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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Haaland am 26.01.2020 21:17

Titel: Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Haaland am 26.01.2020 21:17
Ist es möglich seinen geplanten Urlaub in der Probezeit beim neuen Arbeitgeber zu nehmen? Trete wahrscheinlich zum 1. Mai in ein neues Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen kommunalen Arbeitgeber.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: RsQ am 26.01.2020 21:23
In der Probezeit gelten alle m.W. regulären Bestimmungen zum Urlaub.

Allerdings kann es faktisch etwas kniffliger aussehen, weil man sich als "Neuling" in einem Umfeld ja erstmal etablieren muss. Da muss man ggf. erstmal in bestehende Team-Urlaubsplanungen "reinwachsen". Und allzu viel Urlaub sollte man in der Probezeit nicht nehmen, um nicht unverhältnismäßig viel abwesend zu sein. Allerdings wird auch niemand erwarten (dürfen), dass man die übliche Probezeit ohne jegliche Regeneration (mit Ausnahme des Wochenendes) durcharbeitet ...

Die Probezeit ist (mitunter) eine sensible "Startphase" für die Beziehung AG/AN. Danach kann man dann die Puppen tanzen lassen.

Sofern es um bereits geplanten/gebuchten Urlaub geht, kann man vor der Einstellung ja klären, ob es dafür Verständnis gibt. Falls nicht, wäre es mir ein guter Job auch wert, den Urlaub zu stornieren.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Spid am 26.01.2020 21:30
Den jeweils erworbenen Teilurlaubsanspruch kann der AG nur aus dringenden betrieblichen Gründen Versagen. Die Probezeit ist für den Urlaubsanspruch unbeachtlich.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: WasDennNun am 27.01.2020 07:19
Es ist möglich seinen gesamte Jahresurlaub ab den ersten Arbeitstag zu nehmen.
Ob es klug ist, hängt natürlich vom AG/AN Verhältnis ab.
Wie schon geschriben, ein Anspruch hat man jedoch nur auf den schon erworbenen Teilurlaubsanspruch.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Doraymefayzo am 27.01.2020 08:40
Ich habe auch Urlaub in der Probezeit genommen. Zwar nur drei Tage, aber es war für meinen AG überhaupt kein Problem.
Sonst müsste man ja auch in den Monaten danach seinen ganzen Jahresurlaub aufbrauchen und das kann dann für den AG wieder ungünstig sein.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Texter am 27.01.2020 09:52
Kann der AN nicht "doppelt" Urlaub verlangen, wenn der AG über den Teilurlaub hinaus Urlaub gewährt?
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Mond6 am 27.01.2020 10:09
Allerdings kann der AG Urlaubswünsche, d.h. die konkrete Beantragung von Urlaub zu einem bestimmten Termin verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche von anderen AM dagegensprechen.

Der AG ist nicht prinzipiell verpflichtet in der Probezeit Urlaub zu gewähren allerdings ist für beide Seiten Kooperation natürlich besser als Konfrontation. Auch für den AG ist es letztlich nicht selten unvorteilhaft, wenn dem AM in den ersten sechs Monaten gar kein Urlaub gewährt wird und dieser dann gegen Ende des Jahres den gesamten Resturlaub nehmen muss und wochenlang nicht im Unternehmen ist. Ist der Urlaub schon bei Antritt der Arbeitsstelle geplant und gebucht, sollte man dies am Besten schon im Vorstellungsgespräch ansprechen. Im Zweifel kann versucht werden, den Arbeitgeber dazu zu bewegen, für die Dauer der gebuchten Reise zumindest einen unbezahlten Urlaub zu gewähren.


Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Spid am 27.01.2020 10:10
Kann der AN nicht "doppelt" Urlaub verlangen, wenn der AG über den Teilurlaub hinaus Urlaub gewährt?

Das ist der Fall, wenn der AG bspw. im Jahr 2020 33 Tage Erholungsurlaub bei 30 Tagen Anspruch gewährt und erfüllt in der Absicht, ihn im Vorgriff auf den Erholungsurlaub 2021 zu leisten. Aufgrund der Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr könnte der AN in 2021 dennoch seinen gesamten Erholungsurlaub in Höhe von 30 Tagen beanspruchen. Bei einer Gewährung von voraussichtlich im gleichen Kalenderjahr entstehenden Erholungsurlaub sollte das nicht der Fall sein.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: WasDennNun am 27.01.2020 10:19
Der AG ist nicht prinzipiell verpflichtet in der Probezeit Urlaub zu gewähren
Sicher?
Bei 30 Tage Jahresurlaub habe ich doch nach 2 Monaten einen Urlaubsanspruch von 5 Tage erworben, die ich auch regulär nehmen kann und die der AG mir genehmigen muss, wenn nicht dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.
Titel: Antw:Urlaub in der Probezeit möglich?
Beitrag von: Spid am 27.01.2020 10:29
Eben. Für die Erfüllung von Urlaubsansprüchen gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb wie außerhalb der Probezeit.