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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Heimatland am 25.10.2021 21:12

Titel: [BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Heimatland am 25.10.2021 21:12
Liebe Community,

ich schreibe hier ins Forum, weil für mich demnächst die Entscheidung für die PKV oder die GKV ansteht. Ich war bisher immer gesetzlich versichert und kann mir daher die Konsequenzen einer solchen Entscheidung, die ja vermutlich für das restliche Leben gilt, schwer vorstellen. Ich habe mich schon reichlich informiert, dabei aber den Eindruck bekommen, dass die Wahl eben auch stark von der persönlichen Situation abhängt und keineswegs eindeutig ist. Daher wüsste ich gerne, ob ihr die Parameter, nach denen ich meine Überlegungen richte, nachvollziehbar findet und ob ich etwas wichtiges vergessen habe.

Meine persönliche Situation: Ich bin 33 Jahre alt, verheiratet, wir haben ein Kind. Ich beginne im Januar das Referendariat für das Lehramt Gymnasium in Baden-Württemberg. Meine Frau ist zur Zeit im letzten Jahr ihres Medizinstudiums und wir vssl. ab Nov. 2022 zu arbeiten beginnen.

1. Beiträge: Ein für mich sehr wichtiger Punkt sind die Beiträge. Ich habe bei der Debeka ein Angebot für ca. 120 € während des Referendariats und dann ca. 370 € im Beruf bekommen. Die Einschätzung der Beraterin war, dass die Beträge im Schnitt um 2,5 % pro Jahr steigen. Ist das plausibel? Das wären wenn ich 50 bin dann schon 575 € pro Monat, wenn ich 67 bin 950 € pro Monat.

2. Beiträge in der GKV: Ich habe dann versucht, eine Vergleichsrechnung in der GKV anzustellen, wobei ich angenommen habe, dass das Hamburger Modell in BW kommt, dass ich also zunächst die Hälfte von 18,05 % zahle (GKV + Pflege) und dass aber auch dieser Beitragssatz absehbar steigt. Ich bin von einer Steigerung von im Schnitt 0,1 % pro Jahr ausgegangen. Haltet ihr das für angemessen?

3. Einkommensbasis: Ich habe versucht, auszurechnen, wie viel GKV-Betrag ich dann zahlen müsste. Da das vom Einkommen abhängt, habe ich zugrunde gelegt, dass ich einige Jahre familienbedingt 80% arbeiten würde und dass ich mit 50 in A 14 aufsteige und dass wir noch ein zweites Kind bekommen. Außerdem, dass das Einkommen im Schnitt aufgrund der Tarifverhandlung jedes Jahr um 1 % steigt; ist das realistisch? Dann käme ich auf Vergleichswerte von ca. 390 € mit 36 Jahren (A 13, 2 Kinder, 80 %), 740 € mit 50 Jahren (A14, 2 Kinder, 100 %) und 525 € (A 14, 2 Kinder, 50 %). Ist das plausibel gerechnet? Wie lange bekommt man überhaupt diesen Familienzuschlag? Vermutlich nur so lange man noch Kindergeld bezieht, oder?

4. Ruhestand: Hier wird die Sache für mich vollends unüberschaubar. Ich kann natürlich ausrechnen, wie hoch die PKV wäre, wenn der Beitrag entsprechend immer weiter steigen würde. Mit 80 Jahren wäre ich bei ca. 1.400 € / Monat. Allerdings fehlt mir jeder Anhaltspunkt, wie viel Einkommen mir dann voraussichtlich zur Verfügung stünde, weil ich keine Ahnung habe, wie sich die Pensionen errechnen. Ich würde aus meiner bisherigen Arbeitszeit auch eine kleine gesetzliche Rente beziehen, aber das fällt wohl nicht ins Gewicht. Die Debeka-Beraterin meinte, dass die Debeka Altersrückstellungen so bildet, dass die Beiträge im Alter nicht mehr weiter steigen. Aber auch ein ab Pensionseintritt konstanter Beitrag scheint mir sehr risikoreich zu sein, falls die Pension nicht entsprechend hoch ist. Für mich ist das der fragwürdigste Punkt an der Aussicht, sich jetzt für immer an die PKV zu binden.

5. Lebenslagen: Was passiert, wenn ich berufs- oder dienstunfähig werde und aus dem Dienst ausscheide. Muss ich den hohen PKV-Beitrag weiter zahlen oder komme ich da wieder raus? Ich habe zwar eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit, aber falls die Hälfte der möglicherweise zu bekommenden Rente für die PKV draufgeht, stehe ich schlecht da.

6. Leistungskataloge: Ich habe auf Seiten der Stiftung Warentest gelesen, dass man (offenbar vor allem bei kleineren Gesellschaften?) wahnsinnig aufpassen muss, welche Leistungen man versichert, und dass es v.a. darauf ankommt, dass die Kataloge nicht abschließend mit Blick auf die Zukunft sind und keine Einschränkungen oder Selbstbehalte bei Leistungen in zu vielen Bereichen enthalten. Die Debeka bietet nun, wenn ich recht sehe, gar nicht so viele Tarife an, sondern eher solche Standardpakete. Muss ich hier oder bei anderen "Großen" in der Branche (Allianz, HUK, DBV) alles haarklein vergleichen oder ist das nur ein Problem bei kleinen Gesellschaften, die mit unseriös günstigen Preisen werben?

7. Hamburger Modell II: Die Debeka-Beraterin meinte "Das kommt nicht." Ich entgegnete: "Steht aber im Koalitionsvertrag, warum also nicht?". Sie: "Weil das das Land viel mehr Geld kostet." Auf meine Frage, woher sie ihre Informationen bezieht, konnte sie nicht wirklich qualifiziert antworten. Ich gehe davon aus, dass sie also Quatsch geredet hat und man zwar nicht sicher sein kann, dass es kommt, aber wohl doch davon ausgehen. Natürlich muss der Staat dann pauschal mehr Beihilfe zahlen, könnte es aber auf lange Sicht einsparen. Hat jemand andere Informationen?

