Stellenbewertung Gutachten widersprechen?

Begonnen von suedi, 26.02.2019 23:26

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suedi

Hallo Zusammen,

ich würde mich freuen wenn hier jemand zu meinem Problem etwas mitteilen kann:

Vor kurzem hat ein externes Unternehmen unsere Stellen bewertet.
Nachdem unter anderem ich und ein anderer Arbeitskollege fest mit einer Erhöhung unserer EG geplant hatten, hat eine andere Arbeitskollegin (es sei Ihr gegönnt), welche nicht damit gerechnet hatte eine neue EG zugesprochen bekommen.
Das ganze Team war ziemlich erstaunt über dieses Ergebnis, zumal das Unternehmen für sehr korrekte Gutachten bekannt ist.
Ich möchte jetzt keine Details nennen, aber unsere Tätigkeiten entsprechen mindestens der gleichen Wertigkeit wie der Kollegin mit der neuen EG(nun höherer EG als wie wir). Sogar unser Chef war verblüfft.

Lange Rede, kurzer Sinn: Kann man auf vernünftige Art und Weise diesem Gutachten widersprechen? Hat hier jemand sogar praktische Erfahrungen gemacht? Ich will keinen Streit mit meinem Arbeitgeber, jedoch will ich gerne gerecht behandelt werden.

Vielen Dank und einen schönen Abend.

Spid

Im Hinblick auf die Eingruppierung anderer nicht, im Hinblick auf die eigene Eingruppierung bleibt die Eingruppierungsfeststellungsklage.

suedi

Zitat von: Spid in 26.02.2019 23:56
Im Hinblick auf die Eingruppierung anderer nicht, im Hinblick auf die eigene Eingruppierung bleibt die Eingruppierungsfeststellungsklage.
Danke für die Info. Das heißt, man muss bei sowas immer klagen?
Kann man nicht einfach erstmal einen Widerspruch stellen? Wird der dann gleich abgewiesen?

Gruß und Dank.

Spid

Im Arbeitsrecht gibt es das Instrument des Widerspruchs nicht.

MoinMoin

Die Alternative ist, das euer Chef auf der Basis der Gutachten eure Zeitanteil und Aufgaben anpassen lässt, so dass Ihr ebenfalls in eine höre EG kommt.
Denn ist ja offensichtlich, dass die Fachleute sich eher nicht irren, sondern ihr euch im Detail täuscht.
Wird euch den Einsicht in die Gutachten gewährt?

BStromberg

Ich finde das Thema in gewisser Weise "amüsant"...   ;D

Solch' gutachterlichen Ergebnisse, die (gemessen an den bisherigen Beiträgen) qualitativ ja nicht in Abrede gestellt werden, zeigen einem ganz objektiv und sehr anschaulich, wie subjektiv man über die Wertigkeit des eigenen Wirkens manchmal denkt!

Eigenwahrnehmung und Fremdwahrnehmung liegen mitunter halt seeeeeehr weit auseinander.

Zur Eingangsfrage, wie man sich gegen die gutachterlichen Feststellungen (in eigener Sache) zur Wehr setzen kann, wurde alles gesagt: Erhebung einer entsprechenden Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem zuständigen AG!

Man bedenke aber bitte, dass zwar keine unmittelbare Anwaltspflicht (Bevollmächtigtenzwang) in dieser Instanz besteht, als Verfahrensprinzip aber der Grundsatz greift, dass dir Teil-Verfahrenskosten stets aufgebürdet werden (einfach mal ein bisschen googlen).

Es sollte also schon monetär gut überlegt sein, ob man nicht besser auf vorgerichtlichen Dialog in der Dienststelle setzt! Ist wahrscheinlich nicht nur preiswerter, sondern auch weniger konfliktbehaftet.

