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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mogge am 06.11.2019 13:54
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Hallo,
ich bin momentan als Ingenieur im Stadtbauamt als Bauamtsleiter eingestellt. Momentan werde ich in der Entgeltgruppe 10 bezahlt. Dies hatte bereits auch mein Vorgänger. Dieser war aber nur Techniker. Nun wird auf meinen Wunsch hin eine Stellenbewertung durchgeführt. Für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit wird die EG 10 empfohlen. Bei mindestens einem Drittel besondere Leistungen welche sich aus der EG 10 herausheben, ist EG 11 zu zahlen. Was sind den besondere Leistungen bzw. Tätigkeiten welche ich bei der Stellenbewertung angeben muss. Kann mir jemand eine Auflistung dieser Tätigkeiten geben. Nicht dass die Stellenbewertung wieder EG 10 ergibt. Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
MfG
Markus
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Beispiele für besondere Leistungen finden sich in der entsprechenden Protokollerklärung.
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Ich finde es selbst mit den Erklärungen recht schwer zu bewerten was EG10 und EG11 ist.
z.B. was ich dazu mal gefunden habe:
Eine „besondere Schwierigkeit“ liegt vor bei
- erhöhten fachlichen Anforderungen,
- fachlichem Können oder
- außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“ des Studiums.
Was wird denn als Normaltätigkeit des Studiums angesehen ?
Ich nehme jetzt mal meinen Bereich des Tiefbaues, hier sind Ingenieure aus zig. verschiedenen Studiengängen tätig, die allesamt natürlich ähnliche Inhalte hatten, aber eben keinen Standard.
Wenn man das so sieht, kenne ich eigentlich keinen Ingenieur der mit dem reinen Studienwissen weit kommt. Ein Großteil meines Wissens das in meiner täglichen Arbeit zum tragen kommt beruht auf der Berufserfahrung die ich nach dem Studium gesammelt habe.
Selbst in der simplen Kanalunterhaltung gibt es eigentlich kaum einen Fall, den ich nach Schema F aus dem Studium lösen könnte. Schon hier muss man oftmals nach kreativen Lösungen suchen um im Bestand wirtschaftlich den Kanal zu unterhalten, die man eben nicht aus dem Studium zieht.
Einfach alles sehr schwammig finde ich.
Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus
- der Größe des Aufgabengebietes,
- der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie,
- den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich,
- aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 – 4 AZR 471/90).
Die Größe des Aufgabengebietes ? Ab welcher Größe soll es denn bedeutend sein ?
Ab wann ist denn eine finanzielle Auswirkung der Tätigkeit besonders bedeutend ? Wenn ich vergesse Erschließungsbeiträge pünktlich zum Stichtag abzurechnen und der Gemeinde dann schnell mal ne halbe Millionen fehlt ? Oder auch schon wenn ich in der Kanalunterhaltung unnötig groß Repariere und eventuell am Ende 10.000€ mehr Kosten entstehen als nötig ?
Finde das auch einfach sehr schwammig.
Ist mein persönlicher Eindruck.
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Und das hat jetzt was mit der Fragestellung des TE zu tun, in der es um das Heraushebungsmerkmal besondere Leistungen geht?
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Ich wollte ja nur wissen wo die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure für besondere Tätigkeiten sind. Damit ich
schauen kann welche Tätigkeiten ich hervorheben muss.
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Die Tätigkeitsmerkmale findest Du in der EGO, besondere Tätigkeiten sind kein Heraushebungsmerkmal. Du meinst besondere Leistungen. Diese sind das Heraushebungsmerkmal und damit ein Tätigkeitsmerkmal. Wo dieses Tätigkeitsmerkmal mit Beispielen erläutert wird, habe ich in meiner ersten Antwort erschöpfend ausgeführt.
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Da keine Angaben über Größe der Stadt und sonstige Aufgabengebiete vorliegen, ist eine Bewertung schwierig.
Gibt es z.B. auch noch eine Kläranlage, wenn ja welche Größenordnung?
Gehört auch die Wasserversorgung hinzu?
Anzahl der Mitarbeiter.
Sonstige Heraushebungsmerkmale?
