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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Gyro am 20.02.2020 14:00

Titel: Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Gyro am 20.02.2020 14:00
Hallo, ich habe zwar schon 2016 und vor allem 2015 bei SuE mitgestreikt, kann mich aber gar nicht mehr an den genauen Ablauf erinnen.
Deshalb bitte ich Euch, Eure Kristallkugeln zu entstauben und einzuschalten.  ;)
OK, die Verhandlungen beginnen am 5. März, und der Vertrag über die Entgelttabelle SuE endet am 30. Juni.
Ich könnte mir vorstellen, dass es im Mai zu ersten Demos kommen wird.
Ab wann ist denn mit Warnstreiks zu rechnen - Auch schon vor dem 30. Juni, oder erst danach?
Ist es möglich dass es Juli und August ruhig bleibt und es dann zu gemeinsamen Streiks SuE und TVöD-allgemein kommt?
Oder ein heißer Sommer und dann noch mal ein heißer Herbst (TVöD-allgemein endet ja am 30. August)?
Sind für TVöD-allgemein (TVöD-VKA) überhaupt größere Streiks denkbar? Ich habe keine Ahnung, wie viele da überhaupt drin sind.
Danke!
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 20.02.2020 14:24
Die Entgelttabellen enden von allein überhaupt nicht. Sie können gekündigt werden - und zwar frühestens zum Ablauf des 31.08.2020. Bis dahin gilt auch die Friedenspflicht.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Wastelandwarrior am 21.02.2020 10:37
Exakt. Es wird "ungekündigt" verhandelt. Also keine Streiks.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Mond6 am 21.02.2020 11:11
Warum erwartest du Streiks?
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 21.02.2020 11:35
Exakt. Es wird "ungekündigt" verhandelt. Also keine Streiks.

Besteht Anlaß zur Vermutung, daß dies geschieht? Üblicherweise kündigen die Gewerkschaften die Entgelttabellen fristgerecht und erst danach wird verhandelt, so z.B. in der letzten Tarifrunde: Oktober 2017 Kündigung der Entgelttabellen, mit Ablauf des 28.02.18 endete die Friedenspflicht, am 26.02. gab es zwar eine "erste Verhandlungsrunde", aber wir wissen ja, was das heißt: man macht beiderseitige Angebote, damit man bereits jetzt ungefähr weiß, auf was man sich dann Monate später verständigen wird, geht wutentbrannt auseinander und die Gewerkschaften kündigen Warnstreiks an, die dann auch pünktlich nach der Friedenspflicht beginnen. Die tatsächlichen inhaltlichen Verhandlungsrunden finden dann nach Ende der Friedenspflicht statt.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: daseinsvorsorge am 21.02.2020 13:07
Auf Wunsch der Arbeitgeber wurde beim letzten SuE-Abschluss vereinbart, dass bereits ab 07/19 Vorabgespräche zur Evaluierung mit den "Erfahrungen" zu den neuen Entgelttabellen stattfinden sollen. Diese wurde in 11+12/2019 umgesetzt.

Dass bereits jetzt - also in ungekündigten Zustand - Verhandlungen stattfinden, ist tatsächlich ungewöhnlich. Liegt nach Aussage der Gewerkschaften auch an dem Umstand, dass für den SuE-Bereich nur noch ein Mal (einseitig durch die Gewerkschaften) gekündigt werden darf. Nochmalige Kündigungsrechte für den SuE-Bereich  - in welchem Umfang auch immer -müssten dann mit den Arbeitgebern zusätzlich vereinbart werden.

Die Arbeitgeber haben aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten "Kitastreik" wohl auch kein Interesse an einer Wiederholung und wollen deshalb solange wie möglich verhandeln. Allerdings ist aus den beiden Vorabgesprächen bereits deutlich geworden, dass sie zwar auch Veränderungsbedarfe sehen, die aber dem Grunde nach nichts kosten sollen.

Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 21.02.2020 13:28
Mehr als einer Kündigung der Entgelttabellen bedarf es nicht, es gibt immer nur dieses eine Kündigungsrecht der Entgelttabellen. Die diesbezügliche Vorbringung erschließt sich mir nicht.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Wastelandwarrior am 21.02.2020 13:39
Es gibt sicher irgendwo analoge Vorschriften zu den recht umfangreichen § 39 TV-L... wenn dort bisher eine separate Kündigungsmöglichkeit für die S-Tabelle drin war, heißt das ja nicht, dass sie auch zukünftig separat läuft.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 21.02.2020 13:58
Jede einzelne Entgelttabelle kann stets separat gekündigt werden. Es wurden im TVÖD keine unterschiedlichen Mindestlaufzeiten der Entgelttabellen vereinbart. §56 BT-V enthält - und enthielt - auch keine derartigen Regelungen.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Wastelandwarrior am 21.02.2020 15:02
ahh.. ok. Also zum 31.08.2020 -wie Anlage A auch.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: daseinsvorsorge am 26.02.2020 14:18
Hallo, ich habe zwar schon 2016 und vor allem 2015 bei SuE mitgestreikt, kann mich aber gar nicht mehr an den genauen Ablauf erinnen.
Deshalb bitte ich Euch, Eure Kristallkugeln zu entstauben und einzuschalten.  ;)
OK, die Verhandlungen beginnen am 5. März, und der Vertrag über die Entgelttabelle SuE endet am 30. Juni.
Ich könnte mir vorstellen, dass es im Mai zu ersten Demos kommen wird.
Ab wann ist denn mit Warnstreiks zu rechnen - Auch schon vor dem 30. Juni, oder erst danach?
Ist es möglich dass es Juli und August ruhig bleibt und es dann zu gemeinsamen Streiks SuE und TVöD-allgemein kommt?
Oder ein heißer Sommer und dann noch mal ein heißer Herbst (TVöD-allgemein endet ja am 30. August)?
Sind für TVöD-allgemein (TVöD-VKA) überhaupt größere Streiks denkbar? Ich habe keine Ahnung, wie viele da überhaupt drin sind.
Danke!

Hier das erste Statement der Arbeitgeber:

Dialog mit den Gewerkschaften zum Sozial- und Erziehungsdienst

Berlin. Die Gewerkschaften fordern deutliche Verbesserungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes. Die VKA ist zu Gesprächen hierzu bereit. Diese müssen aber mit dem nötigen Augenmaß geführt werden.

„Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung der verantwortungsvollen Aufgaben im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sind uns ein wichtiges Anliegen“, so VKA-Präsident Ulrich Mädge. „Diese Wertschätzung kommt aber bereits im bestehenden Tarifrecht klar zum Ausdruck. Erzieherinnen und Erzieher erhalten nach dem TVöD deutlich höhere Gehälter als andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst mit vergleichbarer Ausbildung.“

Bereits in den Tarifrunden 2009 und 2015 sind die Arbeits- und Entgeltbedingungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes deutlich aufgewertet worden. Dabei wurde für den Sozial- und Erziehungsdienst auch eine eigenständige Entgelttabelle vereinbart. Das Tabellenentgelt in der am häufigsten besetzten Entgeltgruppe – Erzieherinnen und Erzieher (EG S 8a, Stufe 6) – ist seit 2009 um 56 Prozent auf ein Monatsgehalt von 3.855,19 Euro ab März 2020 gestiegen.

Auch die Ausbildungsentgelte und Ausbildungsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher sind im kommunalen Bereich deutlich verbessert worden. Mit diesen Verbesserungen haben wir die Attraktivität des Erzieherberufs erheblich gesteigert, um mehr Fachkräfte für diesen Bereich zu gewinnen. Wir brauchen ausreichend Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, um den hohen Anforderungen an diesen Bereich gerecht werden zu können.

„Etwaige Verbesserungen müssen den tatsächlichen Anforderungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes Rechnung tragen“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath. „Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden und das Gehaltsgefüge des gesamten kommunalen öffentlichen Dienstes im Blick haben. Eine generelle Aufwertung kann nicht in Betracht kommen.“

In den am 5. März 2020 in Potsdam beginnenden Verhandlungen geht es insbesondere auch um die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst – also die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen. Während der Dauer dieser Verhandlungen mit den Gewerkschaften besteht weiterhin Friedenspflicht.

