TV-L und medizinisch notwendige OP während Arbeitszeit

Begonnen von nestor, Gestern um 13:58

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nestor

Hallo zusammen, bei mir steht im November eine medizinisch notwendige OP an. Der Termin liegt innerhalb meiner Arbeitszeit (Gleitzeit). Das Ganze startet um 11 Uhr und wird ca. 2h dauern. Mein Plan ist davor und danach arbeiten zu gehen, da es sich bei der OP im Prinzip um eine Kleinigkeit handelt.
Bekomme ich die Zeit gut geschrieben oder nicht. Laut Tarifvertrag §29 ja eigentlich schon

Rowhin

Kurz gesagt:

Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit und ob der Termin zwingend während der Arbeitszeit erfolgen muss. Eventuelle örtliche Gleitzeit- oder Dienstvereinbarungen können aber zusätzliche Vorgaben enthalten.

MoinMoin

Das hängt von eurer Gleitzeitvereinbarung ab.
Wenn z.B. Ihr Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht von 9-12 habt, dann dürfte die Zeit ab wegfahren bis 12 gut geschrieben werden, da nach 12 keine "Arbeitszeit" in dem Sinne ist.
Wenn ihr jedoch auch zwischen 9-12 gleiten könnte oder dann nur Funktionszeiten habt, dann könnte es einem komplett versagt werden.

Klärung kann dir da nur deine Personalstelle geben. Also einfach einfordern mit Verweis auf 29 und sehen was passiert.

nestor

Die OP ist wie gesagt medizinisch notwendig und der Termin vom Facharzt/Chirurg vorgegeben. Eine richtige Kernarbeitszeit haben wir meines Wissens nach nicht. Es gibt lediglich ein Zeitfenster, in dem gearbeitet werden darf. Ich glaube das ist bei uns zwischen 7 und 19 Uhr.
Warum kann man den Tarifvertrag denn an dieser Stelle einfach so übergehen? Gibt es da irgendwelche Zusatzvereinbarungen?

MoinMoin

Zitat von: nestor in Gestern um 16:11Die OP ist wie gesagt medizinisch notwendig und der Termin vom Facharzt/Chirurg vorgegeben. Eine richtige Kernarbeitszeit haben wir meines Wissens nach nicht. Es gibt lediglich ein Zeitfenster, in dem gearbeitet werden darf. Ich glaube das ist bei uns zwischen 7 und 19 Uhr.
Warum kann man den Tarifvertrag denn an dieser Stelle einfach so übergehen? Gibt es da irgendwelche Zusatzvereinbarungen?
Du hast keine feste Arbeitszeit, sprich wenn du nicht von 11-13 Arbeiten musst, dann muss man dich dafür auch nicht bezahlt freistellen, weil du eben zu dieser Zeit ja nicht Arbeiten musst.
Das sind halt die Kehrseiten von Gleitzeitmodellen.

Umlauf

Was spricht gegen eine AU für den OP-Tag?
Während der 2 Stunden bist du definitiv unfähig Arbeitsleistung abzuliefern.

Alien1973

Und vorher ist man nervös und nachher evtl. doch leicht angeschlagen....

Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall...bin daheim geblieben und war am nächsten Tag wieder voll einsatzfähig an meinem Arbeitsplatz....

MoinMoin

Zitat von: Umlauf in Gestern um 23:13Was spricht gegen eine AU für den OP-Tag?
Während der 2 Stunden bist du definitiv unfähig Arbeitsleistung abzuliefern.
Nichts, sofern man AU ist.
Warum man aber bis 11:00 AU sein sollte muss man sich dann halt ausdenken.

Rowhin

Vielleicht muss man ja nüchtern erscheinend und kann deswegen ... achja, im Zweifelsfall fällt einem schon was ein. Aber der TE wird schon wissen, warum er vorher und hinterher arbeiten möchte.

