amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Ozzymandias

Zitat von: OnkelConny in Heute um 11:43Das ist eine schwierige Frage. Das BVerwG hat zwar geurteilt, dass es eine Zukunftswirkung des Widerspruchs geben könne. Das OVG NRW sieht das aber gänzlich anders. OVG weist Klagen wegen fehlender Widersprüche zurück

Das ist mir leider bewusst. Wer löst solche Widersprüche auf? Sorry, bin kein Jurist.

Schneewitchen

Zitat von: Ozzymandias in Heute um 11:54Das ist mir leider bewusst. Wer löst solche Widersprüche auf? Sorry, bin kein Jurist.

Tja, das BVerwG hat seine Auffassung und das OVG auch. Damit besteht ein Widerspruch, der sich nicht lösen lässt, denn unsere Richter sind halt nicht weisungsgebunden (was auch gut so ist). Da kann man nur hoffen, dass sich beide Gericht in der Zukunft mal zufällig auf eine einheitliche Linie festlegen.

Ansonsten: Einfach jedes Jahr im Dezember den jährlichen WS in Richtung DH absetzen. Dann braucht man sich über die Irrungen und Wirrungen des deutschen Rechtssystems keine Gedanken mehr machen (zumindest bezogen auf den eigene WS).

Das ist aber auch nur eine unjuristische Meinung.....

Ozzymandias

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 12:00Ansonsten: Einfach jedes Jahr im Dezember den jährlichen WS in Richtung DH absetzen. Dann braucht man sich über die Irrungen und Wirrungen des deutschen Rechtssystems keine Gedanken mehr machen (zumindest bezogen auf den eigene WS).

Aber was mache ich jetzt mit meinem Fall? 2013 Widerspruch eingelegt, 7 Jahre nichts mehr gemacht, Entscheidung BVerwG zur Zukunftswirkung gelesen, Hoffnung geweckt, gegen Bescheid 2022 geklagt und nun? Auch das "Jedes Jahr Einspruch einlegen" muss doch juristisch nach meiner Laienmeinung auf etwas fußen, was juristisch bewertet werden kann. Irre ich mich da so gewaltig und bin den widersprüchlichen Entscheidungen, je nach Gericht, ausgeliefert?

OnkelConny

Was mich aktuell auch wundert, ist, dass es von Seiten der Gewerkschaften zu der Thematik sehr ruhig ist. Wie ich über Ecken gehört habe, gibt es beim dbb NRW wohl die Parole, dieses Jahr keinen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen, um den "Frieden" und das neue Besoldungsgesetz nicht zu gefährden. Hat sonst jemand so etwas in die Richtung vernommen?

OnkelConny

Zitat von: Ozzymandias in Heute um 12:16Aber was mache ich jetzt mit meinem Fall? 2013 Widerspruch eingelegt, 7 Jahre nichts mehr gemacht, Entscheidung BVerwG zur Zukunftswirkung gelesen, Hoffnung geweckt, gegen Bescheid 2022 geklagt und nun? Auch das "Jedes Jahr Einspruch einlegen" muss doch juristisch nach meiner Laienmeinung auf etwas fußen, was juristisch bewertet werden kann. Irre ich mich da so gewaltig und bin den widersprüchlichen Entscheidungen, je nach Gericht, ausgeliefert?

Wenn ich mich so duster erinnere, basiert die jährliche Geltendmachung durch Widerspruch auf einer BVerfG-Entscheidung von 1977(?), wonach Beamte eine Mitwirkungspflicht haben, dem Dienstherren auf eventuelle Mißstände frühzeitig hinzuweisen, die zu fiskalischen Folgen führen können. Für eine exaktere Antwort müsste ich das einmal recherchieren.

HootyMcOwlface

Zitat von: OnkelConny in Heute um 12:19Was mich aktuell auch wundert, ist, dass es von Seiten der Gewerkschaften zu der Thematik sehr ruhig ist. Wie ich über Ecken gehört habe, gibt es beim dbb NRW wohl die Parole, dieses Jahr keinen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen, um den "Frieden" und das neue Besoldungsgesetz nicht zu gefährden. Hat sonst jemand so etwas in die Richtung vernommen?