Was ist mit Hochbau und städtische Gebäude?
Bauverwaltung?
Ich konnte bisher lesen: Stadtbauamt und Bauamtsleiter, EG 10
Alleine Stadtbauamt und Bauamtsleiter inkludieren (für mich) eine gewisse Größenordnung (Stadt) und eine entsprechend große Verwaltung mit Hoch- und Tiefbau und evtl. sogar Stadtplanungsamt.
Als Bauamtsleiter ist man für alles zuständig. Dann ist EG 10 zu niedrig.
Wie gesagt, mehr gibt meine Glaskugel nicht her.
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Das ist alles völlig unerheblich, bevor nicht das Heraushebungsmerkmal der besonderen Leistungen erfüllt ist.
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Die besondere Leistung kann doch nur herausgearbeitet werden, wenn klar ist welche Tätigkeiten überhaupt gefordert sind.
Hierfür ist es m.E. nicht unerheblich zu wissen was überhaupt und welche Tätigkeitsbereiche abgedeckt werden.
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Nein, zur Prüfung des Heraushebungsmerkmals ist keine Deiner Fragen zielführend.
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Die besondere Leistung kann doch nur herausgearbeitet werden, wenn klar ist welche Tätigkeiten überhaupt gefordert sind.
Hierfür ist es m.E. nicht unerheblich zu wissen was überhaupt und welche Tätigkeitsbereiche abgedeckt werden.
Besondere Leistungen - hier EntgO Bund Teil III Nr. 25- sind
"z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Er-fahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung."
schaut einfach in die EntgO VAK, dort dürfte das entsprechend aufgeführt sein.
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Beispiele für besondere Leistungen finden sich in der entsprechenden Protokollerklärung.
Wurde ja bereits geschrieben...
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Beispiele für besondere Leistungen finden sich in der entsprechenden Protokollerklärung.
Wurde ja bereits geschrieben...
Jupp, aber wenn ich auf einmal besondere Schwierigkeit und Bedeutung bei der E 11 lese, wollte ich nochmal darauf hinweisen.
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Die besondere Leistung kann doch nur herausgearbeitet werden, wenn klar ist welche Tätigkeiten überhaupt gefordert sind.
Hierfür ist es m.E. nicht unerheblich zu wissen was überhaupt und welche Tätigkeitsbereiche abgedeckt werden.
Besondere Leistungen - hier EntgO Bund Teil III Nr. 25- sind
"z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Er-fahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung."
schaut einfach in die EntgO VAK, dort dürfte das entsprechend aufgeführt sein.
Ist doch alles genauso schwammig wie in meinen Passagen oben.
Was sind "besondere" Fachkenntnisse ? Wie unterscheiden sich diese von nicht besonderen Fachkenntnissen ?
Welche bauten sind schwierig und welche sind einfach ?
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Ist doch alles genauso schwammig wie in meinen Passagen oben.
Was sind "besondere" Fachkenntnisse ? Wie unterscheiden sich diese von nicht besonderen Fachkenntnissen ?
Welche bauten sind schwierig und welche sind einfach ?
Das muss auch allgemein gehalten sein, damit es auf die gesamte Personengruppe anwendbar ist. Zu deinen Fragen hat sich u.a. das BAG vielfach ausgelassen. Tante google hilft da ganz schnell weiter (z.B. mit Hinweisen auf Leitfäden des BVA).
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Da ist nichts schwammig. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen - und diese durch jahrzehntelange Rechtsprechung erfahren haben.
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Bei allem Respekt an die ganzen Spezialisten hier im Forum, aber Heraushebungsmerkmale und besondere Leistungen kann ich doch nur herausfiltern, wenn bekannt ist welches Aufgabengebiet und welche Tätigkeiten überhaupt erbracht werden.
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Das ist zwar in dieser Pauschalität nicht zutreffend, es ist zumindest aber hilfreich - jedoch zielten Deine Fragen lediglich auf unbeachtliche Sachverhalte für die Beurteilung.
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Dann entschuldigt sich der Newbie dass Teile seiner Fragen auf unbeachtliche Sachverhalte zielten.
