Einschätzung zu einer Eingruppierungsfrage E11 Stelle aber nur E10 bezahlt

Begonnen von Nanatsusaya, 23.09.2026 08:57

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Nanatsusaya

Hallo zusammen,

ich hätte gern eine Einschätzung zu einer Eingruppierungsfrage nach TVöD-VKA.

Ich bin seit 10 Jahren dauerhaft auf meiner Stelle beschäftigt, übe sämtliche Aufgaben des Aufgabengebietes aus und habe dies auch von meiner Bereichsleitung entsprechend schriftlich bestätigt bekommen.

Die Stelle war ursprünglich nach E10 bewertet. Da ich keinen klassischen Ingenieurabschluss habe, wurde ich zunächst niedriger eingruppiert. (  Master Professional in technischer Betriebswirtschaft  in RLP => DQR7)

 :-\ Stelle: E10 / Eingruppierung und Bezahlung: E9c

Mein Arbeitgeber hat mir nach konstruktiven Diskussionen schriftlich zugesagt, nach langjähriger Wahrnehmung dieses konkreten Aufgabengebietes meine Berufserfahrung sowie meine Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Ingenieurs für genau diese Tätigkeit anzuerkennen und mich ab einem bestimmten Stichtag nach E10 höherzugruppieren.

Gleichzeitig wird allerdings regelmäßig betont, dass man mich ausdrücklich nicht als ,,sonstigen Beschäftigten" im Sinne des TVöD anerkennt.

Diesen Stichtag habe ich inzwischen erreicht und wurde nach E10 höhergruppiert.

 :) Stelle: E10 / Eingruppierung und Bezahlung: E10

Zwischenzeitlich wurde jedoch genau diese Stelle bereits im Jahr 2025 durch die Stellenbewertungskommission und der ADD von E10 auf E11 nach Teil A Abschnitt II Nr. 3 der Entgeltordnung VKA neu bewertet. Die Tätigkeit übe ich weiterhin unverändert und vollständig aus.

nun gilt also

 :-\ Stelle: E11 / Eingruppierung und Bezahlung: E10

Meine Fragen sind daher:
Frage 1:
Wenn mir für genau dieses Aufgabengebiet inzwischen ausdrücklich Fähigkeiten und Fertigkeiten ,,in gleicher Güte wie ein Ingenieur" anerkannt werden und ich die vollständige E11-bewertete Tätigkeit weiterhin dauerhaft ausübe, müsste dann nicht grundsätzlich auch eine Eingruppierung nach E11 in Betracht kommen?

Frage 2:
Mich interessiert insbesondere, wie ihr die Aussage bewertet, dass ich einerseits für dieses konkrete Aufgabengebiet Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Ingenieurs anerkannt bekomme, andererseits aber weiterhin ausdrücklich nicht als ,,sonstiger Beschäftigter" angesehen werde. Wenn ich weder als Ingenieur noch als sonstiger Beschäftigter im Sinne der Ingenieurmerkmale angesehen werde, auf welcher konkreten tariflichen Grundlage erfolgt dann meine Eingruppierung? Gibt es da ne dritte Möglichkeit.

Frage 3:
Außerdem möchte ich die Angelegenheit zunächst sachlich und intern mit dem Personalbereich klären. Deshalb wäre für mich noch wichtig zu wissen, ob ich vorsorglich einen Anspruch nach § 37 TVöD schriftlich geltend machen sollte, damit mögliche Entgeltdifferenzen nicht nach Ablauf der sechsmonatigen Ausschlussfrist verloren gehen.

Liebe Grüße aus der Westpfalz

MoinMoin

zu Frage 2: Wenn sie dich nicht als sB ansehen (wollen), dann haben sie dir also übertariflich die EG10 zugestanden. Einen anderen tariflichen Weg sehe ich da gerade nicht.
Wie sie das intern begründen wäre interessant zu erfahren.

zu Frage 1:Wenn also ohne Änderung der Tätigkeiten die Einschätzung jetzt bei 11 liegt und es somit sich um ein Eingruppierungsirrtum handelte, dann bist du nun regulär in der EG10 (11 minus 1) und man kann nachfragen, ob sie dir weiterhin zugestehen, dass du weiterhin diese Korrektur bekommen kannst.

Zu 3: Ja, warum nicht.

Petar T.

Ein sehr ungewöhnlicher Vorgang.

Für eine solche Anerkennung abseits des sB gibt es keine tarifliche Grundlage. Dein Arbeitgeber verstößt damit wahrscheinlich gegen Haushaltsrecht sowie die Satzung des KAV.