Weitere Verhandlungsrunden finden am 23. März 2020 (Potsdam) und am 29. April 2020 (Hannover) statt.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: nichts_tun am 26.02.2020 20:35
Man will wohl bezüglich der Eingruppierungsvorschriften (Abschnitt B XXIV  EGO) verhandeln. Streiks sind damit nicht verbunden.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 26.02.2020 20:41
Wie denn auch solange Friedenspflicht besteht...
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: daseinsvorsorge am 26.02.2020 21:25
... aber nur bis zum 30.06.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 26.02.2020 21:35
Was soll am 30.06. sein?
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: daseinsvorsorge am 26.02.2020 21:55
Früheste Möglichkeit zur Kündigung der Entgelttabellen
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 26.02.2020 22:03
Die Entgelttabellen enden von allein überhaupt nicht. Sie können gekündigt werden - und zwar frühestens zum Ablauf des 31.08.2020. Bis dahin gilt auch die Friedenspflicht.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: daseinsvorsorge am 26.02.2020 22:13
Früheste Möglichkeit zur Kündigung der Entgelttabellen-für SuE
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 26.02.2020 22:27
„Die Mindestlaufzeit für den vorstehenden Teil A Ziff. 1 Buchst. a und 2 Buchst. a, den Teil B Ziff. 1 sowie den Teil C Ziff. 1, 3 Buchst. a, 4 und 5 ist soweit nicht anders vereinbart bis zum 31. August 2020.“ https://bit.ly/2ThEp83 Anlage C ist in Teil C Ziff. 1 geregelt, dafür wurde nichts anderes vereinbart.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: HM21 am 28.02.2020 07:41
Im Ergebnis des Tarifergebnisses 2015 zur EGO im SuE wurde die Mindestlaufzeit explizit auf den 30.06.2020 festgelegt (ist in allen gängigen Quellen zum damaligen Tarifergebnis nachlesbar). Durchaus möglich, dass ab Juli Streiks in Kitas und Jugendämtern usw. anstehen könnten.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 07:52
Und 2018 hat man etwas anderes vereinbart.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: BStromberg am 28.02.2020 09:20
lex posterior derogat legi priori!
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: daseinsvorsorge am 28.02.2020 12:13
Die Wahrscheinlichkeit von Streiks ab Anfang Juli - selbst wenn rechtlich möglich - sind aufgrund der beginnenden Sommerferiensaison ab Mitte/Ende Juni 2020 doch eher gering.

Auf der anderen Seite haben die Gewerkschaften abgestimmt, dass beide Verhandlungen (EGO SuE + allg. Tarifrunde) nicht miteinander verbunden werden sollen.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 12:14
Streiks sind während der Friedenspflicht nicht rechtlich möglich.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Lars73 am 28.02.2020 12:34
Eine Kündigung der Abschnitts XXIV der Entgeltordnung könnte zum 30. Juni 2020 erfolgen.

Protokollerklärung zu § 39 (4) i
"Abweichend von dem Buchstaben i kann Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres, frühestens jedoch zum 30. Juni 2020, schriftlich gekündigt werden."

Nach wirksam werden der Kündigungen endet die Friedenspflicht für die davon betroffenen Beschäftigten hinsichtlich Forderungen zur Entgeltordnung. Soweit gleichzeitig Forderungen nach Erhöhung in der Entgeltordnung erhoben werden könnten entsprechende Streikt unzulässig sein.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 12:44
Weil die Entgelttabellen eben nicht zu diesem früheren Zeitpunkt gekündigt werden können.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Lars73 am 28.02.2020 12:48
Korrektur:
Nach wirksam werden der Kündigungen endet die Friedenspflicht für die davon betroffenen Beschäftigten hinsichtlich Forderungen zur Entgeltordnung. Soweit gleichzeitig Forderungen nach Erhöhung in der Entgeltordnungtabelle erhoben werden könnten entsprechende Streikt unzulässig sein.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: HM21 am 28.02.2020 13:07
Die Forderungen der Gewerkschaften wurden am 14.02. veröffentlicht. Es werden neue und geänderte Eingruppierungsmerkmale gefordert und nicht explizit eine Erhöhung der einzelnen Entgeltgruppen. Somit wären Streiks grundsätzlich möglich. Im Rückblick auf die bisherigen Tarifrunden 2009 und 2015 auch sehr wahrscheinlich - aber womöglich aufgrund Ferienzeiten vielleicht nicht gleich ab Juli.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: daseinsvorsorge am 06.03.2020 12:45
Hier der Verhandlungsgegenstand aus der "Tarifmappe" der Arbeitgeber - https://www.vka.de/