Wenn das wahr sein sollte muss man über den DBB nicht mehr reden. Ich hoffe das stimmt nicht.

AR76

Zitat von: HootyMcOwlface in Gestern um 21:01Zu denen ich zähle. Und ehrlich gesagt war genau das von Anfang an meine Erwartungshaltung: Wer sich bei diesem Dienstherrn nur auf einen formlosen Widerspruch verlässt, steht am Ende oft mit leeren Händen da, wenn die Rückweisungen eintrudeln.

Ja, es geht nächste Woche formell erst mal ,,nur" um 2022 und das fiktive Partnereinkommen kam erst danach aufs Tableau. Aber machen wir uns doch nichts vor: Das ist der erste Dominostein. 2022 war das erste Jahr, in dem Optendrenks Truppe so richtig kreativ werden musste, um nach dem BVerfG-Paukenschlag von 2020 das Loch im Haushalt zu kaschieren. Was sie da abgeliefert haben, war der handwerkliche Vorläufer für den Murks der Folgejahre.

Wenn jetzt Münster diese Basis von 2022 einreißt, wackelt die gesamte Statik für alles danach mit. Das fiktive Partnereinkommen und all die anderen windigen Variablen, die das FM danach aus dem Hut gezaubert hat, um sich die Alimentation schönzurechnen, bauen auf genau diesem wackeligen Fundament auf.

Dass das Ministerium die Widersprüche für 2022 gnadenlos bescheidet hat, war reine Taktik, um die Herde auszudünnen. Wer nicht klagt, fällt hinten runter. Das hat in meinen Augen Methode. Umso wichtiger ist es, dass diejenigen von uns, die den Klageweg durchgezogen haben, dem VG jetzt die Vorlage liefern, diesen ganzen Kartenstapel zum Einsturz zu bringen.

Die Mühlen der Justiz mahlen vielleicht nicht immer im Express-Tempo aber wenn das VG nächste Woche den ersten dicken Pflock einschlägt, kann das FM seine ,,Kreativabteilung" schon mal auf Überstunden einstimmen. Die Einschläge kommen näher. Zwinkersmiley!

Gut, dass mein Dienstherr (Kommune) nicht beschieden hat. Die Widersprüche sind weiterhin ruhend gestellt. Und bis auf 2014 (warum auch immer) seit 2013 brav Widerspruch eingelegt gegen die Alimentierung. Und würde auch klagen, wenn auf Grundlage der aktuellen Gesetze beschieden werden sollte.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: OnkelConny in Heute um 12:19Was mich aktuell auch wundert, ist, dass es von Seiten der Gewerkschaften zu der Thematik sehr ruhig ist. Wie ich über Ecken gehört habe, gibt es beim dbb NRW wohl die Parole, dieses Jahr keinen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen, um den "Frieden" und das neue Besoldungsgesetz nicht zu gefährden. Hat sonst jemand so etwas in die Richtung vernommen?

"Um den Frieden und das neue Besoldungsgesetz nicht zu gefährden" - haha, das ist irgendwie niedlich. Das Gesetz in der aktuellen Form ist nicht akzeptabel. Ich bin sicher, die meisten wären dankbar, wenn es nicht kommen würde. Persönlich würden mich die 1,68% weniger auch nicht umbringen.

DerDienende

Zitat von: NWB in Gestern um 20:08https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/vg-duesseldorf-26k27914-26k27514-26k631714-26k258/15-beamtenbesoldung-nrw-verfgh-alimentationsprinzip-verfassungswidrigkeit-2026-11-04

Danke für den Link. Die Seite des VG Düsseldorf ist derzeit leider nicht erreichbar. Jetzt blicke ich mit Spannung auf die Entscheidungen in der nächsten Woche (insb. zur A-Besoldung 2022).

Ich befürchte allerdings, dass die leitenden Gründe des Gerichts nicht mehr Einzug in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren finden werden.

