Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Fleißige Biene am 04.03.2020 13:40

Titel: Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Fleißige Biene am 04.03.2020 13:40
Hallo, weiß jemand Bescheid, wie der Stand der Eingruppierung der ErzieherInnen in Berlin fortgeschritten ist?
Danke!
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 04.03.2020 13:42
Da TB unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert sind, ist der Stand so, wie er immer gewesen ist: alle TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Fleißige Biene am 04.03.2020 13:55
Eigentlich möchte ich gerne fragen, ob jemand weiß, wie weit die Umsetzung in die neuen S-Tarife in Berlin vorangekommen ist und ob es schon einen Termin zur Auszahlung gibt, sprich einen Abschlusstermin.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Fori am 04.03.2020 13:59
Hallo Fleißige Biene,

ich nehme an du meinst die Überleitung in die S- Tabelle? Soweit ich weiß, verzögert sich das immernoch, das hier ist meine letzte Info:

https://www.gew-berlin.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/umsetzung-des-tarifergebnisses-verzoegert-sich-weiter/

@Spid ....ich begreife nicht, warum jemand wie du, der soviel gutes Wissen hat immer so...."spidig" sein muss....schade...die Antwort war echt das Gegenteil von konstruktiv und helfend -.-
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 04.03.2020 14:03
Die Antwort beantwortete die Frage absolut korrekt, abschließend und vollständig.

Zur nachgeschobenen Frage: Termin für die Auszahlung war der 31.01.20 für Januar und der 28.02.20 für Februar. Hat der AG nicht vollständig geleistet, ist er säumig. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage mit angehängter Leistungsklage wäre dann anzuraten.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Isie am 04.03.2020 15:14
Mit Klagen würde ich aber noch warten. Die Eingruppierung dürfte unstrittig sein und das Entgelt könnte bereits in der richtigen Höhe gezahlt worden sein. Und wenn nicht, dann gibt es die Nachzahlung durch eine Leistungsklage auch nicht unbedingt früher.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 04.03.2020 15:23
Wenn die Eingruppierung unstrittig wäre, würde der AG ja entsprechend leisten - oder es ist völliges Versagen des AG, was natürlich beim failed state Berlin nicht abwegig wäre. Dennoch wäre in der geschilderten Situation eine Klage zur Feststellung der Eingruppierung ratsam, da sonst ggfs. die Leistungsklage leerläuft. Warum sollte man davon ausgehen, daß eine derartige Versagergurkentruppe überhaupt zeitnah zur korrekten Zahlung imstande wäre? Denn nur dann wäre überhaupt denkbar, daß eine Klage die Angelegenheit nicht beschleunigt.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: JC83 am 05.03.2020 10:12
Mangels vorliegender Klärung seitens des Grundsatzes bei SenFin und anderen Beteiligten, laufen die Umsetzungen grad erst an.

Die systemseitigen Voraussetzungen stehen sogar erst ab morgen (!) zur Verfügung.

Allein bei uns sind es mehrere Tausend Fälle, die ja nun erstmal hinsichtlich Überleitung etc. geprüft werden müssen.

Ich würde mit einer Auszahlung nicht vor Juni 2020 rechnen, eher später.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 05.03.2020 11:18
Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Novus am 05.03.2020 18:18
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)

Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: WasDennNun am 05.03.2020 18:23
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)

Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P
Mit Sicherheit geht es schneller, weil es teurer wird. Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.

Der Rest, der nicht klagt, wird, dann auf die IT Abteilung vertröstet.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 05.03.2020 18:29
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)

Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P

Sicher geht das. Dann wird per Hand berechnet und überwiesen - oder Erzwingungshaft gegen den Regierenden Bürgermeister beantragt.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: yamato am 06.03.2020 06:37

Sicher geht das. Dann wird per Hand berechnet und überwiesen - oder Erzwingungshaft gegen den Regierenden Bürgermeister beantragt.

Da würde ich mir als Mitarbeiter der auszahlenden Stelle aber extra viel Zeit lassen, wenn ich dafür unseren M&M in Haft sehen könnte.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: JC83 am 06.03.2020 09:06
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)

Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P

Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.


Sehr schön. Schon mal im Payroll gearbeitet?
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: JC83 am 06.03.2020 09:07
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)

Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.

Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P

Sicher geht das. Dann wird per Hand berechnet und überwiesen - oder Erzwingungshaft gegen den Regierenden Bürgermeister beantragt.

