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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: öfföff am 31.05.2022 12:19

Titel: TV-L und TVöD
Beitrag von: öfföff am 31.05.2022 12:19
Zwei Meinungs-Fragen dazu:

1) Wie lange denkt ihr werden diese reformierten Tarifverträge noch existieren? (Bis sie zb. grundsätzlich reformiert werden, so wie damals zum Ende vom BAT)

2) Denkt ihr die beiden werden irgendwann in einer Reform zusammengefasst?
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 31.05.2022 12:25
welche beiden, es sind doch 3 und nein, ich glaube sie werden nicht zusammengefasst und erst recht nicht grossartig reformiert.
dazu gibt es ja auch keine Veranlassung.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: öfföff am 31.05.2022 13:53
3?
TV-L, TVöD, X
X=?
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 31.05.2022 13:56
3?
TV-L, TVöD, X
X=?
TV-L
TVöD Bund
TVöD Kommune

Die letzten beiden weichen ja inhaltlich und monetär durchaus voneinander ab.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Johann am 31.05.2022 14:01
Ich denke die werden erst dann ersetzt, wenn sich die Vertretergewerkschaften auf Arbeitnehmerseite so durchsetzen konnten, dass tatsächlich eine Reallohnerhöhung vollzogen werden konnte und es der Arbeitgeberseite zu teuer wird. Also vermutlich nie.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 31.05.2022 14:09
Ich denke die werden erst dann ersetzt, wenn sich die Vertretergewerkschaften auf Arbeitnehmerseite so durchsetzen konnten, dass tatsächlich eine Reallohnerhöhung vollzogen werden konnte und es der Arbeitgeberseite zu teuer wird. Also vermutlich nie.
Dann wäre sie ja schon längst ersetzt (vor 10 Jahren), denn wir hatten ja in den vergangenen Jahren mehrheitlich Reallohnerhöhungen.
Oder etwa nicht?
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Garfield am 01.06.2022 08:13
Warum sollten sie auch zusammengefasst werden, wenn man sich extra die "Mühe" gemacht hat sie aufzusplitten?
Gerade für die AG Seite ist es doch viel angenehmer immer nur mit einer Teilmenge verhandeln zu müssen, als jedes Mal mit einem Generalstreik im öffentlichen Dienst bedroht zu werden.

Man achtet ja auch nicht umsonst darauf, dass TV-L und TVÖD Verhandlungsrunden nicht gleichzeitig stattfinden, sondern jährlich versetzt.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: E15TVL am 06.06.2022 15:25
Sinnvoll wäre eine Zusammenführung und die Abschaffung der Diskriminierung im TV-L.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 06.06.2022 16:01
Und die Diskriminierung im TVöD beibehalten?
Die drei Tarifverträge haben doch alle hier und da ihre Vor- und Nachteile.

Klar wäre die "Schlagkraft" besser, wenn gemeinsam verhandelt werden würde.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: TVWaldschrat am 06.06.2022 20:37
Über welche Diskriminierungen in TV-L/TVöD sprecht ihr genau?

Und wurden die drei Tarifverträge nicht extra geschaffen, um die Schlagkraft zu reduzieren? Die AG-Seite wird sich nicht dazu verleiten lassen das aktuelle Konstrukt zu ändern, wozu? Fachkräfte kommen trotzdem, zwar nicht in Quantität und Qualität, wie man es sich als Steuerzahler und Chef im öD wünschen würde, aber bei Stellenbesetzungsverfahren wird ja eh schon seit Jahren das "nimm doch den erstbesten"-Prinzip angewandt.

Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Johann am 07.06.2022 09:30
Über welche Diskriminierungen in TV-L/TVöD sprecht ihr genau?

Im TV-L gibts ab der E9b aufwärts weniger Entgelt und generell keine stufengleichen Höhergruppierungen.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 07.06.2022 10:02
Über welche Diskriminierungen in TV-L/TVöD sprecht ihr genau?

