Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)Mit Sicherheit geht es schneller, weil es teurer wird. Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.
Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.
Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P
Sicher geht das. Dann wird per Hand berechnet und überwiesen - oder Erzwingungshaft gegen den Regierenden Bürgermeister beantragt.
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.
Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P
Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.
zu den failed states: Bayern, Baden-Württemberg und NRW gehören nach dieser Definition dann auch dazu, hier hats ebenfalls noch nicht "funktioniert" :)Dann ist eine Klage jedenfalls schneller.
Wenn die IT-Abteilung die Voraussetzungen noch nicht geschaffen hat geht gar nichts schneller :P
Sicher geht das. Dann wird per Hand berechnet und überwiesen - oder Erzwingungshaft gegen den Regierenden Bürgermeister beantragt.
Erzwingungshaft für Politiker ist nach dem Versuch der DUH, den MP vom Ländle oder den OB von Stuttgart zu internieren, erledigt. Die Rechtsgrundlagen reichen nicht.
Ich würde als verklagter Arbeitgeber dem Anspruch dem Grunde nach widersprechen und die Eingruppierung in Frage stellen.
Nein, ich arbeiten in einem Büro.Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.Sehr schön. Schon mal im Payroll gearbeitet?
Kein Problem. :DIch würde als verklagter Arbeitgeber dem Anspruch dem Grunde nach widersprechen und die Eingruppierung in Frage stellen.
Wofür den AG die Darlegungslast träfe.
Nein, ich arbeiten in einem Büro.Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.Sehr schön. Schon mal im Payroll gearbeitet?
Und wenn eine Buchhaltung nicht in der Lage ist Überweisungen durchzuführen, dann ist es deren Problem wie sie mit einer Richterspruch umgehen.
Zumal Erzieherinnen und Erzieher in Berlin auch leicht einen anderen Arbeitgeber finden dürften.
Nein, ich arbeiten in einem Büro.Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.Sehr schön. Schon mal im Payroll gearbeitet?
Und wenn eine Buchhaltung nicht in der Lage ist Überweisungen durchzuführen, dann ist es deren Problem wie sie mit einer Richterspruch umgehen.
Und sicherlich wird die Erzwingungshaft nicht passieren, aber eine entsprechende Klage ist schon mal eine BILD Überschrift wert.
Aber wenn du der Meinung bist, dass dein AG sich über das Gesetz stellen darf, dann gute Nacht.
Nur weil ihr schiss in der Hose habt eine Klage anzustreben?
Durch die zunehmende Digitalisierung gibt es immer häufiger die Einstellung, dass nur ein Knopfdruck erforderlich ist, um das gewünschte Ergebnis herbeizuzaubern. Und diese Idee spukt vermutlich auch in den Köpfen der Tarifvertragsparteien herum, sonst hätte es vermutlich tatsächlich Umsetzungsfristen gegeben.
In der Urteilsverkündung...
Ich denke, das Land Berlin wird seine Schulden begleichen noch bevor der Gerichtsvollzieher mit dem Regierenden Bürgermeister von dessen Schreibtisch bis zur Tür gekommen ist - egal, wie hoch die Hürden für die Zahlung sind. Und genau deshalb gibt es diese Möglichkeit!
dann muss der AN halt im Zweifel den Gerichtsvollzieher bemühen und der zieht es vom Konto direkt ein, oder ein Inkasso Büro ::) ;DIn der Urteilsverkündung...
Und das Stück Papier bewirkt dann was genau?
Und die Frage ist tatsächlich nicht polemisch gemeint; wir haben vor ca. 2 Jahren ebenfalls ein Urteil "gefangen" mit der Maßgabe dies und jenes in 4 Wochen zu erledigen. Umgesetzt, wie gefordert, wurde es trotzdem nicht.
Hier ist der Rechtsstaat, sofern er eben nicht auf das Mittel einer Erzwingungshaft zurückgreift, an seine Grenze gekommen.
Falls die Umsetzung nicht bis Juni 2020 erledigt ist, empfiehlt sich eine schriftliche Geltendmachung des Nachzahlungsanspruchs.