Jahressonderzahlung beim Wechsel TV-L → Beamtenverhältnis zum 01.12. (Bayern)

Begonnen von Michael12345, 17.10.2026 10:09

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Michael12345

Hallo zusammen,

ich werde voraussichtlich zum 01.12. beim selben Dienstherrn (Freistaat Bayern, Hochschule) vom Tarifbeschäftigten (E13 TV-L) zum Beamten auf Zeit (A13) ernannt. Dabei bin ich auf folgende Lücke gestoßen und würde mich über Erfahrungen freuen.

Mein Verständnis der Rechtslage:

TV-L (§ 20): Anspruch auf die Jahressonderzahlung besteht nur, wenn man am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Endet das Arbeitsverhältnis am 30.11., gibt es nichts, auch nicht anteilig.
BayBesG (Art. 83): Die Beamten-Sonderzahlung bemisst sich nach einem Zwölftel der im Kalenderjahr bezogenen Bezüge. Das vorherige TV-L-Entgelt zählt nicht dazu. Bei Ernennung zum 01.12. gäbe es also nur 1/12 × 65 % eines Monatsbezugs.

Im Ergebnis fällt man bei einem Wechsel genau zum 01.12. durch beide Raster, obwohl man das ganze Jahr beim selben Dienstherrn beschäftigt war.

Meine Fragen:

  • Gibt es in Bayern oder speziell an Hochschulen eine Sonder- bzw. Übergangsregelung oder eine außertarifliche Lösung?
  • Übersehe ich etwas, zum Beispiel eine Anrechnungsvorschrift?

Danke vorab für eure Einschätzungen!

Viele Grüße
"Don't feed the troll"  ;D

webs96

Du hast schon Anspruch auf eine ,,außertarifliche Sonderzahlung" wenn du direkt ohne Unterbrechung von einem TV-L Beschäftigungsverhältnis ins Beamtenverhältnis (Freistaat Bayern) wechselst. Der 01.12. spielt hier meine rolle, da die Sonderzahlung nach dem BesG gezahlt wird. Das müsste nach Art. 87 BayBesG sein.

suiris

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=121918.0

Sieht für mich so aus als ob nur der Anspruch auf das 1/12 aus dem BesG besteht. Die 11/12 aus dem TV-L verfallen.

Meier123

Nein das stimmt nicht. Man bekommt zusätzlich eine ergänzende Leistung auf Antrag, die der Jahressonderzahlung im TV-L entspricht. Hierzu gibt es ein Formblatt. Vermutlich findet sich das auch irgendwo online auf der HP des LFF oder im Intranet des FM.

Michael12345

Ich habe gerade mit dem Landesamt für Finanzen telefoniert und wollte die Auskunft hier teilen, falls jemand vor derselben Frage steht.

Im November bekomme ich noch die volle Jahressonderzahlung für E13. Das liegt daran, dass das LfF noch gar nicht weiß, dass ich A13 werde. Das Ganze war sehr kurzfristig, und von der Personalabteilung kam bisher noch nichts.

Mit den Dezemberbezügen wird dann verrechnet: Das 1/12 Sonderzahlung für A13 wird mit dem 1/12 der E13-Sonderzahlung gegengerechnet. So habe ich es zumindest verstanden. Wer es genau wissen will, sollte bei seiner Bezügestelle nochmal nachfragen.

Die wichtigste Aussage für mich war aber: Es geht nichts verloren. Man muss sich beim Wechsel also keine Sorgen machen, dass die Sonderzahlung für das Jahr wegfällt oder gekürzt wird.

Viele Grüße
"Don't feed the troll"  ;D