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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Flo4688 am 24.08.2020 14:15

Titel: Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Flo4688 am 24.08.2020 14:15
Hallo liebe Forengemeinschaft,

ich habe eine (für mich) komplizierte Sachlage:

Ich bin seit 8,5 Jahren bei meiner Dienststelle. Angefangen im Anerkennungsjahr und dann als Sozialarbeiter. Nun habe ich eine Weiterbildung zum Suchttherapeuten gemacht (Masterstudium). Schon während der Zeit als Sozialarbeiter habe ich eine therap. Stationsleitung übernommen und wurde aus E9 Stufe 4 in E10 Stufe 3 inkl. Garantiebetrag höhergruppiert, da es sich um höherwertige Tätigkeiten handelte.
Nun wurde ich (wie alle SozialarbeiterInnen) in die neue S-Tabelle in S15 Stufe 3 übergeleitet und erhalte eine Zulage, die S15/3 auf mein bisheriges Brutto aufstockt.
Durch den Masterabschluss soll ich nun in E13 höhergruppiert werden. Nun mein Problem:

Aus E10/3 wäre ich über E11/3, E12/3 in E13/3 gruppiert worden.
Aus S15/3 wird laut AG der direkte Vergleich mit E13 angestellt (ohne Zwischenstufen) und somit würde ich in E13/2 landen.
Meine bisherige Erfahrung als therap. Stationsleitung wird ebenfalls nicht anerkannt obwohl sich an meiner ausgeübten Tätigkeit nichts ändern wird - lediglich der akademische Grad ist nun ein anderer.

Ist dieses Vorgehen seitens des AG korrekt oder müsste zunächst S15/3 in E10/3 "zurückgeleitet" werden und dann die entsprechende Höhergruppierung bis E13 geprüft werden?

Vielen Dank.
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: McOldie am 24.08.2020 14:46

Aus S15/3 wird laut AG der direkte Vergleich mit E13 angestellt (ohne Zwischenstufen) und somit würde ich in E13/2 landen.

so ist es. schau hier einmal
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149757/Tabellenwechsel_-_Stand_18.11.2019.pdf
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Spid am 24.08.2020 14:53
Die Problematik und das weit verbreitete rechtswidrige AG-Verhalten wurde hier ausführlich diskutiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113773.msg168186.html#msg168186
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Flo4688 am 24.08.2020 14:55
Danke für die schnelle Antwort.
Das die Prüfung der einzelnen Stufen bei Höhergruppierung über mehrere Stufen aus Gründen der Einfachheit entfällt, ist aber schon traurig.
Letztlich bin ich durch die kurzfristige Überleitung in die S-Tabelle unter dem Strich schlechter gestellt als vorher in E10.
Inwieweit muss der AG meine bisherige Erfahrung in meinem Aufgabenbereich anerkennen? Das Argument war, dass dies nicht geht, weil ich die Erfahrung in einer anderen Entgeldgruppe gesammelt habe. Inhaltlich ändert sich aber tatsächlich rein gar nicht. Ich mache auch mit Master und E13 exakt das Gleiche wie vorher auch?!
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Flo4688 am 24.08.2020 15:00
Die Problematik und das weit verbreitete rechtswidrige AG-Verhalten wurde hier ausführlich diskutiert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113773.msg168186.html#msg168186

Danke für den Hinweis. Ist somit die zuvor verlinkte Durchführungsverordnung rechtswidrig? So verstehe ich das aktuell. Wie in dem anderen Beitrag von Ihnen bereits geschrieben, erklärt sich mir nämlich auch nicht, warum "Vereinfachung" plötzlich einen Tarifvertrag aushebeln soll!?
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Lars73 am 24.08.2020 16:51
Ich mache auch mit Master und E13 exakt das Gleiche wie vorher auch?!

Dann ist möglicherweise die E13 falsch, oder vorher die S15.
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Flo4688 am 24.08.2020 16:56
E13 denke ich ist insofern richtig, weil mit Masterabschluss min. E13 bei entsprechender Tätigkeit zu zahlen ist...
S15 will ich nicht ausschließen, dass da was nicht stimmt.

