Bin Papa geworden und im TV-V beschäftigt.

Begonnen von Faverry, 28.09.2026 11:43

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Faverry

Hallo
Bin Papa geworden und im TV-V beschäftigt.
Personalabteilung schreibt,
Der TV-V sieht keinen Tag Sonderurlaub für die Niederkunft der Ehefrau und Lebenspartnerin vor.

Ist das richtig?

TV-V steht zu dem Sonderurlaub nix aber wenn es dort doch nicht ausdrücklich gestrichen ist oder anders geregelt ist zählt doch das was im Allgemeinen TvöD steht oder?

Gruß Becker

MoinMoin

Nein, wenn du einen Vertrag nach TV-V hast, dann hat für dich der TVöD Kommune keine Relevanz.

andi1504

Zunächst einmal Herzlichen Glückwünsch zur Geburt Deines Kindes!

Der TV-V hat es den Betriebsparteien (Arbeitgeber und Betriebsrat) überlassen, die Fälle des § 616 durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu regeln. Dementsprechend solltest Du einmal schauen/nachfragen, ob es bei euch eine solche Regelung gibt. Falls nicht, könnte es sein, dass die Gründe in Deinem Arbeitsvertrag genannt sind. Es kann auch sein, dass arbeitsvertraglich die Regelung des § 616 BGB ausgeschlossen sind. Also auch im Arbeitsvertrag schauen.

Falls bei Dir dahingehend überhaupt nichts geregelt ist, dann hast Du m.M.n. Anspruch, da die Geburt eines Kindes grundsätzlich erst einmal als unverschuldete persönliche Verhinderung an der Arbeitsleistung gilt. Diesen Anspruch müsstest Du dann aber versuchen, gegen Deinen Arbeitgeber durchsetzen zu können. Im Streitfall würde es dann jedoch auch auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.


 

Bubi11

Fühlst du dich denn bei der Geburt deines Kindes überhaupt in der Lage in die Arbeit zu gehen? Ich meine das ist ja schon ziemlich mit Stress verbunden und kann auch psychisch einiges mit einem machen so das man seine Arbeit an diesem Tag vielleicht gar nicht machen kann!?!

**PS: Das ist keine Aufforderung zum Arbeitszeitbetrug oder ähnliches, sondern eine einfache Frage!***

NinjaFlo

War bei mir 2025 im TV-V genau das selbe.
Hat halbes Jahr gedauert bis wir es durch hatte das ich und meine Kollegen 1Tag Sonderurlaub bekommen haben.

Also hartnäckig bleiben.
TV-V ist doch nur ein untervertrag vom Tvöd

Maggus

Zitat von: NinjaFlo in 29.09.2026 17:27War bei mir 2025 im TV-V genau das selbe.
Hat halbes Jahr gedauert bis wir es durch hatte das ich und meine Kollegen 1Tag Sonderurlaub bekommen haben.

Also hartnäckig bleiben.
TV-V ist doch nur ein untervertrag vom Tvöd

Auszug aus dem TVöD:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - nachfolgend Beschäftigte genannt -, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.

(2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für
a) ...
d) Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, für die der TV-V oder der TV-WW/NW gilt, sowie für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in rechtlich selbstständigen, dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegenden und dem fachlichen Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW zuzuordnenden Betrieben mit in der Regel mehr als 20 zum Betriebsrat wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern beschäftigt sind und Tätigkeiten auszuüben haben, welche dem fachlichen Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW zuzuordnen sind

TVV123

Bei uns sind die Dienstbefreiungen in einer Dienstvereinbarung geregelt. Für die Geburt eines Kindes gibt es 1 Tag bezahlte Dienstbefreiung.

Für den Geltungsbereich des TV-V sind die Regelungen im TVöD nicht maßgebend.

Rentenonkel

Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (EU) 2019/1158 fordert von allen Mitgliedstaaten einen bezahlten Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes. Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie (die bis zum August 2022 ablief) bisher nicht mit einem eigenen Gesetz für bezahlten Vaterschaftsurlaub erfüllt.

Das BVerwG machte deutlich, dass eine abschließende Entscheidung nur im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich sei. Aufgrund unterschiedlicher Auslegungsmöglichkeiten fehle es an einer eindeutigen Rechtslage, an der sich das Gericht orientieren könne. Daher wurde eine Klage eines Soldaten dem EUGH zur Entscheidung vorgelegt.

https://www.bverwg.de/pm/2026/32

Ob man für die Zeit ab der Geburt vorsorglich einen Antrag auf Bewilligung der zehntägigen Freistellung stellen sollte und nur hilfsweise auf Bewilligung von Erholungsurlaub bedarf einer Rechtsberatung, die hier nicht geleistet werden kann. Hier empfehle ich, sich mal mit jemandem zu unterhalten, der im Arbeitsrecht zu Hause ist (bspw Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht).