Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ITFrau am 30.06.2020 16:48

Titel: Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: ITFrau am 30.06.2020 16:48
Hallo!
Aktuell bin ich noch in der Privatwirtschaft tätig. Dort habe ich in unterschiedlichen Unternehmen und Positionen fast 9 Jahre Berufserfahrung gesammelt.

Jetzt bin ich mit einer Firma im öffentlichen Diensts einig. Einig heißt, ich könnte mir vorstellen dort zu arbeiten und die Firma würde mich auch haben wollen.

Ich hatte in der Bewerbung schon mein Gehaltsvorstellungen angegeben. Dazu wurde bisher nichts gesagt.

Jetzt geht es darum über die Erfahrungsstufe zu sprechen.
Es geht um eine Stelle nach TVÖD VKA 12. Ich muss eigentlich schon in 5 eingestuft werden um nicht finanziell schlechter zu stehen als aktuell. Der Sprung zu 4 ist auch sehr viel Geld. Und es dauert dann ja auch mindestens 4 Jahre bis ich wieder auf dem Gehalt von heute wäre.

Was meint ihr, was wird mir realistischerweise angeboten werden?
Was ist überhaupt realistischerweise drin?
Ich hatte erwartet, wenn sie mir meine Vorstellung nicht bezahlen können, dass sie mir direkt absagen. Das scheint ja nicht der Fall zu sein.

Ich habe echt Angst davor jetzt eine riesen Enttäuschung zu erleben. Auf was kann ich überhaupt verhandeln und pokern? Ich bin in sowas wirklich schlecht ;) und habe angst mich zu verzocken!

Viele Grüße
IT-Frau
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Organisator am 30.06.2020 16:57
Anspruch besteht auf die Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.

Bei Neueinstellung können Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit berücksichtigt werden, wenn dies für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

(vgl. § 16 Abs. 1 TVöD VKA)

Bedeutet:

Stufe 4 ist also bei knapp 9 Jahren Berufserfahrung möglich. Die Anrechnung der übrigen Berufserfahrung auf die Stufenlaufzeit auch.

Da es sich hier aber um eine Kann-Regelung bei Neueinstellungen handelt, wäre dies vor Vertragsunterschrift zu vereinbaren, da ansonsten die Neueinstellung schon vollzogen wäre.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Raver am 30.06.2020 18:18
Nun - neben dem Entgelt der Gruppe 12 könnte auch eine Prämie (zumindest im Bereich der VKA) von bis zu 1000€/Monat befristet auf maximal 5 Jahre gewährt werden sofern die Erfahrungsstufe nicht auf 3 oder 4 gesetzt werden kann.

Zur Gewinnung von Fachpersonal im IT-Bereich gibt es eben diese Sonderregelung.

Die Richtlinie ist noch gültig soweit ich weiß.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 18:22
Derlei ist im TVÖD nicht vorgesehen, das kann der AG höchstens übertariflich machen. Je nach Land kann den Gemeinden eine übertarifliche Vergütung grundsätzlich untersagt sein.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: ITFrau am 30.06.2020 18:23
Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Ich habe noch nichts unterschrieben. Ich habe aber bald einen Termin wo mir das alles erklärt werden soll (Eintarifierung etc.).

Also das Maximum was möglich ist wäre Erfahrungsstufe 4 mit Anerkennung der Jahre. Dass würde bedeuten, dass ich nach 1 Jahr und 1 Monat in Stufe 5 aufsteigen würde. Direkt mit 5 zu starten ist im TVÖD mit meinen Rahmenbedingungen nicht möglich. Also muss ich 4 mit Anerkennung der Leistungen verhandeln? Gibt es irgendwelche Bedingungen die erfüllt sein müssen, damit etwas anerkannt werden kann?

Ich weiß, dass es um die Stelle noch 1-2 starke Konkurrenten gibt. Daher kann ich wohl nicht zu hoch pokern.

Vielen Dank für die Infos.

Grüße
IT-Frau

Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 18:30
Der AG kann tariflich förderliche Zeiten berücksichtigen. Bei der Beurteilung der Förderlichkeit hat der AG ein sehr weites Ermessen, es kommt - einen willigen AG vorausgesetzt - darauf an, daß Zeiten überhaupt vorhanden sind.“, d.h. bei 9 Jahren kann er keine 10 berücksichtigen.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: daseinsvorsorge am 30.06.2020 19:35
Hallo It-Frau,

was "verschlägt" Sie in den ÖD ?

