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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Philipp am 25.11.2019 11:30
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Welche Möglichkeiten bestehen, Überstunden abzubauen außer Freizeitausgleich zu nehmen, gemäß TVÖD?
Kommt es hier einzig auf die Regelungen an, die der Arbeitgeber in der Dienstvereinbarung niederschreibt?
Hintergrund: Ein Bekannter sagte mir, dass bei seiner Abteilung 100-150 Überstunden pro Jahr zusammen kommen, der Arbeitgeber davon aber nur 40 mit in das neue Jahr nimmt. Die restlichen verfallen dann zum Jahresende ungenutzt. Das ist schlicht Arbeitszeit die man vollständig ohne jegliche Gegenleistung erbracht hat.
Ist so ein Modell überhaupt rechtlich haltbar? Oder besteht hier die Pflicht, die Überstunden anders zu vergüten, finanziell oder über ein Langzeitkonto?
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Im Bereich des BT-V ist doch durch § 43 BT-V eindeutig geregelt, daß Überstunden, die nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach deren Entstehen ausgeglichen worden sind, auszuzahlen sind - es sei denn, der TB möchte es anders.
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Handelt es sich um Überstunden oder um Plusstunden auf einen Gleitzeitkonto?
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@Phillipp
Wurden die Stunden vom AG angeordnet?
Nein? Dann sind es eben keine Überstunden, sondern die MA sind freiwillige länger da geblieben.
Und damit die Leute sich und die Führungskräfte besser disziplinieren gibt es in vielen DV eben solche Kappungsgrenzen. Die sind bekannt und diese Menschen müssen halt rechtzeitig sich mit dem Abbau ihrer Stunden beschäftigen.
Wenn dann Arbeit liegen bleibt, dann ist es das Problem der Führungskräfte und nicht des MA.
Bis Ende des Jahres kann man ja locker 160h noch abbauen.
Und falls doch angeordnet, dann können sie auch nicht verfallen.
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Bis Ende des Jahres kann man ja locker 160h noch abbauen.
Wenn man morgen, spätestens übermorgen damit anfängt schafft man es noch, ansonsten werden 160 h in diesem Jahr eng... ;)
Also dann ab zum Chef und ihm sagen, dass man erst im neuen Jahr wieder im Büro erscheinen wird. Viel Spaß damit...
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Bei uns gibt es in der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit auch den Verfall der Stunden. Wenn die Stunden nicht vom AG angeordnet sind verfallen diese am Ende des Ausgleichszeitraumes. Das ist leider so.
Die einzige Möglichkeit die ich als gangbaren Weg bei einer Gleitzeitregelung dieser Art sehe ist diese, die Mehrstunden zu beantragen und auch zu nehmen. Wird von seitens des AG dies abgelehnt dann können meiner Meinung nach die Stunden nicht verfallen, da dies aus betrieblichen/dienstlichen Gründen geschieht und somit TVÖD §8 Abs 2 zum tragen kommt und die Stunden ausbezahlt werden müssen.
Grüße
WeDo
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Im Bereich des BT-V ist doch durch § 43 BT-V eindeutig geregelt, daß Überstunden, die nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach deren Entstehen ausgeglichen worden sind, auszuzahlen sind - es sei denn, der TB möchte es anders.
Gilt hier auch die Ausschlussfrist? Oder ist das über die Arbeitszeiterfassung dann eindeutig geltend gemacht?
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Natürlich gilt hier auch die tarifliche Ausschlußfrist.
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Sind dann Überstunden, die man im Januar gemacht hat, bis März nicht ausgeglichen und dann auch nicht ausbezahlt wurden, ab Juli (Januar +6) oder auch September (März+6) dann bereits verfallen, wenn man sie nicht geltend macht und der AG sich auf die Ausschlussfrist beruft? Oder ist das über die Arbeitszeiterfassung dann "geltend gemacht"?
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Bei uns gibt es in der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit auch den Verfall der Stunden. Wenn die Stunden nicht vom AG angeordnet sind verfallen diese am Ende des Ausgleichszeitraumes. Das ist leider so.
Wieso leider so, man darf sich halt nicht in diese Situation bringen, der AG hat ja schließlich nicht gefordert das man Mehrarbeit macht.
Die einzige Möglichkeit die ich als gangbaren Weg bei einer Gleitzeitregelung dieser Art sehe ist diese, die Mehrstunden zu beantragen und auch zu nehmen. Wird von seitens des AG dies abgelehnt dann können meiner Meinung nach die Stunden nicht verfallen, da dies aus betrieblichen/dienstlichen Gründen geschieht und somit TVÖD §8 Abs 2 zum tragen kommt und die Stunden ausbezahlt werden müssen.
Eben, wenn man Überschüssige Stunden auf sein Konto hat, dann muss man halt frei machen. Zur Not, kommt man und geht nach ner Stunde wieder, wer will einen hindern, wenn die DV es zulässt.
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Es handelt sich um Plusstunden auf Gleitzeitkonten, keine direkt angeordneten Überstunden.
