Höhergruppierung / Zwischenzeugnis

Begonnen von Arbeitnehmer, 17.09.2026 12:20

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JahrhundertwerkTVÖD

Zitat von: Organisator in 18.09.2026 14:50Geld ist nur ein Motivationsfaktor. Einer von Vielen!
Man könnte auch z.B. einen oder mehrere zusätzliche Tage frei geben.
Ansonsten sind spannende Aufgaben, Gestaltungskompetenz, ein wertschätzendes Umfeld und ein erkennbarer Karrierepfad (wenn gewünscht) häufig mehr wert, als nen hunderter mehr.

Die Tage gerade noch ein Gespräch mit einer Lehrerin im Angestelltenverhältnis gehabt.
Nach der Verbeamtung, an der gleichen Schule, gleiche Fächer bekommt sie nach Abzug PKV rund 500 € netto mehr/Monat.
Der Motivationsfaktor Geld war ausreichend zur Entscheidungsfindung.

Organisator

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in 21.09.2026 14:14Die Tage gerade noch ein Gespräch mit einer Lehrerin im Angestelltenverhältnis gehabt.
Nach der Verbeamtung, an der gleichen Schule, gleiche Fächer bekommt sie nach Abzug PKV rund 500 € netto mehr/Monat.
Der Motivationsfaktor Geld war ausreichend zur Entscheidungsfindung.


Ganz bestimmt. Allerdings kommt dann die Frage erneut ein paar Jahre später, was einem dann noch an dem Job motiviert. Und - um bei dem Beispiel zu bleiben - wenn die Lehrerin dann mit A14/8 50 jahre alt ist, wirst du sie für die nächsten 17 Jahre nicht mit 200 € mehr pro Monat locken können ;)

lyrik23

Zitat von: Arbeitnehmer in 17.09.2026 12:20ab wann steht mir da ein Zwischenzeugnis zu wg neuer Stellenbescshreibung/Aufgaben bzw. gibt es da die Chance auf eine Höhergruppierung?

Du kannst jederzeit um ein Zwischenzeugnis bitten. Ein legitimer Grund wäre bspw., dass du vorhast dich extern zu bewerben.

Faunus

Zitat von: lyrik23 in 23.09.2026 10:19Du kannst jederzeit um ein Zwischenzeugnis bitten. Ein legitimer Grund wäre bspw., dass du vorhast dich extern zu bewerben.

Mir ist noch nie ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis" als Zwischenzeugnis verweigert worden, weil es immer einen "trifftigen Grund" gibt (bei mir nach TV-L §35 Abs. 2) der z.B. in Vorgesetztenwechsel, Bewerbung, geplante Fortbildung, Elternzeit, wesentliche Aufgabenänderungen, usw. liegen kann.

Und für Dich: Rechtsgrundlage: § 35 Abs. 2 TVöD (bzw. inhaltsgleich nach § 35 TV-L) ;)