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offene Foren => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: micha77 am 13.11.2021 09:33
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@Admin, dient nur der Info - im anderen 166-Seiten Thema gehts wahrscheinlich unter ::)
Hessen wird mit einem dringlichen Gesetzentwurf der Regierungsparteien (Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie) das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übertragen. Die Gelegenheit wird nicht zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidungen genutzt. Ausdrücklicher Hinweis: Dies bliebt einem anderen Vorhaben überlassen.
Dazu hier der Gesetzentwurf:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/0/06690.pdf (http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/0/06690.pdf)
Auszug zur "Corona-Prämie" etc.:
"Die Auszahlung soll in einem Betrag in Höhe von bis zu 1000
EUR und mit den Bezügen für Februar 2022 erfolgen. Anwärterinnen
und Anwärter erhalten einen Betrag in Höhe von bis zu 500 EUR.
Die Anpassung der Besoldung entsprechend dem Tarifergebnis dient
dem Zweck, einer Abkoppelung der Besoldung und Versorgung von der
Tarifentwicklung entgegen zu wirken. Die (weitere) Ausgestaltung anhand der Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung festgelegt hat, wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen."
Bis zu 1000€ heißt wahrscheinlich nur, wenn man die Voraussetzungen erfüllt (Dienstverhältnis bestand dieses Jahr und Januar 2022)
Zudem beträgt die Besoldungsanpassung ab August 2023 1.89% (und nicht nur 1.8%)
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Hallo @micha77
Danke für den Link...aber, ich zumindest, kann ihn über das Smartphone nicht öffnen?! :o
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http://starweb.hessen.de/cgi-bin/webhltlinks.pl?form=/webhlt_links.html&typ=drs&title=Drucksache&nb=20/6690
http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_FLMore20.web&search=WP%3D20+and+R%3D17409&search2=20211109120000
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http://starweb.hessen.de/cgi-bin/webhltlinks.pl?form=/webhlt_links.html&typ=drs&title=Drucksache&nb=20/6690
http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_FLMore20.web&search=WP%3D20+and+R%3D17409&search2=20211109120000
Thx. ;)
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Moin,
danke dafür. Gibt es eigentlich ein neues Widerspruchsschreiben zur amtsangemessenen Alimentation (gerne auch spez. für Hessen). Der andere Thread ist ja nicht mehr ganz so übersichtlich.
Merci.
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Die erste Lesung kann unter: https://www.youtube.com/watch?v=-2fUAipukOs angeschaut werden. Der Abgeordnete der FDP weist zutreffend auf weiteren Handlungsbedarf (Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG) hin (ab 28:13): "Das wird teuer werden!"
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Moin,
danke dafür. Gibt es eigentlich ein neues Widerspruchsschreiben zur amtsangemessenen Alimentation (gerne auch spez. für Hessen). Der andere Thread ist ja nicht mehr ganz so übersichtlich.
Merci.
Die GdP erreichte ein Schreiben des Innenministers, worin steht, dass die gestellten Widersprüche gegen die Unteralimentation weiterhin ihre Geltung behalten.
Insofern müssen also keine neuen Widersprüche für das Jahr 2021 gestellt werden (falls du letztes Jahr auch schon Widerspruch eingelegt hast).
Das Schreiben des IM ging am 16.November an den dbb-Hessen und liegt mir vor.
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Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.
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Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.
Bitte hier in diesen Thread posten, wenn etwas bekannt wird; das Thema betrifft uns schließlich alle :)
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Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.
Gibt es dazu eine Quelle?
Beim VGH selbst steht es noch nicht in der Vorschau. Allerdings ist die "Vorschau" auch schon überholt.
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Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.
Gibt es dazu eine Quelle?
Beim VGH selbst steht es noch nicht in der Vorschau. Allerdings ist die "Vorschau" auch schon überholt.
Ich bin gerade selber drüber gestolpert... ;)
Steht in der Stellungnahme vom dbb zur Besoldungsanpassung drin.
Seite 3 ganz unten - der DSTG erwähnt den Termin auch in seiner Stellungnahme
https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf (https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf)
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Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.
Gibt es dazu eine Quelle?
Beim VGH selbst steht es noch nicht in der Vorschau. Allerdings ist die "Vorschau" auch schon überholt.
Ich bin gerade selber drüber gestolpert... ;)
Steht in der Stellungnahme vom dbb zur Besoldungsanpassung drin.
Seite 3 ganz unten - der DSTG erwähnt den Termin auch in seiner Stellungnahme
https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf (https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf)
Danke für die Quellenangabe.
Eine Frage dazu. In der Quellenangabe wird von der mündlichen Verhandlung am 30.11. gesprochen. Wird an diesem Tag dann auch das Urteil zur Klage fallen oder wie muss man sich den ungefähren, zeitlichen Ablauf vorstellen?
Hat darin jemand aus Erfahrungswerten zu berichten?
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Klassische juristische Antwort: Es kommt darauf an.
In der Regel ist es schon so, dass es in verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur einen Verhandlungstag gibt und nach anschließender Beratung (in der Regel am späten Nachmittag) eine Entscheidung verkündet wird.
Mir ist über den konkreten Verfahrensstand (sind noch Ermittlungen zu führen?) nichts bekannt, so dass keine verlässliche Aussage getroffen werden kann.
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Der Termin ist nun auch beim VGH einsehbar.
30.11.21 - 14.00 Uhr - Besoldung.
Klagezeitraum Juli 2016 bis zum Jahr 2020.
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http://starweb.hessen.de/cgi-bin/webhltlinks.pl?form=/webhlt_links.html&typ=drs&title=Drucksache&nb=20/6690
http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_FLMore20.web&search=WP%3D20+and+R%3D17409&search2=20211109120000
Vom 25.11.2021
"Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf
in zweiter Lesung unverändert anzunehmen."
https://hessischer-landtag.de/termine/innenausschuss-53-sitzung (https://hessischer-landtag.de/termine/innenausschuss-53-sitzung)
Beschlussprotokoll siehe unten auf der Seite.
2. Lesung in KW 49
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Beamtenbesoldung in Hessen ist verfassungswidrig zu niedrig
https://osthessen-news.de/n11659077/beamtenbesoldung-in-hessen-ist-verfassungswidrig-zu-niedrig.html (https://osthessen-news.de/n11659077/beamtenbesoldung-in-hessen-ist-verfassungswidrig-zu-niedrig.html)
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https://www.hessenschau.de/politik/urteil-am-verwaltungsgerichtshof-hessische-beamtenbesoldung-war-verfassungswidrig,hessen-beamtenbesoldung-urteil-100.html
Urteil am Verwaltungsgerichtshof
Hessische Beamtenbesoldung war verfassungswidrig
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Das war das zu erwartende Ergebnis. Damit liegt im Gefolge der BVerfG-Entscheidung vom 4. Mai letzten Jahres (2 BvL 4/18) der vierte Vorlagebeschluss vor. Im Hinblick auf die Mindestalimentation haben die entsprechenden Gerichte wie folgt entschieden:
Das VG Hamburg hat in seinem Vorlagebeschluss vom 29.09.2020 – 20 K 7510/ 17 – die neuen Direktiven auf die Besoldung des Landes im Zeitraum von 2012 bis 2018 mit dem Ergebnis angewandt, dass in jenem Zeitraum die Mindestalimentation in Summe um knapp 35.000,- € verfehlt worden sei.
Das OVG Schleswig-Holstein hat in seinem Vorlagebeschluss vom 23.03.2021 – 2 LB 93/18 – den Nettofehlbetrag für das Jahr 2007 auf 1.718,84 € bemessen.
Das VG Berlin hat in einem aktuellen Vorlagebeschluss vom 25.10.2021 – 7 K 456/20 – den entsprechenden Nettofehlbetrag für die Jahre 2016 und 2017 auf 9.495,73 € und 9.681,90 € bemessen.
Nun zeigt der VGH Hessen, dass dort offensichtlich bis in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 10 nicht die Alimentation gewährt wird, die der Besoldungsgruppe A 4 zu gewähren ist.
Und so wird es ab jetzt in jeder weiteren Gerichtsentscheidung, egal in welchem Land, weitergehen - mit jeder weiteren Entscheidung wird dabei das jahrelange rechtswidrige Handeln der Besoldungsgesetzgeber nur umso sichtbarer. Umso interessanter wird es deshalb, wie nun die zu erwartenden 16 weiteren Niederlagen vor deutschen Gerichten von ihnen in den aktuell anstehenden Anpassungsgesetzen begründet werden. Gäbe es eine Besoldungsbundesliga, bestände die ausschließlich aus Absteigern - es sei denn, man würde die Meisterschaft jenem zuerkennen, der am dreistesten verfassungswidrig handelte. Hessen hätte dann gute Chancen, Bayern die Vizemeisterschaft streitig zu machen. Den Meister Berlin hält aber derzeit weiterhin noch keiner auf (das sollte ebventuell Ansporn für die anderen sein, dass aktuell zu ändern; denn es dürfte ihre letzte Chance sein, noch einmal Meister zu werden, weil zu erwarten ist, dass das Bundesverfassungsgericht demnächst den Spielbetrieb einstellen wird...).
