amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: nero in Heute um 17:41Welche Absurden Summen? 500€ mehr im Monat wie im Strukturschwachen Brandenburg? Nimm das Partenergehalt weg und wir haben die 500€ mehr. Oder dass Kinderlose gehofft haben, dass der Kinderzuschlag zu einem deutlichen Teil ins Grundgehalt fließt? So absurd sind die Summen nicht. Jenachdem wie Karlsruhe entscheidet, kommen diese Summen in ein paar Jahren auch.

Ich glaube nicht mehr an irgendwelche Nachzahlungen für all die Jahre. Klagen dauern Jahrzehnte und aktuell können wir live und in Farbe das Ergebnis des Urteils des BVerfG bestaunen. Ich bin immer noch schockiert!

Ich halte die meisten Forderungen auch nicht für absurd. Führt man sich allein den Bundesvergleich vor Augen, liegt NRW im gD (hD kann ich nicht beurteilen) weit abgeschlagen auf den unteren Plätzen. Hier reden wir von Beträgen zwischen 400 und 600€ monatlich - mal brutto, mal netto und das trotz teils höherem MEÄ.

Auch halte ich den Wunsch der Kinderlosen (dazu gehöre ich auch) nicht für abwegig, dass man nach Leistungen (Statusamt) und nicht nach Reproduktionsgrad bezahlt wird.

Ich möchte keiner Familie einen Cent wegnehmen, gönnen allen mehr, allerdings sollte sich auch das Beamtentum an eine leistungsgerechtere Bezahlung annähern.

Robertbob

#301
Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 18:02Ich habe das gesamte Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelesen, lese gerade den Gesetzesentwurf und bin an einer sachlichen Diskussion interessiert. Bitte tragen Sie dazu bei und achten Sie auf Ihren Ton.
Na klappt doch, jetzt sind wir schon beim "sie". Noch förmlicher möchte es bitte aber nicht. Die Ansprache in der 3. Person wären mir dann doch zuviel des " Guten  ".

Dualer2018

Zitat von: Primuspilus in Heute um 17:56Ich habe mich auch mal in die Thematik eingelesen, danke für den Link vom
Entwurf:


Grundgehalt, A10/6;MS3: 4181,64€
zwei Kinder (Stufe 3):  1024, 87€
Grundgehalt mit FamZuschl ohne übrigen
Zulagen:                5206,51€ Brutto

Gemäß dem Entwurf S.98 bekomme ich
keinen Ausgleich

Ab 2027:

Grundgehalt, A10/6:    4251,89€
zwei Kinder (Stufe 2):  1.033,00€(S.90)
Grundgehalt 01.01.27:  5284,89€ Brutto

Da kein Ausgleich, auch keine 15%
Abzug p.a. ab 28.
Müsste so richtig sein?


Korrekt

WernerWillsWissen

Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 18:02Ich habe das gesamte Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelesen, lese gerade den Gesetzesentwurf und bin an einer sachlichen Diskussion interessiert. Bitte tragen Sie dazu bei und achten Sie auf Ihren Ton.

Hallo Marcus

blub1984w

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 18:11Hallo Marcus

Einige wurden hier schon so genannt, aber ich glaube, wir haben ihn jetzt wirklich gefunden 😜

Kuro

Verstehe ich den Gesetzentwurf richtig, dass neue Beamte in NRW ab 01.01.2027 bei einem Kind grundsätzlich nur den neuen Familienzuschlag erhalten – unabhängig davon, ob sie z. B. in Köln (Mietenstufe VI) wohnen?

Nach der neuen Anlage 13 wären das ab 01.01.2027 zunächst 336,88 € bzw. ab 01.03.2027 343,62 €.

Gleichzeitig können Beamte, die bereits am 31.12.2026 im alten System waren, über § 91a eine Ausgleichszulage erhalten, wenn sie durch die Umstellung schlechter gestellt würden. Diese wird zwar ab 2028 jährlich abgeschmolzen, kann aber zunächst über mehrere Jahre bestehen.

Damit könnten neue Beamte mit identischer Besoldungsgruppe, identischem Wohnort und gleicher Kinderzahl übergangsweise deutlich weniger familienbezogene Bezüge erhalten als Kollegen, die bereits vor dem 01.01.2027 Beamte waren.

Habe ich die Übergangsregelung so richtig verstanden – und wie wird diese unterschiedliche Behandlung verfassungsrechtlich begründet?