Im TV-L gibts ab der E9b aufwärts weniger Entgelt und generell keine stufengleichen Höhergruppierungen.
ab EG10 würde ich eher sagen, aber egal, es werden also sowohl TVöDler als auch TVLer diskriminiert. ;D
(wobei natürlich von Diskriminierung zu reden absoluter BullShit ist.  8))
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: E15TVL am 07.06.2022 23:06
Über welche Diskriminierungen in TV-L/TVöD sprecht ihr genau?
- weniger Entgelt (in meiner EG sind das im Schnitt brutto 185 EUR mtl. weniger wenn ich jede Stufe miteinander vergleiche)
- keine stufengleiche Höhergruppierung
- 39,5 Std./W (ab 01.01.23 39,0 Std./W) vs. 40 Std./W
- deutlich schlechtere Jahressonderzahlung (48,67%/60% vs. 32,53% von einem eh schon geringen Entgelt, s. 1. Anstrich)

(wobei natürlich von Diskriminierung zu reden absoluter BullShit ist.  8))
...und trotzdem weißt du wie es gemeint war  ::)
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 08.06.2022 06:20
Über welche Diskriminierungen in TV-L/TVöD sprecht ihr genau?
- weniger Entgelt (in meiner EG sind das im Schnitt brutto 185 EUR mtl. weniger wenn ich jede Stufe miteinander vergleiche)
- keine stufengleiche Höhergruppierung
- 39,5 Std./W (ab 01.01.23 39,0 Std./W) vs. 40 Std./W
- deutlich schlechtere Jahressonderzahlung (48,67%/60% vs. 32,53% von einem eh schon geringen Entgelt, s. 1. Anstrich)

(wobei natürlich von Diskriminierung zu reden absoluter BullShit ist.  8))
...und trotzdem weißt du wie es gemeint war  ::)
Deswegen habe ich ja auch unsinnigerweise von der Diskriminierung der TVöDler gegenüber der TVler geschrieben, die bekommen nämlich auch weniger Geld als die TVler, oder
Oder müssen länger arbeiten, als die tvl Kollegen.
Man muss sich halt nur die richtige Gruppe raussuchen, und schon ist man Verlierer oder Gewinner im TV Vergleich
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: E15TVL am 08.06.2022 08:48
Wo arbeitet denn der TVöD'ler länger oder bekommt weniger Geld? Ein direkter Vergleich der Entgeltgruppen und Stufen (hier (https://pdfhost.io/v/734qcJhac_Mappe1)) sieht eher schlecht für den TV-L aus. Anders gefragt: Wo hat der TV-L überhaupt irgendeinen nennenswerten Vorteil?
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Fragmon am 08.06.2022 09:06
Wo arbeitet denn der TVöD'ler länger oder bekommt weniger Geld? Ein direkter Vergleich der Entgeltgruppen und Stufen (hier (https://pdfhost.io/v/734qcJhac_Mappe1)) sieht eher schlecht für den TV-L aus. Anders gefragt: Wo hat der TV-L überhaupt irgendeinen nennenswerten Vorteil?

- Stufenzulage nach § 16 Abs. 5
- gewissen Konstellationen wo der 100 € Garantiebetrag finanziell besser ist als die stufenleiche Höhergruppierung
- gewisse Stufenbeträge sind höher (unterer EG)
- Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Kaiser80 am 08.06.2022 10:05
Wo arbeitet denn der TVöD'ler länger oder bekommt weniger Geld? Ein direkter Vergleich der Entgeltgruppen und Stufen (hier (https://pdfhost.io/v/734qcJhac_Mappe1)) sieht eher schlecht für den TV-L aus. Anders gefragt: Wo hat der TV-L überhaupt irgendeinen nennenswerten Vorteil?
Insb. §16 Abs. 5 fällt mir da spontan ein

Edit: schon von Fragmon erwähnt
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: TVWaldschrat am 08.06.2022 13:38
Gibt es eigentlich Statistiken dazu, wie oft und in welcher Form der §16 Abs. 5 eingesetzt wurde? Irgendwo in den unterschiedlichen übergeordneten Ressorts wird das ja erfasst sein, und sei es nur bei den Bezüge-Auszahlenden-Organen.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: E15TVL am 08.06.2022 13:43
Bei meinem AG (Land) nahezu ausschließlich zur Personalgewinnung im IT-Bereich und dort dann auch nur befristet. Insgesamt also eine vernachlässigbare Größe, wie man es von einer juristischen "kann"-Regelung auch erwarten würde. Also irgendwo im unteren einstelligen Prozentbereich.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: TVWaldschrat am 08.06.2022 13:52
Bei meinem letzten AG wurde es zur Personalgewinnung und Personalbindung eingesetzt... aber wirklich nur in extremen Ausnahmefällen. Mir sind 3 Fälle aus der Personalabteilung bekannt, 1 Fall in der IT und 1 bei Ingenieuren.

Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Fragmon am 08.06.2022 13:53
Gibt es eigentlich Statistiken dazu, wie oft und in welcher Form der §16 Abs. 5 eingesetzt wurde? Irgendwo in den unterschiedlichen übergeordneten Ressorts wird das ja erfasst sein, und sei es nur bei den Bezüge-Auszahlenden-Organen.

In Sachsen werden Statistiken über die Anwendungen von KANN Regelungen des § 16 TV-L im SMF zusammengeführt.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 08.06.2022 15:21
Wo arbeitet denn der TVöD'ler länger
SH z.b. im direktem Vergleich
Und dann alle Länder <40 (HH,HB,SH,ND z.B.) gegenüber den Kommunen mit 40h (der ganze "Osten")
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Fragmon am 08.06.2022 15:25
Wo arbeitet denn der TVöD'ler länger
SH z.b. im direktem Vergleich
Und dann alle Länder <40 (HH,HB,SH,ND z.B.) gegenüber den Kommunen mit 40h (der ganze "Osten")

Kommunen sollen doch jetzt kontinuierlich auf 39 Std. heruntergefahren werden.

§ 6 TvöD
die Beschäftigten der Mitglieder eines Mitgliedverbandes der VKA im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich; im Tarifgebiet Ost durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich,

ab dem 1. Januar 2022 durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich und
ab dem 1. Januar 2023 durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 08.06.2022 15:38
Bei meinem AG (Land) nahezu ausschließlich zur Personalgewinnung im IT-Bereich und dort dann auch nur befristet. Insgesamt also eine vernachlässigbare Größe, wie man es von einer juristischen "kann"-Regelung auch erwarten würde. Also irgendwo im unteren einstelligen Prozentbereich.
Ja, da würde ich es auch sehen. Ich wäre z.B. nicht (wieder) im öD, wenn diese Maßnahme nicht durchgeführt werden würde.
Wir nutzen es auch zur MA Förderung und nicht nur zur Gewinnung. (Land)
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 08.06.2022 15:51
bekommt weniger Geld? Ein direkter Vergleich der Entgeltgruppen und Stufen (hier (https://pdfhost.io/v/734qcJhac_Mappe1)) sieht eher schlecht für den TV-L aus.
Deine Liste ist etwas verzehrt, wg. der aktuellen Erhöhung und laufzeiten und ...

Wenn du die aktuellen Jahreszahlen und die 700€ mehr C Bonus in 2022
einrechnest, dann sieht es 2022 so aus, dass bis EG8 alle im TV-L mehr erhalten haben werden.
Was auch dem Entspricht, was 2021 der Fall war! Bis EG8 ist TV-L besser, ab da meistens TVöD.

Liegt uU auch daran, dass im TV-L viele WiMi, Lehrer etc. sind, deren Preis man drücken muss.
Sprich TV-L hat prozentual mehr >EG11 Angestellte als TVöD

Hat jemand evtl. eine EG Verteilung Bund/Land/Kommune zur Hand?
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: E15TVL am 08.06.2022 18:55
Wo arbeitet denn der TVöD'ler länger
SH z.b. im direktem Vergleich
Und dann alle Länder <40 (HH,HB,SH,ND z.B.) gegenüber den Kommunen mit 40h (der ganze "Osten")
Welche Kommune arbeitet noch 40h? Der ganze "Osten" arbeitet aktuell auch nur 39,5 und ab 1. Januar 2023 39,0.

