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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: StefanJK am 07.12.2020 13:20

Titel: Eingruppierung IT
Beitrag von: StefanJK am 07.12.2020 13:20
Guten Tag,
ich bin aktuell Systemadministrator in Niedersachsen in VKA EG9a Stufe 3 im Sommer steht der Stufenaufstieg an.
Ich hab Kontakt zu einigen IT´lern und höre vermehrt raus das EG9a für einen Systemadministrator eigentlich 1-2 Stufen zu niedrig ist.
Wie läuft das mit dem Antrag auf Höhergruppierung ab?
Sollte man erst den Stufenaufstieg abwarten?
Gibt es eine Information zur Eingruppierung der IT?
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Spid am 07.12.2020 13:22
Es gibt keinen.
Die Antwort ist aufgrund der vorherigen Antwort obsolet.
TB sind - auch in der IT - entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist weder vorgesehen noch erforderlich.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: ITheini am 07.12.2020 13:39
Wenn im Sommer ein Stufenaufstieg ansteht, dann sollte auch bis dahin gewartet werden mit "was auch immer Du vorhast". Ansonsten kommt da schnell nicht das dabei raus, was Du eigentlich willst...

@Spid: Mir ist schon klar, dass Du auf dem Papier recht hast, da des einen formalen Antrag auf Höhergruppierung nicht bedarf. Es geht sich den Fragestellern einfach darum, dass die Eingruppierung überprüft wird. Das sollte auch Dir klar sein. Es gibt nunmal viele Personen, die nicht so fit darin sind. Von daher wäre es manchmal sehr hilfreich, wenn Du nicht genau "nach Wortlaut" antworten würdest.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Spid am 07.12.2020 13:45
Es bedarf auch keines informalen Antrags - und auch keiner Überprüfung der Eingruppierung. TB sind stets korrekt eingruppiert.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Lars73 am 07.12.2020 13:48
Soweit du von einen Eingruppierungsirrtum ausgehst solltest du die Bezahlung geltend machen. (Seit wann bist du mit den aktuellen Aufgaben beim aktuellen Arbeitgeber? Soweit schon vor Einführung der Entgeltordnung. Hattest du damals einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt?)

Ansonsten kann man sich auf höherwertige Aufgaben bewerben oder mit dem Arbeitgeber darüber sprechen solche zu übertragen.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: ITheini am 07.12.2020 13:50
Es bedarf auch keines informalen Antrags - und auch keiner Überprüfung der Eingruppierung. TB sind stets korrekt eingruppiert.

HAHA, ja nee. Ist klar. Wenn mehrere Personen zu unterschiedlichen Einschätzungen einer Wertigkeit in Folge einer Eingruppierung kommen, kann es ja gar nicht sein, dass "immer alles stets korrekt" ist. Irgendjemand muss ja falsch liegen.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Lars73 am 07.12.2020 13:54
Die Eingruppierung ist immer korrekt. Nur die Bezahlung ggf. nicht. Die tarifliche Ausschlussfrist wird nur unterbrochen wenn man die zu benennende Bezahlung einfordert. Ein Antrag entfaltet diese Wirkung nicht.

Es gibt Behörden welche Mechanismen zur Überprüfung der Eingruppierung hat. Im Hinblick auf die erheblichen Hürden einer erfolgreichen Eingruppierungsklage kann es sich lohnen diesen Weg zu nutzen. Aber auch dann sollte man nicht versäumen die entsprechende Bezahlung schriftlich einzufordern.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: StefanJK am 07.12.2020 13:55
Bin seit 5Jahren in der Position und die Kollegen der Stadt wurden letztes Jahr angehoben auf EG10.
Ich hab eigentlich mehr Aufgaben da ich "Einzelkämpfer" bin und alle Serversachen selbst betreue.
Und das es einfach eine Anfrage bei der Personalabteilung ist und kein "Antrag" ist mir auch klar.
Zum Job ich Betreue 30 Server und ca 180 Clients inkl Anwender. Koordiniere Externe Dienstleister und soll auch Projekte leiten.
Bin bei einem Tochterunternehmen nicht direkt bei der Stadt tätig.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Spid am 07.12.2020 13:55
Es bedarf auch keines informalen Antrags - und auch keiner Überprüfung der Eingruppierung. TB sind stets korrekt eingruppiert.

