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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: FBFlo am 20.01.2020 15:24
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Hallo,
mal eine Frage, wenn ein Behörde umzieht, nicht grade in die Nachbarstrasse aber so ca. 180 Kilometer entfernt vom bisherigen Dienstort = Wohnort.
Der Beamte ist verheiratet (keine Kinder) und zieht mit der Behörde um.
Die Frau des Beamten war bisher in der privaten Wirtschaft beschäftigt und zieht mit um, muss nun der Dienstherr auch für die Frau des Beamten eine Arbeit suchen, da Sie die alte Arbeit auf Grund der Fahrzeit von mehr als 2,5 Stunden einfach nicht schafft, oder wer kümmert sich um die Frau (Familie) des Beamten?
Gruß
Flo
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Nein.
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Hallo Spid,
klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
Nehmen wir das Beispiel Bayern, wo schwache Regionen durch Behördenzuzug gestärkt werden sollen, dort eine Arbeit zu finden für die Frau (keine Spezialistin) (sondern eine Arbeit nach mittlerer Art und Güte so zusagen), wäre ein Glücksgriff.
Ich denke schon das der Arbeitgeber eine entsprechende Fürsorgepflicht hat Art. 33 GG und auch der Schutz der Familie Art. 6 GG stellt ein harten Brocken dar, den kein Dienstherr einfach ignorieren kann.
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Nehmen wir das Beispiel Bayern, …
In Bayern wird niemand gezwungen, den Dienstort zu wechseln.
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Hallo Spid,
klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
Nehmen wir das Beispiel Bayern, wo schwache Regionen durch Behördenzuzug gestärkt werden sollen, dort eine Arbeit zu finden für die Frau (keine Spezialistin) (sondern eine Arbeit nach mittlerer Art und Güte so zusagen), wäre ein Glücksgriff.
Ich denke schon das der Arbeitgeber eine entsprechende Fürsorgepflicht hat Art. 33 GG und auch der Schutz der Familie Art. 6 GG stellt ein harten Brocken dar, den kein Dienstherr einfach ignorieren kann.
Doch, kann er.
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Realsatire:
Frage: mal eine Frage, wenn ein Behörde umzieht ....
Anwort: Nein.
Antwort darauf: Danke, klingt logisch.
Ich kann nicht mehr...
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@Funker,
niemand sprach von zwingen.
Bsp.:
Eine Behörde zieht von A nach B, kein Mitarbeiter/Beamter wird gezwungen mit zugehen nach B, alle Mitarbeiter und Beamte entscheiden sich am alten Dienstort A zu bleiben.
Wie sieht deine Lösung für das Fachpersonal oder das Personal für Dienstort B aus?
@Spid,
gibt es über deine Aussagen Rechtsnormen, oder hat noch keiner geklagt?
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@Kaiser,
auf ein kurzes "nein" oder "doch kann er" was hätte ich darauf antworten sollen, ich kann nur meine Gedanken mit Rechtsnormen (z.B. das GG) darlegen um zu widersprechen und etwas Satire schadet doch keinen ;D
Gruß
Flo
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Umgekehrt wird ein Schuh draus. Einen Anspruch mußt Du belegen. Dafür ist ein unspezifischer Verweis auf allgemeine Normen nicht hinreichend. Aus dem Sozialstaatsprinzip lassen sich auch keine konkreten Ansprüche unmittelbar ableiten.
Ein Tip: es scheitert bereits daran, daß der Dienstherr weder Umzug noch Kündigung Deiner Frau auch nur mittelbar veranlasst hätte.
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auch der Schutz der Familie Art. 6 GG stellt ein harten Brocken dar, den kein Dienstherr einfach ignorieren kann.
Das GG regelt generell nur den Anspruch des Bürgers (als Individuum) gegen den Staat. Daraus ergibt sich kein Anspruch gegen andere. Etwas, was viele gern verwechseln. Warum sollte sich "der Staat" in die individuelle Entscheidung eines Arbeitnehmers für einen Arbeitgeber einmischen?
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Wie sieht deine Lösung für das Fachpersonal oder das Personal für Dienstort B aus?
Mein uninspirierter Tipp ins Blaue: Irgend jemand wird sich schon finden, der an Dienstort B Dienst leisten wird - und seien es Leute, die dort eh schon in der Nähe wohnen.
