Ich finde das Thema in gewisser Weise "amüsant"...   

Solch' gutachterlichen Ergebnisse, die (gemessen an den bisherigen Beiträgen) qualitativ ja 
nicht in Abrede gestellt werden, zeigen einem ganz objektiv und sehr anschaulich, wie 
subjektiv man über die Wertigkeit des eigenen Wirkens manchmal denkt! 
Eigenwahrnehmung und Fremdwahrnehmung liegen mitunter halt seeeeeehr weit auseinander. 
Zur Eingangsfrage, wie man sich gegen die gutachterlichen Feststellungen (in eigener Sache) zur Wehr setzen kann, wurde alles gesagt: Erhebung einer entsprechenden Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem zuständigen AG! 
Man bedenke aber bitte, dass zwar keine unmittelbare Anwaltspflicht (Bevollmächtigtenzwang) in dieser Instanz besteht, als Verfahrensprinzip aber der Grundsatz greift, dass dir Teil-Verfahrenskosten 
stets aufgebürdet werden (einfach mal ein bisschen 
googlen). 
Es sollte also schon monetär gut überlegt sein, ob man nicht besser auf 
vorgerichtlichen Dialog in der Dienststelle setzt! Ist wahrscheinlich nicht nur preiswerter, sondern auch weniger konfliktbehaftet.