bekommt weniger Geld? Ein direkter Vergleich der Entgeltgruppen und Stufen (hier (https://pdfhost.io/v/734qcJhac_Mappe1)) sieht eher schlecht für den TV-L aus.
Deine Liste ist etwas verzehrt, wg. der aktuellen Erhöhung und laufzeiten und ...
Zugegeben, mit der ab Dezember zu erwartenden 2,8 % Erhöhung sind die Tabelle auf dem 1. Blick tatsächlich fair aus (hier (https://pdfhost.io/v/xC09.8Buf_Mappe1)). Wobei wie lange währt dieser Effekt? 1 Monat weil ab 01.01.2023 wieder neu verhandelt wird im TVöD?
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 08.06.2022 19:41
Wo arbeitet denn der TVöD'ler länger
SH z.b. im direktem Vergleich
Und dann alle Länder <40 (HH,HB,SH,ND z.B.) gegenüber den Kommunen mit 40h (der ganze "Osten")
Welche Kommune arbeitet noch 40h? Der ganze "Osten" arbeitet aktuell auch nur 39,5 und ab 1. Januar 2023 39,0.
Jipp, da bin ich noch bisserl im Gestern nterwegs,
aber wer weiß:
evtl. gibbet da ja im TV-L auch wat neues.....
Zitat
bekommt weniger Geld? Ein direkter Vergleich der Entgeltgruppen und Stufen (hier (https://pdfhost.io/v/734qcJhac_Mappe1)) sieht eher schlecht für den TV-L aus.
Deine Liste ist etwas verzehrt, wg. der aktuellen Erhöhung und laufzeiten und ...
Zugegeben, mit der ab Dezember zu erwartenden 2,8 % Erhöhung sind die Tabelle auf dem 1. Blick tatsächlich fair aus (hier (https://pdfhost.io/v/xC09.8Buf_Mappe1)). Wobei wie lange währt dieser Effekt? 1 Monat weil ab 01.01.2023 wieder neu verhandelt wird im TVöD?
Ja sind halt Wellen, durch das unterschiedliche Timing der Wrhöhungen, da müsste man fairerweise, langjährige Mittel nehmen.

Aber unterm Strich:
Im TV-L kann ein EG13-EG15er locker mehr tariflich bekommen als ein TVöD Kommune (wg. §16.5)
Und ansonsten ist halt der Gap da oben 4-6%
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: E15TVL am 09.06.2022 07:44
Liegt uU auch daran, dass im TV-L viele WiMi, Lehrer etc. sind, deren Preis man drücken muss.
Sprich TV-L hat prozentual mehr >EG11 Angestellte als TVöD
Stimmt, das Gefühl habe ich auch. Im direkten Vergleich (oberste Landesbehörde vs. Landkreisverwaltung) sind beim TV-L auch deutlich mehr Leute im > EG 13 Bereich unterwegs. Teilweise wird sogar außertariflich vergütet, wenn ein Referatsleiter das Entgelt "in Anlehnung an A 16" bekommt. Habe ich so in der Kommunalverwaltung nur bei Dezernenten gesehen.

Hat jemand evtl. eine EG Verteilung Bund/Land/Kommune zur Hand?
Würde mich auch brennend interessieren.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 09.06.2022 09:41
Liegt uU auch daran, dass im TV-L viele WiMi, Lehrer etc. sind, deren Preis man drücken muss.
Sprich TV-L hat prozentual mehr >EG11 Angestellte als TVöD
Stimmt, das Gefühl habe ich auch. Im direkten Vergleich (oberste Landesbehörde vs. Landkreisverwaltung) sind beim TV-L auch deutlich mehr Leute im > EG 13 Bereich unterwegs. Teilweise wird sogar außertariflich vergütet, wenn ein Referatsleiter das Entgelt "in Anlehnung an A 16" bekommt. Habe ich so in der Kommunalverwaltung nur bei Dezernenten gesehen.

Hat jemand evtl. eine EG Verteilung Bund/Land/Kommune zur Hand?
Würde mich auch brennend interessieren.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/Downloads-Oeffentlicher-Dienst/personal-oeffentlicher-dienst-2140600207004.vlsx
Anteil EG <=13
Bund Land Kommune
9,1% 26,9% 4,1%


BTW: es gibt noch 5 EG1er beim Bund, 230 beim Land und knapp 2000 bei den Kommunen
Da ist das Mindestlohn Problem ja gigantisch.
Mein Tipp:
EG1 wird bald abgeschafft!
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: E15TVL am 09.06.2022 12:39
Liegt uU auch daran, dass im TV-L viele WiMi, Lehrer etc. sind, deren Preis man drücken muss.
Sprich TV-L hat prozentual mehr >EG11 Angestellte als TVöD
Stimmt, das Gefühl habe ich auch. Im direkten Vergleich (oberste Landesbehörde vs. Landkreisverwaltung) sind beim TV-L auch deutlich mehr Leute im > EG 13 Bereich unterwegs. Teilweise wird sogar außertariflich vergütet, wenn ein Referatsleiter das Entgelt "in Anlehnung an A 16" bekommt. Habe ich so in der Kommunalverwaltung nur bei Dezernenten gesehen.