Es ist halt noch ein langer Weg zu einem Hero Member :P
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Hallo,
bin in einer Stadt mit 7000 Einwohner tätig. Eine Kläranlage mit 2 Klärwärtern, der Bauhof mit 7 Mitarbeitern ist mir ebenfalls unterstellt. Hier habe ich die Leitungsfunktion. Ebenfalls decke ich sämtliche Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen ab. Auch kommt noch die Leitung der Wasserversorgung hinzu. Hier haben wir sogar einen eigenen Tiefbrunnen. Hier ist mir auch noch der Wassermeister unterstellt.
Auch Leite ich den Breitbandausbau im Stadtgebiet.
Wie gesagt ist mir nur wichtig wie ich das Heraushebungsmerkmal besondere Leistungen richtig definieren kann, damit hier der richtige Ansatz in der Stellenbewertung aufgenommen wird. Was alles zu besonderen Leistungen zählt ist recht schwammig erläutert. Vom Aufgabengebiet bin ich schon der Meinung dass EG 11 gerechtfertigt ist. Wenn nicht sogar 12.
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Ich könnte euch auch noch eine genaue Auflistung meiner Tätigkeiten auflisten, wenn dies weiterhelfen würde.
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Hier nun nochmals eine genaue Auflistung meiner Tätigkeiten:
Überwachung des städtischen Bauhofes, Entscheidung über Neuanschaffungen für Fuhrpark, Geräte und Ausstattung, Auftragserteilung für Sonderaufgaben, Reparaturen an Gebäuden, Straßen und Anlagen
Hochbaumaßnahmen: Neubau, Umbau, Erweiterung von vorgesehenen Baumaßnahmen gemäß Haushaltsplan
Wahrnehmung der Bauherrenfunktion gegenüber Architekten, Fachingenieuren, Behörden und Ämtern
Mitsprache bei Planungen, Ausschreibungen und Vergaben
Durchführung von Submissionen, Ausarbeiten von Architektenverträgen gemäß HOAI
Ausarbeiten von Sitzungsvorlagen für Gemeinderat sowie Technik- und Umweltausschuss
Begleitung der Baumaßnahme, Besprechungen, Jure-Fixe Termine sowie Teilnahme Bauleitung
Erstellung von Kostenberechnungen und Antragstellung von Förderanträge
Prüfen der Bauabrechnungen von Firmen und Architektenhonoraren
Zuordnung der einzelnen Rechnungen auf die entsprechenden Haushaltsstellen sowie Prüfung und sachlich richtig stellen der Rechnungsbeträge
Unterhaltungsmaßnahmen Hochbau
Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen
Sanierungen / Instandsetzungen an sämtlichen städtischen Gebäuden
Umsetzung und Planung bei kleineren Reparaturen durch den Bauhof
Durchführung Komplettsanierung mit ortsansässigen Firmen
Erstellung von Kostenberechnungen sowie Kostenermittlungen
Anfertigen und Einreichung von entsprechenden Baugesuchen, Ausführungsplanungen
Ausschreibung der Gewerke, Submission und Vergabe
Abstimmung der Maßnahme mit dem GR oder TA
Erstellung von Sitzungsvorlagen und Vergabevorschläge
Umsetzung der Bauarbeiten, Bauleitung und Abrechnung
Durchführung der erforderlichen Aufgaben im Unterhaltungsbereich wie z.B. Wartungen, Prüfungen, Sicherheitsbestimmungen an Heizungen und Lüftungen , Tankanlagen, Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Elektrotechnische Prüfungen usw.
