Stellenbeschreibung und Eingruppierung

Begonnen von lfxm, Heute um 14:45

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lfxm

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Stellenbeschreibung und Eingruppierung.

Seit gut einem Jahr führe ich nun meine aktuelle Tätigkeit aus und bin seit Beginn an in der E8 eingruppiert. Im Vor- und Einstellungsgespräch wurde mir mündlich versichert, dass die Stelle vorläufig mit der E8 ausgeschrieben wurde, da es sich bei der Stelle um eine neu geschaffene Stelle handelt und hier noch zeitnah ein neues Stellenbewertungsverfahren durchgeführt werden soll. Das ist bis heute nicht geschehen. Eine Stellenbeschreibung von meinen aktuellen Aufgaben ist bisher auch nicht erstellt worden. Die Tätigkeiten waren zwar im Vorfeld Bestandteil anderer Stellen, jedoch wurden bestimmte Tätigkeiten, die ich seit Antritt meiner Stelle ausführe, aufgrund der Wertigkeit bis dahin von der Fachbereichsleitung ausgeführt.

Im Mai diesen Jahres habe ich darauf hin einen Antrag auf Überprüfung meiner Stellenbewertung gestellt, welcher mit der Begründung, dass sich an meiner Tätigkeit seit Antritt der Stelle nichts geändert hat und die Tätigkeiten daher weiterhin der E8 entsprechen, abgelehnt. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und um erneute Stellenbewertung sowie um Vorlage einer Stellenbeschreibung gebeten. Auch dieser wurde abgelehnt mit derselben Begründung sowie dem Bezug auf eine Stellenbeschreibung, die mir bis dato nicht bekannt war. Auf Nachfrage bei der Personalabteilung konnte diese jedoch nicht vorgelegt werden, da die Stellenbeschreibung dieser angeblich nicht vorliegen würde. Auf eigene Nachforschungen habe ich diese dann gefunden. Hierbei ist mir aufgefallen, dass die Aufgaben, die mein Sachgebiet betreffen, lediglich mit 9% von 100% Stellenanteilen angegeben wurden und hier auch einige Tätigkeiten nicht aufgeführt sind, die ich trotzdem ausübe. Ich vermute, dass diese aufgrund der Wertigkeit in der Stellenbeschreibung der Fachbereichsleitung aufgeführt sind.
Weiter hat man mir mitgeteilt, dass die Überprüfung nun final abgeschlossen sei und alle weiteren Schreiben und Anträge diesbezüglich nicht weiter bearbeitet werden.

Ich weiß, dass ich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Stellenbeschreibung habe, aber nach § 12 Abs. 1 TVöD (VKA) richtet sich die Eingruppierung der/des Beschäftigten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA); Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach
der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist. Die Tätigkeitsmerkmale nach der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) können ja nur anhand meiner ausgeführten Tätigkeiten geprüft werden. Und so lange man sich weigert eine entsprechende Stellenbeschreibung zu erstellen, welche bewertet werden kann, kann doch theoretisch auch keine Eingruppierung erfolgen?!

Ich habe mich daraus resultierend nun geweigert, gewisse Tätigkeiten zu übernehmen, so lange nicht geklärt ist, ob diese in mein Tätigkeitsfeld fallen oder nicht.
Daraufhin habe ich eine dienstliche Anordnung zur Ausführung der Tätigkeiten erhalten.

Muss ich dieser nun Folge leisten, da ich nicht beweisen kann, dass die Tätigkeit nicht meiner Eingruppierung entspricht?
Wie stehen die Chancen auf eine Stellenbeschreibung und anschließender Bewertung?

Ich bin so langsam ratlos und sehr frustriert. Da ich im nächsten Jahr den Verwaltungslehrgang II abschließen werde, ist es langfristig auch nicht mein Ziel in der E8 zu bleiben.

Vielleicht hat hier ja noch jemand ein Idee, wie ich weiter vorgehen kann.

Danke!

Petar T.

Zuerst wäre es von Vorteil gewesen, deine Frage im passenden Unterforum zu stellen.

Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung sind tariflich ebenso unbeachtlich wie ein daraufhin eingelegter "Widerspruch".  Bist du der Auffassung, die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung sei fehlerhaft, steht dir der Klageweg offen. Natürlich empfiehlt es sich, zuerst eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber müssen zudem wirksam geltend gemacht werden. Es gilt die tarifliche Ausschlussfrist.

Wenn es keine Stellenbeschreibung gibt oder diese erst später auftaucht, stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten dir überhaupt übertragen worden sind. Woher weißt du bzw. wusstest du bei Übernahme der Tätigkeit, was genau zu tun ist?

Für die Eingruppierung kommt es auf die auszuübenden Tätigkeiten an, also die Tätigkeiten, die dir von deinem Arbeitgeber übertragen worden sind. Unerheblich hingegen sind die ausgeübten Tätigkeiten, also das, was du tatsächlich machst. Die Übertragung kann auch nicht durch beliebige Personen erfolgen, sondern regelmäßig nur durch den Behördenleiter bzw. die Personalabteilung.

Einer dienstlichen Anordnung sollte unbedingt gefolgt werden, da andernfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

Du könntest dich in Anbetracht der Unklarheiten schriftlich an deinen Arbeitgeber wenden und dir bestätigen lassen, dass es sich bei der dir bekannten Stellenbeschreibung um deine auszuübenden Tätigkeiten handelt. Gleichzeitig listest du auf, welche Tätigkeiten nicht enthalten sind und bittest um Klärung, wie damit umzugehen ist. Die Arbeiten führst du jeden Fall weiter aus, damit du dich nicht angreifbar machst. Abhängig davon, wer die dienstliche Anordnung erteilt hat, könnte darin schon eine wirksame Übertragung zu sehen sein.
Diesen Vorgang dokumentierst du ordentlich( durch Eingangsbestätigung oder Versand per E-Mail) und wartest ab. Kommt nichts, erinnerst du nach einiger Zeit höflich.  Im besten Fall erhältst du dadurch Klarheit.

Jetzt kommt der etwas kompliziertere Teil, falls dein Arbeitgeber nicht reagiert. Du dokumentierst fein säuberlich deine Tätigkeiten und erstellst dir selbst eine Stellenbeschreibung mit Zeitanteilen. Du bildest dir eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung und machst das zugehörige Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend. Im Falle einer späteren Klage ist das entscheidend, um auch rückwirkend an das dir zustehende Entgelt zu kommen. Es empfiehlt sich, das Vorgehen mit einem Anwalt und/oder einer Gewerkschaft zu besprechen.






Organisator

Zitat von: Petar T. in Heute um 15:25(...)

Dem ist nichts hinzuzufügen und wäre ein integraler Bestandteil einer FAQ zum Thema Eingruppierung, wenn @ Admins hier so etwas möglich wäre.

Faunus

Zitat von: Organisator in Heute um 16:56Dem ist nichts hinzuzufügen und wäre ein integraler Bestandteil einer FAQ zum Thema Eingruppierung, wenn @ Admins hier so etwas möglich wäre.

Bin der gleichen Meinung.
Genau so, wie von Petar T. beschrieben, vorgehen!