Ich finde es selbst mit den Erklärungen recht schwer zu bewerten was EG10 und EG11 ist.
z.B. was ich dazu mal gefunden habe:
Eine „besondere Schwierigkeit“ liegt vor bei
- erhöhten fachlichen Anforderungen,
- fachlichem Können oder
- außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“ des Studiums.
Was wird denn als Normaltätigkeit des Studiums angesehen ?
Ich nehme jetzt mal meinen Bereich des Tiefbaues, hier sind Ingenieure aus zig. verschiedenen Studiengängen tätig, die allesamt natürlich ähnliche Inhalte hatten, aber eben keinen Standard.
Wenn man das so sieht, kenne ich eigentlich keinen Ingenieur der mit dem reinen Studienwissen weit kommt. Ein Großteil meines Wissens das in meiner täglichen Arbeit zum tragen kommt beruht auf der Berufserfahrung die ich nach dem Studium gesammelt habe.
Selbst in der simplen Kanalunterhaltung gibt es eigentlich kaum einen Fall, den ich nach Schema F aus dem Studium lösen könnte. Schon hier muss man oftmals nach kreativen Lösungen suchen um im Bestand wirtschaftlich den Kanal zu unterhalten, die man eben nicht aus dem Studium zieht.
Einfach alles sehr schwammig finde ich.
Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus
- der Größe des Aufgabengebietes,
- der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie,
- den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich,
- aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 – 4 AZR 471/90).
Die Größe des Aufgabengebietes ? Ab welcher Größe soll es denn bedeutend sein ?
Ab wann ist denn eine finanzielle Auswirkung der Tätigkeit besonders bedeutend ? Wenn ich vergesse Erschließungsbeiträge pünktlich zum Stichtag abzurechnen und der Gemeinde dann schnell mal ne halbe Millionen fehlt ? Oder auch schon wenn ich in der Kanalunterhaltung unnötig groß Repariere und eventuell am Ende 10.000€ mehr Kosten entstehen als nötig ?
Finde das auch einfach sehr schwammig.
Ist mein persönlicher Eindruck.