Hallo liebe Forengemeinschaft,
ich habe eine (für mich) komplizierte Sachlage:
Ich bin seit 8,5 Jahren bei meiner Dienststelle. Angefangen im Anerkennungsjahr und dann als Sozialarbeiter. Nun habe ich eine Weiterbildung zum Suchttherapeuten gemacht (Masterstudium). Schon während der Zeit als Sozialarbeiter habe ich eine therap. Stationsleitung übernommen und wurde aus E9 Stufe 4 in E10 Stufe 3 inkl. Garantiebetrag höhergruppiert, da es sich um höherwertige Tätigkeiten handelte.
Nun wurde ich (wie alle SozialarbeiterInnen) in die neue S-Tabelle in S15 Stufe 3 übergeleitet und erhalte eine Zulage, die S15/3 auf mein bisheriges Brutto aufstockt.
Durch den Masterabschluss soll ich nun in E13 höhergruppiert werden. Nun mein Problem:
Aus E10/3 wäre ich über E11/3, E12/3 in E13/3 gruppiert worden.
Aus S15/3 wird laut AG der direkte Vergleich mit E13 angestellt (ohne Zwischenstufen) und somit würde ich in E13/2 landen.
Meine bisherige Erfahrung als therap. Stationsleitung wird ebenfalls nicht anerkannt obwohl sich an meiner ausgeübten Tätigkeit nichts ändern wird - lediglich der akademische Grad ist nun ein anderer.
Ist dieses Vorgehen seitens des AG korrekt oder müsste zunächst S15/3 in E10/3 "zurückgeleitet" werden und dann die entsprechende Höhergruppierung bis E13 geprüft werden?
Vielen Dank.