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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SUElerin2020 am 25.10.2020 16:28
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Hallo zusammen
Ich bin leider überhaupt nicht zufrieden mit den Ergebnisse der Tarifverhandlungen.
Zumal finde ich es sehr zweifelhaft und beschämend dass die Sonderzahlung nicht an alle geht.
Wie kann es denn sein das zb Mitarbeiter in der Kita streiken sollen, busfahrer im TVN ebenfalls, aber nicht die Sonderzahlung bekommen?
Wird das noch angepasst oder verstehe ich da etwas falsch?
Weder im Einigungsschreiben und noch in der Corona Sonderzahlung lese ich etwas was sagt das die Einmalzahlung an alle geht...
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Sie geht nach jetzigem Stand auch nicht an Pflegepersonal in der P-Tabelle.
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Ja... Die nehm ich gern noch mit rein. Warum sind die nicht dabei?
Bleibt das so? Oder kommt da noch ne Änderung?
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Nun, ich persönlich halte das für das Normalversagen der TVP, das sie möglicherweise noch korrigieren werden.
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Dein Wort in Gottes Ohr. Bin ich noch nicht von überzeugt
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Also laut GEW sieht es wohl so aus.
Zitat: Noch im Jahr 2020 erhalten alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen eine Corona-Sonderzahlung. Die Höhe bemisst sich nach der Eingruppierung:
600 Euro (S 2 bis S 8b bzw. EG 1 bis EG8)
400 Euro (S 9 bis S 18 bzw. EG 9a bis EG 12)
300 Euro (EG 13 bis EG 15)
Damit wird honoriert, dass der gesamte öffentliche Dienst unverzichtbare Arbeit leistet. Besonders erfreulich: Diese Prämie ist für die Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Sonderzahlung kommt netto wie brutto auf dem Konto an. Das gilt für alle, die im Jahr 2020 den Gesamtbetrag von 1.500 Euro beitragsfreier Corona-Prämien noch nicht ausgeschöpft haben.
Quelle: https://www.gew.de/troed2020/fragen-und-antworten/?fbclid=IwAR1QHXG9Epzym5tBF2dqVddJq2dK4Kw4i4NQ8Zk4ZoVPPTnR9i_OjyOOdr4
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Das kann die GEW sehen, wie sie möchte, der Tarifvertrag gibt das nicht her: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/201025_TV_Corona-Sonderzahlung.pdf
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Das ist richtig. Kann jedoch möglicherweise als Indiz gewertet werden, dass das so kommt. Aber wer weiß...
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Warum erhalten die höheren EGs nicht 600 Euro?
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Wie ich gerade gelesen habe, unterliegt der TV Corona-Sonderzahlung 2020 nicht der Erklärfrist. Da der Entwurf ihn auf den heutigen Tag datiert, würde ich nicht ausschließen, daß er bereits in der Fassung geschlossen wurde - also ohne Tarifbeschäftigte in der P- und S-Tabelle. TV-N werden ohnehin landesbezirklich verhandelt.
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Wie ich gerade gelesen habe, unterliegt der TV Corona-Sonderzahlung 2020 nicht der Erklärfrist. Da der Entwurf ihn auf den heutigen Tag datiert, würde ich nicht ausschließen, daß er bereits in der Fassung geschlossen wurde - also ohne Tarifbeschäftigte in der P- und S-Tabelle. TV-N werden ohnehin landesbezirklich verhandelt.
Und das bedeutet dass das eine bewusste Entscheidung ist?
Danke für die Info 🙂
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Nein, es handelt sich mutmaßlich um das Normalversagen der TVP. Das kommt davon, wenn man sein Personal miserabel bezahlt. Verdi soll darin ja Vorreiter sein...
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Nein, es handelt sich mutmaßlich um das Normalversagen der TVP. Das kommt davon, wenn man sein Personal miserabel bezahlt. Verdi soll darin ja Vorreiter sein...
Also andersherum gesagt dürfen wir Menschen im sue noch Hoffnung haben?
Warum passiert sowas?
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Nein, es handelt sich mutmaßlich um das Normalversagen der TVP. Das kommt davon, wenn man sein Personal miserabel bezahlt. Verdi soll darin ja Vorreiter sein...
Siehe hier
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Ich weiß nicht, ob sich das noch ändern läßt.
Habe ich doch geschrieben: miserabel bezahltes Personal.
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Warum erhalten die höheren EGs nicht 600 Euro?
Na, die haben doch schon genug Geld..... :-\
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Mal eine blöde Frage, es steht doch direkt als erstes, dass er für den TVÖD gilt. Fallen denn da nicht die S und P Tabellen drunter?
Gilt die Sonderzahlung denn für die Kommunalbeschäftigten?
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Die Entgeltgruppen S X und P Y werden an der entscheidenden Stelle nicht genannt. Die Entsprechungstabelle im TVöD für S-Gruppen findet auf diesen getrennten Tarifvertrag keine Anwendung. Man müsste den Tarifvertrag ändern. Was grundsätzlich möglich ist.
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Und wie sieht es hier mit der Tarifbindung aus? Gilt der TV auch ohne Tarifbindung, wenn im AV nur auf den TVöD verwiesen wurde? (Diskussion gab es hierzu schon bei dem TV Covid)
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Das hängt von der konkreten Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag ab. Es handelt sich um einen den TVÖD ergänzenden Tarifvertrag. Wird ein solcher von der Verweisungsklausel erfasst, gilt auch dieser Tarifvertrag, wenn nicht, dann nicht.