Schneewitchen

Zitat von: OnkelConny in Heute um 12:19Was mich aktuell auch wundert, ist, dass es von Seiten der Gewerkschaften zu der Thematik sehr ruhig ist. Wie ich über Ecken gehört habe, gibt es beim dbb NRW wohl die Parole, dieses Jahr keinen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen, um den "Frieden" und das neue Besoldungsgesetz nicht zu gefährden. Hat sonst jemand so etwas in die Richtung vernommen?

Wenn das stimmen sollte, dann brauche ich ein starkes Beruhigungsmittel. In dem Falle würde ich es bedauern, dass ich keine Mitglied des dbb bin, denn es fehlt mir dann leider an der Möglichkeit auszutreten.

Schneewitchen

Ich mache schon seit Wochen in meinem dienstlichen Bereich kräftig Werbung für einen Widerspruch. Immerhin kann ich an meinen Bemühungen feststellen, dass sich da bei den Kollegen etwas bewegt. Ich werde mittlerweile von verschiedenen Kollegen aktiv angesprochen, ob es etwas Neus gäbe. Diverse Kollegen, die noch vor zwei Monaten sehr uninteressiert waren, haben mir schon gesagt, dass sie in jedem Falle einen WS schreiben werden.

Wir brauchen viele, viele Widersprüche. Wenn der FM in Widersprüchen untergeht, dann wird das auch bis zur Presse durchdringen. So können wir vielleicht ein Zeichen setzen, was nach Außen dringt. Und da ja im April gewählt wird, ist das sicher eine Werbung, die man lieber nicht hätte......

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 13:53Wenn das stimmen sollte, dann brauche ich ein starkes Beruhigungsmittel. In dem Falle würde ich es bedauern, dass ich keine Mitglied des dbb bin, denn es fehlt mir dann leider an der Möglichkeit auszutreten.

Meine das bei FB gesehen zu haben.

Ja ist ne steile These. Mein DH darf sich weiterhin über einen Brief im Dezember von mir freuen.

Ozzymandias

Zitat von: OnkelConny in Heute um 12:29Wenn ich mich so duster erinnere, basiert die jährliche Geltendmachung durch Widerspruch auf einer BVerfG-Entscheidung von 1977(?), wonach Beamte eine Mitwirkungspflicht haben, dem Dienstherren auf eventuelle Mißstände frühzeitig hinzuweisen, die zu fiskalischen Folgen führen können. Für eine exaktere Antwort müsste ich das einmal recherchieren.

Ich halte die Betrachtung der Ursprungsentscheidung für relevant, insbes. wenn die Mitwirkungspflicht zur Zielerreichung nicht (mehr) notwendig ist. Sprich: Man kann spätestens ab 2013 davon ausgehen, dass die Dienstherren die fiskalischen Risiken auch ohne die Mitwirkungspflicht der Beamten erkennen mussten.

Das reine "dumm stellen" seitens der Dienstherrenschaft kann nach meinem unjuristischen Verständnis nicht dafür ausreichend sein, einen Sachverhalt zu verdrängen, der erkennbar hätte sein können. Das "erkennen können" verlangt die Gerichtsbarkeit ja auch von uns, selbst wenn wir juristisch völlig ungebildet sind. Da wir nur mitwirken, sollte das vice versa auch für den Dienstherren gelten.

Insofern ist meine These, dass eine jährliche Rügepflicht nicht haltbar ist, wenn das Ziel (Erkennbarkeit der fiskalischen Risiken) auch mit milderen Mitteln erreichbar ist. Bei der Mitwirkungspflicht der Beamten liegt die Betonung auf "Mit". D. h. wenn der Dienstherr ohne den Beamten seine Verpflichtungen oder Risiken nicht erkennt, ist die Mitwirkung richtigerweise Pflicht; man kann aber mindestens ab 2013 davon ausgehen, dass notwendige Kenntnisse um Besoldungsrisiken auch ohne die Mitwirkung, insbes. jedes einzelnen Beamten, mit angemessenem (eher geringem) Aufwand durch die Dienstherren erkennbar waren.

Daher erscheint mir die notwendige "Mit-"Wirkung der jährlichen Rüge wieder nur ein Scheinargument, dass die fiskalische Belastung verringert, jedoch kein Sachargument. Kann jemand meine Hypothese juristisch einordnen?