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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Pietclock am 25.12.2019 13:32
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Frohe Weihnachten an alle !
Weiß jemand ob es prinzipiell möglich ist auf eine Teilzeitstelle (Stellenrest) verbeamtet zu werden in Bayern / Q4 ?
Danke.
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Ich weiß es nicht, aber gibt es denn etwas, was dagegen spricht (laut Gesetzeslage)? ???
PS: Auch frohe Weihnachten und guten Rutsch nachträglich! ;)
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Keine Ahnung ob da was dagegen spricht.
Wenn man angestellt ist (E13) wie lange dauert es bis zur einer Verbeamtung im Normalfall ?
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Wenn man angestellt ist (E13) wie lange dauert es bis zur einer Verbeamtung im Normalfall ?
Woran machst Du einen Anspruch auf eine Verbeamtung fest?
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Art. 39 Abs. 2 LlbG, wenn der Dienstherr Lust hat.
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Weiß jemand ob es prinzipiell möglich ist auf eine Teilzeitstelle (Stellenrest) verbeamtet zu werden in Bayern / Q4 ?
Das ist unmöglich da verfassungswidrig. Einer Verbeamtung in Teilzeit steht Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit § 34 BeamtStG und dem daraus abzuleitenden Ausschließlichkeitsprinzip entgegen:
Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen.
Teilzeit kannst Du erst im Anschluss an die Verbeamtung auf voller Stelle nach Maßgabe der in Bayern gültigen Bestimmungen (Antragsteilzeit oder familienpolitische Teilzeit) beantragen.
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danke für die Info, dann ist das klar.