Hat jemand evtl. eine EG Verteilung Bund/Land/Kommune zur Hand?
Würde mich auch brennend interessieren.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/Downloads-Oeffentlicher-Dienst/personal-oeffentlicher-dienst-2140600207004.vlsx
Anteil EG <=13
Bund Land Kommune
9,1% 26,9% 4,1%


BTW: es gibt noch 5 EG1er beim Bund, 230 beim Land und knapp 2000 bei den Kommunen
Da ist das Mindestlohn Problem ja gigantisch.
Mein Tipp:
EG1 wird bald abgeschafft!

Danke für den Link  8)

EG 1... also Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten. Diese dürften aber am Ende des Tages wahrscheinlich sogar noch von ihrer EG 1 bzw. der Nicht-Monetären-Leistungen des TVöD/TV-L profitieren, weil sie noch nicht Out-Gesourced wurden (Essensausgabe, Teller spülen, Gemüse putzen, ...). Sind hier alles Dinge, die durch Firmen gemacht werden... ich denke die Leute dort wären mit den Leistungen einer "EG 1" deutlich besser bedient als jetzt.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: TVWaldschrat am 09.06.2022 13:19
Und ich dachte immer EG1 gibt es nur noch in der Tabelle... wow
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: DiVO am 10.06.2022 07:01
Liegt uU auch daran, dass im TV-L viele WiMi, Lehrer etc. sind, deren Preis man drücken muss.
Sprich TV-L hat prozentual mehr >EG11 Angestellte als TVöD
Stimmt, das Gefühl habe ich auch. Im direkten Vergleich (oberste Landesbehörde vs. Landkreisverwaltung) sind beim TV-L auch deutlich mehr Leute im > EG 13 Bereich unterwegs. Teilweise wird sogar außertariflich vergütet, wenn ein Referatsleiter das Entgelt "in Anlehnung an A 16" bekommt. Habe ich so in der Kommunalverwaltung nur bei Dezernenten gesehen.

Hat jemand evtl. eine EG Verteilung Bund/Land/Kommune zur Hand?
Würde mich auch brennend interessieren.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/Downloads-Oeffentlicher-Dienst/personal-oeffentlicher-dienst-2140600207004.vlsx
Anteil EG <=13
Bund Land Kommune
9,1% 26,9% 4,1%


BTW: es gibt noch 5 EG1er beim Bund, 230 beim Land und knapp 2000 bei den Kommunen
Da ist das Mindestlohn Problem ja gigantisch.
Mein Tipp:
EG1 wird bald abgeschafft!

Danke für den Link  8)

EG 1... also Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten. Diese dürften aber am Ende des Tages wahrscheinlich sogar noch von ihrer EG 1 bzw. der Nicht-Monetären-Leistungen des TVöD/TV-L profitieren, weil sie noch nicht Out-Gesourced wurden (Essensausgabe, Teller spülen, Gemüse putzen, ...). Sind hier alles Dinge, die durch Firmen gemacht werden... ich denke die Leute dort wären mit den Leistungen einer "EG 1" deutlich besser bedient als jetzt.
Auch bei diesen Tätigkeiten kommst du bei einer Überprüfung der Tätigkeit inzwischen häufig auf eine EG 2 Tätigkeit. Die EG 1 existiert tatsächlich inzwischen hauptsächlich auf dem Papier.

Beispiel Essensausgabe: Zu diesen Stellen gehören häufig noch weitere Tätigkeiten wie das Warmhalten der Speißen im Convectomat, dessen Bedienung vorher vermittelt werden muss. Zusätzlich übernehmen diese Personen die Reinigung des Geschirrs und putzen die Ausgabestellen bzw. die "Ausgabeküche". Zack - schon müssen verschiedene Lappen und Reinigungsmittel verwendet werden und es ist eine gewisse geistige Komponente dabei und mehr Einarbeitung. Oder willst du etwa, dass mit dem Bodenwischtuch danach die Arbeitsfläche abgewischt wird?
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Kaiser80 am 10.06.2022 07:32
Auch bei diesen Tätigkeiten kommst du bei einer Überprüfung der Tätigkeit inzwischen häufig auf eine EG 2 Tätigkeit. Die EG 1 existiert tatsächlich inzwischen hauptsächlich auf dem Papier.