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@Funker,
niemand sprach von zwingen.
Bsp.:
Eine Behörde zieht von A nach B, kein Mitarbeiter/Beamter wird gezwungen mit zugehen nach B, alle Mitarbeiter und Beamte entscheiden sich am alten Dienstort A zu bleiben.
Wie sieht deine Lösung für das Fachpersonal oder das Personal für Dienstort B aus?
Ich muss mir dazu weder Gedanken machen und noch eine Lösung finden.
@Spid,
gibt es über deine Aussagen Rechtsnormen, oder hat noch keiner geklagt?
Ich möchte Spid nicht vorgreifen, aber die Rechtsgrundlage für seine Aussage ist m.E. § 35 Abs. 2 BeamtStG.
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Hallo Spid,
klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
Also du meinst, ein Beamter zieht freiwillig irgendwo hin und der Dienstherr soll dann für seine Frau nen Job suchen oder sich um sie "kümmern"? Oder wie darf meine deine Frage verstehen?
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Hallo Spid,
klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
Also du meinst, ein Beamter zieht freiwillig irgendwo hin und der Dienstherr soll dann für seine Frau nen Job suchen oder sich um sie "kümmern"? ...
So habe ich den TE auch verstanden. Meine Frage daher an diesen:
Mal den umgekehrten Fall angenommen, der private Arbeitgeber der Ehefrau verlegt den Standort woanders hin und die Ehefrau wechselt dahin. Muss dann der private Arbeitgeber der Ehefrau sich darum kümmern, für den mit umziehenden Beamten eine neue Behörde oder gar einen neuen Dienstherrn zu finden?
Jeder, der noch einen Funken gesunden Menschenverstand hat, wird die Antwort wissen.
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Mal den umgekehrten Fall angenommen, der private Arbeitgeber der Ehefrau verlegt den Standort woanders hin und die Ehefrau wechselt dahin. Muss dann der private Arbeitgeber der Ehefrau sich darum kümmern, für den mit umziehenden Beamten eine neue Behörde oder gar einen neuen Dienstherrn zu finden?
Jeder, der noch einen Funken gesunden Menschenverstand hat, wird die Antwort wissen.
Ne, das finde ich nicht vergleichbar und lässt auch keine Umkehrschluss zu.
Eher wäre auch hier die Frage, ob der Dienstherr des Beamten ihm eine Möglichkeit des Nachzuges zur Familie geben müsste.
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Ne, das finde ich nicht vergleichbar und lässt auch keine Umkehrschluss zu.
Eher wäre auch hier die Frage, ob der Dienstherr des Beamten ihm eine Möglichkeit des Nachzuges zur Familie geben müsste.
Die Möglichkeit eines Nachzugs der Familie besteht innerhalb Deutschlands immer, unabhängig vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn.
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Der Dienstherr ist allerdings (trotzdem) nicht in der Pflicht, sich um ein Arbeitsverhältnis für den mitziehenden Partner zu kümmern.
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Der Dienstherr ist allerdings (trotzdem) nicht in der Pflicht, sich um ein Arbeitsverhältnis für den mitziehenden Partner zu kümmern.
Sehe ich auch so, insbesondere da es ja keine Zwangsversetzung des Beamten ist, sondern seine freie Entscheidung.
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Nehmen wir das Beispiel Bayern, wo schwache Regionen durch Behördenzuzug gestärkt werden sollen, dort eine Arbeit zu finden für die Frau (keine Spezialistin) (sondern eine Arbeit nach mittlerer Art und Güte so zusagen), wäre ein Glücksgriff.
Das sollte kein Problem sein, die Arbeitslsoigkeit ist auch in diesen "schwachen Regionen" niedrig (niedriger als in Großstädten wie München) und weil dort niemand hin will, ist die Bewerberauswahl für dortige AG auch sehr überschaubar, entsprechend hervorragende Chancen für den AN.
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Für Null-acht-fünfzehn Beamte macht das niemand. Da muss man schon Professor werden wollen. Wenn die Uni einen wirklich haben will, dann regeln sie das. Stichwort: Dual-Career
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Hallo,
der Beamte zieht nicht freiwillig um, da es ratsamer wäre für die Karriere mit zu gehen, der Beamte und seine Ehefrau sind über 50 Jahre alt.