Die Tarifvertragsparteien – VKA, ver.di und dbb – verhandeln derzeit insbesondere über die Eingruppierung
und sonstige spezielle Regelungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes
.
Die speziellen Tarifregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind nicht gekündigt. Es besteht
daher weiterhin die Friedenspflicht.

Frühestens zum 30. Juni 2020 können diese Tarifregelungen gekündigt werden. Dies gilt auch für die
Eingruppierungsregelungen zum Sozial- und Erziehungsdienst nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte
im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 zum TVöD - Entgeltordnung (VKA). Im Übrigen
kann die Entgeltordnung der VKA (Anlage 1 zum TVöD) nur insgesamt und frühestens zum
31. Dezember 2020 gekündigt werden.

Die Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B) ist frühestens
zum 31. August 2020 kündbar. Gleiches gilt auch für die allgemeine Tabelle (Anlage A zum
TVöD) sowie die Tabellen für den ärztlichen Dienst (Anlage C zum TVöD-K bzw. Anlage D zum TVöDB)
und für den Pflegedienst (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B).
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 13:05
Also räumst Du ein, daß Du Unrecht hattest?

Davon ab sind auch die neuerlichen Ausführungen unzutreffend. Die speziellen Tarifregelungen für den SuE können nicht zum 30.06.20 gekündigt werden, sondern es können nur die §§1, 2 der Anlage zu §56 BT-V separat gekündigt werden. §3 der Anlage zu §56 BT-V kann nur gekündigt werden, indem der BT-V insgesamt gekündigt wird.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: HM21 am 06.03.2020 19:24
Selbst die VKA schreibt ja, dass "frühestens zum 30. Juni 2020 [...] diese Tarifregelungen gekündigt werden [können]. Dies gilt auch für die Eingruppierungsregelungen zum Sozial- und Erziehungsdienst nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 zum TVöD - Entgeltordnung (VKA)".

Ansonsten würden diese Verhandlungen zum augenblicklichen Zeitpunkt keinen Sinn ergeben. Der Zeitpunkt des Verhandlungsstart wurde 2015 bereits vereinbart. Hätte man zwischenzeitlich den 30.06.2020 als frühestmöglichen Kündigungstermin geändert, hätte man sich folgerichtig jetzt auch nicht zusammensetzen müssen. Friedenspflicht herrscht bis 30.06. - und nicht länger. Zumindest sofern es um die Fragestellung geht in welche Entgeltgruppen Erzieherinnen und SozialpädagogInnen ab 01.07.2020 eingruppiert sind. Die Frage nach der konkreten Höhe der einzelnen Entgeltgruppen in Euro ist eine Andere - und soll regulär mit den "normalen" E - Gruppen ab September geklärt werden.

Mag ja sein, dass es in den zitierten Paragraphen durchaus nicht ganz nachvollziehbar formuliert ist, aber Tatsache ist, dass beide Konfliktparteien miteinander verhandeln und sich zumindest über den Termin 30.06. schon einig sind.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 19:32
Die „in den Paragraphen“ festgelegten Regelungen sind aber die maßgeblichen, während irgendwelche Äußerungen der TVP der sprichwörtliche Sack Reis sind. §3 der Anlage zu §56 BT-V ist nicht separat kündbar, sondern kann nur durch Kündigung des gesamten BT-V gekündigt werden.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: HM21 am 06.03.2020 20:46
§3 der Anlage zu §56 BT-V regelt insoweit nur zusätzliche Vorbereitungs- und Qualifizierungzeiten für SuE-Beschäftigte - das hat mit der Hauptforderung der Gewerkschaften - Neustrukturierung der SuE Eingruppierungsmerkmale - insoweit nichts zu tun. Die Forderungen der Gewerkschaften beziehen sich zwar in einem Punkt auch auf Anerkennung von Vorbereitungszeiten - hierbei handelt es sich aber ohnehin nur um eine Nebenforderung, welche sicherlich in den Verhandlungen mit als Erstes fallen gelassen und ohnehin derzeit eher politisch als tarifrechtlich angegangen wird (Gute Kita Gesetz).