Ich bin dankbar für Feedback dazu, ob meine Überlegungen vollständig und realistisch sind, und wo ich mich ggf. zu dem ganzen Thema noch besser informieren könnte.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: clarion am 25.10.2021 22:11
Hallo,

Nur ein paar Denkanstöße:

Die Steigerung der Beiträge für die PKV und auch die Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre lässt sich herausfinden. Erstere bei der Debeka und letztere hier auf den Webseiten. Soweit ich weiß sind die Beiträge  der Debeka die letzten 20 Jahre weniger stark  gestiegen  als die Beiträge,  die man mit einer Besoldung von A13 an die GKV abführen müsste. Solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht ist, partizipiert die GKV von jedem Stufenaufstieg.

Wenn das Hamburger Modell im Koalitionsvertrag von BW steht und die Legislaturperiode noch länger andauern wird, darf man noch Hoffnung haben. Wenn das Hamburger Modell kommt, wird PKV und GKV und einer Besoldung von A13 oder A14 in etwa gleich teuer. Bedenke, dass Du mit A13 nach einigen Stufen über die Beitragsbemessungsgrenze kommst. Wenn das Hamburger Modell nicht kommt, ist die GKV sehr viel teurer auch im Pensionsfall. Damit die PKV im Alter nicht überfordernde Beträge annimmt, gibt es zwei Mechanismen, zum einen die verpflichtende Altersrückstellung der PKV und zum Anderen der erhöhte Beihilfesatz nach Pensionierung. Wenn Du erst einmal die Entscheidung für eine PKV getroffen hast, bist Du mit der Kasse untrennbarer verbunden  als mit Deiner Frau. Theoretisch kannst  Du  die Altersrückstellung  zu einer anderen PKV mitnehmen, müsstest aber die Gesundheitsprüfung neu überstehen, was mit einer zunehmenden Anzahl von Arztbesuchen immer schwerer fällt. Ein Zurück in die GKV gibt es nicht, es sei denn es wird eine Bürgerversicherung eingeführt.

Die Pension errechnet sich so, dass man nach 40 Dienstjahren 71,25% des letzten ruhegehaltsfähigen Brutto-Besoldung erreicht. Nach fünf Jahren einschließlich  Referendariat besteht ein Anspruch  auf die Mindestpension. Im Vergleich  zur Frührente fällt diese im Übrigen üppig aus. Es besteht  zusätzlich die Möglichkeit  eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen,  die Debeka berät hierzu äußerst gerne.

Zu der Frage welche PKV empfehle ich die Lektüre diverser Threads hier im Forum.

Als Beamter  geht man bei der Wahl der PKV deutlich geringere Risiken ein als Angestellte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Vater Staat sorgt da schon recht gut für uns.

Ich selbst war auch bei meiner Verbeamtung äußerst skeptisch gegenüberder PKV, auch wegen einer bestehenden Behinderung und schon etwas vorgerücktem Lebensalter. Ich habe mich aber nach eingehender Information pro PKV entschieden..
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Maja01 am 25.10.2021 22:26
Hallo,

da ich selbst kürzlich zwischen GKV und PKV entschieden habe, hier ein paar meiner Überlegungen:
- Ob die pauschale Beihilfe tatsächlich schon bald von Seiten des Landes kommen wird, muss man leider wirklich anzweifeln. Es gibt diese Drucksache
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9980_D.pdf (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9980_D.pdf)
 in der die Mehrkosten für das Land deutlich aufgezeigt werden. Alle Vorhaben des Koalitionsvertrags stehen unter Finanzierungsvorbehalt, mit der durch Corona entstandenen Verschuldung, glaube ich inzwischen nicht an eine schnelle Veränderung. Auch in Sachsen hat sich nach Ankündigung noch nichts Konkretes getan.

- Ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene evtl. zu Veränderungen führen wird. Zwar wird das duale System PKV GKV ja auf jeden Fall bestehen bleiben, aber evtl. wird die GKV mit einem beihilfefähigen Tarif ausgestattet. Dieser Vorschlag war im  Wahlprogramm der Grünen enthalten.

- Vergesse bitte nicht, dass BW das einzige Bundesland ist, das den Beihilfesatz im Ruhestand nicht automatisch anhebt. In allen anderen Bundesländern (und in BW für vor 2013 verbeamtete Personen), erhielten Beamte als Ausgleich zur sinkenden Besoldung im Ruhestand  einen Beihilfesatz von 70 Prozent. Damit liessen sich steigende PKV-Beiträge im Alter gut kompensieren, in BW zahlst du also mindestens den gleichen hohen PKV-Beitrag weiter. Für mich der entscheidende Punkt für die GKV …

- Hinzu kommt die sehr aufwendige Verwaltung: Es müssen nicht nur laufend Anträge an PKV und Beihilfe eingereicht werden, sondern vor allem alle Rechnungen auf erbrachte Leistungen geprüft werden. Ich bin Beamtenkind und habe mitbekommen, wie oft auf den Rechnungen Untersuchungen abgerechnet wurden, die nie erbracht wurden.

- Problematisch ist die PKV auch im Falle einer Scheidung, da geschiedene Ehepartner komplett aus der Beihilfe rausfallen und dann 100 Prozent PKV selbst stemmen müssen (sofern sie zu alt sind, um wieder in die GKV zu kommen).

-Solltest du planen, irgendwann Teilzeit zu arbeiten, sinkt die Höhe des GKV-Beitrags automatisch, in der PKV bleibt der Betrag natürlich unverändert hoch.

Zu deinen Fragen kann ich leider nicht mehr beitragen, da für mich nach diesen Grundsatzüberlegungen klar war, dass ich auf jeden Fall in der GKV bleibe. Ich glaube, dass es zum Teil kostenpflichtige  Beratungen von den Verbraucherzentralen gibt.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Max am 25.10.2021 23:03
Die Beitragsentwicklung in der GKV ist auch nicht ganz ohne, z.B. Tabelle am Ende der Seite: https://www.pkv-vorteile.de/entwicklung-der-hoechstbeitraege-gesetzlichen-krankenversicherung/
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam auch in etwa zum Schluss,  dass etwas stärkere Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenze möglich sind. In Anbetracht der demographischen Entwicklung und dem medizinischen Fortschritt wird auch der Beitragssatz eher steigen als sinken, wohingehend die PKV wenigstens ein paar Rückstellungen macht. Jetzt rechnest du noch eventuelle Beitragsrückerstattungen in jungen gesunden Jahren und weniger Zuzahlung im Alter ein. Welche Behandlungen du mal noch in der GKV bekommst ist ebenfalls ungesichert und der GBA als "Wächter" kann auch ganz schnell mal andere Maßstäbe an Preis- Leistung bei neuen Medikamenten anlegen.  BW sieht eine pauschale Beihilfe zur GKV erstmal als Kosten. Ob dass kommt steht noch in den Sternen.

