amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Libor

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in 27.09.2026 07:47Du sprichst hier genau 2 Widersprüche an, die logisch nicht nachvollziehbar sind. Wenn die rechnerische Bezugsgröße für ALLE die 4K-Familie ist, dürften keine personenbezogenen FamZ gezahlt werden. Entweder 4K ist der Maßstab für alle "Familienkonstellation" oder nicht. An dieser Stelle hat sich m.E. das BVerfG in seinem Urteil selbst ad absurdum geführt.

Die 4K-Familie ist eine rechnerische Bezugsgröße. Das BVerfG führt sich hier nicht "selbst ad absurdum", sondern es ist einfach ein grundsätzliches Missverständnis der Rspr., wenn man meint, daraus folge, dass alle so besoldet werden müssten, als hätten sie Partner und 2 Kinder.

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in 27.09.2026 07:47Das fiktive Partnereinkommen hingegen wäre bei Konstellationen mit Ehepartnern oder bei eheähnlichen Gemeinschaften grundsätzlich nachvollziehbar, der Wegfall des FamZ 1 wäre dann aber an dieser Stelle  nicht notwendig gewesen. Ein Rätsel bleibt es jedoch, wer das fiktive Partnereinkommen bei Singles erwirtschaften soll. Vielleicht die 7 Zwerge?

Siehe auch hier. Warum sollte bei der Besoldung eines Singles überhaupt der Bedarf eines Partners berücksichtigt werden?

Die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens reduziert ja nur den rechnerischen Mehrbedarf in der Bezugsgröße. Nach deiner Logik hier ist es ja sogar folgerichtig, dass man bei einem Single den rechnerischen Mehrbedarf eines Partners bereits in der Grundbesoldung komplett (und nicht z.B. nur in Höhe eines Minijobs) rauskürzt, so wie es Niedersachsen vorsieht.

SAS

Zitat von: Libor in Gestern um 12:14Die 4K-Familie ist eine rechnerische Bezugsgröße. Das BVerfG führt sich hier nicht "selbst ad absurdum", sondern es ist einfach ein grundsätzliches Missverständnis der Rspr., wenn man meint, daraus folge, dass alle so besoldet werden müssten, als hätten sie Partner und 2 Kinder.

Siehe auch hier. Warum sollte bei der Besoldung eines Singles überhaupt der Bedarf eines Partners berücksichtigt werden?

Die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens reduziert ja nur den rechnerischen Mehrbedarf in der Bezugsgröße. Nach deiner Logik hier ist es ja sogar folgerichtig, dass man bei einem Single den rechnerischen Mehrbedarf eines Partners bereits in der Grundbesoldung komplett (und nicht z.B. nur in Höhe eines Minijobs) rauskürzt, so wie es Niedersachsen vorsieht.

Man merkt wie sehr diese Bedarfsrechnung an Absurdität gewinnt.

Man Stelle sich einfach nur vor solche Rechnungen würde jemand in der freien Wirtschaft anstellen um das Gehalt seiner Mitarbeiter festzulegen. Es ist wahnwitzig.

Max_Muster

Zitat von: SAS in Gestern um 19:21Man merkt wie sehr diese Bedarfsrechnung an Absurdität gewinnt.

Man Stelle sich einfach nur vor solche Rechnungen würde jemand in der freien Wirtschaft anstellen um das Gehalt seiner Mitarbeiter festzulegen. Es ist wahnwitzig.
Die Wirtschaft bezahlt guten Leute nach Leistung teilweise wahnwitzige Gehälter um sie weiter zu motivieren.
Im ÖD frustrierst und hinderst sie am weiter kommen so lange bis sie innerlich kündigen und Dienst nach Vorschrift machen.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 20:19Die Wirtschaft bezahlt guten Leute nach Leistung teilweise wahnwitzige Gehälter um sie weiter zu motivieren.
Im ÖD frustrierst und hinderst sie am weiter kommen so lange bis sie innerlich kündigen und Dienst nach Vorschrift machen.

Im ÖD wird auch nicht nach Leistung bezahlt. Stattdessen werden irrsinnige Bedarfsberechnungen in epischer Breite als Grundlage für die Besoldung (Bezahlung einer Leistung!) angestellt. Kein Wunder, dass der Bürger uns für überpriviligiert hält. Das hat mit der realen (Arbeits)welt nämlich nichts gemein. Der gesunde Menschenverstand hat sich an dieser Stelle verabschiedet.

Zeitgleich offenbart sich hier die Begründung, warum der ÖD nicht leistungsfähig ist. Das Problem liegt im System selbst.

Max_Muster

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 20:39Im ÖD wird auch nicht nach Leistung bezahlt. Stattdessen werden irrsinnige Bedarfsberechnungen in epischer Breite als Grundlage für die Besoldung (Bezahlung einer Leistung!) angestellt. Kein Wunder, dass der Bürger uns für überpriviligiert hält. Das hat mit der realen (Arbeits)welt nämlich nichts gemein. Der gesunde Menschenverstand hat sich an dieser Stelle verabschiedet.

Zeitgleich offenbart sich hier die Begründung, warum der ÖD nicht leistungsfähig ist. Das Problem liegt im System selbst.
Prinzipiell wäre es ja nicht unmöglich leistungsbereiten Menschen auch im ÖD Perspektiven zu bieten.

NeuerNutzer23

Zitat von: AltStrG in 27.09.2026 23:40Genau diese mathematische und lebensfremde Absurdität ist jedoch der Grund, warum solche Modelle verfassungsrechtlich komplett auf wackeligem Boden stehen.

