungskürzung. Das Land hatte wenige Monate ein paar Mehrkosten, die jetzt durch Einsparungen, die auf ewig in die Zukunft wirken, wieder reingeholt werden.
4. man kann das ganze für die Öffentlichkeit als Erhöhung verkaufen, obwohl es eine Besoldungskürzung für alle mit Anspruch auf FamZ1, auch für Beamte, deren Anspruch erst ab dem 01.01.2027 entstehen würde.
5. man entzweit die Beamten, denn ein Teil bekommt ja tatsächlich eine Erhöhung. Leider denken viele nur kurzfristig und man freut sich über die gegenwärtige Erhöhung, auch wenn man im Falle einer Hochzeit dann auch weniger, als jetzt, bekommt.


Unterm Strich werden wir hier gerade richtig über den Tisch gezogen. Man gaukelt eine Erhöhung vor und kürzt! Man hat es geschafft, die Rechtsprechung so zu verdrehen, dass man durch Einsparung Kapital daraus schlagen kann! Eigentlich haben die Beamten vor Gericht gewonnen, im Ergebnis ist es jetzt aber wohl eher das Land NRW! Man missachtet nicht nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern man führt diese ad absurdum und spuckt drauf.
Das ist nicht keine Wertschätzung, das ist Geringschätzung!
Anscheinend glaubt man, wir würden das Konstrukt nicht durchschauen!

Schnarchnase81

Zusatz: ähnlich macht man es mit den anderen FamZ-Stufen!

Holzkopf

Ich finde den Satz: "Die kindbezogenen Familienzuschläge werden so bemessen, dass für jeden Konstellation das Erreichen der Präkatiatsschwelle gewährleistet ist" spannend.

Das würde doch bedeuten, dass für U14 kinder 658 Euro und für Ü14 Kinder 1098 Euro (basierend auf dem Median-Äquivalenz-Einkommen 2025) hinzukommen müssten. Ggf. minus Kindergeld und plus PKV. Differenzen zu bestehenden Zuschlägen dann als Ausgleich. Da könnten einige Mietstufen und Eltern älterer Kinder profitieren.

Schneewitchen

Wenn der FamZ der Stufe 1 gestrichen wird und alle in der Grundbesoldung eine Erhöhung von 1,68 % bekommen, dann hätte ich eine Einbuße von rd. 80 €, die dann wohl über ein Ausgleichszulage ausgeglichen wird.

Bei der anstehenden Besoldungserhöhung per 01.03.2027 würde diese Ausgleichszulage mit den 2 % verrechnet. Für mich, wie auch für viele andere Kollegen, fällt diese Besoldungserhöhung damit flach. Nach Verrechnung bleiben dann bei mir aber immer noch ca. 20 € im Überhang. D.h. bei der Besoldungserhöhung am 01.01.208 werden diese 20 € dann noch final abgezogen. Erst danach würde ich wieder von Besoldungserhöhungen in voller Höhe profitieren können.

Wenn man bedenkt, in welchem Kontext diese Besoldungsreform eigentlich ihren Anfang genommen hat, dann ist das Ergebnis schon bemerkenswert.

Ein Rest Spannung verbleibt bei der Frage, welche punktuellen Änderungen der FM für 2026 noch vorgesehen hat. Hier werden ja rd. 16 Millionen € in Verteilung gebracht.

Johnmod

Ich bin sehr gespannt, wie sich das ganze entwickelt. Vorteil eines höheren Grundgehalts ist, dass der Wegfall der geringeren Kinderzuschläge nicht mehr so enorm ins Gewicht fielen.