Beispiel Essensausgabe: Zu diesen Stellen gehören häufig noch weitere Tätigkeiten wie das Warmhalten der Speißen im Convectomat, dessen Bedienung vorher vermittelt werden muss. Zusätzlich übernehmen diese Personen die Reinigung des Geschirrs und putzen die Ausgabestellen bzw. die "Ausgabeküche". Zack - schon müssen verschiedene Lappen und Reinigungsmittel verwendet werden und es ist eine gewisse geistige Komponente dabei und mehr Einarbeitung. Oder willst du etwa, dass mit dem Bodenwischtuch danach die Arbeitsfläche abgewischt wird?
naja... Bedienung eines Convectomaten erfordert  "eine Einarbeitung, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht, d.h. die im Regelfall mehrere Tage oder wenige Wochen dauert."???
Bei der Reinigung bin ich bei dir. Bei uns sind Küchenhilfen und Reinigungspersonal (überwiegend Kita) iwie so Hybridkräfte, die wir nach EG2 bewerten und vergüten.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Thiesi am 12.06.2022 02:33
Aber unterm Strich:
Im TV-L kann ein EG13-EG15er locker mehr tariflich bekommen als ein TVöD Kommune (wg. §16.5)
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 12.06.2022 15:39
Aber unterm Strich:
Im TV-L kann ein EG13-EG15er locker mehr tariflich bekommen als ein TVöD Kommune (wg. §16.5)
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
bei 14 werden höherwertige Tätigkeiten übertragen.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Thiesi am 12.06.2022 15:49
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
Zitat
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
Zitat
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
Also genau wie beim TVÖD.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 13.06.2022 11:22
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
Zitat
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
Zitat
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
Also genau wie beim TVÖD.
Nein du irrst. TVöD Kommune hat kein 16.5
und für 17.4. muss man erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringen, dh. es muss Leistung gemessen werden.

Also: Nein Kommune kann nicht mehr als Endstufe gezahlt werden und nur unter eingeschränkten Bedingungen vorab erreichbar gemacht werden.

Also erheblich schlechtere Möglichkeiten.

Offen bleibt es allen übertariflich unter den Deckmantel des 17.4 Stufenverlürzungen zu machen.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Thiesi am 13.06.2022 11:40
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
Zitat
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
Zitat
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
Also genau wie beim TVÖD.
Nein du irrst. TVöD Kommune hat kein 16.5
und für 17.4. muss man erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringen, dh. es muss Leistung gemessen werden.

Nein, du irrst, denn ich bekomme derzeit das Entgelt einer höheren Stufe, & das ganz ohne eine Leistungsmessung.


Zitat
Also: Nein Kommune kann nicht mehr als Endstufe gezahlt werden und nur unter eingeschränkten Bedingungen vorab erreichbar gemacht werden.

"Haben Beschäftigte bereits die Endstufe
ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen
des Satzes 1 ein bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres
Entgelt gezahlt werden." - Diese Aussage hört sich für mich nicht so an, als wäre da mit dem Gehalt der Endstufe Schluss.


Zitat
Also erheblich schlechtere Möglichkeiten.

Zumindest nicht in Bezug auf die Möglichkeit, das Entgelt höherer Stufen vorweg zu gewähren.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 13.06.2022 11:51
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
Zitat
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
Zitat
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
Also genau wie beim TVÖD.
Nein du irrst. TVöD Kommune hat kein 16.5
und für 17.4. muss man erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringen, dh. es muss Leistung gemessen werden.

Nein, du irrst, denn ich bekomme derzeit das Entgelt einer höheren Stufe, & das ganz ohne eine Leistungsmessung.


Zitat
Also: Nein Kommune kann nicht mehr als Endstufe gezahlt werden und nur unter eingeschränkten Bedingungen vorab erreichbar gemacht werden.

"Haben Beschäftigte bereits die Endstufe
ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen
des Satzes 1 ein bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres
Entgelt gezahlt werden." - Diese Aussage hört sich für mich nicht so an, als wäre da mit dem Gehalt der Endstufe Schluss.


Zitat
Also erheblich schlechtere Möglichkeiten.