Worauf ich hinaus will ist zum einen,  dass du vielleicht etwas zu einseitig rechnest und zum anderen,  dass man sich je nach Überzeugung beide Systeme schönrechnen kann.

Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Ozymandias am 26.10.2021 07:18
Ich halte die GKV als Beamter für kein gutes Geschäft. An anderer Stelle hatte ich es schon mal geschrieben, die GKV dreht an 3 Schrauben gleichzeitig. Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und Leistungseinschränkungen/Rationierung.

Wenn man das unbedingt möchte, sollte man aber gleichzeitig überlegen durch freiwillige Beitragszahlungen an die GRV in die KVdR zu kommen. Dann zahlt man sich wengistens als Rentner/Pensionär nicht dumm und dusselig falls man auch noch Mieteinkünfte/Kapitaleinkünfte hat.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: WasDennNun am 26.10.2021 10:12
Die Beitragsentwicklung in der GKV ist auch nicht ganz ohne,
Insbesondere weil sie mit jeder Lohnerhöhung und jeder Bonuszahlung mit steigt.
Da sind 2,5% ja ok, wenn man die Stufenanstiege im öD ansieht, steigt ja da die GKV nach dem erstem Jahr schon um ~8% und im dritten Jahr nochmals um ~10%
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Heimatland am 26.10.2021 21:07
Vielen Dank allen schon einmal für die Antworten, die ja interessanter Weise tatsächlich in ganz unterschiedliche Richtungen ausfallen. Letztlich bestärkt mich das in meiner Einschätzung, dass die Frage, was vorzugswürdig ist, sehr von der eigenen individuellen Situation abhängt.

- Dass die GKV bei jedem Gehaltsanstieg mitsteigt, weiß ich natürlich. Umgekehrt könnte das aber gerade dann, ein Vorteil sein, wenn ich Teilzeit arbeite, wie es ja familienbedingt vermutlich sein wird. Und dass die Beitragsbemessungsgrenze immer weiter steigen wird, weiß ich auch - ich vermute nur, dass bei einer Teilzeitarbeit von 75 oder 80 Prozent in den nächsten Jahren immer darunter liegen werde. Deswegen habe ich das bei meinen Rechnungen vernachlässigt. Auch in den Jahren vor der Pensionierung könnte ich mir vorstellen, dass man als in die Jahre gekommener Lehrer sich vielleicht nur noch einen Teil des Programms geben möchte und daher Teilzeit arbeitet ...

@Maja01: Danke für den Hinweis auf die Drucksache, das ist sehr hilfreich; natürlich weiß man nicht, was passieren wird, aber so wie sich die Situation in dem Papier darstellt, bin ich tatsächlich skeptisch, dass das Modell umgesetzt wird. Denn wenn es erst in 40 Jahren Entlastungen für den Haushalt, bis dahin aber deutliche Mehrbelastungen zu erwarten sind, kann ich mir kaum vorstellen, dass eine Regierung sich den Schuh jetzt anziehen möchte. Das Problem mit der PKV im Falle einer Scheidung hätten wir hingegen nicht, weil meine Frau gesetzlich versichert bleibt. Wie du sehe ich allerdings auch die Bezahlbarkeit während des Ruhestandes angesichts von konstant 50 % Beihilfe als das größte Problem an.

Mein Zwischenfazit ist bisher, dass die PKV wohl trotzdem attraktiver sein wird, wenn ich die geringeren oder ganz wegfallenden Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen und außerdem die Möglichkeit von Beitragsrückerstattungen in Betracht ziehe. Die PKV würde mich dann relativ konstant immer zwischen 9,25 und 9,8 % meines Einkommens kosten, solange ich 80 % arbeite; die GKV 9,5 bis 9,9 Prozent. Wenn ich 100 % arbeite und mehr verdiene (so ab spätestens 50 Jahren) wäre die PKV günstiger (7,3 % vs. 10,7 %), wenn ich dann vor der Pensionierung nur noch 50 % arbeiten sollte, wären es 15,4-17,15 % (PKV) vs. 10,7-11 % (GKV). Das alles ist mit den im Eingangspost angegeben Teuerungs- bzw. Zuwachsraten gerechnet oder eben eher geschätzt. Den Ruhestand habe ich einstweilen noch außen vor gelassen, weil ich erst noch rechnen müsste, wie hoch eine mögliche Pension dann konkret wäre.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: clarion am 26.10.2021 22:02
Hallo,

die Beitragsbemessungsgrenze hast Du bei 100 % A13 schon nach wenigen Berufsjahren erreicht. Bei Teilzeit mag es etwas länger dauern, bist Du drüber bist. Falls das Hamburger Modell nicht kommt, und Du unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibst, zahlst Du 14 % für die GKV zuzüglich eines etwaigen Zusatzbeitrags. Ich weiß nicht wie Du da auf 7 bis 10 % für die GKV kommst?

Wenn Deine Frau Ärztin und Du Lehrer bist, werdet ihr wahrscheinlich beide gut verdienen und Euch überlegen,  Geld anzulegen
Wenn Du später neben der Pension noch andere Einkünfte hast, zahlst Du auch davon 14 %, solange  bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.