HAHA, ja nee. Ist klar. Wenn mehrere Personen zu unterschiedlichen Einschätzungen einer Wertigkeit in Folge einer Eingruppierung kommen, kann es ja gar nicht sein, dass "immer alles stets korrekt" ist. Irgendjemand muss ja falsch liegen.

TB sind stets korrekt eingruppiert, da die Eingruppierung von der Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien nicht berührt wird.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Lars73 am 07.12.2020 13:56
Hattest du einen Antrag bei Einführung der Entgeltordnung gestellt oder haben sich die Aufgaben seit dem gewandelt?
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: StefanJK am 07.12.2020 14:28
Hattest du einen Antrag bei Einführung der Entgeltordnung gestellt oder haben sich die Aufgaben seit dem gewandelt?

Ich wurde so eingestellt in 9a Stufe 2, Sind halt mehr Server und Programme hinzugekommen und das Aufgabenpensum / Projekte sind mehr geworden.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Spid am 07.12.2020 14:31
Du bist also im Sommer 2016 eingestellt worden?
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: StefanJK am 07.12.2020 14:33
Du bist also im Sommer 2016 eingestellt worden?

2015 hab mittlerweile Stufe 3 und im Sommer wäre Stufe 4 dran
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Kommunalgenie am 07.12.2020 14:35
Du bist also im Sommer 2016 eingestellt worden?

2015 hab mittlerweile Stufe 3 und im Sommer wäre Stufe 4 dran

hab ich einen denkfehler? Laut der Rechnung wärst du schon in diesem Sommer in die Stufe 4 gekommen.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Spid am 07.12.2020 14:37
Weder 2016 noch 2015 gab es eine E9a.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Kommunalgenie am 07.12.2020 14:43
Weder 2016 noch 2015 gab es eine E9a.

Ach siehste, Mensch, gar nicht dran gedacht :D
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: StefanJK am 07.12.2020 14:55
Dann lief das wohl an mir vorbei. war am Anfang eine EG9 stelle wurde das nicht aufgeteilt später ???
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: StefanJK am 07.12.2020 14:56
hab ich einen denkfehler? Laut der Rechnung wärst du schon in diesem Sommer in die Stufe 4 gekommen.
Stufe 2 2Jahre -> Stufe3 (2017)  3Jahre -> Stufe 4 (2020) ich glaub du hast Recht
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Spid am 07.12.2020 15:00
Vielleicht ordnest Du zunächst einmal Deine Gedanken, dann erhalten wir möglicherweise eine brauchbare Sachverhaltsschilderung.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 07.12.2020 15:36
Es bedarf auch keines informalen Antrags - und auch keiner Überprüfung der Eingruppierung. TB sind stets korrekt eingruppiert.