Denn der Tenor in diesem Forum ist grundsätzlich, dass der ÖD - nicht nur monetär - niemanden mehr aus der Privatwirtschaft locken kann.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Raver am 30.06.2020 19:38
Derlei ist im TVÖD nicht vorgesehen, das kann der AG höchstens übertariflich machen. Je nach Land kann den Gemeinden eine übertarifliche Vergütung grundsätzlich untersagt sein.

Keine Regelung innerhalb des TVöD aber innerhalb des Geltungsbereiches der Mitglieder des VKA anwendbar womit wir wohl hier im Forum TVöD Kommunen richtig sind.

 https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/richtlinie-fachkraefte
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 19:47
Ob die VKA beschließt, daß die Mitglieder ihrer KAV eine Zulage zahlen können, ist tariflich ebenso unbeachtlich wie es nichts an einem grundsätzlichen Verbot übertariflicher Bezahlung in der GemO ändert. Die VKA könnte auch beschließen, Döner zu verkaufen - mit der gleichen tarifrechtlichen wie kommunalverfassungsrechtlichen Wirkung.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2020 20:15
Denn der Tenor in diesem Forum ist grundsätzlich, dass der ÖD - nicht nur monetär - niemanden mehr aus der Privatwirtschaft locken kann.
Sehe ich anders und meiner ist auch ein anderer.
Wir bekommen regelmäßig ITler aus der PW in den öD gelockt (im TV-L)
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2020 20:21
Anspruch besteht auf die Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Das ist dem Sachverhalt nicht entnehmbar.
eB kann natürlich vorliegen.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2020 20:29
Also das Maximum was möglich ist wäre Erfahrungsstufe 4 mit Anerkennung der Jahre. Dass würde bedeuten, dass ich nach 1 Jahr und 1 Monat in Stufe 5 aufsteigen würde. Direkt mit 5 zu starten ist im TVÖD mit meinen Rahmenbedingungen nicht möglich. Also muss ich 4 mit Anerkennung der Leistungen verhandeln?
Richtig, dass können sie dir anbieten, wenn sie wollen.
Es kann passieren, dass die behaupten: Wir können nur Stufe 3 anbieten!
Dann musst du mit einem lächeln nachfragen, warum bei dir nicht die förderlichen Zeiten nach §16 angewendet werden können, oder ob sie diese bei dir nicht anwenden wollen.
Zitat
Gibt es irgendwelche Bedingungen die erfüllt sein müssen, damit etwas anerkannt werden kann?
Ja, man muss glauben können, dass dien berufliche Erfahrung als förderliche Zeit angesehen werden kann.
Der AG muss es wollen.
Die Perosnalsachbearbeiter müssen wissen, dass das geht (gibt ja welche die haben halt keine Ahnung, weil sie Beamte sind und/oder einen schlechten Job machen).
Zitat
Ich weiß, dass es um die Stelle noch 1-2 starke Konkurrenten gibt. Daher kann ich wohl nicht zu hoch pokern.
Nachfragen zu welchen Bedingungen sie dich wollen,c nachfragen warum nicht zu den Bedingungen die hier dargestellt wurden und dann musst du halt entscheiden ob du nur für Stufe 3 (weniger ist so lächerlich, dass man da nur schreiend wegrennen kann) oder nur für Stufe 4 mit Aussicht in 4 Jahren die 5 zu bekommen oder mit Stufe 4 plus Restlaufzeit bis du 10 Jahre voll hast gewillt bist zu arbeiten.
Die werden auch pokern.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: ITFrau am 30.06.2020 20:55
Hallo It-Frau,

was "verschlägt" Sie in den ÖD ?

Denn der Tenor in diesem Forum ist grundsätzlich, dass der ÖD - nicht nur monetär - niemanden mehr aus der Privatwirtschaft locken kann.