MoinMoin

Zitat von: Rowhin in Heute um 08:42Vielleicht muss man ja nüchtern erscheinend und kann deswegen ... achja, im Zweifelsfall fällt einem schon was ein. Aber der TE wird schon wissen, warum er vorher und hinterher arbeiten möchte.
Wenn ich ne Darmspiegelung mache bin ich vorher auch AU  8)

Umlauf

Zitat von: MoinMoin in Heute um 08:09Nichts, sofern man AU ist.
Warum man aber bis 11:00 AU sein sollte muss man sich dann halt ausdenken.

Selektiv betrachtet gebe ich Dir recht. Aber jetzt kommt mein Aber:

Eine OP, ist ein recht intensiver Eingriff, die grundsätzlich Risiken und Nebenwirkungen beinhalten kann, die elementar auf das Leben einwirken können. Dazu das gleiche bezüglich der Narkose.

Ein Verantwortlicher, der hier noch groß argumentiert, muss wohl eine negative Empathie haben. Zudem muss man zur OP hinkommen. Eine OP, die von den Kassen bezahlt wird, ist in der Regel medizinisch notwendig.
Also kann man in diesen Fällen auch nicht von Lifestyle sprechen.
Weitere Punkt: wahrscheinlich wird die OP auch nicht zu geplanten Zeitpunkt starten.

Vor 5 Wochen wurde ich selbst operiert. Termin war um 10 Uhr. Tatsächlich wurde ich 15 Uhr zur OP-Vorbereitung abgeholt. Ca. 15:30 startete dann die OP tatsächlich.

Eine Woche vorher: OP Voruntersuchungen. Das waren 4 Stück sowie Terminfindung und Narkosegespräch. Hat insgesamt 6 Stunden gedauert.

In der OP-Vorbereitung habe ich mit gedacht, eigentlich wäre es mir lieber, ich wüsste nicht alle Einzelheiten der OP.

Die OP selbst war verglichen mit großen OPs eine eher kleine OP.

Trotzdem wäre ich an dem Tag nicht in der Lage gewesen adequate Arbeitsergebnisse abzuliefern. Da gehen einem ganz andere Sachen durch den Kopf.

Ganz selbstverständlich habe ich bei beiden Terminen eine AU in die Hand bekommen.


Umlauf

Zitat von: MoinMoin in Heute um 09:03Wenn ich ne Darmspiegelung mache bin ich vorher auch AU  8)

Das kann ich nachvollziehen.
Vorbei die Vorbereitungsprozedur mittlerweile wesentlich ,,besser" geworden ist als vor 10 Jahren. 😂

Albeles

Jeder hat da bestimmt seine eigene Meinung. Ich würde entweder den Tag mit AU belegen, wenn es eine richtige OP ist, oder einfach vorher arbeiten und danach auch. Die Zeit wo ich nicht da war, würde mich nicht interessieren, da ich tatsächlich nicht gearbeitet habe. Also würde ich persönlich auf eine Gutschrift verzichten wollen.
So ist aber jeder anders....

nestor

Ich möchte keine AU, da ich davon ausgehe danach arbeiten zu können. So wie es ausschaut, wird dieser "Eifer" dann wohl "bestraft" :-) Entweder man meldet sich krank oder die OP ist Privatvergnügen. Eigentlich verrückt....

Landesdiener

Das Problem gibt es an anderer Stelle ja auch, z. B. wenn ich während der Arbeit krank werde und (früher) heim gehe. Da fährt man dann entweder ins Minus oder der ganze Tag zählt als krank.

Ich würde das in deinem Fall als Vorgesetzter so regeln:
Angebot, dass die Unterbrechung als Arbeitszeit zählt, wobei da ja auch die 30 Minuten Pause rein laufen, aber deutlicher Hinweis, dass im Zweifelsfall eine Krankmeldung erfolgen soll, sofern es dir hinterher doch nicht gut geht.