TV-L und medizinisch notwendige OP während Arbeitszeit

Begonnen von nestor, Heute um 13:58

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nestor

Hallo zusammen, bei mir steht im November eine medizinisch notwendige OP an. Der Termin liegt innerhalb meiner Arbeitszeit (Gleitzeit). Das Ganze startet um 11 Uhr und wird ca. 2h dauern. Mein Plan ist davor und danach arbeiten zu gehen, da es sich bei der OP im Prinzip um eine Kleinigkeit handelt.
Bekomme ich die Zeit gut geschrieben oder nicht. Laut Tarifvertrag §29 ja eigentlich schon

Rowhin

Kurz gesagt:

Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit und ob der Termin zwingend während der Arbeitszeit erfolgen muss. Eventuelle örtliche Gleitzeit- oder Dienstvereinbarungen können aber zusätzliche Vorgaben enthalten.

MoinMoin

Das hängt von eurer Gleitzeitvereinbarung ab.
Wenn z.B. Ihr Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht von 9-12 habt, dann dürfte die Zeit ab wegfahren bis 12 gut geschrieben werden, da nach 12 keine "Arbeitszeit" in dem Sinne ist.
Wenn ihr jedoch auch zwischen 9-12 gleiten könnte oder dann nur Funktionszeiten habt, dann könnte es einem komplett versagt werden.

Klärung kann dir da nur deine Personalstelle geben. Also einfach einfordern mit Verweis auf 29 und sehen was passiert.

nestor

Die OP ist wie gesagt medizinisch notwendig und der Termin vom Facharzt/Chirurg vorgegeben. Eine richtige Kernarbeitszeit haben wir meines Wissens nach nicht. Es gibt lediglich ein Zeitfenster, in dem gearbeitet werden darf. Ich glaube das ist bei uns zwischen 7 und 19 Uhr.
Warum kann man den Tarifvertrag denn an dieser Stelle einfach so übergehen? Gibt es da irgendwelche Zusatzvereinbarungen?

MoinMoin

Zitat von: nestor in Heute um 16:11Die OP ist wie gesagt medizinisch notwendig und der Termin vom Facharzt/Chirurg vorgegeben. Eine richtige Kernarbeitszeit haben wir meines Wissens nach nicht. Es gibt lediglich ein Zeitfenster, in dem gearbeitet werden darf. Ich glaube das ist bei uns zwischen 7 und 19 Uhr.
Warum kann man den Tarifvertrag denn an dieser Stelle einfach so übergehen? Gibt es da irgendwelche Zusatzvereinbarungen?
Du hast keine feste Arbeitszeit, sprich wenn du nicht von 11-13 Arbeiten musst, dann muss man dich dafür auch nicht bezahlt freistellen, weil du eben zu dieser Zeit ja nicht Arbeiten musst.
Das sind halt die Kehrseiten von Gleitzeitmodellen.