Letztlich ist mein Wissensstand, dass eine Verordnung stets dem Tarifvertrag unterstellt ist... Also kann das Argument der Vereinfachung nicht Teile des TV aushebeln.
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Spid am 24.08.2020 17:26
Also entsprechend Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Flo4688 am 24.08.2020 17:42
Freitag habe ich einen Termin beim Fachanwalt
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Flo4688 am 02.10.2020 10:58
Kurzes Update:
Mein Rechtsanwalt sieht das Vorgehen des AG als falsch an. Einerseits sei die Eingruppierung in die S-Tabelle falsch, da meine Tätigkeiten nicht denen eines Sozialarbeiters entsprechen, sondern eines Therapeuten und somit die Eingruppierung in der E-Tabelle hätte vorgenommen werden müssen.
Außerdem scheint die Durchführungsverordnung des MF nicht richtig, da sie den Tarifvertrag punktuell aussetzt und das - meines Wissens nach - nicht rechtens ist.
Derzeit gibt es Schriftwechsel zwischen RA und AG. Gebe gerne weitere Updates, wenn gewünscht.
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Sozialarbeiter am 02.10.2020 14:46
[...] Gebe gerne weitere Updates, wenn gewünscht.
Gerne.
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: klärung am 05.10.2020 22:56
Kurzes Update:
Mein Rechtsanwalt sieht das Vorgehen des AG als falsch an. Einerseits sei die Eingruppierung in die S-Tabelle falsch, da meine Tätigkeiten nicht denen eines Sozialarbeiters entsprechen, sondern eines Therapeuten und somit die Eingruppierung in der E-Tabelle hätte vorgenommen werden müssen.
Außerdem scheint die Durchführungsverordnung des MF nicht richtig, da sie den Tarifvertrag punktuell aussetzt und das - meines Wissens nach - nicht rechtens ist.
Derzeit gibt es Schriftwechsel zwischen RA und AG. Gebe gerne weitere Updates, wenn gewünscht.

Hallo,

Ja, sehr gerne. Ich habe ein ähnliches Problem mit den beiden Tabellen (wie im anderen Beitrag bereits diskutiert) und mir wurde gesagt, dass ich dies so hinnehmen soll.
Deshalb finde ich das sehr interessant.

Grüße
K.
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Flo4688 am 15.10.2020 09:30
Ich habe an dieser Stelle nochmal eine Frage:

Kann ein Durchführungshinweis des Finanzministeriums einen Tarifvertrag in Teilen Außerkraft setzen?
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Spid am 15.10.2020 09:39
Nein.
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: klärung am 15.12.2020 11:12
Hallo,

Gibt es schon neue Informationen?

Grüße
K
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Kaiser80 am 15.12.2020 12:32

Grüße
K
Das kannste du hier nicht schreiben! Akute Verwechlungsgefahr(zu deinen Ungunsten)! ;)
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Jockel am 15.12.2020 15:52
Ihr müsst das Verlinkte auch lesen. Durchführungshinweise sind genau das: arbeitgeberseitige interne Vorschriften, die verhindern sollen, dass jeder macht, was er will und / oder besonders komplizierte Sachverhalte zu klären. Bei Übertragung von Tätigkeiten, die das Ergebnis produzieren, dass ein Wechsel von Anlage B nach Anlage G erfolgt, kommt der Tarifvertrag an seine Grenzen. Das liegt mit Masse daran, dass die Regeln des § 17 lediglich für die EINE Tabelle gedacht und gestrickt sind. Innerhalb der Anlage B sind sie stringend. Innerhalb der Anlage G auch. Wechselt aber die Tabelle, kommt es schon zu Problemen bei der Definition von "höher". Ist S8b höher als EG 9a ?

Jetzt zur "Gerechtigkeit": in der neuen Tätigkeit hast du eine Berufserfahrung von NULL. Daher müsstest du dem Grunde nach in Stufe 1 (Siehe § 16). Da aber der öD ein Paradies ist, sollen Beschäftigte bei derartigen Änderungen "mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten," (§ 17 Abs. 4). Alles andere sind Regelungen, die dies sichern sollen.

Daher ist es -aus Sicht der AG- im Wege der Auslegung des Tarifvertrages richtig, diesen Grundsatz anzuwenden und -da systematisch keine "dazwischenliegenden" Entgeltgruppen eindeutig bestimmbar sind, darauf zu verzichten.

Ich begrüße trotzdem ausdrücklich, dass du klagst, damit das geklärt wird. Bitte bis zum BAG, denn die AG werden das auch beim BAG sehen wollen. Viele Spaß. Berichte dann in 4 Jahren. oder 6.
Titel: Antw:Höhergruppierng aus S-Tabelle in E-Tabelle
Beitrag von: Spid am 15.12.2020 16:12
Warum sollte man völlig unbeachtliche Dokumente lesen oder überhaupt zur Kenntnis nehmen? Die scheunentorgroße Lücke in der Argumentation - mit der Methode zur Bestimmung der höheren Entgeltgruppe lassen sich schließlich auch die dazwischen liegenden Entgeltgruppen bestimmen - wurde ja bereits aufgezeigt. Inwiefern wäre Berufserfahrung außer bei der Einstellung für die Stufe der Entgelttabelle relevant?