Wobei ich mich frage wo da die Grenze ist. Wenn der Vorgesetzte (einen gibt es ja immer) mahnt, dass Projekt A bis zu einer bestimmten Frist fertig sein muss, und dies ohne Plusstunden nicht leistbar ist - sind die Überstunden dann angeordnet oder nicht?
@wedo
Ist der Weg so schon gewählt worden? Wie sicher ist das rechtlich?
In dem Fall ist es so, dass die Stunden eben durch Mehrarbeit entstehen, weil der Personalschlüssel bezüglich der zu erledigenden Aufgaben suboptimal ist. Abbau der Stunden hätte zur Folge, dass Arbeit liegen bleibt die dann so oder so nachgearbeitet werden muss - entweder durch den Mitarbeiter selbst oder seine Kollegen.
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Sind dann Überstunden, die man im Januar gemacht hat, bis März nicht ausgeglichen und dann auch nicht ausbezahlt wurden, ab Juli (Januar +6) oder auch September (März+6) dann bereits verfallen, wenn man sie nicht geltend macht und der AG sich auf die Ausschlussfrist beruft? Oder ist das über die Arbeitszeiterfassung dann "geltend gemacht"?
Ab Oktober
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Es handelt sich um Plusstunden auf Gleitzeitkonten, keine direkt angeordneten Überstunden.
Wobei ich mich frage wo da die Grenze ist. Wenn der Vorgesetzte (einen gibt es ja immer) mahnt, dass Projekt A bis zu einer bestimmten Frist fertig sein muss, und dies ohne Plusstunden nicht leistbar ist - sind die Überstunden dann angeordnet oder nicht?
@wedo
Ist der Weg so schon gewählt worden? Wie sicher ist das rechtlich?
In dem Fall ist es so, dass die Stunden eben durch Mehrarbeit entstehen, weil der Personalschlüssel bezüglich der zu erledigenden Aufgaben suboptimal ist. Abbau der Stunden hätte zur Folge, dass Arbeit liegen bleibt die dann so oder so nachgearbeitet werden muss - entweder durch den Mitarbeiter selbst oder seine Kollegen.
Die Arbeitsstunden müssen angeordnet sein, um Überstunden sein zu können. Wenn jemand etwas fordert, was nur durch „Plusstunden“ zu erreichen ist, läßt man ihn die Arbeitsstunden anordnen. Macht er das, sind es Überstunden. Macht er das nicht, gibt es keinen Grund zu bleiben, denn es ist ja offenkundig nicht so wichtig.
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Ich stimme Spid da voll zu.
Ich empfehle es den Kollegen auf jeden Fall so. Dadurch wird meiner Meinung nach nachgewiesen, dass der MA die Stunden nicht rechtzeitig nehmen kann. Somit kommt der AG in die Pflicht zu schauen wie die Stunden abgegolten werden können.
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Vor einigen Jahren hatten wir hier auch haufenweise Mitarbeiter mit einem Gleitzeitsaldo bis in den mittleren dreistelligen Bereich. Da das Problem nicht anderweitig in den Griff zu kriegen war, führte man schließlich eine Kappungsgrenze ein, bei deren Überschreitung der Arbeitgeber die Annahme einer weiteren Arbeitsleistung verweigert. Wer dennoch ohne explizite Anordnung mehr macht, arbeitet für lau, riskiert seinen Versicherungsschutz und obendrein eine Abmahnung. In meinen Augen ist ein derartiges Konstrukt der einzig sinnvolle und praktikable Weg für alle Beteiligten.
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In dem Fall ist es so, dass die Stunden eben durch Mehrarbeit entstehen, weil der Personalschlüssel bezüglich der zu erledigenden Aufgaben suboptimal ist. Abbau der Stunden hätte zur Folge, dass Arbeit liegen bleibt die dann so oder so nachgearbeitet werden muss - entweder durch den Mitarbeiter selbst oder seine Kollegen.
Das ist dann aber alleinig ein Problem der Führungsebene, dass die falsch kalkuliert haben und dieses dann via angeordnete Überstunden (die nicht verfallen und teurer sind, da Zulage bezahlt werden muss) korrigieren können.
Und wenn der AG eine Kappungsgrenze einbaut, dann muss er halt eben auch diese Früchte tragen. Die Leute sind dann halt im Dezember nicht da. Punkt. Weiß der Vorgesetzte ja auch, denn er sieht ja das Problem vorher schon.
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Hallo,
bei uns muss der PR informiert werden, wenn die Kappungsgrenze von 40 Überstanden überschritten ist. Zwei mal im Jahr Ende März und Ende Oktober werden die Arbeitszeitkonten überprüft. Die betreffenden MA müssen dann bei der obersten Hausspitze einen Tilgungsplan vorliegen. Nachdem die stellvertretende Hausspitze immerhin mit B Besoldung das auf Drängen des PR mal tun musste, ist das Thema durch. Es ist bei uns nicht mehr schick, zig Überstunden zu schieben.
ME hat der PR, der die DV ja abschließt einiges in der Hand.