Danke!

NeuerNutzer23

Leute, wie seid ihr denn drauf hier? Schafft ihr es nicht, sachlich zu bleiben? Ich bin auch enttäuscht vom Gesetzentwurf, aber ich sehe bisher keine groben Verstöße (oder überhaupt Verstöße) gegen das Urteil des Verfassungsgerichts in Bezug auf die aA.

Es ist eigentlich recht einfach, wir haben zwei Primärquellen:

Die Frage ist: Welche Textstelle aus Quelle B widerspricht einer Textstelle in Quelle A? Hat da jemand schon was gefunden? Bauchgefühl, Enttäuschungen und nicht gezollte Wertschätzung werden uns vor Gericht nicht weiterhelfen, da wird es nur auf Gesetzestexte und Urteilstexte ankommen.

Was das fiktive Partnereinkommen angeht: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das fiktive Partnereinkommen verfassungskonform ist, aber das Bundesverfassungsgericht hat darüber noch nicht geurteilt. Ein Widerspruch lohnt sich hier für Betroffene auf jeden Fall.

Schneewitchen

Zitat von: blub1984w in Heute um 18:16Einige wurden hier schon so genannt, aber ich glaube, wir haben ihn jetzt wirklich gefunden 😜

Ich habe da so ein Bild vor Augen, wie er mit einem großen Stück Sahnetorte vor dem Computer sitzt und hier postet.....! Aber ich schweife wieder ab.....

NeuerNutzer23

Zitat von: Kuro in Heute um 18:18Verstehe ich den Gesetzentwurf richtig, dass neue Beamte in NRW ab 01.01.2027 bei einem Kind grundsätzlich nur den neuen Familienzuschlag erhalten – unabhängig davon, ob sie z. B. in Köln (Mietenstufe VI) wohnen?

Nach der neuen Anlage 13 wären das ab 01.01.2027 zunächst 336,88 € bzw. ab 01.03.2027 343,62 €.

Gleichzeitig können Beamte, die bereits am 31.12.2026 im alten System waren, über § 91a eine Ausgleichszulage erhalten, wenn sie durch die Umstellung schlechter gestellt würden. Diese wird zwar ab 2028 jährlich abgeschmolzen, kann aber zunächst über mehrere Jahre bestehen.

Damit könnten neue Beamte mit identischer Besoldungsgruppe, identischem Wohnort und gleicher Kinderzahl übergangsweise deutlich weniger familienbezogene Bezüge erhalten als Kollegen, die bereits vor dem 01.01.2027 Beamte waren.

Habe ich die Übergangsregelung so richtig verstanden – und wie wird diese unterschiedliche Behandlung verfassungsrechtlich begründet?

Danke!

So habe ich es leider auch verstanden. Faktisch ist der Gesetzentwurf in einigen Teilen eine Besoldungskürzung. Alt-Beamte genießen Vertrauensschutz, der sie vor Kürzungen bewahrt. Das gilt dann aber nicht für neue Beamte.
Zitat von: Schneewitchen in Heute um 18:28Ich habe da so ein Bild vor Augen, wie er mit einem großen Stück Sahnetorte vor dem Computer sitzt und hier postet.....! Aber ich schweife wieder ab.....

Danke Schneewittchen. Hast du auch inhaltlich etwas beizutragen? Dieses Forum heißt "amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen" und ich versuche mich hier an einer inhaltlichen Diskussion.

Schneewitchen

Zitat von: Kuro in Heute um 18:18Verstehe ich den Gesetzentwurf richtig, dass neue Beamte in NRW ab 01.01.2027 bei einem Kind grundsätzlich nur den neuen Familienzuschlag erhalten – unabhängig davon, ob sie z. B. in Köln (Mietenstufe VI) wohnen?

Nach der neuen Anlage 13 wären das ab 01.01.2027 zunächst 336,88 € bzw. ab 01.03.2027 343,62 €.

Gleichzeitig können Beamte, die bereits am 31.12.2026 im alten System waren, über § 91a eine Ausgleichszulage erhalten, wenn sie durch die Umstellung schlechter gestellt würden. Diese wird zwar ab 2028 jährlich abgeschmolzen, kann aber zunächst über mehrere Jahre bestehen.

Damit könnten neue Beamte mit identischer Besoldungsgruppe, identischem Wohnort und gleicher Kinderzahl übergangsweise deutlich weniger familienbezogene Bezüge erhalten als Kollegen, die bereits vor dem 01.01.2027 Beamte waren.

