Anerkennung der Stufenzuordnung

Begonnen von Caesar42, Heute um 15:19

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Caesar42

Moin liebe Forumfüchse!

Folgende Frage treibt mich um bzgl. der Anerkennung meiner Stufenzuordnung.

Ich bin seit ca. 2018 im vergleichbar gehobenen Dienst tätig. Mein AG hat mich bei der Einstellung "netterweise" der Stufe 4 zugeordnet, hat hierbei aber lediglich die Zeiten seit 2018 anerkannt.
Die 15 Jahre die ich vorab im "mittleren" Dienst verbracht habe, wurden komplett außer acht gelassen.
Begründung war/ist: Wir können bei der Stufenzuordnung lediglich die Zeiten im gehobenen Dienst anerkennen, Stufe 4 ist eine Nettigkeit unsererseits :-)
Die vorab geleisteten Zeiten im mittleren Dienst können wir nicht anerkennen.

Wie sehen das die Foristen?

Danke für eure Antworten

MoinMoin

Es gibt im TV Eingruppierungen und kein gD o.ä.
Es gibt im TV Regelungen für die Höhergruppierung und für die Stufenzuordnung.
Insofern ist sowohl dein begehren als auch die Ablehnung etwas aussertarifliches und klingt nach Beamtengedöns und daher sehe ich mich hier als Meinungslos an.

Tariflich hat man Anspruch auf bis zur Stufe 3, wenn man einschlägige Berufserfahrung hat und darüber hinaus kann der AG förderliche Zeiten anerkennen.
Und wenn er nur bis zur Stufe 4 gehen will, weil er nicht mehr förderliche Zeiten sieht, dann ist es sein Entscheidung.
Du kannst sie ablehnen und nicht unterschreiben oder musst die Kröte schlucken.

Umlauf

Da es sich um eine Neueinstellung handelt, ist das formal richtig mit der Nichtanerkennung der rangtieferen Tätigkeiten. Zumal alles über Stufe 3 ohne Rechtsanspruch gewährt kann. 

Bei einem internen Aufstiegsverfahren hätte es anders ausgesehen.