Ausgleich einer Rentenminderung

Begonnen von BAT, Heute um 10:37

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BAT

Moin,

für die gesetzliche Rente ist es ja möglich eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung (Abschlagsrente) zu bekommen. Mir kommen da ein paar Fragen auf  (ich bin fast 55):

- lohnt sich das finanziell? und vor allem:
- entsteht ein Vertrauens- bzw. Bestandsschutz hinsichtlich der derzeit gültigen Regelungen (Abschlagsrente mit 63 oder auch "Schwerbehinderten"-Rente?

tokli

Hallo,

lass dir doch einfach eine Auskunft für die Höhe der Beitragszahlung erteilen.
Entweder online über den V0210 (https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=v0210) oder bei der nächstene Auskunft- oder Beratungsstelle der DRV oder deiner Kommune.

Du erhälst dann eine Auskunft über deine maximal mögliche Einzahlung.
Du kannst dann selbst entscheiden, ob bzw. in welchen "Raten" du die Beitragszahlung tätigst.
Ob sich das rechnet, hängt von den persönlichen Gegebenheiten ab, z. B. wie bist du Krankenversichert, wie wirkt sich die Einzahlung auf deine Steuer aus, wie lange lebe ich....

Ich habe bereits einige Probeberechnungen für Bürger angefordert. Wenn man ohne Steuerbegünstigung rechnet, muss man ca. 18 Jahre die Rente erhalten, bevor man ins "Plus" kommt.

Zu deiner 2. Frage: Du erwirbst Rentenpunkte. Ob du dann früher in Rente gehst, ist egal. Es gibt mit der Einzahlung keinen Vertrauensschutz, dass Du dann mit 63 bzw. 62 Jahren mit Schwerbehinderung in Rente gehen kannst, sollte sich die Gesetzeslage ändern.

Faunus

Zitat von: tokli in Heute um 11:47Zu deiner 2. Frage: Du erwirbst Rentenpunkte. Ob du dann früher in Rente gehst, ist egal. Es gibt mit der Einzahlung keinen Vertrauensschutz, dass Du dann mit 63 bzw. 62 Jahren mit Schwerbehinderung in Rente gehen kannst, sollte sich die Gesetzeslage ändern.

Du kannst ja nicht beliebig Rentenpunkte kaufen, sondern nur die, die "fehlen"
z.B. mit 55 lückenlose Renteneinzahlung, aber entschieden mit 63 statt 67 in Rente zu gehen, diese Rentenlücke ausrechenen lassen und diese dann fehlenden Rentenpunkte "einkaufen".

Ich bin mir nicht so sicher, ob der Verweis und die auf abschlagsfrei wie abschlagspflichtige berechnete Einzahlung keine Auswirkungen hat.