Zur Auffassung, welcher Umfang des Tarifrechtes zum 30.06. gekündigt werden kann (und auch wird) bin ich bei der Auffassung von Spid, wenn man nur den Wortlaut des BT-V zu Grunde legt. Dennoch spricht die Tatsache für sich, dass wie damals im Tarifergebnis 2015 festgelegt wurde derzeit verhandelt wird und die VKA nicht in Abrede stellt, dass die Eingruppierungsmerkmale des SuE zum 30.06. gekündigt werden können. Vielleicht gibt es Protolollerklärungen, Abreden oder was auch immer - im Zweifelsfall auch einfach das Tarifergebnis 2015 - aus welchem sich das ergibt.

Außerdem - sofern sich beide Vertragspartner einig sind, kann man missverständliche Regelungen eines Vertrages jederzeit einvernehmlich ändern. Dabei ist gundsätzlich egal, was derzeit im Vertrag steht.

Und zum Stichtag 30.06. und auch zum (Haupt-)Thema der aktuellen Verhandlungen - die Eingruppierungsmerkmale neu zu sortieren - sind sich beide Vertragspartner einig.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 21:23
Ich habe nicht in Abrede gestellt, daß Teil B Abschnitt XXIV der EGO zum 30.06.20 gekündigt werden könnte, die entsprechende Norm wurde bereits genannt. Ich habe lediglich die Möglichkeit zur Kündigung der Entgelttabellen zu diesem Zeitpunkt verneint und zudem die Behauptung zurückgewiesen, die speziellen Tarifregelungen für den SuE könnten zum 30.06.20 gekündigt werden, zurückgewiesen, da dies eben nur für §§1, 2 der Anlage zu §56 BT-V zutrifft - und eben nicht für §3 dieser Anlage, der u.a. den Qualifizierungsanspruch enthält. Nun enthält der Forderungskatalog von Verdi eben auch solche zum Qualifizierungsanspruch, was Streiks illegal macht, solange u.a. diesbezügliche Forderungen aufrechterhalten werden.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: HM21 am 06.03.2020 22:40
Zur Klärung dieser Kleinigkeit sind ja noch knapp vier Monate Zeit. Daran würden Streiks sicherlich nicht scheitern.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 07.03.2020 04:44
Es gibt da nichts zu klären. Entweder man läßt die Forderung fallen oder ein Streik wäre rechtswidrig.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: daseinsvorsorge am 07.03.2020 12:47
Vorschlag zur Güte, damit Sie nachts auch wieder richtig schlafen oder vollumfänglich arbeiten können:                         

Sollten die Arbeitgeber Streiks zum 01.07. - vor dem Hintergrund der derzeitgen gewerkschaftlichen Forderungen - weiterhin als nicht rechtswidrig einschätzen, drohen sie der vka mit einer Klage vor den zuständigen Arbeitsgerichten - falls dies möglich ist.

Wenn die vka bei ihrer Haltung verbleibt und/oder Sie die vka nicht verklagen können, fordern Sie die zuständigen Arbeitsgerichte auf, in Rahmen einer EA gegen die vka tätig zu werden. Sollte diese auch nicht tätig werden und/oder sich für nicht zuständig erklären, drohen Sie diesen mit Erzwingungshaft oder anderen Repressalien.