Ich habe aktuell eine psychopatische Vorgesetzte und suche ein gutes Umfeld. Der Job reizt mich und würde super zu mir passen. Ansonsten unterliege ich gerade dem vermutlich besten Tarif-Vertrag (nein nicht IG-Metall) und werde im Gesamtpaket ohnehin Abstriche machen müssen. Ich werde zum Beispiel mehr Wochenstunden arbeiten müssen, keine 2 Sonderzahlungen mehr haben, kein Aktienprogramm, keine Einzahlungen auf Langzeitkonto etc. Dafür  aber wohl eine etwas bessere Altersvorsorge. Dafür auch noch weniger Urlaub.

Ich möchte einfach gerne wieder zur Arbeit gehen.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: ITFrau am 30.06.2020 21:01
Also das Maximum was möglich ist wäre Erfahrungsstufe 4 mit Anerkennung der Jahre. Dass würde bedeuten, dass ich nach 1 Jahr und 1 Monat in Stufe 5 aufsteigen würde. Direkt mit 5 zu starten ist im TVÖD mit meinen Rahmenbedingungen nicht möglich. Also muss ich 4 mit Anerkennung der Leistungen verhandeln?
Richtig, dass können sie dir anbieten, wenn sie wollen.
Es kann passieren, dass die behaupten: Wir können nur Stufe 3 anbieten!
Dann musst du mit einem lächeln nachfragen, warum bei dir nicht die förderlichen Zeiten nach §16 angewendet werden können, oder ob sie diese bei dir nicht anwenden wollen.
Zitat
Gibt es irgendwelche Bedingungen die erfüllt sein müssen, damit etwas anerkannt werden kann?
Ja, man muss glauben können, dass dien berufliche Erfahrung als förderliche Zeit angesehen werden kann.
Der AG muss es wollen.
Die Perosnalsachbearbeiter müssen wissen, dass das geht (gibt ja welche die haben halt keine Ahnung, weil sie Beamte sind und/oder einen schlechten Job machen).
Zitat
Ich weiß, dass es um die Stelle noch 1-2 starke Konkurrenten gibt. Daher kann ich wohl nicht zu hoch pokern.
Nachfragen zu welchen Bedingungen sie dich wollen,c nachfragen warum nicht zu den Bedingungen die hier dargestellt wurden und dann musst du halt entscheiden ob du nur für Stufe 3 (weniger ist so lächerlich, dass man da nur schreiend wegrennen kann) oder nur für Stufe 4 mit Aussicht in 4 Jahren die 5 zu bekommen oder mit Stufe 4 plus Restlaufzeit bis du 10 Jahre voll hast gewillt bist zu arbeiten.
Die werden auch pokern.

Stufe 3 müsste ich dann wohl absagen. Das ist nicht vertretbar. Stufe 4 wir wären schon weniger als ich jetzt habe.

Naja Sie wollen mit mir ja über die Anerkennung sprechen. Ich denke nur, dass ich zusätzlich die Tätigkeiten die offiziell ein Praktikum und eine studentische Tätigkeit waren nicht anrechnen lassen kann. Das waren damals bei mir Kniffe um in der Wirtschaftskrise überhaupt einen Job zu haben. Daher gehe ich nur von den 9 Jahren aus.

Das mit den Pokern ist echt schwer. Auf der einen Seite die Konkurrenz auf der anderen Seite lange nicht besetzt bekommen...

Ich dachte, ich hätte im TVÖD gelesen, dass es auch die Möglichkeit gibt 2 Erfahrungsstufen höher einzustufen wegen des Fachkräftemangels...
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Spid am 30.06.2020 21:14
Die Vorweggewährung von Stufen ist lediglich eine Zulage, die die Stufe nicht berührt - und die es im TVÖD nur beim TVÖD-K und beim Bund gibt.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2020 21:22
Ich dachte, ich hätte im TVÖD gelesen, dass es auch die Möglichkeit gibt 2 Erfahrungsstufen höher einzustufen wegen des Fachkräftemangels...
Ich bin im TV-L, wo das geht und das ist bei uns gängige Vorgehensweise.
Wir würde in deinem Fall dir die Stufe 3 plus Zulage von 2 Stufen oder Stufe 4 und Zulage eine Stufe anbieten.
ersteres, weil es auch bei uns noch hier und da "ängstliche" Sachbearbeiter gibt, die keine förderliche Zeit einsetzen wollen und wir damit es erreichen, dass die MA 1 Jahr früher das Entgelt in Höhe der Stufe 6 erhalten.
Und bei uns wurde bisher die Zulage auch nicht wieder gekürzt.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Bpbb87 am 02.07.2020 07:33
Ich bin vom TVL ( 1,h Jahre Beschäftigung Personalmanagment) in Stufe 2 schlussendlich in den TVÖD (Sozialamt) gewechselt.

