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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 02.03.2020 11:01
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Hallo,
ist die Stellenbeschreibung für einen Personalsachbearbeiter so ausreichend und liegt die Bewertung hier mindestens bei einer EG 9b TVÖD?
Personalsachbearbeitung
Bearbeitung der gesamten personal- und Vertragsangelegenheiten für ca. 100
Beschäftigte im Angestellten- und Beamtenverhältnis sowie auch für Auszubildende
inklusive rechtliche und organisatorische Bearbeitung im Falle von Einstellungen
über die weitere Bearbeitung laufender personal- und arbeitsvertraglichen
Angelegenheiten bis hin zur Bearbeitung der Personalsachen bei
Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Insbesondere die Bearbeitung der Einzelpersonalangelegenheiten zur:
Führung der Personalakten
unterschriftsreife Erstellung von Arbeitsverträgen, vertraglichen Änderungen und Nebenabreden
Beendigung von Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen – Erstellung von Aufhebungsverträgen sowie Erstellung und Ausarbeitung von (ordentlichen und außerordentlichen) Kündigungen und Abmahnungen
laufende personalrechtliche Betreuung aller Beschäftigten inkl. geringfügig Beschäftigte
Höher/Herabgruppierungen – Umsetzung der Tarifautomatik sowie Prüfung und Umsetzung der Eingruppierung anhand von aktuellen Stellenbeschreibungen inkl. Stellenbewertung
Überwachung des Stufenaufstiegs nach TVÖD sowie Zuordnung zu Erfahrungsstufen – Prüfung anhand vorhandener Unterlagen sowie Ermessensentscheidung gemäß TVÖD-VKA
Bearbeitung von Teilzeitanträgen und Beurlaubungen (Sonderurlaub, Bildungsurlaub, u.a.)
Führung der Urlaubskartei, Krankheitskartei, Überwachung der Arbeitszeit
Maßnahmen der Entgeltumwandlungen
Regelung zur Altersteilzeit – Verträge abändern, ggf. anpassen
Durchführung von gesetzlichen Schutzvorschriften (Mutterschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz u.a.)
Berechnung der Dienstzeiten (BDA), Berechnung der Beschäftigungszeiten
Erstellung von Bescheinigungen
Erstellen von diversen Personalstatistiken und -auswertungen
Überwachung des Fortbildungsbudgets, Aufstellen von Ausbildungsplänen für Lehrlinge, Erstellung der Verträge von Praktikanten, Betreuung der BFD´ler hinsichtlich verwaltungsrechtlicher Vorgänge (Urlaub, Krankheit, Fortbildung)
Überwachung der Probezeiten – Vorbereitung des Feedbackgesprächs und Weiterleitung an den Fachvorgesetzten
Erstellung der Unterlagen für die Mitwirkung der Personalvertretung
Erstellen von Arbeitszeugnissen nach Zuarbeit aus den jeweiligen Fachbereichen
Bestellung zu besonderen Funktionen
Disziplinarmaßnahmen, Abmahnungen
Bearbeitung von Pfändungsvorgängen
Rückkehrgespräche im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements – Einladungen schreiben, Gespräche führen, Maßnahmen einleiten
Bearbeitung von Angelegenheiten nach SGB IX-Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Korrespondenz mit Mitarbeitern
Betreuung externer Prüfungen (Finanzamt, Rentenversicherung, etc.)
Weiterentwicklung und Optimierung einzelner Prozesse (z.B. Gesundheitsmanagement, Mitarbeitergespräche, etc)
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Ausreichend wofür?
Für die Eingruppierung spielen die Zeitanteile der zu bildenden Arbeitsvorgänge eine Rolle.
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Personalsachbearbeitung insgesamt 70 %
Ich würde das alles zu einem großen Punkt Personalsachbearbeitung zählen!? :o
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Nein, da erkenne ich durchaus mehrere Arbeitsvorgänge.
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Aber man kann doch sagen, dass alles irgendwie doch zusammen gehört?! Ohne Einstellung keine Stufenzuordnung, Kündigung, etc.
Gut Betreuung von Praktikanten und BFD`ler könnte man extra benennnen
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@Ole
Das entspricht aber nicht der Rechtsprechung zur Bildung von Arbeitsvorgängen.
Du bist hoffentlich nicht für Eingruppierung zuständig?
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Hallo,
ist die Stellenbeschreibung für einen Personalsachbearbeiter so ausreichend und liegt die Bewertung hier mindestens bei einer EG 9b TVÖD?
Personalsachbearbeitung
Bearbeitung der gesamten personal- und Vertragsangelegenheiten für ca. 100
Beschäftigte im Angestellten- und Beamtenverhältnis sowie auch für Auszubildende
inklusive rechtliche und organisatorische Bearbeitung im Falle von Einstellungen
über die weitere Bearbeitung laufender personal- und arbeitsvertraglichen
Angelegenheiten bis hin zur Bearbeitung der Personalsachen bei
Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Insbesondere die Bearbeitung der Einzelpersonalangelegenheiten zur:
Führung der Personalakten
unterschriftsreife Erstellung von Arbeitsverträgen, vertraglichen Änderungen und Nebenabreden
Beendigung von Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen – Erstellung von Aufhebungsverträgen sowie Erstellung und Ausarbeitung von (ordentlichen und außerordentlichen) Kündigungen und Abmahnungen
laufende personalrechtliche Betreuung aller Beschäftigten inkl. geringfügig Beschäftigte
Höher/Herabgruppierungen – Umsetzung der Tarifautomatik sowie Prüfung und Umsetzung der Eingruppierung anhand von aktuellen Stellenbeschreibungen inkl. Stellenbewertung
Überwachung des Stufenaufstiegs nach TVÖD sowie Zuordnung zu Erfahrungsstufen – Prüfung anhand vorhandener Unterlagen sowie Ermessensentscheidung gemäß TVÖD-VKA
Bearbeitung von Teilzeitanträgen und Beurlaubungen (Sonderurlaub, Bildungsurlaub, u.a.)