Theorie vs. Praxis. Sowohl das Eine, als auch das Andere wird nicht passieren.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 09:13
Warum sollte der Gläubiger darauf verzichten, wenn er einen Titel gegen den Schuldner vor Gericht erstritten hat, bei dessen Zahlungsunwilligkeit die Erzwingungshaft gegen dessen Bevollmächtigten zu beantragen?
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Wastelandwarrior am 06.03.2020 09:14
Erzwingungshaft für Politiker ist nach dem Versuch der DUH, den MP vom Ländle oder den OB von Stuttgart zu internieren, erledigt. Die Rechtsgrundlagen reichen nicht.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Wastelandwarrior am 06.03.2020 09:16
Pfändung ginge. Landehauptkasse. Guten Tag, ich hätte gern 583,20. Hier ist mein Titel.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Lars73 am 06.03.2020 09:20
Erzwingungshaft für Politiker ist nach dem Versuch der DUH, den MP vom Ländle oder den OB von Stuttgart zu internieren, erledigt. Die Rechtsgrundlagen reichen nicht.

Grundsätzlich ist die Rechtsbasis in der ZPO im Gegensatz zum Verwaltungsrecht m.E. ausreichend. Aber es ist anzunehmen, dass das Land nach Urteil Zahlen würde.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 09:22
Eben. Völlig anderer Bereich: da ging es um Verwaltungsrecht, hier geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch. Die Hürde ist hier nicht nur deutlich niedriger, es ist auch Gang und Gäbe, den Bevollmächtigten eines Schuldners, der keine natürliche Person ist, bei Zahlungsunwilligkeit in Erzwingungshaft zu nehmen. Das macht der Richter ohne mit der Wimper zu zucken, das ist Alltagsgeschäft.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Isie am 06.03.2020 09:29
Nun haltet mal den Ball flach. Die Umsetzung dieser umfangreichen Tarifeinigung ist eben nicht ganz so einfach. Das sieht man ja auch an der Dauer der Redaktionsverhandlungen. Die Ansprüche dürften unstrittig sein. Eine Klagewelle würde nur dazu führen, dass dafür andere Sachen erst mal liegen bleiben. Aber jeder Betroffene sollte vor Ablauf der Ausschlussfrist vorsichtshalber seinen Anspruch schriftlich geltend machen.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 09:33
Ich sehe keine besondere Komplexität, aber selbst wenn: Dann hätte man Umsetzungsfristen vereinbaren müssen. Hat man nicht, man hat bei der zeitgerechten Umsetzung versagt, man ist säumiger Schuldner und wird zur Zahlung verurteilt - und dann zahlt man oder wird verknackt, so einfach ist das. AN sollten das Versagen ihres AG nie zu ihrem Problem werden lassen.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Wastelandwarrior am 06.03.2020 09:51
Ich würde als verklagter Arbeitgeber dem Anspruch dem Grunde nach widersprechen und die Eingruppierung in Frage stellen.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Lars73 am 06.03.2020 09:52
Eine Klagewelle würde vielleicht dazu führen, dass die Arbeitgeber diesen Ansprüchen eine höhere Priorität beimessen oder andere Übergangsregelungen bzw. Umsetzungsfristen aushandeln.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 09:55
Ich würde als verklagter Arbeitgeber dem Anspruch dem Grunde nach widersprechen und die Eingruppierung in Frage stellen.

Wofür den AG die Darlegungslast träfe.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: WasDennNun am 06.03.2020 10:14
Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.
Sehr schön. Schon mal im Payroll gearbeitet?
Nein, ich arbeiten in einem Büro.

Und wenn eine Buchhaltung nicht in der Lage ist Überweisungen durchzuführen, dann ist es deren Problem wie sie mit einer Richterspruch umgehen.

Und sicherlich wird die Erzwingungshaft nicht passieren, aber eine entsprechende Klage ist schon mal eine BILD Überschrift wert.

Aber wenn du der Meinung bist, dass dein AG sich über das Gesetz stellen darf, dann gute Nacht.

Nur weil ihr schiss in der Hose habt eine Klage anzustreben?
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Wastelandwarrior am 06.03.2020 10:18
Ich würde als verklagter Arbeitgeber dem Anspruch dem Grunde nach widersprechen und die Eingruppierung in Frage stellen.

Wofür den AG die Darlegungslast träfe.
Kein Problem.  :D
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 10:27
Da ich weiß, wie im failed state die auszuübende Tätigkeit in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nachgewiesen wird, dürfte der AG sich eine blutige Nase beim Versuch holen.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Lars73 am 06.03.2020 10:30
Zumal Erzieherinnen und Erzieher in Berlin auch leicht einen anderen Arbeitgeber finden dürften.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 06.03.2020 10:35
Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.
Sehr schön. Schon mal im Payroll gearbeitet?
Nein, ich arbeiten in einem Büro.

Und wenn eine Buchhaltung nicht in der Lage ist Überweisungen durchzuführen, dann ist es deren Problem wie sie mit einer Richterspruch umgehen.