Mit wurde Stufe 2 verweigert im TVÖD. Ist das richtig oder falsch? Ich möchte Stufe 2 gern einfordern.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Spid am 02.07.2020 07:36
In der Sachverhaltsschilderung im anderen Thread hattest Du behauptet, auch im Sozialamt unter den TV-L zu fallen. Was stimmt denn nun?
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Bpbb87 am 02.07.2020 09:08
Nein ich war im TVL im Personalmanegement Stufe 2 und bin dann in den TVÖD gewechselt (Sozialamt), aber mir wurde der Einstieg mit Stufe 2 verweigert.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Lars73 am 02.07.2020 09:12
Einschlägige Berufserfahrung ist nicht zu erkennen. Anspruch auf Anwendung der Kann-Bestimmungen besteht nicht. Deshalb ist Stufe 1 nicht zu beanstanden. (Man muss ein solches Angebot allerdings nicht annehmen. Ab es dann gelingt Stufe 2 auszuhandeln hängt von den konkreten Umständen ab.)
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Spid am 02.07.2020 09:13
Nein ich war im TVL im Personalmanegement Stufe 2 und bin dann in den TVÖD gewechselt (Sozialamt), aber mir wurde der Einstieg mit Stufe 2 verweigert.

Du schriebst:
Ich war bisher im TVL 1,5 Jahre beschäftigt und in der Stufe 2 im Personalmanagement. Nun bin ich im TVL im Sozialamt und mir wurde mit Einstellung die Stufe 2 verweigert.

Kann ich auf die Stufe 2 bestehen?
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: blondie am 02.07.2020 13:04
Hallo It-Frau,

was "verschlägt" Sie in den ÖD ?

Denn der Tenor in diesem Forum ist grundsätzlich, dass der ÖD - nicht nur monetär - niemanden mehr aus der Privatwirtschaft locken kann.

In Coronazeiten merken aber doch viele, dass die im öffentlichen deutlich weniger Abstriche haben.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: ITFrau am 02.07.2020 14:03
Hallo It-Frau,

was "verschlägt" Sie in den ÖD ?

Denn der Tenor in diesem Forum ist grundsätzlich, dass der ÖD - nicht nur monetär - niemanden mehr aus der Privatwirtschaft locken kann.

In Coronazeiten merken aber doch viele, dass die im öffentlichen deutlich weniger Abstriche haben.
Ich war schon vor Corona am suchen! Hätte mir jemand vor 1 Jahr gesagt, dass ich im ÖD lande hätte ich den ausgelacht. Ich habe mich eigentlich ausschließlich in der PW beworben. Hier war die Stelle sehr interessant, aber ich hätte nie gedacht, dass ich am Ende genommen werde und das Gesamtpaket passt.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Kaiser80 am 02.07.2020 14:09

Ich war schon vor Corona am suchen!

Herrlich, das gute rheinische "am-Progressiv". Ich liebe es...
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: ITFrau am 02.07.2020 14:17

Ich war schon vor Corona am suchen!

Herrlich, das gute rheinische "am-Progressiv". Ich liebe es...

Das musste ich erst mal googeln. Habe ich noch nie gehört. Und nebenbei gesagt komme ich aus einer ganz anderen Ecke.  :o Wieder was dazu gelernt!  ;D
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Caesar42 am 02.07.2020 14:21
Einschlägige Berufserfahrung ist nicht zu erkennen. Anspruch auf Anwendung der Kann-Bestimmungen besteht nicht. Deshalb ist Stufe 1 nicht zu beanstanden. (Man muss ein solches Angebot allerdings nicht annehmen. Ab es dann gelingt Stufe 2 auszuhandeln hängt von den konkreten Umständen ab.)

