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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: suedi am 26.02.2019 23:26
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Hallo Zusammen,
ich würde mich freuen wenn hier jemand zu meinem Problem etwas mitteilen kann:
Vor kurzem hat ein externes Unternehmen unsere Stellen bewertet.
Nachdem unter anderem ich und ein anderer Arbeitskollege fest mit einer Erhöhung unserer EG geplant hatten, hat eine andere Arbeitskollegin (es sei Ihr gegönnt), welche nicht damit gerechnet hatte eine neue EG zugesprochen bekommen.
Das ganze Team war ziemlich erstaunt über dieses Ergebnis, zumal das Unternehmen für sehr korrekte Gutachten bekannt ist.
Ich möchte jetzt keine Details nennen, aber unsere Tätigkeiten entsprechen mindestens der gleichen Wertigkeit wie der Kollegin mit der neuen EG(nun höherer EG als wie wir). Sogar unser Chef war verblüfft.
Lange Rede, kurzer Sinn: Kann man auf vernünftige Art und Weise diesem Gutachten widersprechen? Hat hier jemand sogar praktische Erfahrungen gemacht? Ich will keinen Streit mit meinem Arbeitgeber, jedoch will ich gerne gerecht behandelt werden.
Vielen Dank und einen schönen Abend.
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Im Hinblick auf die Eingruppierung anderer nicht, im Hinblick auf die eigene Eingruppierung bleibt die Eingruppierungsfeststellungsklage.
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Im Hinblick auf die Eingruppierung anderer nicht, im Hinblick auf die eigene Eingruppierung bleibt die Eingruppierungsfeststellungsklage.
Danke für die Info. Das heißt, man muss bei sowas immer klagen?
Kann man nicht einfach erstmal einen Widerspruch stellen? Wird der dann gleich abgewiesen?
Gruß und Dank.
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Im Arbeitsrecht gibt es das Instrument des Widerspruchs nicht.
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Die Alternative ist, das euer Chef auf der Basis der Gutachten eure Zeitanteil und Aufgaben anpassen lässt, so dass Ihr ebenfalls in eine höre EG kommt.
Denn ist ja offensichtlich, dass die Fachleute sich eher nicht irren, sondern ihr euch im Detail täuscht.
Wird euch den Einsicht in die Gutachten gewährt?
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Ich finde das Thema in gewisser Weise "amüsant"... ;D
Solch' gutachterlichen Ergebnisse, die (gemessen an den bisherigen Beiträgen) qualitativ ja nicht in Abrede gestellt werden, zeigen einem ganz objektiv und sehr anschaulich, wie subjektiv man über die Wertigkeit des eigenen Wirkens manchmal denkt!
Eigenwahrnehmung und Fremdwahrnehmung liegen mitunter halt seeeeeehr weit auseinander.
Zur Eingangsfrage, wie man sich gegen die gutachterlichen Feststellungen (in eigener Sache) zur Wehr setzen kann, wurde alles gesagt: Erhebung einer entsprechenden Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem zuständigen AG!
Man bedenke aber bitte, dass zwar keine unmittelbare Anwaltspflicht (Bevollmächtigtenzwang) in dieser Instanz besteht, als Verfahrensprinzip aber der Grundsatz greift, dass dir Teil-Verfahrenskosten stets aufgebürdet werden (einfach mal ein bisschen googlen).
Es sollte also schon monetär gut überlegt sein, ob man nicht besser auf vorgerichtlichen Dialog in der Dienststelle setzt! Ist wahrscheinlich nicht nur preiswerter, sondern auch weniger konfliktbehaftet.
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Wohl war!
Es sollte also schon monetär gut überlegt sein, ob man nicht besser auf vorgerichtlichen Dialog in der Dienststelle setzt! Ist wahrscheinlich nicht nur preiswerter, sondern auch weniger konfliktbehaftet.
Und sicherlich auch zielführender!
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Ich möchte jetzt keine Details nennen
Das macht die Sache nicht leichter
unsere Tätigkeiten entsprechen mindestens der gleichen Wertigkeit wie der Kollegin mit der neuen EG(nun höherer EG als wie wir)
Da ist das erstellende Unternehmen, das ja offenbar einen guten Ruf genießt, wohl anderer Meinung.
Lange Rede, kurzer Sinn: Kann man auf vernünftige Art und Weise diesem Gutachten widersprechen?
Da Du zwar vom Gutachten betroffen bist, es aber selbst nicht beauftragt hast oder in anderer Geschäftsbeziehung zum erstellenden Unternehmen stehst, wird das wohl nichts.
Mal ganz davon abgesehen, weißt Du denn, wie der Unterschied, der bei Euch alle überrascht, begründet wird? Vermutlich wird dies ja explizit nicht begründet, da die Gutachten für die verschiedenen Stellen nicht verglichen werden, aber wenn man die Gutachten nebeneinander legt müsste man ja sehen, wo sie sich unterscheiden.
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Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Genauere Einsicht in das Gutachten werden wir noch erhalten, wir haben nur eine Vorabinfo erhalten.
Die Kollegin hatte die Prüfer unserer Meinung nach mit einem größeren Projekt (planerisch hoher Anteil) sehr beeindruckt.
Wie gesagt, sogar mein Chef war verblüfft. Genauere Details möchte ich nicht nennen, falls hier mitgelesen werden sollte.
