Personalakten NRW

Begonnen von AntePortas, 24.09.2026 18:20

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AntePortas

Moin,

Welche Rechtsgrundlage ist für Personalakten bei Beschäftigten im öD einschlägig?

Ich finde im DSG NRW § 18 I
Und weiter § 18 V.
Gibt es noch andere Normen die hier etwas begründen?

Danke für Hilfe.

Petar T.

#1
Da es nicht den öffentlichen Dienst gibt, werden die Regelungen unterschiedlich sein.

In den meisten Fällen wird es, wie hier in NRW, auf eine Anwendung der für die Beamten geltenden Vorschriften hinauslaufen.

Interessant allerdings, das im Falle von NRW erstmals im noch vergleichsweise jungen Landesdatenschutzgesetz zu regeln.

EDIT: Hatte überlesen, dass sich die Frage nur auf NRW bezog.

AntePortas

Danke.
Ja, mir geht es um NRW. Ob es da noch eine andere Grundlage gäbe.