Tiefbaumaßnahmen: Neubau, Umbau, Erweiterung von vorgesehenen Baumaßnahmen gemäß Haushaltsplan
Wahrnehmung der Bauherrenfunktion gegenüber Architekten, Fachingenieuren, Behörden und Ämtern
Mitsprache bei Planungen, Ausschreibungen und Vergaben
Durchführung von Submissionen, Ausarbeiten von Architektenverträgen gemäß HOAI
Ausarbeiten von Sitzungsvorlagen für Gemeinderat sowie Technik- und Umweltausschuss
Begleitung der Baumaßnahme, Besprechungen, Jure-Fixe Termine sowie Teilnahme Bauleitung
Erstellung von Kostenberechnungen und Antragstellung von Förderanträge
Prüfen der Bauabrechnungen von Firmen und Architektenhonoraren
Zuordnung der einzelnen Rechnungen auf die entsprechenden Haushaltsstellen sowie Prüfung und sachlich richtig stellen der Rechnungsbeträge
Unterhaltungsmaßnahmen an bestehenden Straßen, Wegen sowie Bahnlinien:
Verantwortlich für Sicherheit und Prüfen der Asphaltoberfläche der Gemeindestrassen, Einlaufschächte usw.
Bei Bedarf Instandsetzungen mit dem städtischen Bauhof oder externen Fachfirmen
Instandhaltung und Erneuerung von Verkehrszeichen, Ampelanlagen und Verkehrseinrichtungen
Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung von kleineren Asphaltarbeiten und Schachtreguliereungen im gesamten Stadtgebiet
Bauherrenvertretung gegenüber Landratsamt für Land-, Kreis- und Bundesstraßen
Neubaumaßnahmen und Unterhaltung an der bestehenden Straßenbeleuchtung:
Umrüstung aller Leuchten im Stadtgebiet mit LED-Leuchten, Antragstellung und Abrechnung von Förderanträge,
Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung der Umrüstung auf LED,
Sitzungsvorlagen gegenüber TA und GR schreiben inkl. Auftragserteilung
Durchführung und Kontrolle der Reparaturen an der bestehenden Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet mit Zeitvertragsfirmen und Bauhof
Entscheidungen über die Stromeinsparung der Straßenbeleuchtung sowie Auswahl der passenden Leuchtmittel mit den zuständigen Ingenieurbüros
Abwasserbeseitigung:
Zusammenarbeit mit den Ingenieurbüros, Landratsämter und Behörden. Mitsprache und Mitbestimmung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Ausüben der Bauherrenfunktion wie bei Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen und Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Kontrolle der Abgabebögen der gesplitteten Abwassergebühr und Weitergabe an das Finanzwesen
Besprechungen mit den Grundstückseigentümern hinsichtlich Grunddienstbarkeiten, Entschädigungen sowie Hausanschlüssen
Abwasserbeseitigung im Unterhaltungsbereich der Kläranlage
Mitarbeit bei der Erstellung der neuen Einleitungserlaubnis der Kläranlage inkl. Schmutzfrachtberechnung
Kläranlage Schelklingen, Pumpwerke sowie RÜB’s: Ständige Unterhaltung der baulichen und technischen Anlagen und Einrichtungen
Enge Zusammenarbeit mit den beiden Klärwärtern bei der Lösung von Neuanschaffungen inkl. Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Abrechnung.
Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt hinsichtlich der gesetzlich geforderten Arbeiten an der Kläranlage und den RÜB’s
Austausch und Erneuerungen von Pumpen an der Kläranlage und den Pumpwerken
Unterhaltung des gesamten Abwasserrohrnetzes
Durchführung der Eigenkontrollverordnung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro und dem Landratsamt
Überwachung und Unterzeichnung des Betriebstagebuch der Kläranlage und Weiterleitung an die zuständige Behörde inkl. der erforderlichen Statistiken
Stadtreinigung/Winterdienst:
Organisation und Durchführung der Straßenreinigung mit dem Bauhof und externen Unternehmern
Ausschreibung, Vergabe sowie Abrechnung der ausgeschriebenen Reinigungsarbeiten inkl. Entsorgung
Erstellung des Winterdienstplanes in Zusammenarbeit mit dem Bauhofleiter
Überwachung und Abrechnung der externen Winterdienstunternehmen in den einzelnen Stadtteile
Bestellung des erforderlichen Streusalzes lose und in Sackware
Feldwege:
Unterhaltung der Feldwege im gesamten Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ortsvorstehern sowie dem Bauhofleiter
Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Zusammenarbeit mit den Fachingenieuren sowie der Landeswasserversorgung bei Neuplanungen in Baugebieten oder Erneuerung oder Aufdimensionieren von bestehenden Leitungen
Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden, am Tiefbrunnen sowie Hochbehälter
Geschäftsstelle Gutachterausschuss:
Festlegung und Fortschreibung der Bodenrichtwerte mit dem Gutachterausschuss und des Finanzamtes
Auskunft Bodenrichtwerte
Abwicklung von Gutachten im Gutachterausschuss
Anträge und Abrechnungen
Überwachung Kaufpreissammlung
Breitbandausbau im kompletten Stadtgebiet, Organisation der Planung, Kostenberechnung, Ausschreibung, Submission , Bauleitung und Abrechnung der erforderlichen Arbeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ingenieurbüros
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Wo wohnst Du? In unseren Breiten (Ballungsraum NRW) könntest Du Dein Gehalt frei verhandeln. ;D
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Tätigkeitsmerkmale sind nicht schwammig, es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die zwar der Auslegung bedürfen, diese jedoch durch jahrzehntelange Rechtsprechung erfahren haben. Auf Basis dieser Rechtsprechung kann bei kurzer Durchsicht festgestellt werden, daß wohl nur Schmutzfrachtberechnung sowie Einzeltätigkeiten im Bereich des Gutachterausschuß das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Leistungen erfüllen. Erreicht das annähernd die Hälfte Deiner auszuübenden Tätigkeit, lohnt sich die Prüfung weiterer Heraushebungsmerkmale, ansonsten ist E10 zutreffend.
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Wo wohnst Du? In unseren Breiten (Ballungsraum NRW) könntest Du Dein Gehalt frei verhandeln. ;D
Das Entgelt möglicherweise - nicht jedoch die Eingruppierung.
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Wo wohnst Du? In unseren Breiten (Ballungsraum NRW) könntest Du Dein Gehalt frei verhandeln. ;D
Das Entgelt möglicherweise - nicht jedoch die Eingruppierung.
Hier habe ich aber wirklich nichts von Eingruppierung geschrieben.
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Das ist zutreffend - habe ich auch nicht behauptet. Da es dem TE ausweislich der Schilderung um die Eingruppierung geht, war es meine Absicht, dahingehende aufkeimende Hoffnungen des TE direkt zu zerschlagen.
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Schmutzfrachtberechnung sowie Einzeltätigkeiten im Bereich des Gutachterausschuß das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Leistungen erfüllen.
Fällt auch das Prüfen ggf. überrechnen von Schmutzfrachtberechnungen in den Bereich der "besonderen Leistungen"?
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Bei uns ist diese Stelle mit diesem Umfang halt eine E15, wobei wir auch eine größere Kommune sind. (ca. 35.000 Einwohner) und der Bauamtsleitung mehr Leute unterstellt sind, wobei unser Bauamtsleiter wirklich nur noch Leitungsaufgaben inne hat und selbst in keinster Weise mehr "technisch" an Ingenieursaufgaben mitwirkt.
Ist für deinen Fall natürlich erstmal völlig unerheblich, wollte ich nur mal einwerfen.
Ich würde deinen Job jeden falls nicht machen für eine E10. Ich habe auch die E10 und habe ein wesentlich kleineres Aufgabenfeld.
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Schmutzfrachtberechnung sowie Einzeltätigkeiten im Bereich des Gutachterausschuß das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Leistungen erfüllen.
Fällt auch das Prüfen ggf. überrechnen von Schmutzfrachtberechnungen in den Bereich der "besonderen Leistungen"?
Würde ich nicht so sehen.
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Schmutzfrachtberechnung sowie Einzeltätigkeiten im Bereich des Gutachterausschuß das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Leistungen erfüllen.
Fällt auch das Prüfen ggf. überrechnen von Schmutzfrachtberechnungen in den Bereich der "besonderen Leistungen"?
Würde ich nicht so sehen.
Weshalb? Mir erschließt sich kein Unterschied bis auf die Datenerhebung.
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Datenerhebung, -auswahl, -interpolation eines Bereiches, der nur bei entsprechender Schwerpunktsetzung hinreichende Berücksichtigung im Studium findet, grundständige Berechnung, eigenständiges Ergebnis vs. Nachrechnen, was ein anderer gerechnet hat