Es wird von Seiten des BVerfG nach der bislang geltenden Rechtslage kein fiktives Partnereinkommen kommen, Berlin hatte die Umstellung auf ein anderes Familienmodell mit einer ähnlichen NRW-Begründung versucht (Berlin: "Hinzuverdienermodell)" und ist damit kläglich beim BVerfG gescheitert.

An der Pflicht zur realitätsnahen Abbildung kommt NRW nicht vorbei. Das BVerfG verlangt seit jeher, dass der Gesetzgeber bei der Bemessung der Alimentation die soziale Realität (Achtung: damit meint das BVerfG die Realität im Sinne des gerichtsoffensichtlichen Profils der Beamten, die tatsächlichen sozioökonomischen Gegebenheiten der Beamtenschaft. Euer Dienstherr darf nicht einfach willkürlich Lebens- und Erwerbsmodelle unterstellen, die mit dem realen Dienst- und Treueverhältnis und der geforderten geografischen wie zeitlichen Flexibilität von Beamten unvereinbar sind) zugrunde legen muss. Die bloße gesetzliche Fiktion eines Partnereinkommens/Hinzuverdieners/Bezahlers/Spenders bei einer Beamtenbesoldung unterhalb der aA ohne jeden realen Bezug zur Beschäftigungssituation von Ehepartnern würde das Willkürverbot verletzen und die verfassungsrechtlich garantierte Mindestalimentation aushöhlen.

Neu ist quasi das Verbot des (absoluten) ,,Kleinrechnens", denn der eigentliche Zweck des Alimentationsprinzips besteht ja darin, dem Beamten und seiner Familie einen rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Lebensunterhalt im Dienst- und Treueverhaltnis zu garantieren. Modelle, die darauf abzielen, die staatliche Alimentations- und Fürsorgepflicht durch rein hypothetische Partnereinkommen künstlich zu reduzieren, untergraben das Abstandsgebot zur absoluten Untergrenze der ALimentierung.

Und letzten Ende, wie oben erwähnt, ist auch das NRW-Modell eine verfassungsrechtliche Sackgasse. Bereits das (vom Berliner Senat als "Vorbild" (eigentlich "Nachbild" zu NRW) erwogene) Hinzuverdienermodell, das auf einem fiktiven Minijob basierte, stieß beim BVerfG auf so massive verfassungsrechtliche Bedenken, das es rundweg abgelehnt wurde und aktuell m.M.n. nur noch als eine rein hypothetische Lösung gilt. Die  beschriebene Steigerung auf ein viertel/halbes/volles fiktives Einkommen würde die verfassungswidrige Kernlogik – die Verlagerung der Alimentationslast vom Dienstherrn auf den Partner – nur noch weiter auf die Spitze treiben und erst recht scheitern.

@AltStrG
Hast du neben dem fiktiven Partnereinkommen noch weitere, konkrete Probleme (d.h. Verstöße gegen das Berliner Urteil) im vorliegenden Gesetzentwurf identifiziert?

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Libor in Gestern um 12:14Warum sollte bei der Besoldung eines Singles überhaupt der Bedarf eines Partners berücksichtigt werden?

Ich halte es kurz. Sind wir in der Sozialhilfe oder sprechen wir immer noch über Arbeitsleistung und dienstliche Funktionen eines jeden Beamten?

Ich konnte keiner meiner Stellenanforderungen jemals entnehmen, dass "Kinder bekommen/haben" eine fachliche Qualifikation ist, die sich monetär auf meine Besoldung auswirkt.

Irre. Einfach irre.


BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 20:46Prinzipiell wäre es ja nicht unmöglich leistungsbereiten Menschen auch im ÖD Perspektiven zu bieten.

Perspektiven gibt es, wenn man sich mächtig ins Zeug legt, die Bezahlung ist nur eine andere Sache.

Ich habe mich in meiner Laufbahn von A6 bis A11 hochgearbeitet. Derzeit übernehme ich eine Führungsfunktion und verdiene unterm Strich knappe 250€ mehr als der A5er mit 2 Kids. Versteh mich nicht falsch, dem A5er sei sein finanziell gesichertes Leben sehr gegönnt, aber eine dem Statusamt angemessene Besoldung, die Leistung und Verantwortung würdigt, definiere ich doch anders.

WikingerBrot

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 21:02Perspektiven gibt es, wenn man sich mächtig ins Zeug legt, die Bezahlung ist nur eine andere Sache.

Ich habe mich in meiner Laufbahn von A6 bis A11 hochgearbeitet. Derzeit übernehme ich eine Führungsfunktion und verdiene unterm Strich knappe 250€ mehr als der A5er mit 2 Kids. Versteh mich nicht falsch, dem A5er sei sein finanziell gesichertes Leben sehr gegönnt, aber eine dem Statusamt angemessene Besoldung, die Leistung und Verantwortung würdigt, definiere ich doch anders.

Dann nimm Verantwortung und hab Frau und 2 Kinder, dann hast du dementsprechend mehr.
So ein Geheule und Neid hier über andere ...

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: WikingerBrot in Gestern um 21:25Dann nimm Verantwortung und hab Frau und 2 Kinder, dann hast du dementsprechend mehr.
So ein Geheule und Neid hier über andere ...

Welchen Zusammenhang gibt es zwischen meiner Zukunfts- und Familienplanung und meinem Job? Anders gefragt: Was interessiert meinen Arbeitgeber (oder DH) mein Privatleben?

Kritik an einem völlig irrsinnigen System zu äußern, ist übrigens kein Neid. Ich bin nur kein toter Fisch, der mit dem Strom schwimmen muss.

SAS

Zitat von: WikingerBrot in Gestern um 21:25Dann nimm Verantwortung und hab Frau und 2 Kinder, dann hast du dementsprechend mehr.
So ein Geheule und Neid hier über andere ...
Ich nehme das mal als Ironie wahr.