Je nach Software isses ein bisserl verwirrender, wie die Daten eingegeben werden (mein Fall war es nicht), wenn das aber selbst ich damals als Azubi nach einem halben Tag Vorführung, zwar fluchend und schimpfend aber letztlich doch hinbekommen habe, sollte das die Kasse nicht unbedingt vor unüberwindbare Hürden stellen.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: JC83 am 06.03.2020 13:42
Zumal Erzieherinnen und Erzieher in Berlin auch leicht einen anderen Arbeitgeber finden dürften.

Irgendwelche privaten Träger mit weitaus schlechterer Bezahlung dürfte kaum die Alternative sein.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: JC83 am 06.03.2020 13:45
Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.
Sehr schön. Schon mal im Payroll gearbeitet?
Nein, ich arbeiten in einem Büro.

Und wenn eine Buchhaltung nicht in der Lage ist Überweisungen durchzuführen, dann ist es deren Problem wie sie mit einer Richterspruch umgehen.

Und sicherlich wird die Erzwingungshaft nicht passieren, aber eine entsprechende Klage ist schon mal eine BILD Überschrift wert.

Aber wenn du der Meinung bist, dass dein AG sich über das Gesetz stellen darf, dann gute Nacht.

Nur weil ihr schiss in der Hose habt eine Klage anzustreben?

Ich bin der falsche Ansprechpartner ;) Ich sitze auf der IT-Seite der HR und versuche hier darzulegen, dass Gott persönlich befinden könnte, dass die Überleitung in 4 Wochen fertig zu sein hat, es aber aus objektiven Gründen (vorwiegend fehlende Man Power und IT-Umgebung) trotzdem nicht stattfinden wird.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 13:53
Die Überleitung ist längst passiert, es fehlt lediglich die Umsetzung beim AG. Dieser hat bislang dabei versagt. Das ist aber nicht das Problem des AN. Klagt er erfolgreich, muß sich notfalls einer mit nem Stift, nem Block und nem Stapel Überweisungsträger hinsetzen und dem Urteil entsprechen. Auch wie der AG das im Datenbestand geradezieht, ist nicht das Problem des AN. Dieser hat einen Anspruch gegen den AG, den er am besten auch ohne falsche Rücksichtnahme verfolgt.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Isie am 06.03.2020 13:58
Durch die zunehmende Digitalisierung gibt es immer häufiger die Einstellung, dass nur ein Knopfdruck erforderlich ist, um das gewünschte Ergebnis herbeizuzaubern. Und diese Idee spukt vermutlich auch in den Köpfen der Tarifvertragsparteien herum, sonst hätte es vermutlich tatsächlich Umsetzungsfristen gegeben.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Wastelandwarrior am 06.03.2020 14:02
Gott hat nichts damit zu tun, dass man versucht, etwas was früher -händisch- super funktioniert hat mittels IPV (oder Kidicap oder was auch immer) zu erreichen.

Früher wären einfach die 98%"Normalfälle" von Personal-SB bearbeitet worden und die 2 % "Störfälle" woanders. Das dauert auch bei komplizierten Sachverhalten maximal ein paar Stunden.

Heute muss alles "programmiert" werden... was für ein Unsinn. Jeden verkackten Sonderfall in der zukünftigen Projektion in einer EDV abzubilden, ist einfach Schwachsinn. Daran scheitern alle Systeme, weil der Aufwand (juristisch, programmtechnisch usw...) für die letzten 2 % am Ende exponentiell steigt. Wie immer. :-)

Die Bezügestellen erwarten juristische Lösungen für theoretische Fälle (weil sonst Lücken in der Programmierung sind). Das dauert, kostet und hat keinen Nutzen, weil der eine Fall, den es wirklich gibt in 2h händisch gelöst wäre. Händisch geht aber nicht mehr, weil ja zur Effizienz-Steigerung, die Personal-SB nur noch Daten liefern und keine Zahlen mehr kennen... geht ja einfacher, wenn zentral berechnet wird... eben nicht.

Ich wette, dass beim nächsten Mal grundlegende Dinge anders gehandelt werden. Die TVP sind nicht für die Umsetzung bei den AG verantwortlich. Das ist deren Problem.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 14:04
Durch die zunehmende Digitalisierung gibt es immer häufiger die Einstellung, dass nur ein Knopfdruck erforderlich ist, um das gewünschte Ergebnis herbeizuzaubern. Und diese Idee spukt vermutlich auch in den Köpfen der Tarifvertragsparteien herum, sonst hätte es vermutlich tatsächlich Umsetzungsfristen gegeben.