Wenn sich letztlich niemand ihrer Problematik annimnt, dann bleibt wohl nur weiteres Trommeln - bitte aber in einem anderen Unterforum. DANKE

Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Spid am 07.03.2020 13:20
Vorschlag - von elitärer Güte, da von mir: Du hörst einfach auf, Bullshit zu schreiben oder/und den Bullshit Dritter zu verbreiten, dann gibt es auch keine Notwendigkeit, mich dazu einzulassen. Daß sich damit Deine Forenaktivität auf Null reduziert, ist ein positiver Nebeneffekt.
Titel: Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
Beitrag von: Otto1 am 07.03.2020 13:51
Hallo, ich habe zwar schon 2016 und vor allem 2015 bei SuE mitgestreikt, kann mich aber gar nicht mehr an den genauen Ablauf erinnen.
Deshalb bitte ich Euch, Eure Kristallkugeln zu entstauben und einzuschalten.  ;)
OK, die Verhandlungen beginnen am 5. März, und der Vertrag über die Entgelttabelle SuE endet am 30. Juni.
Ich könnte mir vorstellen, dass es im Mai zu ersten Demos kommen wird.
Ab wann ist denn mit Warnstreiks zu rechnen - Auch schon vor dem 30. Juni, oder erst danach?
Ist es möglich dass es Juli und August ruhig bleibt und es dann zu gemeinsamen Streiks SuE und TVöD-allgemein kommt?
Oder ein heißer Sommer und dann noch mal ein heißer Herbst (TVöD-allgemein endet ja am 30. August)?
Sind für TVöD-allgemein (TVöD-VKA) überhaupt größere Streiks denkbar? Ich habe keine Ahnung, wie viele da überhaupt drin sind.
Danke!

Hier das erste Statement der Arbeitgeber:

Dialog mit den Gewerkschaften zum Sozial- und Erziehungsdienst

Berlin. Die Gewerkschaften fordern deutliche Verbesserungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes. Die VKA ist zu Gesprächen hierzu bereit. Diese müssen aber mit dem nötigen Augenmaß geführt werden.

„Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung der verantwortungsvollen Aufgaben im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sind uns ein wichtiges Anliegen“, so VKA-Präsident Ulrich Mädge. „Diese Wertschätzung kommt aber bereits im bestehenden Tarifrecht klar zum Ausdruck. Erzieherinnen und Erzieher erhalten nach dem TVöD deutlich höhere Gehälter als andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst mit vergleichbarer Ausbildung.“

Bereits in den Tarifrunden 2009 und 2015 sind die Arbeits- und Entgeltbedingungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes deutlich aufgewertet worden. Dabei wurde für den Sozial- und Erziehungsdienst auch eine eigenständige Entgelttabelle vereinbart. Das Tabellenentgelt in der am häufigsten besetzten Entgeltgruppe – Erzieherinnen und Erzieher (EG S 8a, Stufe 6) – ist seit 2009 um 56 Prozent auf ein Monatsgehalt von 3.855,19 Euro ab März 2020 gestiegen.

Auch die Ausbildungsentgelte und Ausbildungsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher sind im kommunalen Bereich deutlich verbessert worden. Mit diesen Verbesserungen haben wir die Attraktivität des Erzieherberufs erheblich gesteigert, um mehr Fachkräfte für diesen Bereich zu gewinnen. Wir brauchen ausreichend Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, um den hohen Anforderungen an diesen Bereich gerecht werden zu können.

„Etwaige Verbesserungen müssen den tatsächlichen Anforderungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes Rechnung tragen“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath. „Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden und das Gehaltsgefüge des gesamten kommunalen öffentlichen Dienstes im Blick haben. Eine generelle Aufwertung kann nicht in Betracht kommen.“

In den am 5. März 2020 in Potsdam beginnenden Verhandlungen geht es insbesondere auch um die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst – also die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen. Während der Dauer dieser Verhandlungen mit den Gewerkschaften besteht weiterhin Friedenspflicht.

Weitere Verhandlungsrunden finden am 23. März 2020 (Potsdam) und am 29. April 2020 (Hannover) statt.


Ich finde die Argumentation ziemlich schwach. Weil andere mit einer anderen Berufsausbildung weniger bekommen, soll man auf große Sprünge verzichten, da ansonsten das Gefüge nicht mehr "passen" würde. Nennt man das nicht Marktwirtschaft? Ein Naturwissenschaftler kann schließlich auch höhere Gehälter erzielen als ein Germanist.  ???

Wenn der Bedarf nicht gedeckt werden, so muss man die Attraktivität erhöhen.  :-X