Du könntest argumentieren, dass die "Anerkennung" deiner Qualifikation und Erfahrung offensichtlich im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung, nicht jedoch mit Blick auf eine bestimmte Eingruppierung erfolgte. Wenn dein Arbeitgeber also zu dem Ergebnis kommt, du erledigst deine Aufgaben  genau so gut wie es ein Ingenieur tun würde, dürfte daran eine veränderte Rechtsmeinung zur Eingruppierung nichts ändern.

Tariflich ist es so, wie es MoinMoin schon beschrieben hat. Einen Anspruch hast du nur auf die EG 11-1 = EG10. Ein Aufstieg in die EG 11 ist vom Wohlwollen deines Arbeitgebers abhängig.
Vor diesem Hintergrund steht dann auch die Frage, was genau du geltend machen möchtest, da es ein (tariflicher) Anspruch zumindest nicht sein kann.
Aber schaden wird es dir nicht, zumindest nicht im Sinne unmittelbarer Nachteile.


Btw: Der DQR hat für tarifliche Fragen keine Bedeutung.


MoinMoin

Zitat von: Petar T. in 23.09.2026 12:57Ein sehr ungewöhnlicher Vorgang.

Für eine solche Anerkennung abseits des sB gibt es keine tarifliche Grundlage. Dein Arbeitgeber verstößt damit wahrscheinlich gegen Haushaltsrecht sowie die Satzung des KAV.

Du könntest argumentieren, dass die "Anerkennung" deiner Qualifikation und Erfahrung offensichtlich im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung, nicht jedoch mit Blick auf eine bestimmte Eingruppierung erfolgte. Wenn dein Arbeitgeber also zu dem Ergebnis kommt, du erledigst deine Aufgaben  genau so gut wie es ein Ingenieur tun würde, dürfte daran eine veränderte Rechtsmeinung zur Eingruppierung nichts ändern.

Tariflich ist es so, wie es MoinMoin schon beschrieben hat. Einen Anspruch hast du nur auf die EG 11-1 = EG10. Ein Aufstieg in die EG 11 ist vom Wohlwollen deines Arbeitgebers abhängig.
Vor diesem Hintergrund steht dann auch die Frage, was genau du geltend machen möchtest, da es ein (tariflicher) Anspruch zumindest nicht sein kann.
Tariflich kann man so (vor Gericht) argumentieren, dass man sich als sB sieht und der AG dies durch sein handeln ebenfalls.
Keine Ahnung ob man so ein Verfahren begründen kann, ohne dass man den sB selbst begründen muss.
Also frei nach dem Motto:

AG hat mich als sB anerkannt (da sich die Eingruppierung 10 geändert hat). Einen anderen tariflichen Grund für die HG kann es nicht geben.
AG hat sich bei der EG10 geirrt und kommt nunmehr auf die EG11, diese Korrektur muss auch beim TE nachgezogen werden.
(Hier müsste dann der AG öffentlich die Hose runterlassen, warum er 10 gezahlt hat, wenn er nicht sB ansieht)
Oder der Hinweis: Meine Tätigkeiten wurden mit EG10 bezahlt, die Tätigkeiten wurden auf EG11 angepasst, also muss ich auch auf EG11 angepasst werden.
   

Nanatsusaya

Danke euch beiden für die Rückmeldungen. Das hilft mir tatsächlich weiter, weil sich damit der eigentliche Knackpunkt deutlich klarer herausstellt.

etwas tricky ist es halt weil parallel meine Stelle angepasst wurde.
Ich würde daher momentan ungefähr so argumentieren:


Die Anerkennung meiner Fähigkeiten und Erfahrungen erfolgte ausdrücklich im Zusammenhang mit meiner konkreten Tätigkeit und nicht allgemein für andere Ingenieurstellen. Diese Tätigkeit wurde später von E10 auf E11 neu bewertet und wird von mir weiterhin unverändert ausgeübt. Für mich stellt sich deshalb die Frage, warum die für genau dieses Aufgabengebiet ausgesprochene Anerkennung bei einer geänderten Stellenbewertung plötzlich nur bis E10 reichen soll.


- Zum DQR-Hinweis ebenfalls danke. Den würde ich für die eigentliche tarifliche Argumentation dann außen vor lassen. 

- Den Hinweis zu § 37 nehme ich ebenfalls mit und werde den Anspruch vorsorglich schriftlich im Dezember geltend machen


Danke euch. ;)

UNameIT2

Zitat von: Nanatsusaya in Gestern um 09:57Den Hinweis zu § 37 nehme ich ebenfalls mit und werde den Anspruch vorsorglich schriftlich im Dezember geltend machen
warum im Dezember? warum nicht jetzt? du verlierst ja 3 Monate, wenn du ihn erst im Dezember gelten machst.