Tja, das ist dann halt schön blöd gelaufen für die AG. Ich wünsche mir, das eine Klagewelle ohne gleichen über die versagenden AG hinwegrollt. Dann wird man sich derlei Frechheiten wie derzeit von AG-Seite demnächst verkneifen.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Fleißige Biene am 06.03.2020 14:20
Das war aber alles nicht meine nachgeschobene Frage.
Wann gibt es denn konkrete Antworten?
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 14:23
In der Urteilsverkündung...
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: JC83 am 06.03.2020 14:46
In der Urteilsverkündung...

Und das Stück Papier bewirkt dann was genau?

Und die Frage ist tatsächlich nicht polemisch gemeint; wir haben vor ca. 2 Jahren ebenfalls ein Urteil "gefangen" mit der Maßgabe dies und jenes in 4 Wochen zu erledigen. Umgesetzt, wie gefordert, wurde es trotzdem nicht.

Hier ist der Rechtsstaat, sofern er eben nicht auf das Mittel einer Erzwingungshaft zurückgreift, an seine Grenze gekommen.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 15:18
Dann kann man in das Vermögen des Schuldners vollstrecken lassen, z.B. per PfÜB eines der Bankkonten des Schuldners. Und man kann tatsächlich Erzwingungshaft gegen den Bevollmächtigten des renitenten Schuldners beantragen, dem Antrag wird auch üblicherweise stattgegeben. Ich denke, das Land Berlin wird seine Schulden begleichen noch bevor der Gerichtsvollzieher mit dem Regierenden Bürgermeister von dessen Schreibtisch bis zur Tür gekommen ist - egal, wie hoch die Hürden für die Zahlung sind. Und genau deshalb gibt es diese Möglichkeit!
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Isie am 06.03.2020 15:20
Das Umsetzungsdatum steht hier auch nicht drin, aber es scheint noch zu dauern:
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4326219
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: JC83 am 06.03.2020 15:49
Ich denke, das Land Berlin wird seine Schulden begleichen noch bevor der Gerichtsvollzieher mit dem Regierenden Bürgermeister von dessen Schreibtisch bis zur Tür gekommen ist - egal, wie hoch die Hürden für die Zahlung sind. Und genau deshalb gibt es diese Möglichkeit!

Extrablatt Extrablatt - Gerichtsvollzieher beim Regierenden! Lesen Sie alles dazu auf Seite 4

Die Wahrscheinlichkeit dass, dürfte gegen Null tendieren.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Spid am 06.03.2020 15:57
Ich sehe nicht, daß ein Richter einen Unterschied zwischen dem Regierenden Bürgermeister und einem GmbH-GF machen würde - und von denen sind schon einige wegen sowas eingefahren.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: WasDennNun am 06.03.2020 15:59
In der Urteilsverkündung...

Und das Stück Papier bewirkt dann was genau?

Und die Frage ist tatsächlich nicht polemisch gemeint; wir haben vor ca. 2 Jahren ebenfalls ein Urteil "gefangen" mit der Maßgabe dies und jenes in 4 Wochen zu erledigen. Umgesetzt, wie gefordert, wurde es trotzdem nicht.

Hier ist der Rechtsstaat, sofern er eben nicht auf das Mittel einer Erzwingungshaft zurückgreift, an seine Grenze gekommen.
dann muss der AN halt im Zweifel den Gerichtsvollzieher bemühen und der zieht es vom Konto direkt ein, oder ein Inkasso Büro   ::) ;D

Also wir haben durchaus schon mal von anderen Big Player das Konto sperren lassen, das geht mit dem entsprechenden Titel locker auch mit dem Land Berlin, ist dann nur ein Verwaltungsakt.

Ein Brief mit den entsprechenden Unterlagen an die Bank und der Automatismus läuft.
Und Verwaltung schlägt man mit Verwaltung, dass weiß doch jeder.

Nur die betroffenen Weicheier trauen sich so etwas leider nicht......
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Fleißige Biene am 06.03.2020 16:11
Bisher ganz gut die Infos (Danke an die Beteiligten), zwar nicht so richtig zielführend mit Datum und Geldeingang auf dem Konto (was anderes interessiert ja eigentlich auch nicht), aber man weiß nun schon ein bisschen mehr, wann es die ach so heilig versprochenen Aufwertungen der ErzieherInnen auf finanzieller Basis gibt.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Isie am 06.03.2020 17:59
Falls die Umsetzung nicht bis Juni 2020 erledigt ist, empfiehlt sich eine schriftliche Geltendmachung des Nachzahlungsanspruchs.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: JC83 am 09.03.2020 16:30
Falls die Umsetzung nicht bis Juni 2020 erledigt ist, empfiehlt sich eine schriftliche Geltendmachung des Nachzahlungsanspruchs.

Kann man sich sparen. Etwaige Zahlungen erfolgen auch so.
Titel: Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
Beitrag von: Isie am 09.03.2020 17:01
Dann lies mal das verlinkte Rundschreiben.