Mir hat beim Vergleich im Übrigen geholfen die Monatsbeiträge bei der heutigen  Rechtslage nebeneinander zu stellen, einmal in der aktuellen Lebenssituation und unter der Annahme Pensionär mit 55% Anspruch vom Statusamt A14 Endstufe. Auch da war der Unterschied mehrere 100 Euro im Monat. Obwohl ich das System der PKV eigentlich nicht gut finde, war der Unterschied so groß,  dass ich doch in die PKV gegangen bin.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: clarion am 26.10.2021 22:13
PS Ich kann mir nur sehr wenige Szenarien vorstellen,  in denen Du finanziell mit der GKV besser fährst als mit der PKV.  Da müsstest du viele Jahre  mit maximal 50% Teilzeit arbeiten oder auf die Mindestpension angewiesen sein.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: WasDennNun am 27.10.2021 07:03
PS Ich kann mir nur sehr wenige Szenarien vorstellen,  in denen Du finanziell mit der GKV besser fährst als mit der PKV.  Da müsstest du viele Jahre  mit maximal 50% Teilzeit arbeiten oder auf die Mindestpension angewiesen sein.
Oder Kinder auf der PKV Karte bezahlen.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Heimatland am 27.10.2021 11:50
Danke für die Antworten, Clarion und WasDennNun; wenn ich darauf nun zum Teil skeptisch reagiere, versteht das bitte nicht als Undankbarkeit, denn ich bin im Gegenteil für die Denkanstöße, die ich hier erhalte, sehr dankbar.

Zitat
die Beitragsbemessungsgrenze hast Du bei 100 % A13 schon nach wenigen Berufsjahren erreicht. Bei Teilzeit mag es etwas länger dauern, bist Du drüber bist. Falls das Hamburger Modell nicht kommt, und Du unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibst, zahlst Du 14 % für die GKV zuzüglich eines etwaigen Zusatzbeitrags. Ich weiß nicht wie Du da auf 7 bis 10 % für die GKV kommst?

Das mit der BMB ist der springende Punkt: Wenn ich die nächsten 10 bis 15 Jahre 80 % arbeite, laufe ich vermutlich immer knapp darunter.
Natürlich ziehe ich die GKV als Alternative nur in Betracht, falls das Hamburger Modell kommt. Falls nicht, ist klar, dass es PKV günstiger ist.
Unter den Anteilen, die ich ausgerechnet habe, beziehen sich nur die Angaben 9,5-9,9 % (Berufseingangsphase), 10,7 % (Verdienerphase zw. 50 und 60 Jahren) und 10,7-11 % (Jahre vor dem Ruhestand) auf die GKV. Die jeweils anderen Werte sind der Anteil, den die PKV jeweils an meinem für dann geschätzten Einkommen ausmachen würde. Die Prozentzahlen selbst sind so kalkuliert: Ich gehe von einem Gesamtbetrag von Krankenversicherung (14 %) + Zusatzbeitrag (1,3 %) + Pflegeversicherung (3,05 %) aus = 18,35 %. Diesen teile ich durch 2 (= 9,175 %, Hamburger Modell), setze aber voraus, dass der Beitrag jedes Jahr um 0,1 % steigt, weil die öffentlichen Gesundheits- und Pflegekosten demographisch durch die Decke gehen. Dadurch bin ich dann z.B. nach 20 Jahren bei 9,175 + 2 = 11,175 %.

Zitat
Wenn Deine Frau Ärztin und Du Lehrer bist, werdet ihr wahrscheinlich beide gut verdienen und Euch überlegen,  Geld anzulegen
Wenn Du später neben der Pension noch andere Einkünfte hast, zahlst Du auch davon 14 %, solange  bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.

Das ist ein interessanter Punkt. Ich überlege insbesondere, später einmal freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, weil ich da ja aus meinen bisherigen Arbeitsjahren schon einen Anspruch habe und weil ich dann offenbar von der Rentenversicherung sogar einen kleinen Zuschuss zu meiner PKV bekommen würde - weiß da jemand was drüber?

Zitat
Mir hat beim Vergleich im Übrigen geholfen die Monatsbeiträge bei der heutigen  Rechtslage nebeneinander zu stellen, einmal in der aktuellen Lebenssituation und unter der Annahme Pensionär mit 55% Anspruch vom Statusamt A14 Endstufe. Auch da war der Unterschied mehrere 100 Euro im Monat. Obwohl ich das System der PKV eigentlich nicht gut finde, war der Unterschied so groß,  dass ich doch in die PKV gegangen bin.

Das ist eben genau der springende Punkt, die Lebenssituation: Wenn ich, wie bereits skizziert, Teilzeit arbeiten möchte (Anfangs 80%, vor dem Ruhestand eventuell 50 %), dann fällt meine Pension eben erheblich niedriger aus. Wenn ich die A14-Endstufe, Familienfaktor I, heute zugrunde lege, sind das bei 100%  6.427.30 €. Geht man von einer jährlichen Einkommenssteigerung von 1 % aus, sind das 2057, bei Pensionsbeginn stattliche  9.104,93 €. Jedoch komme ich auf insgesamt nur 35 Dienstjahre, die ich mit dem Faktor 0,8 multipliziere (= durchschnittliche Arbeitszeit über all die Jahre 80%) und mit der Pensionszahl 1,79375. Im Ergebnis gibt das ein Pensionseinkommen von 4.572,95 €. Bei der PKV würde ich dann  815,39 € Beitrag zahlen, was 17,83 % sind. In der GKV die oben geschätzten 9,175 + 0,1 * 35 (Dienstjahre) = 12,675 %, also 579 €. Bei dieser Rechnung habe ich noch den Eindruck, dass ich die Steigerungsraten der GKV recht hoch angesetzt habe, dass es also realiter sogar günstiger sein könnte.

Ich fände etwa die Vorstellung, allein aufgrund der PKV in den Jahren ab 60 länger arbeiten zu müssen, als ich eigentlich möchte, nicht besonders attraktiv.

Ausschlaggebend dafür, dass die PKV in meinen Rechnungen so schlecht abschneidet, dürfte wohl auch sein, dass ich mit 370 € Monatsbeitrag ein Angebot bekommen habe, das schon recht teuer ist im Vergleich zu dem, was man hier sonst so im Forum liest. Das dürfte ja neben den Erhöhungen der letzten Jahreauch an meinem schon fortgeschrittenen Einstiegsalter liegen (---> Lebenssituation!)

Zitat
PS Ich kann mir nur sehr wenige Szenarien vorstellen,  in denen Du finanziell mit der GKV besser fährst als mit der PKV.  Da müsstest du viele Jahre  mit maximal 50% Teilzeit arbeiten oder auf die Mindestpension angewiesen sein.