So lief es bei mir auch. Keine einschlägige Berufserfahrung, also E 11 Stufe 1. Verhandlungen ob evtl. Stufe 2 laufen noch. Letzten Endes wird es aber wohl auf Stufe 1 hinauslaufen. Kann-Bestimmung, also Ermessen des zukünftigen AG... Bums, Ende, Aus. Ist halt so. Man verliert ein Jahr, so what!
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Kaiser80 am 02.07.2020 14:28
Man verliert ein Jahr, so what!
Ja echt bei E11 sind das ja auch nur 350€ Brutto, so what...
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: WasDennNun am 02.07.2020 16:33
Einschlägige Berufserfahrung ist nicht zu erkennen.
Anhand der zur Verfügung stehenden Schilderung kann ich allerdings keine Versagungsgründe für das Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung erkenne.
Das kommt nun mal auf die zukünftigen Aufgaben an und was man an einschlägige Berufserfahrung mitbringt.
(Ich hatte aus der pW kommend im öD auch einschlägige Berufserfahrung, warum sollte das hier anders sein).
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Lars73 am 02.07.2020 19:51
Meine Aussage bezieht sich auf Bpbb87
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: WasDennNun am 03.07.2020 06:51
Meine Aussage bezieht sich auf Bpbb87
Ups, übersehen.
Aber meine Frage an @Organisator:
Anspruch besteht auf die Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Das ist dem Sachverhalt nicht entnehmbar.
eB kann natürlich vorliegen.

bleibt trotzdem bestehen.  ::)
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Caesar42 am 03.07.2020 07:03
Man verliert ein Jahr, so what!
Ja echt bei E11 sind das ja auch nur 350€ Brutto, so what...
Man kann sich natürlich auch auf endlose Diskussionen einlassen, bis der zukünftige AG dann irgendwann völlig entnervt die Nr. 2 in der Reihenfolge der "Auserwählten" nimmt...
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: WasDennNun am 03.07.2020 07:05
Man verliert ein Jahr, so what!
Ja echt bei E11 sind das ja auch nur 350€ Brutto, so what...
Man kann sich natürlich auch auf endlose Diskussionen einlassen, bis der zukünftige AG dann irgendwann völlig entnervt die Nr. 2 in der Reihenfolge der "Auserwählten" nimmt...
Meinst du jetzt den AG oder den AN, der sich den zweiten Auserwählten aussucht?

auch AN (gerade in der IT Branche) können sich den AG aussuchen.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Bastel am 03.07.2020 07:34
Hallo It-Frau,

was "verschlägt" Sie in den ÖD ?

Denn der Tenor in diesem Forum ist grundsätzlich, dass der ÖD - nicht nur monetär - niemanden mehr aus der Privatwirtschaft locken kann.

In Coronazeiten merken aber doch viele, dass die im öffentlichen deutlich weniger Abstriche haben.

Hast du mal gelesen was der Dame bisher alles geboten wurde? Im Öffentlichen Dienst können keine Abstriche gemacht werden, da es so gut wie nichts zum streichen gibt ::)
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: ds78 am 03.07.2020 11:14
Man verliert ein Jahr, so what!
Ja echt bei E11 sind das ja auch nur 350€ Brutto, so what...
Man kann sich natürlich auch auf endlose Diskussionen einlassen, bis der zukünftige AG dann irgendwann völlig entnervt die Nr. 2 in der Reihenfolge der "Auserwählten" nimmt...

Das Wählen einer #2 würde das Vorhandensein einer solchen voraussetzen. Mir kam man damals auch mit diesem Argument seitens zukünftigem AG. Da man als AN sowohl seinen Marktwert als auch die allgemeine Marktsituation einschätzen können sollte, erschwert das möglicherweise die Argumentation des AG. Ich hab die Gegenargumente ins Leere laufen lassen und am Ende die Stufe mit Zulage erhalten, die ich haben wollte.

Ist halt ein Pokerspiel. Wer nichts wagt, der nichts gewinnt.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: Warumdendas am 03.07.2020 14:52
Ich bin seinerzeit von der pW in Stufe 6 TvöD eingestiegen. Mit den richtigen Augmenten geht alles.
Titel: Antw:Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Beitrag von: WasDennNun am 03.07.2020 18:13
Ich bin seinerzeit von der pW in Stufe 6 TvöD eingestiegen. Mit den richtigen Augmenten geht alles.
Das nennt man förderliche Zeiten