Bin Papa geworden und im TV-V beschäftigt.

Begonnen von Faverry, Heute um 11:43

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Faverry

Hallo
Bin Papa geworden und im TV-V beschäftigt.
Personalabteilung schreibt,
Der TV-V sieht keinen Tag Sonderurlaub für die Niederkunft der Ehefrau und Lebenspartnerin vor.

Ist das richtig?

TV-V steht zu dem Sonderurlaub nix aber wenn es dort doch nicht ausdrücklich gestrichen ist oder anders geregelt ist zählt doch das was im Allgemeinen TvöD steht oder?

Gruß Becker

MoinMoin

Nein, wenn du einen Vertrag nach TV-V hast, dann hat für dich der TVöD Kommune keine Relevanz.

andi1504

Zunächst einmal Herzlichen Glückwünsch zur Geburt Deines Kindes!

Der TV-V hat es den Betriebsparteien (Arbeitgeber und Betriebsrat) überlassen, die Fälle des § 616 durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu regeln. Dementsprechend solltest Du einmal schauen/nachfragen, ob es bei euch eine solche Regelung gibt. Falls nicht, könnte es sein, dass die Gründe in Deinem Arbeitsvertrag genannt sind. Es kann auch sein, dass arbeitsvertraglich die Regelung des § 616 BGB ausgeschlossen sind. Also auch im Arbeitsvertrag schauen.

Falls bei Dir dahingehend überhaupt nichts geregelt ist, dann hast Du m.M.n. Anspruch, da die Geburt eines Kindes grundsätzlich erst einmal als unverschuldete persönliche Verhinderung an der Arbeitsleistung gilt. Diesen Anspruch müsstest Du dann aber versuchen, gegen Deinen Arbeitgeber durchsetzen zu können. Im Streitfall würde es dann jedoch auch auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.


 

Bubi11

Fühlst du dich denn bei der Geburt deines Kindes überhaupt in der Lage in die Arbeit zu gehen? Ich meine das ist ja schon ziemlich mit Stress verbunden und kann auch psychisch einiges mit einem machen so das man seine Arbeit an diesem Tag vielleicht gar nicht machen kann!?!

**PS: Das ist keine Aufforderung zum Arbeitszeitbetrug oder ähnliches, sondern eine einfache Frage!***