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Jetzt heißt es nur: weiter Durchhaltevermögen zeigen und nicht den Kopf in den Sand stecken. Gute zwei bis drei Jahre, bis das BVerfG darüber entschieden hat und die Landesregierung Hessen eines Besoldungsgesetz einbringt.
Haltet durch. ::)
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Möchte der hessische Dienstherr seine Beamten nicht weiter verärgern, kommt er einer Entscheidung des BVerfG zuvor und fühlt sich bereits an die Entscheidung des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts, das unmittelbar die tragenden Gründe der BVerfG-Entscheidung aus 2020 angewandt hat, gebunden.
Einige Länder zeigen entsprechende Initiativ sogar ohne ein aktuelles OVG/VGH-Verfahren .
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Es wird auf jeden Fall spannend in den nächsten Landtagsdebatten, inwiefern das Thema angesprochen wird und auf die Agenda rückt.
Die nächste Sitzung ist übrigens nächste Woche ;)
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Pressemittleung des VGH
Beamtenbesoldung in Hessen verfassungswidrig zu niedrig
30.11.2021Pressestelle:
VGH Kassel
Nr. 26/2021
Das Land Hessen ist durch das Grundgesetz verpflichtet, seine Beamtinnen und Beamten angemessen zu besolden. Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedene Kriterien entwickelt, mit deren Hilfe die Angemessenheit der Beamtenbesoldung überprüft werden kann. Dazu gehört unter anderem ein Abstand der Beamtenbesoldung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in der untersten Besoldungsgruppe muss mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Verglichen werden dabei Alleinverdienerfamilien mit zwei minderjährigen Kindern, da die vierköpfige Alleinverdienerfamilie Bezugsgröße in der Besoldungspraxis ist. Außerdem muss zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ein hinreichend großer Abstand gewahrt werden. Das heißt, Beamtinnen und Beamte der höheren Besoldungsgruppen müssen wegen der höheren Wertigkeit der ihnen anvertrauten Tätigkeiten ein höheres Einkommen haben als Beamtinnen und Beamte der niedrigeren Besoldungsgruppen.
Der für das öffentliche Dienstrecht zuständige 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren festgestellt, dass die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen hat. In den einzelnen Jahren wird bis zur Besoldungsgruppe A 9, teilweise auch bis zur Besoldungsgruppe A 10 der notwendige Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht eingehalten. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung hierfür gibt es nicht. Von diesem Defizit der A-Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird auch die nach der Besoldungsgruppe W 2 erfolgende Besoldung von Professorinnen und Professoren erfasst, da sich diese an der A-Besoldung orientiert.
Da es dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof verwehrt ist, die Verfassungswidrigkeit der vom Gesetzgeber geschaffenen Beamtenbesoldung selbst verbindlich festzustellen, hat er dem hierfür zuständigen Bundesverfassungsgericht ein die Besoldung nach Besoldungsgruppe A 6 betreffendes sowie ein die Professorenbesoldung nach Besoldungsgruppe W 2 betreffendes Verfahren zur Entscheidung vorgelegt, ob die jeweilige Besoldung im Zeitraum 1. Juli 2016 bis einschließlich 2020 (Besoldung nach A 6) und im Zeitraum von 2013 bis 2020 (Besoldung nach W 2) verfassungsgemäß gewesen ist.
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Möchte der hessische Dienstherr seine Beamten nicht weiter verärgern, kommt er einer Entscheidung des BVerfG zuvor und fühlt sich bereits an die Entscheidung des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts, das unmittelbar die tragenden Gründe der BVerfG-Entscheidung aus 2020 angewandt hat, gebunden.
Einige Länder zeigen entsprechende Initiativ sogar ohne ein aktuelles OVG/VGH-Verfahren .
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
hessenschau-Artikel vom 30.11.2021
Land will Bundesverfassungsgericht abwarten
Das Land teilte mit, die Begründung der Vorlagebeschlüsse aus Kassel sorgfältig prüfen zu wollen. "Wie die künftige Beamtenbesoldung konkret durch den hessischen Landesgesetzgeber ausgestaltet werden muss, kann aber erst nach einer abschließenden Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht abgesehen werden", hieß es in einer Stellungnahme des zuständigen Innenministeriums.
Die Beschlüsse seien für das Land Hessen und alle weiteren Bundesländer "eine weitere wichtige Etappe zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe zur Besoldung in der Bundesrepublik".
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Die Beschlüsse seien für das Land Hessen und alle weiteren Bundesländer "eine weitere wichtige Etappe zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe zur Besoldung in der Bundesrepublik".
[/i]
Wie wäre es mal sich die Ausführungen zur R-Besoldung vom BVerfG zu ziehen?
Was soll da groß anderes rauskommen?
Das nenne ich mal extrem auf Zeit spielen...*ohne Worte*
Man könnte sich jetzt schonmal hinsetzen und anfangen zu rechnen.
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Die Beschlüsse seien für das Land Hessen und alle weiteren Bundesländer "eine weitere wichtige Etappe zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe zur Besoldung in der Bundesrepublik".
[/i]
Wie wäre es mal sich die Ausführungen zur R-Besoldung vom BVerfG zu ziehen?
Was soll da groß anderes rauskommen?
Das nenne ich mal extrem auf Zeit spielen...*ohne Worte*
Man könnte sich jetzt schonmal hinsetzen und anfangen zu rechnen.
Das Rechnen ist sicherlich auch in Hessen bereits erfolgt - mit dem Ergebnis, das für alle weiteren Länder ebenfalls gilt: Die Mehrkosten zur Widerherstellung einer amtsangemessenen Alimentation werden so hoch sein, dass man alles versuchen wird, solange, wie es irgend möglich scheinbar zu rechtfertigen wäre, den spätestens seit 2008 bestehenden verfassungswidrigen Zustand fortzusetzen. Es wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen in keinem Land ein verfassungskonformes Anpassungsgesetz verabschiedet werden. Denn jene Anpassungsgesetze der nächsten paar Wochen dürften für die Politik die letzten sein, um weiterhin die Landeshaushalte auf Kosten der Bediensteten saniert zu halten. Das dürfte einer der Gründe sein, wieso das BVerfG seine Entscheidung zur Berliner A-Besoldung in den Nachklang jener Verabschiedungen gesetzt haben wird. Je weniger die aktuelle Entscheidung bei den anstehenden Besoldungsanpassungen Beachtung findet, desto wahrscheinlicher wird es, dass das BVerfG den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber in der Umsetzung von Art. 33 Abs. 5 GG verfügt, noch stärker einschränken wird, indem es entsprechende Direktiven erlässt, an die der Besoldungsgesetzgeber zukünftig gebunden sein wird und die genauso für die Vergangenheit gelten werden. Genau deshalb muss jeder Widerspruch gegen seine aktuelle Besoldung einlegen - denn die individuellen Nachzahlungsansprüche werden gigantisch sein, wie es ja der VGH gerade auch für Hessen darglegt hat. Hessen ist übrigens neben Berlin, Bayern und Baden-Württemberg einer der, was das Reißen der Mindestalimentation betrifft, am Schlechtesten besoldenden Bundesländer.
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Ich würde mal nicht allzu große Hoffnungen auf das BVerfG setzen. Das ist in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen politische Urteile zu fällen, die mit Gesetzesanwendung wenig zu tun haben. Die sehen auch was das für die Haushalte bedeutet.
Zur Not wird der zuständige Senat mal wieder zum Essen eingeladen.
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Ich würde mal nicht allzu große Hoffnungen auf das BVerfG setzen. Das ist in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen politische Urteile zu fällen, die mit Gesetzesanwendung wenig zu tun haben. Die sehen auch was das für die Haushalte bedeutet.
Zur Not wird der zuständige Senat mal wieder zum Essen eingeladen.
Polen wird ständig von allen Seiten wegen seiner Justizreform kritisiert und mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen. Bei uns wird ein Anwalt ohne jegliche Richtertätigkeit zum Präsidenten des Verfassungsgericht gemacht, der als Fanboy Bücher über seine Ernennerin schreibt und sich von ihr zum Abendessen einladen lässt.
Auch wenn Richter ungern rechnen, muss man hier nur den Taschenrechner anmachen und kein politisches Urteil fällen. Die Haushaltsbelastungen halten sich relativ in Grenzen, da nur wenige Beamte in der Vergangenheit Widerspruch eingelegt haben. Für die jüngere Vergangenheit bekommen die Gesetzgeber einfach einen großen Spielraum und schon ist das Problem für das Gericht gelöst.
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Ich würde mal nicht allzu große Hoffnungen auf das BVerfG setzen. Das ist in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen politische Urteile zu fällen, die mit Gesetzesanwendung wenig zu tun haben. Die sehen auch was das für die Haushalte bedeutet.
Zur Not wird der zuständige Senat mal wieder zum Essen eingeladen.
