Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anna257 am 24.01.2020 11:28
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Hallo,
ist es richtig, dass wir den Mitarbeitern der Kläranlage
4 Tage Zusatzurlaub gewähren?
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Die Sachverhaltsschilderung ist unzureichend für die Beantwortung der Frage.
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Welcher Sachverhalt wird benötigt?
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Nun, sofern Du wissen möchtest, ob der geschilderte Sachverhalt richtig sei, die Darlegung, daßces so sei.
Sofern Du wissen möchtest, ob Ihr das berechtigt tut, die Nennung der Rechtsgrundlage.
Sofern Du wissen möchtest, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen könnte, Darlegungen zur Schicht-/Wechselschichtarbeit der Betroffenen.
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Es könnte auch eine Zusatzvereinbarung sein, aber seit "Ihr" die Personalabteilung?
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Ich würde gerne wissen ob wir das berechtigt tun die Rechtsgrundlage hierfür wissen.
Eine Zusatzvereinbarung besteht nicht.
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Ich würde gerne wissen ob wir das berechtigt tun die Rechtsgrundlage hierfür wissen.
Eine Zusatzvereinbarung besteht nicht.
Wie Spid vorher schon beschrieben hat, fehlen ein paar Parameter:
Arbeitet das Personal der Kläranlage in Schichten? Wie hoch ist deren wöchentliche Arbeitszeit? Gibt es Unterschiede zu "euch", dem ich nehme mal an, Verwaltungspersonal?
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Der Zusatzurlaub könnte seine Rechtsgrundlage auch in § 42 BMT-G ( Arbeiten unter erheblichen gesundheitlichen Gefahren) haben.