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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Tarifbeschaeftigter am 29.09.2020 09:18
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Wenn man Krankengeld bezieht, kann man ja u.U. auch Urlaub machen (Psyche).
Kann man die Arbeitsunfähigkeit unterbrechen, Urlaub machen (aber gezahlt bekommt man Gehalt und kein Krankengeld) und nach dem Urlaub wieder Krankengeld beziehen, das alles nahtlos?
Muss man ggf. erst einen Tag arbeiten, um wieder Gehalt zum bekommen vor dem Urlaub?
Gibt es Fallstricke, in die man gelangen könnte?
Bereich: TV-L
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Nein, nur wenn anschließend eine andere Erkrankung vorliegt.
Bist du Nordmazedonier aus Stuttgart?
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Nein, nur wenn anschließend eine andere Erkrankung vorliegt.
Bist du Nordmazedonier aus Stuttgart?
Wie meinst Du das mit der anderen Krankheit?
Ich meine dieselbe Krankheit vor und nach dem Urlaub (Psyche).
Ich habe keinen Bezug zum Reich des Alexander des Großen und/oder Stuttgart.
Jetzt habe ich es: ich kann also das Krankengeld nicht mit Urlaub und gleichzeitig Gehalt unterbrechen?
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Genau
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Genau
Warum nicht?
Man kann sich doch Gesundmelden und Urlaub einreichen und nehmen und nach dem Urlaub sich wieder Krank melden. Was spricht denn rechtlich dagegen?
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Nix - wenn Arzt und Arbeitgeber mitspielen. Der Arzt darf nicht länger krank schreiben als gewünscht, der Arbeitgeber müsste bereit sein, den Urlaub zu genehmigen, und der Arzt müsste danach wieder die Arbeitsunfähigkeit attestieren.
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Der Arzt darf nicht länger krank schreiben als gewünscht,
Wo steht das denn?
Der Arzt schreibt dich solang voraussichtlich Arbeitsunfähig, wie er es als medizinisch korrekt hält, glaube nicht das ein vernünftiger Arzt dieses verkürzt.
Du selbst kannst ja jederzeit selbst behaupten, dass du arbeitsfähig bist, unabhängig davon was auf der AU steht.
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Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der dieses Spielchen mitmacht, wenn Urlaub während einer vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeit beantragt wird.
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Ist doch besser, als wenn der Urlaub nach der Genesung genommen wird.
Das ist doch für den AG günstiger, wenn Urlaub für die Genesung genommen wird.
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Man kann sich doch Gesundmelden und Urlaub einreichen und nehmen und nach dem Urlaub sich wieder Krank melden. Was spricht denn rechtlich dagegen?
Rechtlich steht dem wahrscheinlich nichts entgegen. Wenn die AG gern unnötig Geld ausgibt ist es evtl. auch Praxis.
Ich halte doch eher Isie´s Aussage für realistisch.
Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der dieses Spielchen mitmacht, wenn Urlaub während einer vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeit beantragt wird.
Wenn die Genesung mehr als 18 Monate in Anspruch nimmt verfallen alte Urlaubsansprüche.
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Wenn der Arzt mitspielt und der Arbeitgeber den Urlaubsantrag akzeptiert, dann ist es tatsächlich möglich.
Ich persönlich finde es aber extrem fragwürdig, wenn man als Arbeitnehmer solche Ansprüche stellt. Dabei wird häufig vergessen, dass man sein Geld als "Gegenleistung" für seine Arbeitsleistung erhält.
Wenn es dem Heilungsprozess zuträglich ist, ist es aber durchaus denkbar.
Ich kenne Fälle, die direkt nach der letzten AU erst noch ein paar Wochen aufgebauten Urlaub genommen haben. Dann kam der Arbeitnehmer fitter wieder zurück und der Arbeitgeber musste den Kollegen schon länger ersetzen, da tun die letzten 2-3 Wochen auch nicht mehr weg.
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Man kann sich doch Gesundmelden und Urlaub einreichen und nehmen und nach dem Urlaub sich wieder Krank melden. Was spricht denn rechtlich dagegen?
Wenn es der Genesung dient, sollte man nicht solche Fragen stellen sondern nach Absprache mit dem Arzt während der AU in den Urlaub fahren.....
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Man kann sich doch Gesundmelden und Urlaub einreichen und nehmen und nach dem Urlaub sich wieder Krank melden. Was spricht denn rechtlich dagegen?
Rechtlich steht dem wahrscheinlich nichts entgegen. Wenn die AG gern unnötig Geld ausgibt ist es evtl. auch Praxis.
Ich halte doch eher Isie´s Aussage für realistisch.
Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der dieses Spielchen mitmacht, wenn Urlaub während einer vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeit beantragt wird.
Wenn die Genesung mehr als 18 Monate in Anspruch nimmt verfallen alte Urlaubsansprüche.
Aber nur dann ist es für den AG von Vorteil.
Wenn der AN für die Genesung Urlaub nimmt, anstellen während der AU in Uralub zu fahren, dann ist dass doch zum Vorteil des AGs.
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Man kann sich doch Gesundmelden und Urlaub einreichen und nehmen und nach dem Urlaub sich wieder Krank melden. Was spricht denn rechtlich dagegen?
Wenn es der Genesung dient, sollte man nicht solche Fragen stellen sondern nach Absprache mit dem Arzt während der AU in den Urlaub fahren.....
Es geht @Tarifbeschaeftigter doch nicht darum den U zur Genesung zu nutzen sondern um die Bezahlung des Gehaltes anstelle des Krankengeldes.
Ich hatte hier auch schon MA die wenig Verständnis dafür hatten das der AG für die Gehaltszahlung Gegenleistungen erwartet. :(