amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Schnarchnase81

Zitat von: dasch in Heute um 14:55Das ist mir eigentlich soweit bewusst. Dennoch meine ich hier mehrfach in den letzten Tagen gelesen zu haben, dass es für die Vorjahre NICHTS geben werde. Einmal wurde sogar geschrieben, es stehe entweder in dem Entwurf oder es wäre in einer Pressemitteilung gewesen. Mich hat daher interessiert, wie man auf diese Bestimmtheit kam.
Nur auf welche Zeit spielt man dort? Ich habe echt den Überblick verloren. Kommt für NRW auch noch ein eigenes Verfahren wie das für Berlin zuletzt?

Ich würde da zunächst abwarten. So lange die Widersprüche nicht beschieden sind, kann man da keine Aussage treffen. Das mit der Nachzahlung, die es nicht gibt, bezog sich eher auf 2026.

Dominic231

Der Herr Optendrenk hat der FDP auf Anfrage geschrieben, dass man erst die a.A. Besoldung ab 2026 prüft und dazu ein Gesetz für den 01.01.2027 beschlossen werden sollen.

Die Landesregierung hatte durch die wertschätzende Arbeit in den letzten Jahrzehnten so viele Glück und muss für 2026 nur 16 Millionen für Korrekturen nachzahlen. Und 2027 irgendwas mit 400 Millionen wovon aber 200 Millionen sich auf die Ausgleichszahlung beziehen. Die hätten die doch eh bezahlt oder?

Und danach werden erst die Jahre davor geprüft.

Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese Jahre aber auch nicht verfassungswidrig waren. Und wenn, dann müssen wir eher Angst bekommen, weil alles so verdreht wird, dass nochmals 2 Milliarden eingespart werden. Und irgendeine Gruppe weniger bekommt. Obwohl eigentlich keiner weniger bekommt und viele mehr. 🤣🙈

dasch

:D zunächst abwarten. Kann ich, seit 2012  ;)
Sehe es so wie du. Finde aber die Beitrage hier hier nicht mehr in dem Chaos. Da redete man auf jeden Fall von den Jahren vor 2022. Deshalb hatte ich auch meinen "logischen" Gedankengang dann gepostet.
Egal, irgendwann gibt es dann vielleicht 0,0168% mehr rückwirkend  ::)

Rentenonkel

Das Land NRW geht davon aus, dass durch die geänderte Rechtsprechung nunmehr der Prüfmaßstab der amtsangemessenen Besoldung das Medianeinkommen und nicht mehr 115 % der Grundsicherung ist. Der alte Maßstab war jedoch aus Sicht des Landes NRW für die Zeit bis 2025 nicht zu beanstanden und daher sieht sich das Land NRW auch erst in der Pflicht zur Anpassung ab dem Zeitpunkt der geänderten Rechtsprechung. Daraus folgt, dass die Anpassungen nur rückwirkend ab dem 01.01.2026 vorgenommen werden müssen.

Dabei hält das Land NRW daran fest, dass es bis Ende 2025 nach der bisherigen Rechtsprechung verfassungsgemäß besoldet haben soll und ein (fiktives) Partnereinkommen angerechnet werden dürfe.

Es gibt derzeit auch Musterverfahren in NRW, allerdings ist mir noch keines bekannt, dass aktuell beim BVerfG anhängig ist. Die Frage, die aus meiner Sicht besonders spannend sein dürfte, ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Partnereinkommens. Diese Frage wird aktuell kontrovers diskutiert.

Beamter04 hat ja bereits dankenswerterweise einen link dazu hochgeladen, das Gutachten von Udo di Fabio dürfte ja auch bekannt sein. Führende Rechtswissenschaftler sind sehr skeptisch, ob das, was das Land NRW macht, mit der Rechtsprechung des Senates in Einklang gebracht werden kann.

Mithin sieht das Land NRW weiterhin keine Veranlassung, etwas zu reparieren, was aus ihrer Sicht nicht repariert werden muss. Vielleicht wird die Sicht auf die Dinge sich verändern, wenn wir 2027 weitere Urteile aus anderen Rechtskreisen sehen werden oder wenn die Wahlergebnisse anders sind, als sich das die demokratische Mitte vorstellt.

Alles in allem bleibt die oberste Beamtenpflicht daher aus meiner Sicht weiterhin, alljährlich, am besten Anfang Dezember, einen Dankesbrief an seinen Dienstherrn verbunden mit einem Antrag auf amtsangemessene Besoldung zu versenden, bis endlich die Besoldung so repariert wurde, wie sie repariert werden muss.

Bis dahin heißt es, sich weiter in Geduld zu üben, so schwer es im Einzelfall auch immer sein mag.