Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: anonymus1453 am 29.09.2020 08:58
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Hallo,
ist es möglich, wenn man Dienstunfähig ist und Ruhegehalt kriegt, dass man in der Privatwirtschaft woanders weiter arbeiten kann ohne, dass das Ruhegehalt gekürzt wird?
Beispiel: Beamter kriegt mit 40 Jahren einen Burnout und wird Dienstunfähig. Nach einiger Zeit wird festgestellt, dass er nicht mehr zurückommen kann und bekommt dann ein Ruhegehalt. Der Beamter entscheidet sich aber nach einiger Zeit in der privaten Wirtschaft eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen.
Wird dem Beamten in dem Beispiel das Ruhegehalt gekürzt oder evtl. komplett weggenommen?
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... na hoffentlich! Eine Vollzeittätigkeit in der pW spricht ja gegen den Fortbestand der Diagnose/Prognose. Es sei denn, er faltet - quasi meditierend - in Vollzeit Briefmarken ...?
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Diese Frage ist im Unterforum TVöD Kommunen fehl am Platz.
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Welches Land?
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Phantasialand ;D
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Hallo,
ist es möglich, wenn man Dienstunfähig ist und Ruhegehalt kriegt, dass man in der Privatwirtschaft woanders weiter arbeiten kann ohne, dass das Ruhegehalt gekürzt wird?
Beispiel: Beamter kriegt mit 40 Jahren einen Burnout und wird Dienstunfähig. Nach einiger Zeit wird festgestellt, dass er nicht mehr zurückommen kann und bekommt dann ein Ruhegehalt. Der Beamter entscheidet sich aber nach einiger Zeit in der privaten Wirtschaft eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen.
Wird dem Beamten in dem Beispiel das Ruhegehalt gekürzt oder evtl. komplett weggenommen?
"weggenommen" werden nur Schäufelchen im Sandkasten!
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Phantasialand ;D
Das liegt in Brühl, mithin in NRW. Dort kann man grds. (einschließlich Ruhegehalt) bis zur Höhe der Endstufe des zuletzt innegehabten Amtes hinzuverdienen.