Führung der Urlaubskartei, Krankheitskartei, Überwachung der Arbeitszeit
Maßnahmen der Entgeltumwandlungen
Regelung zur Altersteilzeit – Verträge abändern, ggf. anpassen
Durchführung von gesetzlichen Schutzvorschriften (Mutterschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz u.a.)
Berechnung der Dienstzeiten (BDA), Berechnung der Beschäftigungszeiten
Erstellung von Bescheinigungen
Erstellen von diversen Personalstatistiken und -auswertungen
Überwachung des Fortbildungsbudgets, Aufstellen von Ausbildungsplänen für Lehrlinge, Erstellung der Verträge von Praktikanten, Betreuung der BFD´ler hinsichtlich verwaltungsrechtlicher Vorgänge (Urlaub, Krankheit, Fortbildung)
Überwachung der Probezeiten – Vorbereitung des Feedbackgesprächs und Weiterleitung an den Fachvorgesetzten
Erstellung der Unterlagen für die Mitwirkung der Personalvertretung
Erstellen von Arbeitszeugnissen nach Zuarbeit aus den jeweiligen Fachbereichen
Bestellung zu besonderen Funktionen
Disziplinarmaßnahmen, Abmahnungen
Bearbeitung von Pfändungsvorgängen
Rückkehrgespräche im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements – Einladungen schreiben, Gespräche führen, Maßnahmen einleiten
Bearbeitung von Angelegenheiten nach SGB IX-Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Korrespondenz mit Mitarbeitern
Betreuung externer Prüfungen (Finanzamt, Rentenversicherung, etc.)
Weiterentwicklung und Optimierung einzelner Prozesse (z.B. Gesundheitsmanagement, Mitarbeitergespräche, etc)
Zu mehreren aufgeführten Tätigkeiten hätte ich Rückfragen, aber insb.
- Erstellen von diversen Personalstatistiken und -auswertungen
- Überwachung des Fortbildungsbudgets
- Betreuung externer Prüfungen (Finanzamt, Rentenversicherung, etc.)
- Weiterentwicklung und Optimierung einzelner Prozesse (z.B. Gesundheitsmanagement, Mitarbeitergespräche, etc)
gehören nicht in Deinen "großen Punkt Personalsachbearbeitung".
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danke
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In Hamburg gibt es Behörden, bei denen die "normalen" Personalsachbearbeiter mit ähnlichen Aufgaben in E9b eingruppiert sind.
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In Brandenburg ebenfalls, ob beim Land oder Bund beschäftigt - in EG 9b - Stellenbeschreibung ähnelt auch der oben genannten.
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Sind sie so eingruppiert oder lautet die Rechtsmeinung des AG so?
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Beim Bund dürfte es recht üblich sein, dass ein Teil der Tätigkeiten durch Bürosachbearbeiter mit E6 erledigt werden. Für die Sachbearbeiter bleiben dann höhere Zeitanteile höherwertiger Tätigkeit über die ggf. die E9b begründen.
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Sie sind so eingruppiert - nach Stellenbewertung des AG -
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Wenn der Zeitanteil der Bearbeitung der Personal- und Vertragsangelegenheiten (ein Arbeitsvorgang) bei mindestens 50 % liegt, halte ich E 9b für einschlägig. Für die Begründung der Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals fehlen Infos.
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Sie sind so eingruppiert - nach Stellenbewertung des AG -
Was denn nun? Sind sie so eingruppiert oder stellt das die Rechtsmeinung des AG dar? Das ist ein himmelweiter rechtlicher und häufig auch ein tatsächlicher Unterschied.
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Sie sind so eingruppiert - nach Stellenbewertung des AG -
Möööhp. Das war der Zonk.
TB sind nicht aufgrund der Stellenbewertung des AG eingruppiert, sondern aufgrund ihrer dauerhaft und wirksam übertragenen auszübenden Tätigkeit.
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.. ja genau, was doch in Form einer Stellenbeschreibung zum Ausdruck gebracht werden soll!?
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Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich - möglicherweise - die auszuübende Tätigkeit, die Bewertung dieser durch den AG berührt die Eingruppierung jedoch in keinster Weise. TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert, der AG äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die der Eingruppierung entsprechen kann oder auch nicht.
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Gibt es eigentlich relevante Rechtsprechung für den Personalbereich?
Mir ist nur ein Urteil vom LAG Düsseldorf 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96 bekannt, was ja sogar eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit bejaht und von einem AV ausgeht.
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Natürlich, u.a. BAG, Urteil v. 12.11.1980 - 4 AZR 797/78, das nicht die handwerklichen Schwächen des LAG-Urteils aufweist.