Siehe oben - das Szenario, das ich skizziert habe, scheint mir so eines zu sein, in der ich vielleicht bis 60 Jahre auf Null herauskomme im Vergleich der Beiträge, danach aber deutlich mehr in der PKV zahlen müsste.

Zitat
Oder Kinder auf der PKV Karte bezahlen.

Zum Verständnis für Doofe: Damit ist gemeint, dass wir meinen Beihilfeanspruch auch für die Kinder nutzen würden und für diese dann ebenfalls PKVs abschließen, richtig? Das würde die Rechnung natürlich nochmals deutlich zugunsten der GKV verschieben. Allerdings wollen wir die Kinder über meine Frau familienversichern, was möglich sein dürfte, da ich lange unter der Beitragsbemessungsgrenze bleiben werde und meine Frau bei gleicher Arbeitszeit wie ich ohnehin bald erheblich mehr verdienen dürfte als ich (---> Lebenssituation!)




Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Maja01 am 27.10.2021 12:26
Deine Berechnungen sind sehr interessant, vielen Dank! Einen kleinen Hinweis habe ich noch:

Zitat
Ich gehe von einem Gesamtbetrag von Krankenversicherung (14 %) + Zusatzbeitrag (1,3 %) + Pflegeversicherung (3,05 %) aus = 18,35 %.

In der Pflegeversicherung beträgt der reguläre Beitragssatz 3,05 Prozent. Sobald man bei Krankheit oder Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach Beamtenrecht hat, zahlt man bereits jetzt nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung (Kinderlose plus Beitragszuschlag von 0,25 Prozent). (Link zur Quelle: https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/was-kostet-die-freiwillige-versicherung--dak-gesundheit-2435006.html#/ (https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/was-kostet-die-freiwillige-versicherung--dak-gesundheit-2435006.html#/)).

Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Karsten am 27.10.2021 13:00
Danke für die Antworten, Clarion und WasDennNun; wenn ich darauf nun zum Teil skeptisch reagiere, versteht das bitte nicht als Undankbarkeit, denn ich bin im Gegenteil für die Denkanstöße, die ich hier erhalte, sehr dankbar.

Zitat
die Beitragsbemessungsgrenze hast Du bei 100 % A13 schon nach wenigen Berufsjahren erreicht. Bei Teilzeit mag es etwas länger dauern, bist Du drüber bist. Falls das Hamburger Modell nicht kommt, und Du unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibst, zahlst Du 14 % für die GKV zuzüglich eines etwaigen Zusatzbeitrags. Ich weiß nicht wie Du da auf 7 bis 10 % für die GKV kommst?

Das mit der BMB ist der springende Punkt: Wenn ich die nächsten 10 bis 15 Jahre 80 % arbeite, laufe ich vermutlich immer knapp darunter.
Natürlich ziehe ich die GKV als Alternative nur in Betracht, falls das Hamburger Modell kommt. Falls nicht, ist klar, dass es PKV günstiger ist.
Unter den Anteilen, die ich ausgerechnet habe, beziehen sich nur die Angaben 9,5-9,9 % (Berufseingangsphase), 10,7 % (Verdienerphase zw. 50 und 60 Jahren) und 10,7-11 % (Jahre vor dem Ruhestand) auf die GKV. Die jeweils anderen Werte sind der Anteil, den die PKV jeweils an meinem für dann geschätzten Einkommen ausmachen würde. Die Prozentzahlen selbst sind so kalkuliert: Ich gehe von einem Gesamtbetrag von Krankenversicherung (14 %) + Zusatzbeitrag (1,3 %) + Pflegeversicherung (3,05 %) aus = 18,35 %. Diesen teile ich durch 2 (= 9,175 %, Hamburger Modell), setze aber voraus, dass der Beitrag jedes Jahr um 0,1 % steigt, weil die öffentlichen Gesundheits- und Pflegekosten demographisch durch die Decke gehen. Dadurch bin ich dann z.B. nach 20 Jahren bei 9,175 + 2 = 11,175 %.

Zitat
Wenn Deine Frau Ärztin und Du Lehrer bist, werdet ihr wahrscheinlich beide gut verdienen und Euch überlegen,  Geld anzulegen
Wenn Du später neben der Pension noch andere Einkünfte hast, zahlst Du auch davon 14 %, solange  bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.

Das ist ein interessanter Punkt. Ich überlege insbesondere, später einmal freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, weil ich da ja aus meinen bisherigen Arbeitsjahren schon einen Anspruch habe und weil ich dann offenbar von der Rentenversicherung sogar einen kleinen Zuschuss zu meiner PKV bekommen würde - weiß da jemand was drüber?

Zitat
Mir hat beim Vergleich im Übrigen geholfen die Monatsbeiträge bei der heutigen  Rechtslage nebeneinander zu stellen, einmal in der aktuellen Lebenssituation und unter der Annahme Pensionär mit 55% Anspruch vom Statusamt A14 Endstufe. Auch da war der Unterschied mehrere 100 Euro im Monat. Obwohl ich das System der PKV eigentlich nicht gut finde, war der Unterschied so groß,  dass ich doch in die PKV gegangen bin.

Das ist eben genau der springende Punkt, die Lebenssituation: Wenn ich, wie bereits skizziert, Teilzeit arbeiten möchte (Anfangs 80%, vor dem Ruhestand eventuell 50 %), dann fällt meine Pension eben erheblich niedriger aus. Wenn ich die A14-Endstufe, Familienfaktor I, heute zugrunde lege, sind das bei 100%  6.427.30 €. Geht man von einer jährlichen Einkommenssteigerung von 1 % aus, sind das 2057, bei Pensionsbeginn stattliche  9.104,93 €. Jedoch komme ich auf insgesamt nur 35 Dienstjahre, die ich mit dem Faktor 0,8 multipliziere (= durchschnittliche Arbeitszeit über all die Jahre 80%) und mit der Pensionszahl 1,79375. Im Ergebnis gibt das ein Pensionseinkommen von 4.572,95 €. Bei der PKV würde ich dann  815,39 € Beitrag zahlen, was 17,83 % sind. In der GKV die oben geschätzten 9,175 + 0,1 * 35 (Dienstjahre) = 12,675 %, also 579 €. Bei dieser Rechnung habe ich noch den Eindruck, dass ich die Steigerungsraten der GKV recht hoch angesetzt habe, dass es also realiter sogar günstiger sein könnte.