HAHA, ja nee. Ist klar. Wenn mehrere Personen zu unterschiedlichen Einschätzungen einer Wertigkeit in Folge einer Eingruppierung kommen, kann es ja gar nicht sein, dass "immer alles stets korrekt" ist. Irgendjemand muss ja falsch liegen.
Man ist stehts korrekt eingruppiert, nur die Bezahlung ist hier und da falsch, weil die Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung des AG sich nicht mit der Eingruppierung deckt.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: superbraz am 08.12.2020 07:12
Mache wohl eine ähnliche Tätigkeit und bin in der EG10 - nach mehreren „Anträgen“ und Aussprachen mit dem Personalamt. Ziel war eigentlich eine 11, aber die hat hier niemand ^^
Jetzt kommt noch die ganze MDM Geschichte hinzu, Digitalpakt etc.
Denke hier muss seitens der Tarifverhandlungen etwas „geboten“ werden. Sonst wird man wohl auf 9a / 10 bleiben.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 08.12.2020 08:02
Mache wohl eine ähnliche Tätigkeit und bin in der EG10 - nach mehreren „Anträgen“ und Aussprachen mit dem Personalamt. Ziel war eigentlich eine 11, aber die hat hier niemand ^^
Jetzt kommt noch die ganze MDM Geschichte hinzu, Digitalpakt etc.
Denke hier muss seitens der Tarifverhandlungen etwas „geboten“ werden. Sonst wird man wohl auf 9a / 10 bleiben.
Was sollte denn seitens der Tarifparteien geboten werden?
Es fehlt doch in der Regel der Wille der AG mehr zu zahlen, auch wenn sie könnten.
Und der Wille der AN sich umzuorientieren, wenn dies nicht geschieht.
Und somit murren die AN und die AG sehen keinen Zwang zu handeln.


Es ist ja kein Problem, dass dein AG dir Arbeiten zuteilt die zu einer E10,E11,E12 führen, das gibt doch das Tarifsystem locker her.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Peterfirsch am 08.12.2020 10:36
Hallo,

ich sehe hier geht es gerade um Eingruppierung.
Da hacke ich doch gleich einmal ein.
Ich wollte eigentlich mal fragen wieso man so selten etwas von der 9c hört ??
Wer bekommt diese den oder geht man wenn dann direkt in EG10 ??
(bezogen auf ITler)
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Spid am 08.12.2020 10:43
Für Beschäftigte in der Informationstechnik sind keine Tätigkeitsmerkmale für die E9c hinterlegt - was ein kurzer Blick in den einshlägigen Teil der EGO schnell offenbart.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 08.12.2020 10:44
Guckst du in die Entgeltordnung, findest dort hier und da eine 9c :)
aber nicht im Bereich Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik, da gibt es keine 9c.
Die bekommt nur jemand, der Tätigkeiten der EG10 übertragen bekommt, aber nicht die Voraussetzung in der Person erfüllt (oder sB) und darum einen EG weniger erhält.

Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Bastel am 08.12.2020 11:55
Mache wohl eine ähnliche Tätigkeit und bin in der EG10 - nach mehreren „Anträgen“ und Aussprachen mit dem Personalamt. Ziel war eigentlich eine 11, aber die hat hier niemand ^^
Jetzt kommt noch die ganze MDM Geschichte hinzu, Digitalpakt etc.
Denke hier muss seitens der Tarifverhandlungen etwas „geboten“ werden. Sonst wird man wohl auf 9a / 10 bleiben.

Dann wärst du halt der erste mit einer 11. Unter der Hand E11/12 Tätigkeiten verrichten, aber offiziell nur in die 10 eingruppiert. Aber wer es mit sich machen lässt...
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: superbraz am 08.12.2020 14:43
Mache wohl eine ähnliche Tätigkeit und bin in der EG10 - nach mehreren „Anträgen“ und Aussprachen mit dem Personalamt. Ziel war eigentlich eine 11, aber die hat hier niemand ^^
Jetzt kommt noch die ganze MDM Geschichte hinzu, Digitalpakt etc.
Denke hier muss seitens der Tarifverhandlungen etwas „geboten“ werden. Sonst wird man wohl auf 9a / 10 bleiben.

