Verlängerung Erwerb hauptberufliche Tätigkeit

Begonnen von tochris06, Gestern um 19:53

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tochris06

Hallo liebe Community,

in meiner Behörde hat der Personalbereich einer Kollegin, die sich im Aufstieg vom gD in den hD nach §24 Blv aF befindet, die Dauer des Erwerbs der hauptberuflichen Tätigkeit verlängert. Die Kollegin ist mehrere Wochen erkrankt.
Nach meinem Kenntnisstand kann gemäß Blv nur der Vorbereitungsdienst oder die Probezeit aufgrund von Krankheit verlängert werden. Der bloße Erwerb der hauptberuflichen Tätigkeit jedoch nicht. Gibt es hier eine Rechtsgrundlage, die ich übersehe? Nach dieser Logik müsste jeder Urlaub und jede Krankheit (egal wie kurz) zu einer Verlängerung führen.
Danke euch für eure Expertise.


BalBund

Üblicherweise wird die Personalstelle hier versuchen eine Analogie zum §28 BLV aF zu ziehen und darüber eine Grundlage für die Verlängerung zu ziehen. Hier sollte die Kollegin dringend widersprechen und die genaue Rechtsgrundlage der Erwägungen der Personalstelle einfordern.

Die Neufassung indes sieht vor, dass auch die Tage im ersten Teil des Aufstiegs nachgeholt werden müssen. Daher wäre die zweite Idee, dass die Personaler hier den Vertrauensschutz übersehen haben, den sie genießt.

Der §24 aF gibt tatsächlich nur eine Verlängerung in der Bewährungszeit, welche sich an den Erwerb der laufbahnrechtlichen Voraussetzung anschließt vor. Hier gelten die 20 Arbeitstage starr.