Polen wird ständig von allen Seiten wegen seiner Justizreform kritisiert und mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen. Bei uns wird ein Anwalt ohne jegliche Richtertätigkeit zum Präsidenten des Verfassungsgericht gemacht, der als Fanboy Bücher über seine Ernennerin schreibt und sich von ihr zum Abendessen einladen lässt.
Auch wenn Richter ungern rechnen, muss man hier nur den Taschenrechner anmachen und kein politisches Urteil fällen. Die Haushaltsbelastungen halten sich relativ in Grenzen, da nur wenige Beamte in der Vergangenheit Widerspruch eingelegt haben. Für die jüngere Vergangenheit bekommen die Gesetzgeber einfach einen großen Spielraum und schon ist das Problem für das Gericht gelöst.
Das sind in ihren gänzlichen Verallgemeinerungen doch recht steile Thesen. Liest man die entsprechenden Entscheidungen, dann findet man in ihnen das, was das Bundesverfassungsgericht auszeichnet, ein kluges Abwägen, das zu Ergebnissen führt, die auch ich mir wiederkehrend in Teilen inhaltlich anders wünschte, die aber letztlich durchgehend, sofern das möglich ist, im Sinne praktischer Konkordanz gehalten sind.
Betrachtet man die seit 2012 nach und nach neu entwickelte Besoldungsdogmatik des BVerfG en detail, dann stellt man eine offensichtlich klare Linie fest, die sachlich getragen ist. Das geht über die den grundgesetzgleichen Rechten von Beamten geschuldeten Prozeduralisierungspflichten der Besoldungsgesetzgebern seit 2012, dem 2015 entwickelten Prüfkanon, den 2017 und 2018 präzisierten hergebrachten Grundsätzen schließlich hin zu der direktiven Präzisierung des Mindestabstands als weiterem hergebrachten Grundsatz.
Ich kann den Frust verstehen; gäbe es allerdings nicht die Rechtsprechung des BVerfG der letzten rund zehn Jahre, dürfte jener ein noch einmal ganz anderer sein (oder genauer: wäre er gar nicht vorhanden, da niemand davon ausginge, dass die Alimentation in Deutschland flächendeckend verfassungswidrig ist).
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Möchte der hessische Dienstherr seine Beamten nicht weiter verärgern
Ein guter Scherz! ::)
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Die Zweite Lesung des HBesVAnpG 2022/2023 ist für Mittwoch, 08. Dezember 2021 ab 14.20 Uhr terminitert.
Bin gespannt, ob die VGH-Entscheidung zum Thema gemacht wird. Redezeit pro Fraktion beträgt 5 Minuten. Insgesamt sind 35 Minutewn eingeplant.
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Die Zweite Lesung des HBesVAnpG 2022/2023 ist für Mittwoch, 08. Dezember 2021 ab 14.20 Uhr terminitert.
Bin gespannt, ob die VGH-Entscheidung zum Thema gemacht wird. Redezeit pro Fraktion beträgt 5 Minuten. Insgesamt sind 35 Minutewn eingeplant.
Doch so viel...
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"Der dbb Hessen ist empört über die Reaktion des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier auf das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte gestern sehr eindeutig festgestellt, dass die Besoldung der Beamten in Hessen mindestens seit 2013 verfassungswidrig zu niedrig gewesen ist.
Im Bericht der Hessenschau sagte Bouffier: „Wenn am Ende das für verfassungswidrig erklärt wird, muss man natürlich handeln, keine Frage.“
„Statt dieser infrage stellenden Bewertung wäre ein Ausdruck des Bedauerns gegenüber den Beamten angemessen gewesen, dass seit acht Jahren bereits die Besoldung in Hessen nicht den grundgesetzlichen Vorgaben entspricht“, ist der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, empört. „Das wäre das Mindeste gewesen. Stattdessen wird die Beamtenschaft erneut in hohem Maße brüskiert.“
Zudem erweckt Bouffier mit dieser Aussage den Eindruck, mit einer Reparatur der Besoldung bis zur neuerlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten zu wollen und auf Zeit zu spielen. „Es gibt keinerlei Spielraum mehr, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist inhaltlich völlig unmissverständlich und eindeutig“, sagt Heini Schmitt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hingegen ein formaler Akt.
Die Landesregierung wird von keinem Gericht daran gehindert, endlich die Beamten anständig zu bezahlen. „Im Gegenteil ist es eine Schande, dass man immer wieder Beamte zwingt, vor Gericht zu ziehen und festzustellen zu lassen, dass die Besoldungsgesetzgeber sich verfassungswidrig verhalten“, sagt Schmitt.
„Jetzt eine Anpassung mit Blick auf diese Entscheidung hinauszögern zu wollen, ist unter keinen Umständen hinzunehmen.“ Es ist nun einmal so, dass der Regierungschef die Unteralimentation in besonderer Weise zu verantworten hat.
Schmitt wundert sich über die Aussagen Bouffiers umso mehr, als der dbb Hessen mit dem Innenminister Peter Beuth ein ganz anderes Vorgehen vereinbart hatte. „Wir hatten uns mit dem Innenminister schon im April darauf verständigt, nur noch das ausstehende Urteil des VGH abzuwarten, um dann die Frage der Neugestaltung der Besoldung in Hessen zu erörtern.“
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte gestern, (Dienstag, 30. November) geurteilt, dass die Besoldung des Landes Hessen verfassungswidrig ist und dringend einer Nachbesserung bedarf.
Konkret hat der VGH errechnet, dass ein Beamter in Hessen in der untersten Besoldungsgruppe im Jahr 2020 38.698,27 Euro Jahresnettobezüge hätte bekommen müssen, um das absolute Mindestmaß an verfassungsgemäßer Alimentation zu erhalten. Stattdessen wurden ihm nach dem Hess. Besoldungsgesetz lediglich 30.512,03 € gezahlt. Die Alimentation liegt damit im niedrigsten Besoldungsamt in Hessen um 24,3 Prozent (!) unter dem absoluten Mindestmaß, das die Verfassung vorgibt.
Diese Zahlen decken sich mit den Berechnungen, die der hessische Beamtenbund in fortwährender Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG der Landesregierung seit 2015 immer wieder vorgetragen hat.
Zudem hat der VGH ebenfalls gestern in einem anderen Verfahren entschieden, dass daraus folgt, dass auch die Besoldung eines Professors nach W 2 nicht mehr den Vorgaben der Verfassung entspricht. „Was gibt es da noch für Unklarheiten? Worauf möchte der Ministerpräsident denn nun noch warten?“, fragt sich Heini Schmitt.
Der VGH hat sich in seiner Entscheidung exakt an die Vorgaben des BVerfG, zuletzt v. 4. Mai 2020, gehalten, weshalb nicht einmal ansatzweise zu vermuten ist, dass das BVerfG bei erneuter Befassung mit dem immer gleichen Sachverhalt zu einer anderen Entscheidung kommen wird.
„Nach einer regelrechten Eiszeit zwischen der Landesregierung und dem dbb Hessen in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir uns zwischenzeitlich wieder in einem respektvollen, wertschätzenden Umfeld bewegt“, sagt Heini Schmitt.
Zuletzt galt es, die Landesregierung und den Hess. Innenminister für einen zukunftsweisenden, sehr akzeptablen Tarifabschluss zu loben.
Niemand außer der Landesregierung selbst hat es in der Hand, diesen Zustand fortzuführen."
Quelle: Homepage dbb-hessen, Artikel vom 01.12.2021
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Ja, dies ist wieder eine neue Krönung der Dreistigkeit und Herr Bouffier hat sich gottesgleich selbst die Krone aufgesetzt......
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Gibt es eigentlich schon einen angepassten Widerspruch?
Kann ich einfach den letztjährigen mit dem Verweis auf die Musterverfahren verwenden?
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https://twitter.com/dbbhessen/status/1468218359682678786?t=S_9yOpUcPDeqXNSIkotA2A&s=08
Es kommt langsam Bewegung in die Sache.
Mal sehen ob auch morgen im Landtag zur 3. und letzten Lesung zum Besoldungsgesetz das Thema angesprochen wird.
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Hier ohne gezwitscher:
https://www.cda-hessen.de/aktuelles/presseerklaerung-nach-dem-urteil-ueber-die-beamtenbesoldungen-in-hesse/
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Hier ohne gezwitscher:
https://www.cda-hessen.de/aktuelles/presseerklaerung-nach-dem-urteil-ueber-die-beamtenbesoldungen-in-hesse/
mea culpa! ::)
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nulla quaestio ;)
Wichtig ist, was am Ende raus kommt!
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https://m.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/hessische-beamte-erhalten-schon-bald-mehr-geld-17673569.html?s=08
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Die Zweite Lesung des HBesVAnpG 2022/2023 ist für Mittwoch, 08. Dezember 2021 ab 14.20 Uhr terminitert.
Bin gespannt, ob die VGH-Entscheidung zum Thema gemacht wird. Redezeit pro Fraktion beträgt 5 Minuten. Insgesamt sind 35 Minutewn eingeplant.