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Hallo,
der Beamte zieht nicht freiwillig um, da es ratsamer wäre für die Karriere mit zu gehen, der Beamte und seine Ehefrau sind über 50 Jahre alt.
Was denn jetzt? Hätte er die Möglichkeit zu bleiben und hat er sich wegen der Karriere dazu entschieden?
Oder hat er keine Wahlmöglichkeit?
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Sagen wir so:
Freiwillig ist nicht unbedingt freiwillig
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Sagen wir so: das ist dümmliches Rumgeschwaller.
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Sagen wir so:
Freiwillig ist nicht unbedingt freiwillig
Also freiwillig, aber nicht gewollt und nicht auf den eigenen Mist gewachsen.
Dann kann man ja diese Freiwilligkeit mit Forderungen dem Ag gegenüber verbinden.
Ansprüche kann man da sicher nicht draus ableiten, weil ist ja "freiwillig".
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Wo käme im Sachverhalt ein AG vor?
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Ich habe mir sagen lassen, dass für derartige Fälle auch die Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung existiert, die nebenbei bemerkt nicht ohne Grund auch vom Fiskus berücksichtigt wird.
Übrigens sind gewisse täglich zurückzulegende Distanzen und damit verbundene Pendelzeiten zumutbar und durch Rechtssprechung bestätigt.
Es hat hier gerade für einen spontanen Lachkrampf gesorgt als ich die Frage gelesen habe, ob der der Fürsorgepflicht unterliegende Dienstherr der Lebenspartnerin einen neuen Job in der freien Wirtschaft suchen muss. Warum schafft er nicht gleich ein Pöstchen für sie mit der Funktion der persönlichen Sekretärin des TE?
Das Anspruchsdenken von so manchem Beamten ist wahrlich bemerkenswert ;D.
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Wenn man partout nicht umziehen will, so spricht doch nichts gegen kündigen. Erst jahrelang die Vorteile des Beamtenstatus mitnehmen und jetzt handelt der Dienstherr zum Nachteil des Beamten und prompt geht das Gejammere los. In der freien Wirtschaft kommt das sogar noch häufiger vor, dass man entweder mitzieht oder halt kündigen muss.
Das sind halt die Gefahren eines Bundes- oder Landesbeamten und darüber sollte man sich vorher im Klaren sein.
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So handhaben das gefühlt aber über 90% der Angehörigen des Berufsbeamtentums...die doch immer noch nennenswerten Privilegien, die mit dem Status verbunden sind, werden nach kürzester Zeit zu Selbstverständlichkeiten.
Will dann der Dienstherr mal (berechtigt) von seinen beamtenrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch machen, die dem Ansetzen einer Nadel an die Wohlfühlblase gleich kommen, ist sofort das Geschrei groß.
Umso lustiger ist es immer wenn man Vertretern des Beamtenbundes zuhört, die krampfhaft an den Privilegien festhalten und diese sogar noch ausbauen wollen, und es mit den besonderen Pflichten aus dem Dienst- und Treueverhältnis begründen ;D
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Wenn man partout nicht umziehen will, so spricht doch nichts gegen kündigen.
Ist doch nicht nötig, der Dienstherr zwingt ja den TE nicht mitzugehen, wenn ich es richtig verstanden habe.
Es wäre nur schädlich für die Karriere nicht mitzugehen.
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Ist doch nicht nötig, der Dienstherr zwingt ja den TE nicht mitzugehen, wenn ich es richtig verstanden habe.
Es wäre nur schädlich für die Karriere nicht mitzugehen.
... dieser Unterschied wäre dann tatsächlich gar nicht so klein. Immerhin ginge es nicht mehr an die wirtschaftliche Substanz.
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Umso lustiger ist es immer wenn man Vertretern des Beamtenbundes zuhört, die krampfhaft an den Privilegien festhalten und diese sogar noch ausbauen wollen, und es mit den besonderen Pflichten aus dem Dienst- und Treueverhältnis begründen ;D
Weil der Beamtenbund auch die Pflichten nicht abbauen möchte. So hat sich der Beamtenbund klar für das Streikverbot eingesetzt, was vorletztes Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde.