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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: floW am 04.06.2020 12:01
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Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage. Ich bim am 01.05.2016 die Stufe 4 der EG 9b erreicht. Dann wurde die Stelle zum 01.01.2017 in eine 9c umgewandelt. Ich dachte ich wechsel nun am 01.05.2020 in die Stufe 5, ne ne durch die Höhergruppierung fängt der Zähler am 01.01.2017 wieder neu an. Sprich der Wechsel in die Erfahrungsstufe 5 erfolgt am 01.01.2021. Nun soll meine Stelle noch in diesem Jahr zu einer EG 10 gruppiert werden, dass heißt wenn das vor dem 01.01.2021 passiert und das ist wahrscheinlich, fängt der Zähler wieder bei 0 an und ich darf nochmal die Stufe 4 von vorne bestreiten. Das ist doch die Größte Sauerei die es gibt. Gibt es da rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, dass einem die Erfahrungszeit angerechnet wird.
Vielen Dank schon mal im Voraus
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Wo ist da die Sauerei? Du hast doch gar keine Erfahrungszeit in EG10 Stufe 4 wenn Du dieses Jahr erst Arbeit, die EG 10 wert ist, übertragen bekommst.
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Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage. Ich bim am 01.05.2016 die Stufe 4 der EG 9b erreicht. Dann wurde die Stelle zum 01.01.2017 in eine 9c umgewandelt. Ich dachte ich wechsel nun am 01.05.2020 in die Stufe 5, ne ne durch die Höhergruppierung fängt der Zähler am 01.01.2017 wieder neu an. Sprich der Wechsel in die Erfahrungsstufe 5 erfolgt am 01.01.2021. Nun soll meine Stelle noch in diesem Jahr zu einer EG 10 gruppiert werden, dass heißt wenn das vor dem 01.01.2021 passiert und das ist wahrscheinlich, fängt der Zähler wieder bei 0 an und ich darf nochmal die Stufe 4 von vorne bestreiten. Das ist doch die Größte Sauerei die es gibt. Gibt es da rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, dass einem die Erfahrungszeit angerechnet wird.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Nein. Erfahrungszeiten sind bei Höhergruppierungen völlig unbeachtlich. Stellen sind tariflich ebenso unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Da die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Deines Einverständnis bedarf, kannst Du dies auch einfach ablehnen. Dann verbleibst Du in Deiner bisherigen Entgeltgruppe.
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Werden dir andere nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeiten der EG10 übertragen?
Das erfordert deine Zustimmung.
Erteile diese nicht und erreiche EG 9c Stufe 5 ab 01.01.2021
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Die Tätigkeiten übe ich schon die letzten 3,.. Jahre aus, nur jetzt wird die Stellenplatzbeschreibung angepasst. Das es meine Zustimmung erfordert ist auch klar, ich sehe es trotzdem als Bestrafung.
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Persönliche Sichtweisen sind tariflich unbeachtlich - ebenso wie die ausgeübte Tätigkeit. Es kommt auf die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit an.
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..wieder ein "Opfer" eines Antrag -Schnellschusses aus 2017...
wenn die Tätigkeit doch schon seit drei ausgeübt wird, hätte man doch unter Antragsverzicht schön die Stufenerhöhung abwarten können und wäre dann stufengleich nach EG10 gekommen...
...falsches Timing verbunden mit großen 9c-Augen...
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Welcher Schnellschuss?
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..die Umwandlung zum 01.01.2017 in eine EG 9c Stelle erfolgte offensichtlich auf Antrag...diesen Antrag hätte man bis zum 31.12.2017 stellen könnne oder auch gar nicht...
...es gibt viele, die nicht abwarten konnten und dadurch sich selbst ins Bein geschossen haben...
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Welcher Antrag konnte Stellen umwandeln? Und inwiefern wäre ein solcher Antrag offensichtlich?
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..die Umwandlung zum 01.01.2017 in eine EG 9c Stelle erfolgte offensichtlich auf Antrag...diesen Antrag hätte man bis zum 31.12.2017 stellen könnne oder auch gar nicht...
...es gibt viele, die nicht abwarten konnten und dadurch sich selbst ins Bein geschossen haben...
Die "Umwandlung" zum 01.01.2017 erfolgte auch, wenn der entsprechende Antrag am 31.12.2017 gestellt wurde ;)
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Die "Umwandlung" zum 01.01.2017 erfolgte auch, wenn der entsprechende Antrag am 31.12.2017 gestellt wurde ;)
...ja...aber in diesem Jahr kann Einiges - und so ist es manchem auch - passieren, wo man klarer sehen kann, ob sich die Antragstellung wirklich lohnt...
...das sind dann die, die hinterher jammern, dass das eine Scheissregelung ist...
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Und woher nimmst du nun den Gedankengang, daß der TE ganz früh den Antrag gestellt haben könnte, also einen Schnellschuss fabriziert hat?
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...solange der TO sich nicht gegenteilig äussert, gehe ich zu 99% davon aus...diese Fälle sind typisch...
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Auch Ende 2017 hätte er wohl nicht gewusst, dass drei Jahre später seine E9c in eine E10 "umgewandelt" wird. Dein Gedankenpfad führt zu nichts.
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Die Tätigkeiten übe ich schon die letzten 3,.. Jahre aus, nur jetzt wird die Stellenplatzbeschreibung angepasst. Das es meine Zustimmung erfordert ist auch klar, ich sehe es trotzdem als Bestrafung.
..er hätte nur die Nerven bewahren müssen, da es ja in 2017 offensichtlich schon Hinweise darauf gegeben hat, dass die Stelle nicht richtig bewertet ist...also keine Antrag stellen sollen und in 2018 die Richtigkeit der Stellenbewertung überprüfen lassen..
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Inwiefern? Er hat einfach nicht das gemacht, was er sollte.
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..ich kenne ähnliche Fälle...von 6 Beschäftigten in der Abteilung mit gleicher Tätigkeit haben 2 Anträge in 2017 gestellt und 4 nicht...zu erst haben die 2 sich über 9c in alter Stufe gefreut...nach einer neuen Stellenbewertung in 2018 sind die 4 dann stufengleich in die EG10 gekommen...
...jetzt schimpfen die anderen 2 über soviel Ungerechtigkeit, die sie aber letzendlich ihrer eigenen Blödheit zu verdanken haben...
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Na, bei denen geht es ja noch. Ich kenne Fälle, bei denen Kollegen mit dem Antrag auf 9c für Ausschreibungen auf E10 - Stellen nicht berücksichtigt wurden, da sie ja gerade noch höhergruppiert wurde. Jahreslange Sperre, weil man nicht dran ist, die nur durch Klage aus der Welt zu setzen ist.
Die Einführung der 9c war ehe Mist, zumindest für die Verwaltungsmitarbeiter.
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..in diesen Fällen hätte eine Klage für ein Umdenken beim AG gereicht...
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Hallo,
ich als "ÖD-Neuling lese hier mit und staune etwas... ist es denn nicht so, dass eine Stellenbewertung, egal wann sie durchgeführt wird, dann für alle Beschäftigten mit gleicher Tätigkeit in der Abteilung gilt?
Worauf muss man dann achten, falls ich eine Stelle im ÖD bekomme und auch in eine solche Situation komme.
-Gibt es "Anzeichen" oder Ansagen, wann eine Stellenbewertung ansteht / vorgenommen wird?
-Gibt es da vielleicht einen Zusammenhang mit der Laufzeit, die man schon / noch in einer Stufe ist?
-wo/wie würde man erfahren, ob eine "Zustimmung" des Beschäftigten sinnvoll wäre oder man es besser lässt?
-und was bedeutet diese "Jahrelange Sperre", die BAT erwähnt?
Ich möchte gerne etwas mehr über die Strukturen erfahren, möchte gut vorbereitet sein :-)
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Stellenbewertungen sind tariflich unbeachtlich. Die Schilderung von @BAT ist eine (im öD) rechtswidrige Praxis, die den Bewerberverfahrensanspruch verletzt.
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Diese 9c - Sache war eine Ausnahme von der Regel. Kommt wohl nicht so schnell wieder.
Bei uns gibt es eine Matrix zum Vergabeverfahren, welcher hausinterne Bewerber auf Stellenausschreibungen berücksichtigt wird. Eine dieser Aspekte, ist die Frage, wenn jemand das letzte Mal durch Bewerbung bzw. Antrag höhergruppiert wurde. Diese Bewerber mit 9c auf Antrag fallen erstmal jahrelang zurück.
Kann aber überall anders gehandhabt werden.
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...diese Matrix ist rechtswidrig...
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Ich danke Euch für die schnellen Antworten!