Doch so viel...
jetzt live
https://hessischer-landtag.de/termine/90-plenarsitzung (https://hessischer-landtag.de/termine/90-plenarsitzung)
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Nun haben sich alle Parteien in zweiter Lesung geäußert. Kurz und knapp mit Blick auf die Äußerungen zum verfassungswidrigen Gehalt des Entwurfs auf den Punkt gebracht:
Jürgen Frömmrichs (Bündnis 90/Die Grünen) Darlegung habe ich nur zum Teil gesehen. Offensichtlich hat er sich nicht zur Thematik geäußert.
Stefan Müller (FDP) bezeichnet den Gesetzentwurf als verfassungswidrig und kündigt nach einigen weiteren Aussagen die Zustimmung der FDP an.
Hermann Schaus (Die Linke) kündigt die Zustimmung der Linken zum Gesetzentwurf an, damit die Beamten nicht auf die vom Entwurf vorgesehen Erhöhungen verzichten müssten. Auf das BVerfG geht er am Ende aus Zeitgründen nicht mehr ein.
Günter Rudolph (SPD) möchte die Besoldungsgruppe A 5 abschaffen, bezeichnet den Entwurf als ein Desaster und kündigt eine weitgehende Zustimmung vonseiten der SPD zu ihm an.
Alexander Bauer (CDU) freut sich über die Erhöhung der Besoldung, sieht den Entwurf als einen guten und erfreulichen für die Beamten an. Die offensichtlich Verfassungswidrigkeit des Entwurfs wird eingestanden, ohne dass daraus explizite Schlüsse für die Jahre 2022 und 2023 abgeleitet werden.
Staatsminister Peter Beuth (CDU) freut sich über die anstehende Verabschiedung des Entwurfs, gesteht die generelle Problematik der hessischen Besoldungssystematik als Strukturfrage zu, weist die Verantwortung dafür der Rechtsprechung des BVerfG zu, kündigt an, zukünftig das VGH-Vorlagebeschluss ebenfalls beachten zu wollen, und möchte gerne den nach seiner Ansicht fairen, anerkennenden und wertschätzenden Entwurf von möglichst allen Parteien am Abend verabschiedet sehen.
Schöne Zeiten in Hessen: Einigkeit und Freiheit, nur irgendetwas drittes, das es diesbezüglich auch noch irgendwie und irgendwo geben soll (irgendetwas dergleichen habe ich im Hinterkopf, ohne dass ich gerade darauf komme), scheint zu fehlen. Hessen scheint zu zeigen, wohin es wohl dann bald auch in den anderen 15 Länderparlamente gehen dürfte.
PS. Den Abgeordneten der AfD habe ich gesehen, jedoch da noch nicht mitgeschrieben, weil ich die Debatte erst ab dem Moment bemerkenswert fand, als Stefan Müller die Zustimmung seiner Partei zu einem von ihm explizit als verfassungswidrig bezeichneten Gesetz bezeichnet hat.
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Und PPS. Art. 20 Abs. 3 GG hält fest: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Ein gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßendes Gesetz darf nicht verabschiedet werden. Wenn die hessische FDP davon ausgeht, dass das Gesetz verfassungswidrig ist und sie dennoch dafür stimmt, dann verlässt sie offensichtlich als die Rechtsstaatspartei, als die sie sich selbst ansieht, den Rahmen des Grundgesetzes. Was wohl Marco Buschmann (FDP) als neuer Bundesminister der Justiz dazu sagen würden, wenn man ihn fragte?
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Es ist doch immer wieder das Gleiche. Das BVerfG kassiert eine Regelung, darauf reagiert der Gesetzgeber mit einem neuen Gesetz und das wird dann später wieder kassiert aber dann sind die, die das neue Gesetz geschaffen haben nicht mehr an der Macht und kritisieren die aktuellen Machthaber dafür, dass sie kein vernünftiges Gesetz erlassen haben. Es ist einfach nur irre was da abgeht. Und sie machen es immer und immer wieder, als würde nach einer gewissen Zeit ein kollektiver Gedächtnisverlust eintreten. Das sieht man auch bei der Steuergesetzgebung. Da wurde mal gesagt, die Pendlerpauschale gibts nur noch ab dem 20. Kilometer. Das war verfassungswidrig, also zurück zum Ursprung. Jetzt lässt man es zwar beim ersten Kilometer aber ab dem 20. Kilometer gibts eben mehr. Das ist die gleiche Suppe in einem neuen Topf und mit ein wenig mehr Maggi Würze, um den faden Geschmack etwas zu übertünchen. Und ich schaue in die Zukunft und sehe, auch das wird kassiert werden.
Wie Einstein einst sagte: „Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“
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https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/hessische-beamte-erhalten-schon-bald-mehr-geld-17673569.html
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16. Zweite Lesung
Dringlicher Gesetzentwurf
Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung
in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 und zur Gewährung
einer Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (HBesVAnpG 2022/2023)
– Drucks. 20/6813 zu Drucks. 20/6690 –
In zweiter Lesung
angenommen:
Gesetz beschlossen
hierzu:
Änderungsantrag
Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucks. 20/6917 –
Angenommen
Link: https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/Beschlussprotokoll_PL_90.pdf (https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/Beschlussprotokoll_PL_90.pdf)
Seite 2/8
@Admin, könntet ihr die neuen Tabellen einpflegen?
Besten Dank!
@all
Macht es Sinn für dieses Jahr erneut Widerspruch unter Bezugnahme auf dieses Gesetz (noch ist ja noch nicht veröffentlich - lediglich beschlossen) einzulegen, oder auf die Aussage des Herrn Beuth zu vertrauen?
Auszug dbb Hessen:
"Mit Schreiben vom 16. November 2021 hat uns der Hessische Innenminister Peter Beuth mitgeteilt, dass er an seinem bereits erklärten Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen weiterhin festhält."
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Meine Dienstgruppe hat geschlossen Widerspruch eingelegt. Kann auf jeden Fall nicht schaden. Dem IM kann ich nicht mehr alles glauben, was er (zu)sagt!
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Gibt es Musterwidersprüche für Hessen ?
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Gibt es Musterwidersprüche für Hessen ?
Wir haben die von der GdP-Hessen Homepage genutzt.
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@Admin, könntet ihr die neuen Tabellen einpflegen?
Besten Dank!
@Admin Vorsichtig gefragt, wann kann man denn mit der Umsetzung rechnen? Vielen Dank für eure Mühen!
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https://www.hessenschau.de/politik/urteil-am-verwaltungsgerichtshof-hessische-beamtenbesoldung-war-verfassungswidrig,hessen-beamtenbesoldung-urteil-100.html
Urteil am Verwaltungsgerichtshof
Hessische Beamtenbesoldung war verfassungswidrig
Dazu der Beschluss vom VGH in seiner Ausführlichkeit:
https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210002069 (https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210002069)
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Folgende Frage zu 4 Säulen Modell:
Wenn die Einstiegsämter angehoben werden hat das Auswirkungen auf die höheren Ämter der jeweiligen Laufbahn.
Also ich bin A 10 nicht technischer Dienst. Einstiegsamt war A 9. Wenn das Einstiegsamt auf A 10 angehoben wird, werde ich dann A 11 oder bleibe ich A 10?
Damit würde ja rückwirkend meine Beförderung entwertet und ich wäre wieder im Einstiegsamt wie ein Berufsanfänger.
Kann mir dazu jemand was sagen?
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Folgende Frage zu 4 Säulen Modell:
Wenn die Einstiegsämter angehoben werden hat das Auswirkungen auf die höheren Ämter der jeweiligen Laufbahn.
Also ich bin A 10 nicht technischer Dienst. Einstiegsamt war A 9. Wenn das Einstiegsamt auf A 10 angehoben wird, werde ich dann A 11 oder bleibe ich A 10?
Damit würde ja rückwirkend meine Beförderung entwertet und ich wäre wieder im Einstiegsamt wie ein Berufsanfänger.
Kann mir dazu jemand was sagen?
Hallo Willi,
das 4-Säulen-Modell gilt nur für die baden-württembergischen Beamten. Dort soll im gehobenen technischen Dienst von A10 auf A11 befördert werden. Dein beschriebenes Problem haben somit die jetzigen A11er, die schauen tatsächlich in die Röhre. (Vom höheren Dienst brauchen wir gar nicht erst zu reden... das 4-Säulen-Modell verletzt somit die Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen)
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/
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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/finanzminister-bildet-keine-ruecklagen-nach-vgh-entscheidung/
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@Martin: Danke fürs posten!
Es hat aber in Hessen fast schon Tradition, das der Landeshaushalt nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Den zuständigen Bilanzteams wurde auch in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen die Bildung von Rücklagen untersagt (Quelle: Flurfunk).
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Sind Rücklagen oder vielleicht doch Rückstellungen gemeint?
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Rückstellungen wäre korrekt.
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@Admin, könntet ihr die neuen Tabellen einpflegen?
Besten Dank!
@Admin Vorsichtig gefragt, wann kann man denn mit der Umsetzung rechnen? Vielen Dank für eure Mühen!
@Admin, besten Dank für die Umsetzung :D
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Hat eigentlich schon jemand eine Antwort auf den letzten Widerspruch bekommen?