Wir werden natürlich nochmal reden. Sollte sich etwas ergeben, werde ich hier nochmal schreiben. Vielen Dank.
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Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in das Gutachten zur Stellenbewertung.
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Es besteht aber euch kein Verbot.
Und gute Arbeitgeber pflegen eine vertrauenesvolle Zusammenarbeit mit dem AN.
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Korrekt. Als AG würde ich allerdings Akteneinsicht nicht zulassen. Sofern der Beschäftigte eine Eingruppierungsfeststellungsklage erhebt, obliegt es ihm, darzulegen, welche auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen würden.
Im Vorfeld einer Klage kann die Rechtsmeinung des AG, wie sie im Gutachten niedergelegt wurde, natürlich nochmals überdacht und ggf. korrigiert werden. Aber auch dafür sehe ich den Beschäftigten in der Beweislast.
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Korrekt. Als AG würde ich allerdings Akteneinsicht nicht zulassen. Sofern der Beschäftigte eine Eingruppierungsfeststellungsklage erhebt, obliegt es ihm, darzulegen, welche auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen würden.
Im Vorfeld einer Klage kann die Rechtsmeinung des AG, wie sie im Gutachten niedergelegt wurde, natürlich nochmals überdacht und ggf. korrigiert werden. Aber auch dafür sehe ich den Beschäftigten in der Beweislast.
Als AN würde ich dann auf eine Klage verzichten und einen AG suchen, der mich nicht als Feind ansieht, sondern als Partner. Mit dem man auf Augenhöhe eine einvernehmliche Lösungen bzgl. der unterschiedlichen Meinungen anstrebt.
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Das seht bekanntermaßen jedermann frei.
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Leider gehen die meisten im öD dann aber doch lieber in die innere Migration und fördern den schlechten Ruf des öDs
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Und auch das steht bekanntermaßen jedermann frei.
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Das schlimmste finde ich, ist, dass die Kollegin jetzt eine EG höher ist als ihr! Ganz üble Geschichte...und das obwohl du sagst eure Tätigkeiten seien gleichwertig...am besten gleich mal den PR in Aufruhr versetzen! Und feste auf den Boden stampfen!
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Ich finde das Thema in gewisser Weise "amüsant"... ;D
Solch' gutachterlichen Ergebnisse, die (gemessen an den bisherigen Beiträgen) qualitativ ja nicht in Abrede gestellt werden, zeigen einem ganz objektiv und sehr anschaulich, wie subjektiv man über die Wertigkeit des eigenen Wirkens manchmal denkt!
Eigenwahrnehmung und Fremdwahrnehmung liegen mitunter halt seeeeeehr weit auseinander.
Die Frage ist aber auch, ob diese Gutachten auf die tatsächliche Praxis geschaut haben oder ob sie sich stark theoretisch an den festgelegten Zeitanteilen usw. orientiert haben.
Also wurde nur die vorhandene Stellenbeschreibung (oder wie man es nennen mag) betrachtet, oder wurden tatsächlich die Zeitanteile und Aufgaben etc. einmal erfasst und bewertet ?
Denn Stellenbeschreibung und tatsächliche Aufgaben sind auch oftmals seeeeeeehr weit auseinander.
Ich z.B. habe in der Theorie mit unserem GIS nichts zutun, außer das ich es benutze als reiner "Nutzer". In der Praxis kümmere ich mich um das gesamte scheiß System, sorge für aktuelle Daten und helfe auch noch Kollegen bei Einstellungen etc. und das ist jetzt nur ein Punkt der mir spontan eingefallen ist :D
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Wenn ein TB nicht tut, wofür der AG ihn bezahlt, ist das ein abmahnwürdiger Tatbestand.
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Wenn ein TB nicht tut, wofür der AG ihn bezahlt, ist das ein abmahnwürdiger Tatbestand.
Wie verhält es sich denn wenn er auf Anweisung des direkten vorgesetzten etwas tut wofür er nicht bezahlt wird, zusätzlich zur Arbeit für die er bezahlt wird bzw. weshalb dann manche Vorgänge für die er bezahlt wird länger rumliegen ?
Gleichzeitig die Dinge die er tut für die er aber nicht bezahlt wird nötig sind um andere Dinge zutun für die er bezahlt wird.
Um bei meinem Beispiel zu bleiben, ich kümmere mich ja nicht um unser GIS weil es soviel Spaß macht 8)
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@Kryne: Gerade in den Fällen, in den die reguläre Arbeit liegen bleibt würde ich auf eine schriftliche Anweisung des Dienstvorgesetzen bestehen... und diesen nochmal mit Gegenzeichnung darauf hinweisen das die reguläre Arbeit aufgrund der Sonderaufgaben liegen bleibt.
Solange alles gut geht denkt niemand an solcherlei Dinge, aber wehe irgendwas geht schief, dann sind Sie der gelackmeierte.
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Im Einzelfall mag das mit der Anweisung des direkten Vorgesetzten funktionieren, spätestens wenn es eingruppierungsrelevant wird, nicht mehr.
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@Spid: Das versteht sich. Mir ging es vor allem um die Fälle wo Arbeit aus der regulären Tätigkeit aufgrund von Sonderaufgaben liegen bleibt.