Zumindest nicht in Bezug auf die Möglichkeit, das Entgelt höherer Stufen vorweg zu gewähren.
1.) reden wir von TVöD Kommune!
Da gibt es im TV keine solchen Passus den du hier beschreibst, also irre ich nicht.
Falls doch (und ich mich irre) bitte Nachweis erbringen.
2.) Natürlich kann der Ag aussertariflich zahlen was er will, hat aber nichts mit Tarifvertrag zu tun!

Also entweder du irrst darüber, dass du TVöD Kommune bist, oder dein AG zahlt halt frei Gusto, aber nicht tariflich, sondern denkt sich halt was aus und tut so als obs tariflich wäre.

Was ja gut ist und prima wäre, wenn es mehr AGs machen würden.
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Thiesi am 13.06.2022 12:36
1.) reden wir von TVöD Kommune!
Da gibt es im TV keine solchen Passus den du hier beschreibst, also irre ich nicht.
Falls doch (und ich mich irre) bitte Nachweis erbringen.

Hier der Link zur durchgeschriebenen Fassung von der VKA: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_13_TV%C3%B6D-K_Lesefassung_Stand%2001_03_2021.pdf

Den § 17.4.1 findest du auf Seite 34. Dort gibt es eine zum § 16.5 TV-L IMHO nahezu inhaltsgleiche Regelung.


Zitat
2.) Natürlich kann der Ag aussertariflich zahlen was er will, hat aber nichts mit Tarifvertrag zu tun!

Also entweder du irrst darüber, dass du TVöD Kommune bist, oder dein AG zahlt halt frei Gusto, aber nicht tariflich, sondern denkt sich halt was aus und tut so als obs tariflich wäre.

Das tut mein AG auch, allerdings äußert sich das primär in der Beurteilung, zu welcher Eingruppierung die übertragenen Tätigkeiten führen. Erstaunlicherweise ist man dann an anderer Stelle, beispielsweise der Anwendung von § 17.4.1, "überkorrekt" & verlangte daher von mir den berühmt-berüchtigten Nachweis über das Vorliegen eines AV-Angebots, bevor man die Zahlung eines höheren als dem meiner Stufe entsprechenden Entgelts freigab.


Zitat
Was ja gut ist und prima wäre, wenn es mehr AGs machen würden.

Unbestritten. Mein AG ist sichtlich bemüht, in den Mangelbereichen Personal zu gewinnen bzw. zu halten durch ein für eine TVÖD anwendende & tarifgebundene Einrichtung gutes Gehalt. Dass dabei nicht in allen Fällen das der Eingruppierung entsprechende Gehalt gezahlt wird, nimmt man wohl gerne in Kauf. (Auch ein guter Weg, sich Eingruppierungsfeststellungsklagen vom Hals zu halten ...)
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: Lars73 am 13.06.2022 14:23
Hier der Link zur durchgeschriebenen Fassung von der VKA: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_13_TV%C3%B6D-K_Lesefassung_Stand%2001_03_2021.pdf

Den § 17.4.1 findest du auf Seite 34. Dort gibt es eine zum § 16.5 TV-L IMHO nahezu inhaltsgleiche Regelung.

Was allerdings eine Regelung im Bereich Krankenhäuser (TVöD-K) ist. Die sich im TVöD-V etc. nicht findet
Titel: Antw:TV-L und TVöD
Beitrag von: WasDennNun am 13.06.2022 17:16
1.) reden wir von TVöD Kommune!
Da gibt es im TV keine solchen Passus den du hier beschreibst, also irre ich nicht.
Falls doch (und ich mich irre) bitte Nachweis erbringen.

Hier der Link zur durchgeschriebenen Fassung von der VKA: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_13_TV%C3%B6D-K_Lesefassung_Stand%2001_03_2021.pdf

Den § 17.4.1 findest du auf Seite 34. Dort gibt es eine zum § 16.5 TV-L IMHO nahezu inhaltsgleiche Regelung.
Ok, diesen Ausschnitt hatte ich nicht im Blick und nicht mit TVöD Kommune verbunden. Obwohl man es auch als TVöD Kommune nennen kann, im Sprachgebrauch - denke ich - meint man mit TVöD Kommune eben das was Lars sagt.
Insofern hatte ich natürlich unrecht mit meinen Aussagen.