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Nein, nicht mal die gewünschte Eingangsbestätigung
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Ich habe mit Datum vom 31.01.2022 ein Schreiben bekommen:
"...hiermit bestätigen ich den Eingang Ihres Schreibens am 12.11.2021.
Das Widerspruchsverfahren wird im Hinblick auf den Umstand ruhend gestellt, dass die Frage der Verfassungsmößigkeit der hessischen Besoldung vom Hessischen Verwaltungsgericht am 30. November 2021 (AZ 1 A863/18 und 1 A 2704/20) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden ist."
Also:
- Eingang bestätigt
- Widerspruch ruhend gestellt
Aber wieder kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung >:(
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Same here ... :-\
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Gibt es genauere Infos zum politischen Verfahrensstand? Ist ein Gesetzentwurf in der Mache?
Der dbb hessen berichtet nur von Klausurtagungen und Treffen. Inhaltliche Sachstandsbeschreibungen: Fehlanzeige.
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Gibt es genauere Infos zum politischen Verfahrensstand? Ist ein Gesetzentwurf in der Mache?
Der dbb hessen berichtet nur von Klausurtagungen und Treffen. Inhaltliche Sachstandsbeschreibungen: Fehlanzeige.
Ich meine natürlich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rspr. des BVerfG.
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das Thema Besoldung ganz kurz angerissen in einer "mainstream"- Zeitung
https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/hessen-der-nachfolger-von-ministerpraesident-bouffier-wird-viel-zu-tun-haben-91374095.html
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INNENAUSSCHUSS - 56. SITZUNG
Donnerstag, 20.01.2022, 10:00 Uhr
Innenausschuss
12. Verschiedenes
- Frage des Abg. Oliver Ulloth nach den Auswirkungen des VGH-Urteils zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in Hessen
Der Minister sagt die Beantwortung der Frage nach Vorliegen der Urteilsbegründung zu.
Da die Urteilsbegründung seit Monaten vorliegt, müsste der Abgeordnete doch eine Antwort erhalten haben. In den Protokollen - soweit öfentlich - der folgenden Ausschusssitzung ist allerdings kein entsprechender Hinweis enthalten. Lag die Begründung nicht auch schon am 20.01.2022 vor? Im Forum war diese spätestens am 29.12.2021 bekannt.
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Ich habe Herrn Ulloth diesbezüglich angeschrieben, sobald eine Antwort eintrifft poste ich diese.
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Ich habe Herrn Ulloth diesbezüglich angeschrieben, sobald eine Antwort eintrifft poste ich diese.
Super, Danke! Ich bin gespannt
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/intensiver-austausch-mit-minister-und-parlamentariern/
"Die Liste der Themen, über die sich der dbb Hessen und die Fachpolitiker austauschten war lang: ..."
Es folgt eine Skizzierung der wesentlichen Gesprächsthemen.
Welches Thema wird wohl namentlich nicht genannt?
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Genau so kenne ich die Hessischen Fachgewerkschaften, Hauptsache das Essen hat geschmeckt und es gibt nette Fotos mit den Politikern.
Wer Verbitterung in diesem Beitrag findet darf sie behalten.
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Genau so kenne ich die Hessischen Fachgewerkschaften, Hauptsache das Essen hat geschmeckt und es gibt nette Fotos mit den Politikern.
Wer Verbitterung in diesem Beitrag findet darf sie behalten.
Tja, so schauts aus... Die Gewerkschaften in Hessen sind tatsächlich leicht zu "überzeugen" (andere würden kaufen als Verb in Klammern setzen. So ist leider die Realität.
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@Finanzer
Hast Du eine Antwort erhalten?
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Leider noch nicht. Ich werde im Laufe der Woche höflich erinnern, danach gibts Zwangsgelder :-)
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Guten Morgen!
Es tut sich etwas im Hessen-Land...
https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/gigantische-forderung-ans-land-hessen/
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Mein Fazit:
Es tut sich nichts im Hessen-Land...
Konkrete Vorschläge: Fehlanzeige.
Wie Kommt die Gewerkschaft auf 3 Mrd.?
Wie kommt das Parlament auf 1 Mrd.?
Die Frage der Verfassungsgemäßheit ist eine schwarz-oder-weiß-ja-oder-nein-Frage!
Einbisschen verfassungsgemäß gibt es nicht. Ein Stufenplan ist reiner Irrsinn!
Es müssen alle Regeln - und damit alle Besoldungsgruppen - auf den Prüfstand. Ich möchte erinnern, der VGH hält die W-Besoldung für verfassungswidrig.
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Ein Stufenplan ist reiner Irrsinn!
So wird es aber kommen -> weiter Widerspruch einlegen.
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@Prince: Danke fürs teilen.
@Sapere Aude & Bastel: Volle Zustimmung
Ich habe zwei Probleme mit dem Beitrag der DBB. Zum einen keinerlei Aussage zur den Altjahren, zum anderen die völlige Fixierung auf die unteren Besoldungsstufen.
Was ist zu vermuten? Wie in anderen Bundesländern ein verkorkstes Reperatutgesetzt für die Jahre ab 2022, in welchem per Zulagen und der Streichung der unteren Besoldungsstufen die Verfassungswidrigkeit vermeintlich geheilt wird.... und die Gewerkschaften klatschen Beifall und können sich wieder den wichtigen Dingen widmen, Dienstfahräder etc.
Das Abstandsgebot und Rechtssicherheit für die Altjahre wird völlig ignoriert.
Wobei es natürlich möglich ist, das der Vertreter des DBB sich in diesem Interview kurz halten wollte, um nach Möglichkeit wenig Angriffsfläche für das übliche Beamtenbashing zu geben, welches ohne Frage losbricht, wenn man öffentlich betont das durch das Abstandgebot auch die oberen Besoldungsstufen profitieren.
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Ich würde einfach mal heute Abend die "Sondersitzung" des Innenausschusses abwarten und auf die PL am Donnerstag gespannt sein. Anschließend kommt über den INA dort massig Bewegung ins Rennen.
Angaben ohne Insiderinfos ;)
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Danke für den Hinweis
https://hessischer-landtag.de/termine/101-plenarsitzung
Thema ist Teil der aktuellen Stunde.
Viel erwarte ich da nicht. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.
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Danke für den Hinweis
https://hessischer-landtag.de/termine/101-plenarsitzung
Thema ist Teil der aktuellen Stunde.
Viel erwarte ich da nicht. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.
Thema ist für Donnerstag, gegen 10:50 Uhr angesetzt.
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http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/08189.pdf
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Schlimmer als erwartet!
Nichts Neues und der Regierungshinweis und die Bitte um (viel) Geduld.
Meine Zusammenfassung: Vor einer Entscheidung des BVerfG wird es keine (abschließende) Klärung geben.
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@sapere aude: Gibt es von der aktuellen Stunde ein Protokoll oder ähnliches?
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Schlimmer als erwartet!
Nichts Neues und der Regierungshinweis und die Bitte um (viel) Geduld.
Meine Zusammenfassung: Vor einer Entscheidung des BVerfG wird es keine (abschließende) Klärung geben.
Einzige nennenswerte Punkte:
- Grünen Politiker: man wolle die Anpassung stufenweise vornehmen (ich frage mich wie lange man dann weiter verfassungswidrig besolden will? Man gesteht sich ja somit ein, dass die Besoldung dann weiter nicht verfassungskonform gestalt wird)
- Herr Beuth gab immerhin an, dass man das Abstandsgebot zu den jeweiligen Besoldungsklassen beachten will/muss
Meine Meinung dazu, man wird ein Gesetz auf die Beine stellen, was hier und da ein bisschen Heilung verspricht, es wird aber definitiv nicht der große Wurf werden.
Mit ein bisschen Glück sehen wir vor der nächsten Plenarsitzung Anfang Mai einen Entwurf, vor Herbst sehe ich aber keine Verabschiedung eines Gesetzes (und wenn - dann wird man die nächsten Jahre daran weiter rumdoktern müssen).
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@sapere aude: Gibt es von der aktuellen Stunde ein Protokoll oder ähnliches?
Die Plenarsitzungen sind in der Regel nach ein paar Tagen bei youtube einsehbar. Das Protokoll wird zeitverzögert auch in den "Parlarmentsdokumenten" auffindbar sein.