Habe ich die Übergangsregelung so richtig verstanden – und wie wird diese unterschiedliche Behandlung verfassungsrechtlich begründet?

Danke!

Jepp! So ist es! Das ist bei einer Systemumstellung bei gleichzeitigem Bestands- oder Vertrauensschutz für Altfälle halt so. Im Zeitablauf gleicht sich das dann eben an, dauert aber. Wie will man sonst so eine Systemänderung implementiert bekommen?

Schneewitchen

Zitat von: NeuerNutzer23 in Heute um 18:31So habe ich es leider auch verstanden. Faktisch ist der Gesetzentwurf in einigen Teilen eine Besoldungskürzung. Alt-Beamte genießen Vertrauensschutz, der sie vor Kürzungen bewahrt. Das gilt dann aber nicht für neue Beamte.
Danke Schneewittchen. Hast du auch inhaltlich etwas beizutragen? Dieses Forum heißt "amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen" und ich versuche mich hier an einer inhaltlichen Diskussion.

Ich denke mal, dass ich hier auf den letzten Seiten durchaus hinreichend  inhaltlich zum Thema beigetragen habe. Deine Anregung nehme ich aber gerne auf und mache sie zum Gegenstand interner Qualitätskontrollen.

Kuro

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 18:31Jepp! So ist es! Das ist bei einer Systemumstellung bei gleichzeitigem Bestands- oder Vertrauensschutz für Altfälle halt so. Im Zeitablauf gleicht sich das dann eben an, dauert aber. Wie will man sonst so eine Systemänderung implementiert bekommen?

In dem man den neuen Beamten ebenso für den gleichen Zeitraum die Ausgleichszahlung gibt?

AR76

Zitat von: nero in Heute um 17:41Welche Absurden Summen? 500€ mehr im Monat wie im Strukturschwachen Brandenburg? Nimm das Partenergehalt weg und wir haben die 500€ mehr. Oder dass Kinderlose gehofft haben, dass der Kinderzuschlag zu einem deutlichen Teil ins Grundgehalt fließt? So absurd sind die Summen nicht. Jenachdem wie Karlsruhe entscheidet, kommen diese Summen in ein paar Jahren auch.
Brandenburg hat auch ein Partnereinkommen eingepreist....und ich meine höher als bei uns in NRW. Und 8.000 weniger Medianeinkommen....Entweder haben die komplett falsch berechnet.....Oder hier verarscht man uns....warte ich kenne die Antwort....

Die Verbände in Brandenburg sehen übrigens immer noch keine amtsangemessene Alimentation trotz der massiven Erhöhung....komisch oder?

LehrerInNRW

Da ich nichts erwartet habe, bin ich auch nicht enttäuscht!

NeuerNutzer23

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 18:35Ich denke mal, dass ich hier auf den letzten Seiten durchaus hinreichend  inhaltlich zum Thema beigetragen habe. Deine Anregung nehme ich aber gerne auf und mache sie zum Gegenstand interner Qualitätskontrollen.

Hmm, seitdem der Gesetzesentwurf heute Mittag veröffentlicht wurde, habe ich noch keine konkreten(!) Hinweise bzgl. eines Widerspruchs zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesehen, auch nicht von dir.

Nochmal: Ja, der DH hat die Beamten seit Jahren bei Besoldungsrunden übervorteilt und alle sind frustriert. Wertschätzung sieht anders aus und das Ziel der aA, nämlich eine effiziente (weil motivierte und gewertschätzte) Verwaltung wird so nicht erreicht. Geschenkt.

Aber das ist nicht ausreichend vor Gericht. Leider. Vor Gericht zählen konkrete Verletzungen/Fehlauslegungen der Verfassung/Gesetze bzw. des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Und in diesem Forum, in dem es genau um dieses Thema geht, würde mich interessieren, ob wir schon konkrete, verwertbare Verletzungen des Urteils gefunden haben. Ich habe sie nicht gefunden und ich habe auch noch von keiner hier gelesen (und ich bin schon lange lesend dabei...).

Also, es wäre schön, wenn du deinen Frust nicht auf mit-diskutierende Forumsteilnehmer richten würdest, sondern konstruktiv mit diskutierst, an welcher Stellen konkret der Gesetzesentwurf nicht verfassungskonform ist.