Ich fände etwa die Vorstellung, allein aufgrund der PKV in den Jahren ab 60 länger arbeiten zu müssen, als ich eigentlich möchte, nicht besonders attraktiv.

Ausschlaggebend dafür, dass die PKV in meinen Rechnungen so schlecht abschneidet, dürfte wohl auch sein, dass ich mit 370 € Monatsbeitrag ein Angebot bekommen habe, das schon recht teuer ist im Vergleich zu dem, was man hier sonst so im Forum liest. Das dürfte ja neben den Erhöhungen der letzten Jahreauch an meinem schon fortgeschrittenen Einstiegsalter liegen (---> Lebenssituation!)

Zitat
PS Ich kann mir nur sehr wenige Szenarien vorstellen,  in denen Du finanziell mit der GKV besser fährst als mit der PKV.  Da müsstest du viele Jahre  mit maximal 50% Teilzeit arbeiten oder auf die Mindestpension angewiesen sein.

Siehe oben - das Szenario, das ich skizziert habe, scheint mir so eines zu sein, in der ich vielleicht bis 60 Jahre auf Null herauskomme im Vergleich der Beiträge, danach aber deutlich mehr in der PKV zahlen müsste.

Zitat
Oder Kinder auf der PKV Karte bezahlen.

Zum Verständnis für Doofe: Damit ist gemeint, dass wir meinen Beihilfeanspruch auch für die Kinder nutzen würden und für diese dann ebenfalls PKVs abschließen, richtig? Das würde die Rechnung natürlich nochmals deutlich zugunsten der GKV verschieben. Allerdings wollen wir die Kinder über meine Frau familienversichern, was möglich sein dürfte, da ich lange unter der Beitragsbemessungsgrenze bleiben werde und meine Frau bei gleicher Arbeitszeit wie ich ohnehin bald erheblich mehr verdienen dürfte als ich (---> Lebenssituation!)

Ihre Argumentation ist zu 100% korrekt. Ich gehe mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass im Rahmen der Koalitionsverhandlung die GKV wieder für Beamte geöffnet werden wird. Denn aus den Sondierungspapieren liest man bereits heraus, dass der Wettbewerb zwischen GKV/PKV gestärkt werden soll. Insbesondere in der PKV existiert nämlich (im Gegensatz zur GKV) kein Wettbewerb um Bestandskunden.

Ob der Wettbewerb in Form des Hamburger Modells erfolgt (Arbeitgeberzuschuss 50% anstatt Beihilfe) bundesweit oder über die Variante, welche bis 1988 galt, dass die GKVen auch Beamtentarife (50%-70% Leistungsanspruch) anbieten können, ist natürlich noch unklar.

In jedem Fall sollte man wissen, dass die GKV, wenn man nur 50% der Kosten tragen muss und dauerhaft unter der BBG verdient gar nicht so viel teurer geworden ist in den letzten 10 Jahren. So musste der Arbeitnehmer in 2011 insgesamt 7,9% seine Bruttos an GKV Beiträgen zahlen. In 2021 sind es 7,95%. Die GKV ist für viele Beamte in jedem Fall eine Alternative, wenn 50% der Kosten durch den Arbeitgeber getragen werden. Denn die steigende BBG tangiert die allermeisten Beamten nicht. Insbesondere wenn man im Alter Teilzeit, Kinder oder z.B. auch längere Elternzeit bzw. Arbeitsunterbrechungen plant. Zudem ist man im Alter nicht mehr darauf angewiesen, dass man für zunehmend in Anspruch nehmende Leistungen nicht permanent in Vorleistung gehen muss. Denn mir sind unzählige Beamte bekannt, welche im Alter ihre PKV Beiträge abführen, aber wegen Alterseinschränkungen zunehmend die Erstattung bei der Beihilfe/PKV weglassen. Gerade bei Beamten, welche im hohen Alter im Pflegeheim untergebracht sind, werden alle Kosten zunehmend aus Eigenmitteln bezahlt, weil sich niemand um die Anträge kümmert.

[url=https://ibb.co/31RHhqx](https://i.ibb.co/H7hQgsc/beitragssaetze-arbeitgeber-versicherte-anteil.jpg) (http://<a href="https://ibb.co/31RHhqx"><img src="https://i.ibb.co/H7hQgsc/beitragssaetze-arbeitgeber-versicherte-anteil.jpg" alt="beitragssaetze-arbeitgeber-versicherte-anteil" border="0"></a>)[/url]

Schaut man sich folgende Grafik an, so erkannt man, dass der Arbeitnehmeranteil in der GKV seit fast 10 Jahren konstant ist.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: WasDennNun am 27.10.2021 13:37
Gerade bei Beamten, welche im hohen Alter im Pflegeheim untergebracht sind, werden alle Kosten zunehmend aus Eigenmitteln bezahlt, weil sich niemand um die Anträge kümmert.
Klingt nach nem Geschäftsmodell.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: clarion am 27.10.2021 18:29
Hallo Heimatland,

Ich habe bei meinem Vergleich nicht spekulativ auf eine Situation in 30 Jahren hochgerechnet sondern mir angeschaut, was mit den heutigen  Gegebenheiten  Rechtslage ist, einmal als Pensionär mit einem fiktiven Pensionsanspruch und einmal im aktiven Dienst. Das Annehmen von Einnahmen und Ausgabensteigerung war mir zu spekulativ.

Du bist ein Deinen Berechnungen also vom Hamburger Modell ausgegangen.  Wie sicher bist Du dass das Hamburger Modell oder ein vergleichbares kommt?
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Karsten am 27.10.2021 22:03

Du bist ein Deinen Berechnungen also vom Hamburger Modell ausgegangen.  Wie sicher bist Du dass das Hamburger Modell oder ein vergleichbares kommt?

Niemand ist Teilnehmer der aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen. Aber eines steht fest,  sowohl die SPD als auch die Grünen sind Verfechter des Hamburger Modells bzw. für eine Öffnung der GKV für Beamte.