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Ich kann mich leider sapere aude nur anschließen: Diese Diskussion, in der am Ende der Innenminister die Sachlage anerkannt hat, hätte vor der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember geführt werden und dann entsprechend zur Änderung der Gesetzesvorlage führen müssen. Stattdessen erfolgte nun von allen Rednern das Eingeständnis, dass jenes Gesetz verfassungswidrig ist und erklärte der Innenminister am Ende nach dem allseitigen Eingeständnis der vormalig vorsätzlichen Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes Folgendes. Hier seine abschließenden Worte:
"[...] Das Märchen, das Märchen vom gezielten Verfassungsbruch, was hier versucht wird, zu erzählen, das stimmt natürlich mitnichten. Und es ist eine, und die Unterstellung und die Unterstellung, dass es ein gezielt hessisches Problem ist, ähm dem ist ähm ebenfalls falsch, meine Damen und Herren, sondern es ist, meine Damen und Herren, eine Veränderung, die ähm in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Tat vorliegt, die ähm im Mai 2020 Platz gegriffen hat und die sich am Ende gegen die Besoldung in allen Bundesländern und beim Bund am Ende richten wird, meine Damen und Herren. Und es ist eben kein hessisches Problem, es ist ein allgemeines besoldungsrechtliches Problem und ich finde, dem muss dann auch entsprechend vernünftig nachgehen. Also, Herr Kollege Müller, es ist nicht selbstgeschaffen. Und Herr Kollege Rudolph, wenn Sie hier erklären, machen Sie jetzt die Nachzahlung? Dann frage ich Sie, dann frage ich Sie, welche Nachzahlung soll ich denn machen? Welche Nachzahlung genau sollen wir denn, sollen wir denn leisten? Das Bundesverfassungsgericht wird das am Ende erst festlegen. Wir haben Orientierungswerte, Orientierungsrahmen aus dem Urteil des Mais 2020. Aber es gibt keine Tabelle, wo wir nachlesen könnten, wo das Bundesverfassungsgericht aufgeschrieben hat: Ihr zahlt jetzt in dieser Besoldungsgruppe so und so viel nach und in Zukunft zahlt ihr so und so viel in der Besoldungsgruppe. Das gibt es nicht. Und deswegen müssen wir uns erstmal dem annähern. Das wollen wir auch tun. Wir wollen ja ähm entsprechend dort ähm auch etwas machen. Aber wir können, so einfach ist das Problem halt eben nicht, Herr Kollege Rudolph, wir können halt eben nicht heute einfach das VGH-Urteil ähm ohne das ähm Bundesverfassungsgericht anwenden. Das gibt es nicht her und insofern müssen wir hier ein Stückchen noch auf Geduld ähm der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hoffen. Wir haben, meine Damen und Herren, hier wirklich ein nennenswertes, ein nennenswertes Problem, und das liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Berechnungsgrundlagen für das Grundsicherungsniveau durch das Bundesverfassungsgericht entsprechend verändert worden sind, und zwar massiv verändert worden sind. Das wirkt sich aus am Ende bei dem, was Sie ähm, ähm was uns hier, was hier sozusagen als Grundlage für unsere Besoldungsrechnung dienen wird, ähm, das wirkt sich aus in einer Größenordnung von über 8.000,- € Veränderung des Grundsicherungsbedarfs, was am, was dazu führt, dass wir ähm das wir dann in die Verfassungswidrigkeit bei den insbesondere unteren Besoldungsgruppen ähm äh in den unteren Besoldungsgruppen führt. Und meine Damen und Herren, es ist auch nicht so einfach gemacht, dass man sagt, wir haben nur die unteren Besoldungsgruppen zu betrachten, sondern, wie wir gelernt haben, aus den vielen Diskussionen, die wir hier über die Besoldung miteinander besprochen haben, dass wir ein Abstandsgebot zu halten haben von den unteren Besoldungsgruppen zur nächsten Besoldungsgruppe bis zur wiederum nächsten Besoldungsgruppe. Deswegen ist mal eben so, Herr Kollege Rudolph, dass es sich vom Obersekretär bis zum Staatsekretär durchzieht, weil wir überall eben ein entsprechendes Abstandsgebot zu beurteilen haben. Das ist aber auch nicht neu. Aber das macht die Aufgabe und das Problem ähm so groß und ähm das ähm deswegen sag ich ähm eine seriöse Behandlung dieses Themas dafür reicht die muntere Debatte, die Sie hier vorne vorgeführt haben, jedenfalls mal nicht aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat auch nichts mit dem ähm mit der Nullrunde im Jahr 2015 und mit der einprozentigen Besoldungserhöhung aus dem Jahr 2016 zu tun. Das sind Grundlagen, nein, Kollege Rudolph, äh, Kollege Rduolph, das war Anlass für die Klage. Die Regeln, die am Ende oder beziehungsweise die Grundlagen für das Urteil des VGH, das sind die, die im Jahr 2020 durch das Bundesverfassungsgericht entsprechend ausgeurteilt worden sind. Und insofern, insofern ist es eine Mär, dass es hier sich um ein hessisches Problem handelt. Es ist ein Problem in der Besoldungsstruktur des Bundes und der Länder, ausgelöst durch eine Rechtsprechung, die wir selbstverständlich anerkennen werden und die wir selbstverständlich entsprechend umsetzen werden, meine Damen und Herren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir sind hier an dieser Stelle nicht ignorant, aber wir werden auch in Zukunft in diesen Fragen seriös arbeiten. Vielen Dank."
Im Anschluss erfolgte die Überweisung der Sache an den Innenausschuss.
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@Sapere Aude: Danke, das wird sicher ein ganz besonderer Genuss.
Das unser Herr und Meister zumindest das Abstandgebot erkennt ist doch schonmal was.
Gabs bezüglich der Altjahre eine Äusserung? Ich schätze ja mal nicht...
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Gabs bezüglich der Altjahre eine Äusserung? Ich schätze ja mal nicht...
Glaubst du ernsthaft, dass von denen freiwillig auch nur ein € mehr kommt als nötig?
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Ich kann mich leider sapere aude nur anschließen: Diese Diskussion, in der am Ende der Innenminister die Sachlage anerkannt hat, hätte vor der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember geführt werden und dann entsprechend zur Änderung der Gesetzesvorlage führen müssen. Stattdessen erfolgte nun von allen Rednern das Eingeständnis, dass jenes Gesetz verfassungswidrig ist und erklärte der Innenminister am Ende nach dem allseitigen Eingeständnis der vormalig vorsätzlichen Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes Folgendes. Hier seine abschließenden Worte:
"[...] Das Märchen, das Märchen vom gezielten Verfassungsbruch, was hier versucht wird, zu erzählen, das stimmt natürlich mitnichten. Und es ist eine, und die Unterstellung und die Unterstellung, dass es ein gezielt hessisches Problem ist, ähm dem ist ähm ebenfalls falsch, meine Damen und Herren, sondern es ist, meine Damen und Herren, eine Veränderung, die ähm in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Tat vorliegt, die ähm im Mai 2020 Platz gegriffen hat und die sich am Ende gegen die Besoldung in allen Bundesländern und beim Bund am Ende richten wird, meine Damen und Herren. Und es ist eben kein hessisches Problem, es ist ein allgemeines besoldungsrechtliches Problem und ich finde, dem muss dann auch entsprechend vernünftig nachgehen. Also, Herr Kollege Müller, es ist nicht selbstgeschaffen. Und Herr Kollege Rudolph, wenn Sie hier erklären, machen Sie jetzt die Nachzahlung? Dann frage ich Sie, dann frage ich Sie, welche Nachzahlung soll ich denn machen? Welche Nachzahlung genau sollen wir denn, sollen wir denn leisten? Das Bundesverfassungsgericht wird das am Ende erst festlegen. Wir haben Orientierungswerte, Orientierungsrahmen aus dem Urteil des Mais 2020. Aber es gibt keine Tabelle, wo wir nachlesen könnten, wo das Bundesverfassungsgericht aufgeschrieben hat: Ihr zahlt jetzt in dieser Besoldungsgruppe so und so viel nach und in Zukunft zahlt ihr so und so viel in der Besoldungsgruppe. Das gibt es nicht. Und deswegen müssen wir uns erstmal dem annähern. Das wollen wir auch tun. Wir wollen ja ähm entsprechend dort ähm auch etwas machen. Aber wir können, so einfach ist das Problem halt eben nicht, Herr Kollege Rudolph, wir können halt eben nicht heute einfach das VGH-Urteil ähm ohne das ähm Bundesverfassungsgericht anwenden. Das gibt es nicht her und insofern müssen wir hier ein Stückchen noch auf Geduld ähm der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hoffen. Wir haben, meine Damen und Herren, hier wirklich ein nennenswertes, ein nennenswertes Problem, und das liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Berechnungsgrundlagen für das Grundsicherungsniveau durch das Bundesverfassungsgericht entsprechend verändert worden sind, und zwar massiv verändert worden sind. Das wirkt sich aus am Ende bei dem, was Sie ähm, ähm was uns hier, was hier sozusagen als Grundlage für unsere Besoldungsrechnung dienen wird, ähm, das wirkt sich aus in einer Größenordnung von über 8.000,- € Veränderung des Grundsicherungsbedarfs, was am, was dazu führt, dass wir ähm das wir dann in die Verfassungswidrigkeit bei den insbesondere unteren Besoldungsgruppen ähm äh in den unteren Besoldungsgruppen führt. Und meine Damen und Herren, es ist auch nicht so einfach gemacht, dass man sagt, wir haben nur die unteren Besoldungsgruppen zu betrachten, sondern, wie wir gelernt haben, aus den vielen Diskussionen, die wir hier über die Besoldung miteinander besprochen haben, dass wir ein Abstandsgebot zu halten haben von den unteren Besoldungsgruppen zur nächsten Besoldungsgruppe bis zur wiederum nächsten Besoldungsgruppe. Deswegen ist mal eben so, Herr Kollege Rudolph, dass es sich vom Obersekretär bis zum Staatsekretär durchzieht, weil wir überall eben ein entsprechendes Abstandsgebot zu beurteilen haben. Das ist aber auch nicht neu. Aber das macht die Aufgabe und das Problem ähm so groß und ähm das ähm deswegen sag ich ähm eine seriöse Behandlung dieses Themas dafür reicht die muntere Debatte, die Sie hier vorne vorgeführt haben, jedenfalls mal nicht aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat auch nichts mit dem ähm mit der Nullrunde im Jahr 2015 und mit der einprozentigen Besoldungserhöhung aus dem Jahr 2016 zu tun. Das sind Grundlagen, nein, Kollege Rudolph, äh, Kollege Rduolph, das war Anlass für die Klage. Die Regeln, die am Ende oder beziehungsweise die Grundlagen für das Urteil des VGH, das sind die, die im Jahr 2020 durch das Bundesverfassungsgericht entsprechend ausgeurteilt worden sind. Und insofern, insofern ist es eine Mär, dass es hier sich um ein hessisches Problem handelt. Es ist ein Problem in der Besoldungsstruktur des Bundes und der Länder, ausgelöst durch eine Rechtsprechung, die wir selbstverständlich anerkennen werden und die wir selbstverständlich entsprechend umsetzen werden, meine Damen und Herren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir sind hier an dieser Stelle nicht ignorant, aber wir werden auch in Zukunft in diesen Fragen seriös arbeiten. Vielen Dank."