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

MoinMoin

Wohl war!
Zitat von: BStromberg in 27.02.2019 10:31
Es sollte also schon monetär gut überlegt sein, ob man nicht besser auf vorgerichtlichen Dialog in der Dienststelle setzt! Ist wahrscheinlich nicht nur preiswerter, sondern auch weniger konfliktbehaftet.
Und sicherlich auch zielführender!

D-x

Zitat von: suedi in 26.02.2019 23:26
Ich möchte jetzt keine Details nennen
Das macht die Sache nicht leichter

Zitat von: suedi in 26.02.2019 23:26
unsere Tätigkeiten entsprechen mindestens der gleichen Wertigkeit wie der Kollegin mit der neuen EG(nun höherer EG als wie wir)
Da ist das erstellende Unternehmen, das ja offenbar einen guten Ruf genießt, wohl anderer Meinung.

Zitat von: suedi in 26.02.2019 23:26
Lange Rede, kurzer Sinn: Kann man auf vernünftige Art und Weise diesem Gutachten widersprechen?
Da Du zwar vom Gutachten betroffen bist, es aber selbst nicht beauftragt hast oder in anderer Geschäftsbeziehung zum erstellenden Unternehmen stehst, wird das wohl nichts.

Mal ganz davon abgesehen, weißt Du denn, wie der Unterschied, der bei Euch alle überrascht, begründet wird? Vermutlich wird dies ja explizit nicht begründet, da die Gutachten für die verschiedenen Stellen nicht verglichen werden, aber wenn man die Gutachten nebeneinander legt müsste man ja sehen, wo sie sich unterscheiden.

suedi

Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Genauere Einsicht in das Gutachten werden wir noch erhalten, wir haben nur eine Vorabinfo erhalten.
Die Kollegin hatte die Prüfer unserer Meinung nach mit einem größeren Projekt (planerisch hoher Anteil) sehr beeindruckt.
Wie gesagt, sogar mein Chef war verblüfft. Genauere Details möchte ich nicht nennen, falls hier mitgelesen werden sollte.
Wir werden natürlich nochmal reden. Sollte sich etwas ergeben, werde ich hier nochmal schreiben. Vielen Dank.

nichts_tun

Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in das Gutachten zur Stellenbewertung.

MoinMoin

Es besteht aber euch kein Verbot.
Und gute Arbeitgeber pflegen eine vertrauenesvolle Zusammenarbeit mit dem AN.

nichts_tun

Korrekt. Als AG würde ich allerdings Akteneinsicht nicht zulassen. Sofern der Beschäftigte eine Eingruppierungsfeststellungsklage erhebt, obliegt es ihm, darzulegen, welche auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen würden.

Im Vorfeld einer Klage kann die Rechtsmeinung des AG, wie sie im Gutachten niedergelegt wurde, natürlich nochmals überdacht und ggf. korrigiert werden. Aber auch dafür sehe ich den Beschäftigten in der Beweislast.

MoinMoin

Zitat von: nichts_tun in 01.03.2019 18:58
Korrekt. Als AG würde ich allerdings Akteneinsicht nicht zulassen. Sofern der Beschäftigte eine Eingruppierungsfeststellungsklage erhebt, obliegt es ihm, darzulegen, welche auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen würden.

Im Vorfeld einer Klage kann die Rechtsmeinung des AG, wie sie im Gutachten niedergelegt wurde, natürlich nochmals überdacht und ggf. korrigiert werden. Aber auch dafür sehe ich den Beschäftigten in der Beweislast.
Als AN würde ich dann auf eine Klage verzichten und einen AG suchen, der mich nicht als Feind ansieht, sondern als Partner. Mit dem man auf Augenhöhe eine einvernehmliche Lösungen bzgl. der unterschiedlichen Meinungen anstrebt.

nichts_tun

Das seht bekanntermaßen jedermann frei.

MoinMoin

Leider gehen die meisten im öD dann aber doch lieber in die innere Migration und fördern den schlechten Ruf des öDs