Wechselschichtzulage nach längerer Krankheit

Begonnen von Tommy87, Gestern um 22:37

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Tommy87

Hallo zusammen

Nach längerer Krankheit inklusive Krankengeld Bezug bin ich seit dem 19.9. wieder im Dienst. Mein Arbeitgeber meint ich habe weder für September anteilig, noch für Oktober die Kriterien für die Wechselschichtzulage Zulage erfüllt. Die ersten Nächte Nächte hab ich von 15-19 Oktober und von 26-28.Oktober.
Meines Erachtens sind doch somit die Kriterien, längstens nach Ablauf eines Monat erneut zur Nachtschicht herangezogen zu werden, erfüllt.
Wie ist eure Meinung dazu.

Vielen Dank

Gruß Thomas