Die FDP lehnt die Abschaffung der PKV ab, jedoch steht im Sonderkündigungspapier, dass mehr Wettbewerb zwischen GKV und PKV geschaffen werden soll.

Derzeit spricht sehr wenig dagegen,  dass das SGB V angepasst wird und alle Beamten die Wahl haben werden zwischen GKV und PKV. Im Sinne des Wettbewerbes...

Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: blauesviereck am 27.10.2021 22:24
Monsieur haben sich gewiss informiert und wissen, dass er arbeitslos sein wird, nach Abschluss des Vorbereitunsgdienstes? Dadurch hat er ein erneutes Wahlrecht ob GKV oder PKV. Ganz automatisch, sofern er sich beim jobcenter rechtzeitig meldet. Im Ref ist PKV 1. Wahl. In jeglicher Hinsicht. Schön direkt die Zähne sanieren lassen…
Lediglich eine Sicherung des alten Gesundheitsstandes sollte er für die schmale Mark abschliessen. Zum Ende des Ref wird dann Klarheit herrschen bzgl. Hamburger Modell. Und ganz ehrlich: Hömma auf mit 80% Du Lappen. Die 5x45 Minuten pro Woche hast Du ganz schnell aufm Klo mit Handy verplempert oder mit einer lustigen Rucksackaufgabe. Leistung Junge, Leistung.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Heimatland am 29.10.2021 20:56
Hallo Heimatland,

Ich habe bei meinem Vergleich nicht spekulativ auf eine Situation in 30 Jahren hochgerechnet sondern mir angeschaut, was mit den heutigen  Gegebenheiten  Rechtslage ist, einmal als Pensionär mit einem fiktiven Pensionsanspruch und einmal im aktiven Dienst. Das Annehmen von Einnahmen und Ausgabensteigerung war mir zu spekulativ.

Du bist ein Deinen Berechnungen also vom Hamburger Modell ausgegangen.  Wie sicher bist Du dass das Hamburger Modell oder ein vergleichbares kommt?

Klar ist das, was ich gemacht habe, spekulativ, weil es natürlich von vielen Stellschrauben abhängt, was bei einer Rechnung unter den Annahmen, die ich getroffen habe, herauskommt. Aber mir schien es dazu keine alternative zu geben, weil das eigentliche "Problem" eines Vergleichs, dem man sich stellen muss, ja die deutlich gestiegenen PKV-Beiträge im Alter sind. Und wenn man eben wissen will, wie hart einen das träfe, muss man alle Kosten und Einnahmen in der Betrachtung extrapolieren, von denen man weiß, dass sie sich geändert haben. Denn dem heutigen Pensionsanspruch eines A14ers die PKV-Beträge von in 30 Jahren gegenüberzustellen, geht ja auch nicht.

Hamburger Modell: Ich bin mir eben nach dem Lesen des von dir verlinkten Parlamentspapiers gar nicht sicher, ob das kommt. Aber ein Vergleich macht eben nur mit der Variante, dass es käme, Sinn.

Monsieur haben sich gewiss informiert und wissen, dass er arbeitslos sein wird, nach Abschluss des Vorbereitunsgdienstes? Dadurch hat er ein erneutes Wahlrecht ob GKV oder PKV. Ganz automatisch, sofern er sich beim jobcenter rechtzeitig meldet. Im Ref ist PKV 1. Wahl. In jeglicher Hinsicht. Schön direkt die Zähne sanieren lassen…

Der Hinweis ist tatsächlich hilfreich - dass die Arbeitslosigkeit nach dem Ref. eine erneute Wahlmöglichkeit mit sich bringt, wusste ich nicht.

Ich muss noch rausfinden, wieviel die studentische GKV meine Frau kosten wird ...

War im Übrigen letzte Woche beim Zahnarzt, der meinte: alles top, wenn ich so weitermache, bekomme ich auch in 20-30 Jahren keine Probleme. Falls derselbe Zahnarzt nach dem Wechsel in die PKV auf einmal wahnsinnigen Sanierungsbedarf ausmacht, suche ich das Weite.

Und ganz ehrlich: Hömma auf mit 80% Du Lappen. Die 5x45 Minuten pro Woche hast Du ganz schnell aufm Klo mit Handy verplempert oder mit einer lustigen Rucksackaufgabe. Leistung Junge, Leistung.
::)

@All: Ohnehin habe ich heute Nachmittag die Mitteilung beim Philologenverband BW bekommen, dass offenbar die Beihilfe-Kürzung in BW von 2013 rückabgewickelt werden muss. Das ist der Game-Changer, weil auch Beamte hier dann die 70% im Ruhestand und bei mehr als einem Kind bekommen; dadurch ist die Sache nun eigentlich entschieden und ich muss mir nur noch überlegen, zu welcher Versicherung ich gehe.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: blauesviereck am 29.10.2021 21:31
Wenn Sie in Deinem Alter ist, dann knapp 200 freiwillig studentisch. Letztere Aussage halte ich für gewagt. Beleg bitte. Nichts muss, selbst nicht bei festgestellter Verfassungswidrigkeit. Analog siehe Diskussion Tarnortsch et al. aao. Die Klageverfahren zur Beihilfekürzung bzgl. Altersdiskriminierung sind noch nicht mal anhängig. Der BBW weiss nur von einer Blockadehaltung der Landesgrünen zu berichten. Zeitnahes A14 mit 80% Bummel(t)antentum halte ich für traumtänzerisch. Einen Beförderungsautomatismus wie in BY gibt es nur in gestreckter Form und erwartbarerweise eh nicht mehr lang. Die Funktionsstellen sind häufig - widerrechtlich by the way - mit ältlichen Teilzeitdamen besetzt, die diese Funktion jedoch gar nicht mehr ausüben. Das machen dann die Vollzeitdaddies mit A13 so nebenbei. Zügiger Aufstieg ist nur noch mit Wechsel ins KM gegeben. Selbst im RP dauert es ewig, geschweige denn am Seminar, ZSL o.ä. uh uh. Sorge dafür, dass Du Deine Probezeit um 2x1 Jahr verkürzt, dann wird vielleicht jemand A16 aufwärts auf Dich aufmerksam, da wirst Du dann geholfen, denn Leistung muss sich wieder lohnen.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: clarion am 30.10.2021 23:41
Zur Rückkehr in die GKV nach dem Ref. war m.W. nur gegeben,  wenn man Anspruch auf  Arbeitslosengeld  hat. Dieser verfällt nach zwei Jahren, es sei denn man ist vor dem Ref arbeitslos gewesen, dann darf man den Restanspruch an ALG abfrühstücken.  Das war in 2013 nur wenigen bekannt. Mich hat die GEW seinerzeit aufgeklärt, obwohl ich kein  Lehramtsref gemacht habe. Ich habe  aber keine  Ahnung,  ob die Rechtslage noch immer so ist. Ich habe daher das Ref so gestaltet,  dass ich vorher einen Monat arbeitslos war und ich habe in der Tat nach dem Ref auch nicht  gleich eine Stelle gefunden.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: Karsten am 01.11.2021 09:15
Zur Rückkehr in die GKV nach dem Ref. war m.W. nur gegeben,  wenn man Anspruch auf  Arbeitslosengeld  hat. Dieser verfällt nach zwei Jahren, es sei denn man ist vor dem Ref arbeitslos gewesen, dann darf man den Restanspruch an ALG abfrühstücken.  Das war in 2013 nur wenigen bekannt. Mich hat die GEW seinerzeit aufgeklärt, obwohl ich kein  Lehramtsref gemacht habe. Ich habe  aber keine  Ahnung,  ob die Rechtslage noch immer so ist. Ich habe daher das Ref so gestaltet,  dass ich vorher einen Monat arbeitslos war und ich habe in der Tat nach dem Ref auch nicht  gleich eine Stelle gefunden.

