Hochgruppierung CTA/Laborant

Begonnen von Senf_ist_cool, Gestern um 07:52

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Senf_ist_cool

Hi!

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin gelernter CTA und meine Stellenbezeichnung ist unklar (TB und Arbeitsvertrag sagen unterschiedliches).

Meine derzeitige EG ist 6 (VKA).
Vor einigen Monaten habe ich jene TB gefunden und festgestellt, dass diese sehr schwammig ist. Also habe ich angefangen meine tatsächlichen Aufgaben mit Zeitanteilen zu notieren und gegen den TVöD abzugleichen. Dabei habe ich rausgefunden, dass meine AV niemals der E6 entsprechen.

Es gibt zB keine fachliche (oder auch generelle) Gegenkontrolle meiner Arbeit. Ich bin für sämtliche Aufgaben im Labor verantwortlich (zT auch aus behördlicher Veranlassung). Es gab keine richtige Einarbeitung und keine expliziten Richtwerte und Arbeitsanweisungen, die man zu Rate ziehen kann (sie wurden mir jedenfalls nie zugänglich gemacht). Falls Fragen auftauchen beantworte ich die mir in aller Regel selbst, indem ich mir bspw Zusammenhänge im Arbeitskontext selbstständig erarbeite.

Die HR ist der Auffassung, dass ich zum einen als CTA "weniger gut ausgebildet bin" als ein Laborant und somit keine höhere Gruppe in Frage kommt. Des Weiteren sei ja alles Routine und entspreche der klassischen Ausbildungsinhalte (stimmt nicht). Ich bekam das Angebot einer AT-Zulage, die ich ablehnte. Jetzt soll das ganze in die externe Prüfung. Was laut Aussage der HR der deutlich längere Weg ist.

Ich bin etwas ratlos wie ich mich verhalten soll, weil ich von keiner Stelle ein Rückmeldung bekomme und ich das Gefühl habe, dass ich jetzt am sehr langen Arm gehalten werde.

Ich hab E9a hilfsweise E8 geltend gemacht.

Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung damit.

Vollstrecker

Kein Personalrat / Betriebsrat vorhanden?

Das ist eine Sache, womit der eigentlich öfter zu tun haben sollte. Wenn der das nach vorne trägt und anspricht, gibt es nämlich deutlich mehr Tempo. Eine falsche Eingruppierung oder mehr Tätigkeiten als die Stelle vorgibt, sind kein Kavaliersdelikt, ebenso wie das nicht Vorhandensein einer Stellenbeschreibung.

Aber eins ist zu 99% sicher: Die Menge der Arbeit ändert nichts an einem Stellenwertumfang, sondern nur der Inhalt. 😉 Mehrarbeit ist ein anderes Kapitel.

Aber wenn du schon sagst, es gab keine Einarbeitung usw., sieht man eigentlich schon, dass dein Arbeitsplatz sehr schlecht organisiert ist. Dann wundert es auch nicht, dass man dir nicht so wirklich helfen kann / will.

Darf ich fragen, warum du die Zulage abgelehnt hast?

Petar T.

Erfolgt die Eingruppierung nach Teil B Nr. XVI. der Entgeltordnung?