Dann wärst du halt der erste mit einer 11. Unter der Hand E11/12 Tätigkeiten verrichten, aber offiziell nur in die 10 eingruppiert. Aber wer es mit sich machen lässt...

das Problem ist, dass die Stellen extern bewertet werden...
der "Dienstleister" ist ein ü70 Kandidat, der oft nach alten Mustern beurteilt...
ich denke, vieles ist auch in diesem Punkten eben Ansichtssache.
Die 10 ist ok, aber eben auch nur ok.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: ITheini am 08.12.2020 17:13
Grundsätzlich ist eine externe Bewertung schon einmal viel wert. Da die "internen" Kollegen aus der Personalabteilung nicht viel damit anzufangen wussten. Deshalb wurden viele Merkmale bei uns in einer ersten "Inaugenscheinnahme" so abgrundtief niedrig bewertet, dass es schon fast lustig war.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 08.12.2020 19:21
das Problem ist, dass die Stellen extern bewertet werden...
der "Dienstleister" ist ein ü70 Kandidat, der oft nach alten Mustern beurteilt...
ich denke, vieles ist auch in diesem Punkten eben Ansichtssache.
Die 10 ist ok, aber eben auch nur ok.
Das Problem ist, dass die Arbeitnehmer nicht gewillt, in der Lage oder sich nicht bewusst sind, dass sie auch einen "Diesntleister" eben mit der gleichen Dienstleistung beauftragen können und müssten, wenn sie sic hnicht der "willkür" der Arbeitgebermeinung aussetzen wollen.

Das zweite Problem, dass die Personaler oft lügen und Dinge behaupten die nicht korrekt sind.
Der Klassiker: Uns sind tariflich die Hände gebunden. Die Lüge dabei: Sind sie nicht!
Es sind halt nur Kann Regelungen die der AG nicht anwenden will.

Das dritte Problem:
Arbeitnehmer, die nicht zum AG sagen: Meine Arbeitskraft X € wert, kannst du dir das leisten? Hast du so was? Nein? Ok dann kommen wir nicht zusammen.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: superbraz am 09.12.2020 06:58
du hast natürlich mit allen Punkten recht, aber Praxis und Theorie liegen oft weit auseinander...

bei mir ist es zB so, dass ich seit der Ausbildung hier beschäftigt bin, über die Jahre hinweg immer veränderte und tiefgründigere Tätigkeiten...so auch die Sprünge in den EG´s...erst 5, 6, 8, 9a und nun 10...
aber wie definiert sich denn die IT? das ist eben nicht so einfach.
in manchen Verwaltungen heisst IT: ein paar Rechner anschließen, ein GIS installieren und freuen, ab und zu mal eine Maus tauschen oder das Update vom Virenscanner manuell anstoßen.
in anderen Verwaltungen geht es aber dann schon um Serververwaltung, Digitalisierung, Betreuung der TK Anlage, digitale Schließanlage, Vieoüberwachung von Gebäuden, MDM,...usw usw. Und ständig kommen neue Dinge dazu.

man kann es schlecht trennen, man kann schlecht genaue Aufgaben definieren, da diese stets wachsen - genau wie das dafür notwendige "know how"
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Spid am 09.12.2020 07:08
Die auszuübende Tätigkeit ändert sich eingruppierungsrelevant genau dann, wenn AG und AN sich darauf einigen. Sie ändert sich in nicht eingruppierungsrelevantem Maße genau dann, wenn der AG diesbezüglich von seinem Direktionsrecht Gebrauch macht. Alles andere ist Versagen.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 09.12.2020 07:57
man kann es schlecht trennen, man kann schlecht genaue Aufgaben definieren, da diese stets wachsen - genau wie das dafür notwendige "know how"
Was kann man da nicht trennen?
Das der eine Mäuse austauscht (mit Glück E6, eigentlich E4), der andere komplexere Dinge (Serververwaltung, Digitalisierung, Betreuung der TK Anlage, digitale Schließanlage, Vieoüberwachung von Gebäuden,) betreut (mit Glück E11) ?

Wenn der AG und / oder der AN die auszuübenden Tätigkeiten nicht in das Schema der EGO einordnen können, dann sollten sie nicht auf dieser Basis Verträge abschließen, sondern frei verhandeln.

Und wenn ein AN nicht mit der korrekten Einordnung in der EGO zufrieden ist, dann muss er handeln und Zulagen, AT, ÜT fordern oder einen anderen AG befragen.

Es ist eine Arbeitsmarkt