Das ist korrekt. Wer also direkt vom Studium in das Ref wechselt, hat nachdem Ref keinen Anspruch auf ALG I und somit ist die Rückkehr in die GKV verbaut. Die Entscheidung für den einzelnen PKV Anbieter im Ref, gilt dann für das ganze Leben.

Das ist auch der Grund weshalb in Thüringen, insbesondere während des Ref zur GKV in Kombination mit pauschale Beihilfe geraten wird. Die Refendare bleiben flexibel, Unterbrechungen wegen z.B Elternzeit sind beitragsfrei. Man hat hierfür extra eingeführt, dass die Refendare nachdem Ref erneut neu entscheiden können, ob sie mit Beginn des Beamtenverhältnisses die PKV mit individueller Beihilfe oder die GKV mit pauschaler Beihilfe wählen können.

Aktuell kostet die GKV für Refendare:

Besoldung Ref Lehramt Grundschullehrer A12 (25 Jahre alt): 
Brutto: 1.469,34 € mtl.   GKV Beitrag inkl PV : 135,92 €

Zitat:
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Bestehen oder endgültigem
Nichtbestehen der Prüfung, bei Bestehen jedoch frühestens nach Ablauf der für den
Vorbereitungsdienst vorgesehenen Zeit, kraft Gesetzes. Nach Ablauf dieser Zeit wird
das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht in eines auf Probe umgewandelt, sondern ein
neues Beamtenverhältnis begründet. Der bisherige Anspruch auf Beihilfe sowohl in
Form der „individuellen“ Beihilfe als auch der pauschalen Beihilfe endet.
Mit der Begründung des neuen Beamtenverhältnisses wird ein neuer Anspruch auf
Beihilfe begründet, so dass erneut die Entscheidung für oder gegen die
Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe getroffen werden kann. 

Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: blauesviereck am 02.11.2021 18:23
Was Karsten und clarion aus pers. Erfahrung beisteuern wollen, ist hinsichtlich Rechtslage unvollständig und vorliegend unbeachtlich und verwirrt den Fragesteller nur unnötig. Entweder der Fragesteller hat bereits vorher in der Frist Alo Beiträge gezahlt oder nicht. In beiden Fällen fällt er in die GKV zurück, sofern er sich rechtzeitig für die Übergangszeit asu meldet. Schonmal was von Alg2 sog. HartzIV gehört? Auch wenn seine Holde dann bereits als Quacksalberin schafft, so ist er über sie in der GKV familienzuversichern.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: ChrBY am 02.11.2021 23:12
Seit 2013 kann man im Referendariat relativ gefahrlos auch dann die PKV wählen, wenn man wegen Bewerberüberhang mit Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe rechnet. Die PKV liefert in Kombination mit der Beihilfe das weit bessere Preis-Leistungs-Verhältnis, sofern man einen guten Tarif wählt.

Der zum 1. August 2013 in Kraft getretene § 188 Abs. 4 SGB V stellt sicher, daß jeder, der wegen Versicherungspflicht auch nur einen Tag in der GKV versichert war, dort auch dauerhaft bleiben kann (sogenannte obligatorische Anschlußversicherung). Vorversicherungszeiten spielen seitdem keine Rolle mehr, obwohl sie de jure bis heute nicht aus dem Gesetzestext entfernt wurden (große oder kleine Vorversicherungszeit, die man bis 2013 erfüllen mußte).

Es genügt folglich die Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung mit einem Bruttolohn von 451 Euro, um nach dem Referendariat wieder dauerhaft zurück in die GKV zu kommen, falls dies gewünscht sein sollte.
Titel: Antw:[BW] Referendariat für Lehramt Gymnasium: PKV oder GKV?
Beitrag von: wossen am 02.11.2021 23:12
Schätzungsweise 90% der Lehramtsreferendare entscheiden sich für die PKV (ab 40 muss man überlegen) - das ist zumindest der absolute Regelfall....(und in meiner Refzeit staunten viele über die mit der PKV verbundenen Privilegien und wie unproblematisch das alles ist)

Das hat auch seine Gründe....im Strom mitzuschwimmen, kann so falsch nicht sein...Glaub, Du machst dir einfach zuviel Gedanken über eine Sache, die bei den Allermeisten fast 'automatisch' läuft..

Ps. Nehme an, der Threadersteller kennt das Forum hier jetzt nicht so - es finden sich hier halt in jedem Thread 'Beamtenjammerer', die durch irgendwelche Problematisierungen versuchen, die Vorteile ihres Status zu 'verdecken'