Im Anschluss erfolgte die Überweisung der Sache an den Innenausschuss.
boah ist das gruselig und unfassbar schlecht.
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Hier die Statements
https://www.hessenschau.de/politik/landtag/landtagsvideos/2021/videos-aus-dem-landtag-debatte-ueber-besoldung-der-beamtinnen-und-beamten,220331_as_besoldung_beamtinnen_beamten-100.html
Auch die Presse bericht:
https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Innenminister-Geduld-bei-Anpassung-von-Beamtenbesoldung-article23237531.html
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Was für eine Farce
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Ich würde einfach mal heute Abend die "Sondersitzung" des Innenausschusses abwarten und auf die PL am Donnerstag gespannt sein. Anschließend kommt über den INA dort massig Bewegung ins Rennen.
Angaben ohne Insiderinfos ;)
Letzte Hoffnung INA!
Auf die massige Bewegung bin ich gespannt. Und bitte an das Abstandsgebot denken!
Neben dem Mindestabstand zur Grundsicherung gibt es übrigens noch eine Entschiedung des BVerfG (Beamte mit mehr als zwei Kindern). Von dieser Entscheidung habe ich in den hessischen Debatten noch überhaupt nichts gehört.
Der hessische Weg des Abwartens wird übrigens nicht von allem Ländern gewählt. NRW (Kinder) und Berlin (Mindestabstand) mussten tätig werden. Thüringen und Schleswig-Holstein haben die Gesetze - bitte inhaltlich kein Beispiel daran nehmen - bereits verabschiedet. In BW gibt es (wohl) Gesetzesentwürfe.
Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?
Für Gesetze ist im Übrigen der Gesetzgeber zuständig.
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Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?
Konnten Sie ja anscheinend nicht. Eventuell ist die Besoldung nur aufgrund dessen teilweise unter oder auf Hartz4 Niveau.
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Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?
Konnten Sie ja anscheinend nicht. Eventuell ist die Besoldung nur aufgrund dessen teilweise unter oder auf Hartz4 Niveau.
Das, was der Innenminister hinsichtlich von Berechnungen und der Wiederherstellung eines verfassungskonformen Zustands - gegenwarts- und vergangenheisbezogen - gesagt hat, ist zum geringeren Teil unschattiert und zum deutlich größeren eine der üblichen faustdicken Lügen. Ich schreibe dazu mal nachher ein paar Zeilen dazu, die seine betreffende(n) Aussage(n) systematisch betrachten werden.
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BW hat das Abstandsgebot nicht eingehalten.
Das 4 Säulen model ist eine Unverschämtheit und weiter nicht annähernd verfassungskonform.
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BW hat das Abstandsgebot nicht eingehalten.
Das 4 Säulen model ist eine Unverschämtheit und weiter nicht annähernd verfassungskonform.
Das ist auch meine Einschätzung!
Die Aussage des Hessischen Innenminsters ist aber bereits bzgl. der Ermittelbarkeit des Mindesabstandes zur Grundsicherung, also der maßgeblichen Vorüberlegung zum Abstandsgebot der Besoldungsgruppen, ergangen und dabei äußerst fragwürdig. Nach meiner Lesart behautptet die Landesregierung in Hessen, die "115%" seien nicht ermittelbar und dies halte ich - u. a. mit Hinweis auf die andere Bundesländer - für nicht zutreffend. Zumal die Daten doch zur Verfügung stehen und das BVerfG in seiner Entscheidung gerechnet hat.
Die Umsetzung in das Besoldungsgefüge ist zweifelsohne komplex. Das ist aber die originäre Aufgabe des Gesetzgebers und nicht des BVerfG.
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Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?
Konnten Sie ja anscheinend nicht. Eventuell ist die Besoldung nur aufgrund dessen teilweise unter oder auf Hartz4 Niveau.
Es geht hier nicht um die Länderberechnungen der Vergangenheit, sondern um die Umsetzung der aktuellen Entscheidungen. Hierbei ist es allen Ländern gelungen, 115% der Grundsicherung zu bestimmen. "Rundungsfehler" selbstverständlich nicht ausgeschlossen ;-).
Die Landesregierungen in Niedersachsen und Bayern können anscheinend auch nicht rechnen.
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Der VGH in Kassel konnte ja auch rechnen...die ein oder andere Zahl mag vielleicht nicht ganz korrekt sein, aber die Zahlen, Daten und Fakten liegen ja bereits vor. Und m.M.n. sollte man eh nicht zu knapp kalkulieren, die Inflation ist bereits seit Monaten deutlich erhöht. Am Ende steht man mit einer Nullrunde da und bekommt ab August quasi 1.5-1.7% netto mehr, vgl. mit einer Preissteigerung von 3-8%. Und Es geht ja immer "nur" im die Jahre 2020 und davor. Im Prinzip geht es ja direkt weiter. Man redet von einer stufenweise Angleichung(?) Wie lange soll das dauern, das man im Jahre 2024 auf dem Stand von 2020 ist? Im Prinzip kann man pauschal die nächsten Jahre weiter Widerspruch einlegen und diese dürften eigentlich nicht negativ beschieden werden.
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Ich habe jetzt mal die heute morgen hier angekündigte Betrachtung zur Bemessung der Mindest- und gewährten Nettoalimentation in das allgemeine Thema (2 BvL 4/18) eingestellt.
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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/gigantische-forderung-ans-land-hessen/
u. a.
"Angesichts der Größenordnung könnten wir uns eine „Reparatur“ des Besoldungsgefüges in mehreren Stufen über einen Zeitraum von drei oder gar vier Jahren durchaus vorstellen, wobei eine erste wesentliche Stufe im laufenden Jahr 2022 auf den Weg gebracht werden muss."
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Kommende Woche findet wieder die Landesdeligiertentagung der GdP Hessen in Marburg statt.
Erwartungsgemäß dürfte auch wieder der Hessische Innenminister als Gastredner da sein.
Bei dieser Gelegenheit will man wohl seitens der GdP den Finger mal tiefer in die Wunde legen und nachhaken woran es bis dato scheitert.
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Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.
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Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.
... und billiger wird es dadurch auch nicht:
3 + 3 + 3 + 3 = 1 + 2 + 3 + 6.
Insoweit erschließt sich mir auch nicht der Sinn einer stufenweisen Annäherung zur Verfassumgsgemäßheit.
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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/landesregierung-spielt-auf-zeit/ (https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/landesregierung-spielt-auf-zeit/)
Man betont seitens des DBB Hessen immer wieder wie wichtig das Abstandsgebot ist - was ja auch korrekt so ist, schauen wir mal ob man am Ende klein beigibt, oder auf dem Standpunkt beharrt und ob man ähnliche Töne wie in Thüringen hört, wo der TBB immerhin die Kollegen gut auf dem Laufenden hält. Bin gespannt wieviel Widersprüche dort aufrecht erhalten werden.
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Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.
... und billiger wird es dadurch auch nicht:
3 + 3 + 3 + 3 = 1 + 2 + 3 + 6.
Insoweit erschließt sich mir auch nicht der Sinn einer stufenweisen Annäherung zur Verfassumgsgemäßheit.
Letzteres ist aber heute billiger. Um den Rest darf sich dann eine andere Regierung kümmern. Oder auch nicht.
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Gibt der DBB denn Rechtsschutz zum klagen für solange bis sie Besoldung verfassungsgemäß ist? Denn Übergangsfristen können sich schon mal lange ziehen.
Das ist für eine Gewerkschaft meiner Meinung nach ein absolutes Armutszeugnis. Wir kennen das Problem und dem Land geben wir mal Jahre Zeit zum reparieren. Da fehlen einem echt die Worte und jeder Beamte sollte aus dem DBB austreten als Konsequenz.
... und billiger wird es dadurch auch nicht:
3 + 3 + 3 + 3 = 1 + 2 + 3 + 6.
Insoweit erschließt sich mir auch nicht der Sinn einer stufenweisen Annäherung zur Verfassumgsgemäßheit.
Letzteres ist aber heute billiger. Um den Rest darf sich dann eine andere Regierung kümmern. Oder auch nicht.
Aus Sicht der Landesregierung magst Du recht haben.
Wobei ich einer Regierung den Anspruch unterstelle, dauerhaft regieren zu wollen.
Deine Argumentation findet auf der Ebene der Interessensvertreter aber keine Anwendung.
Zumal die Probleme durch Liegenlassen nicht kleiner werden.
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Ich würde einfach mal heute Abend die "Sondersitzung" des Innenausschusses abwarten und auf die PL am Donnerstag gespannt sein. Anschließend kommt über den INA dort massig Bewegung ins Rennen.
Angaben ohne Insiderinfos ;)
Letzte Hoffnung INA!
Auf die massige Bewegung bin ich gespannt. Und bitte an das Abstandsgebot denken!
Neben dem Mindestabstand zur Grundsicherung gibt es übrigens noch eine Entschiedung des BVerfG (Beamte mit mehr als zwei Kindern). Von dieser Entscheidung habe ich in den hessischen Debatten noch überhaupt nichts gehört.
Der hessische Weg des Abwartens wird übrigens nicht von allem Ländern gewählt. NRW (Kinder) und Berlin (Mindestabstand) mussten tätig werden. Thüringen und Schleswig-Holstein haben die Gesetze - bitte inhaltlich kein Beispiel daran nehmen - bereits verabschiedet. In BW gibt es (wohl) Gesetzesentwürfe.
Wie konnten diese Länder ohne BVerfG bloß den Mindestabstand berechnen. Zauberei?
Für Gesetze ist im Übrigen der Gesetzgeber zuständig.
Der dringliche Antrag der SPD soll abgelehnt werden. D.h.? Man wird sich noch Monate über einen Entwurf Zeit lassen?
https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/4/08384.pdf (https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/4/08384.pdf)
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Hallo zusammen,
Herr Ulloth hat auf meine Anfrage reagiert und das Folgende mitgeteilt:
"Leider spielt Innenminister Beuth hier auf Zeit. Es ist bisweilen nicht gelungen, ihn in der Frage zu klaren Aussagen und vor Allem zum Handeln zu bewegen.
Andere Länder, z.B. Hamburg, sind da schneller und handeln jetzt. Der Hamburger Senat will den Beamtinnen und Beamten 230 Millionen Euro nachzahlen."
Also auch hier nichts neues unter der Sonne. Der Verweis auf Hamburg eribt sich wohl aus der Parteipolitik, der dortige Gesetzesentwurf hat bekanntlich die üblichen Probleme.
Schauen wir also mal, ob es in diesem Jahr noch etwas mit der Änderung der hessischen Besoldung wird, vor der Sommerpause wird das definitiv nichts.
Von der Bearbeitung der laufenden Widersprüche der Altjahre mal ganz zu schweigen.
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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/besoldung-dbb-haelt-den-druck-hoch/
Druck, der was bewirkt!?
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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/besoldung-dbb-haelt-den-druck-hoch/
Druck, der was bewirkt!?
Wie sieht es eigentlich in den Folgejahren aus? Wir reden hier ja bisher nur von den Jahren bis 2020. Die Wohnkosten, Heizkosten, Lebenshaltungskosten etc steigen weiter - d.h. die Sätze werden vermutlich auch höher gehen - und man will sich jetzt 3-4 Jahre Zeit lassen erstmal den Rückstand aufzuholen?
Um als Gesetzgeber auf der sicheren Seite zu sein, müsste man doch eigentlich die Inflationsrate als Nettobetrag jedes Jahr draufzahlen. Klar aktuell ist die Inflationsrate mal höher, es werden aber auch wieder Jahre kommen, wo sie niedriger liegt.
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https://www.dbb-hessen.de/aktuelles/news/besoldung-dbb-haelt-den-druck-hoch/
Druck, der was bewirkt!?
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die Regierung zieht das so durch wie angekündigt. Bedeutet erstmal abwarten bis das Urteil da ist.
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Ich finde eher diesen Satz bemerkenswert:
Auch ein mehrstufiges Vorgehen über drei bis vier Jahre, damit der Landeshaushalt nicht zu stark unter Druck gerät, halt der dbb Hessen für akzeptabel, sofern noch in der laufenden Legislaturperiode die ersten wesentlichen Schritte umgesetzt werden.
Der dbb nimmt Rücksicht auf den Haushalt, das BVerfG sagt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht allein den Beamten auferlegt werden darf. Der Gesetzgeber zögert ein um das andere mal hinaus und sagt dann "es ist nicht genug Geld da. Ich finde das ist eine falsche Rücksichtnahme. Sollen sie doch Schulden aufnehmen um den Haushalt auszugleichen, oder nach dem "Sondervermögen Bundeswehr" noch ein "Sondervermögen Beamtenalimentation" beschließen.
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Ich finde eher diesen Satz bemerkenswert:
Auch ein mehrstufiges Vorgehen über drei bis vier Jahre, damit der Landeshaushalt nicht zu stark unter Druck gerät, halt der dbb Hessen für akzeptabel, sofern noch in der laufenden Legislaturperiode die ersten wesentlichen Schritte umgesetzt werden.
Der dbb nimmt Rücksicht auf den Haushalt, das BVerfG sagt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht allein den Beamten auferlegt werden darf. Der Gesetzgeber zögert ein um das andere mal hinaus und sagt dann "es ist nicht genug Geld da. Ich finde das ist eine falsche Rücksichtnahme. Sollen sie doch Schulden aufnehmen um den Haushalt auszugleichen, oder nach dem "Sondervermögen Bundeswehr" noch ein "Sondervermögen Beamtenalimentation" beschließen.
Da bin ich voll bei Dir!
Ich kann mir ein solch gestuftes Vorgehen nicht vorstellen. Verwaltungsökonomisch ist es auch nicht. Die Vorgänge bleiben bis zur vollständigen Behebung der Verassungswidrigkeit rechtswidrig. Neue Widersprüche wären die Folge.
Überlegenswert könnte es ggf. sein, zwischen dem "BVerfG-Beschluss 3.-Kind" und "BVerfG-Beschluss generelle Mindestversorgung" zu differenzieren. Beim 3.-Kind sollten auch keine Betragsbestimmungsprobleme oder Auswirkungen auf das Abstandsgebot vorhanden sein. Einfach nur den Beschluss umsetzen!!!
Sinnhaft ist ein solches differenziertens Vorgehen aber mE nicht.
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Ich finde eher diesen Satz bemerkenswert:
Auch ein mehrstufiges Vorgehen über drei bis vier Jahre, damit der Landeshaushalt nicht zu stark unter Druck gerät, halt der dbb Hessen für akzeptabel, sofern noch in der laufenden Legislaturperiode die ersten wesentlichen Schritte umgesetzt werden.
Der dbb nimmt Rücksicht auf den Haushalt, das BVerfG sagt, dass die Haushaltskonsolidierung nicht allein den Beamten auferlegt werden darf. Der Gesetzgeber zögert ein um das andere mal hinaus und sagt dann "es ist nicht genug Geld da. Ich finde das ist eine falsche Rücksichtnahme. Sollen sie doch Schulden aufnehmen um den Haushalt auszugleichen, oder nach dem "Sondervermögen Bundeswehr" noch ein "Sondervermögen Beamtenalimentation" beschließen.
Es ist wirklich erschreckend, dass ausgerechnet eine Beamtenvertretung so argumentiert. Vielleicht sollte man mal ein Auge darauf werfen, welche Verstrickungen es zwischen dbb-Hessen-Spitze und Politik gibt und ggf. eine neue Vertretung wählen...
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Man muss kein besonderes Auge auf irgendwas werfen, wenn man Beamter in Hesen ist und sieht, wie die Stellenvergabe läuft. Da nehmen DBB und vorallem DStG immer gerne mal Rücksicht, wenn die eigenen Mitglieder bei der nächsten Beförderungsrunde mal wohlwollend bedacht werden.
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Man muss kein besonderes Auge auf irgendwas werfen, wenn man Beamter in Hesen ist und sieht, wie die Stellenvergabe läuft. Da nehmen DBB und vorallem DStG immer gerne mal Rücksicht, wenn die eigenen Mitglieder bei der nächsten Beförderungsrunde mal wohlwollend bedacht werden.
Bei aller Kritik die ich gerne und wiederholt in Richtung der Gewerkschaften äussere, ist mir dies in dem kleinen Bereich der hessischen Verwaltung, welchen ich überblicken kann zumindest noch nicht aufgefallen.
Aber vielleicht bin ich ja auch noch jung und Naiv...