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Warum erhalten die höheren EGs nicht 600 Euro?
Na, die haben doch schon genug Geld..... :-\
Genau... wie immer ne "Sozialismuspauschale" für die unteren EG!
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Nein, es handelt sich mutmaßlich um das Normalversagen der TVP.
Wie wahr, wie wahr....
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Das kann die GEW sehen, wie sie möchte, der Tarifvertrag gibt das nicht her: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/201025_TV_Corona-Sonderzahlung.pdf
Aber der TVöD SuE ist doch Bestandteil des TVöD? WEnn da steht,der gilt für alle im TVöD ?
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Es gilt für alle in den genannten Entgeltgruppen. Die S-Gruppen werden nicht genannt.
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Wir haben nun eine Informationsseite zur Corona-Sonderzahlung eingerichtet:
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html
Ergänzungshinweise sind willkommen!
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Es gilt für alle in den genannten Entgeltgruppen. Die S-Gruppen werden nicht genannt.
Laut unserem Betriebsrat zählen wir dazu. Alles sehr merkwürdig.
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Ich weiß nicht, ob sich das noch ändern läßt.
Habe ich doch geschrieben: miserabel bezahltes Personal.
Schade.
Woher kann ich denn dazu verlässliche Aussagen bekommen? Auf der Seite von der GEW und Haufe steht klar das alle... Verdi Grenz es nicht ein auf ausgewählte Gruppen.
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Ich gehe auch davon aus, dass an alle gezahlt werden wird. Aber vereinbart hat man es im vorliegenden Tarifvertrag nicht. M.E. sollte man den Tarifvertrag ändern. Dazu würde ggf. schon eine Protokollerklärung reichen.
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Weiß jemand wenn man im öffentlichen Dienst einen Monijob hat auch eine Prämie bekommt?
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Soweit der Tarifvertrag Anwendung findet ist es letztlich ein normaler Teilzeitvertrag. Entsprechend bekommt man gemäß dem zeitlichen Anteil die Zahlung.
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https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/Corona-Sonderzahlung_bei_P-_und_S-Entgeltgruppen.pdf
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Wir haben nun eine Informationsseite zur Corona-Sonderzahlung eingerichtet:
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html
Ergänzungshinweise sind willkommen!
Auch TB in der P-Tabelle haben gem. des veröffentlichten Vertragstextes keinen Anspruch.
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https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/Corona-Sonderzahlung_bei_P-_und_S-Entgeltgruppen.pdf
Dann müsste es sich nur noch im Tarifvertragstext wiederfinden, weil entsprechende Erklärungen der TVP außerhalb des Tarifvertrages ohne jeden Wert sind.
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Ja, das stimmt. Die haben wohl nach der durchzechten Nacht festgestellt, dass da im TV Corona was fehlt. Mit der Anlage zeigt sich zumindest, dass ihnen das der Fehler aufgefallen ist und man gewillt ist, dass alle das Geld erhalten.
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Und genau dieser Wille ist unbeachtlich, solange er nicht im Tariftext seinen Niederschlag gefunden hat.
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Ja, das stimmt. Die haben wohl nach der durchzechten Nacht festgestellt, dass da im TV Corona was fehlt. Mit der Anlage zeigt sich zumindest, dass ihnen das der Fehler aufgefallen ist und man gewillt ist, dass alle das Geld erhalten.
Immerhin ziehen die Gewerkschaften ihr Ding mit dem Versagen am laufenden Band konsequent in allen Bereichen durch. Da lassen sie sich nicht lumpen.
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Hallo zusammen,
wer bekommt denn nun diese Corona Sonderzahlung? Alle Tarifbeschäftigten oder nur diejenigen in den Gesundheitsämtern bzw. die aktiv bei der Corona-Bekämpfung mitgearbeitet haben?
Auf jeder Internetseite steht etwas anderes... :-[
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Es gibt schlicht verschiedene Dinge. Eine allgemeine Corona Sonderzahlung für "alle".
Eine spezielle Sonderzahlung für Beschäftigte die in Gesundheitsbehörde zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt sind/waren.
Sowie eine Zulage im Bereich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen eine Pflegezulage. Sowie für Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst
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… und bei uns bekommen alle, die sich nennenswert bei Corona beteiligt haben einen Punkt zusätzlich beim LOB :o
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Ab wieviel verursachten Ansteckungen ;-)
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Ab wieviel verursachten Ansteckungen ;-)
Das wurde nach Ansteckungen nur bei Beamten in eine High-Score-Liste verwandelt, da deren Äquivalent zur LOB bei uns monetär wesentlich niedriger ausfällt. ;D
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Bekommen diese Sonderzahlung auch Bundesbeamte ????
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Bekommen diese Sonderzahlung auch Bundesbeamte ????
Das wird der Gesetzgeber zu entscheiden haben. Stand derzeit gibt es keine Rechtsgrundlagen den Bundesbeamten irgendetwas zu erhöhen oder zu zahlen ;D
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Wir wurden im Zuge des Corona-"Lockdowns" für 4-5 Monate unter Androhung von Folter ins Homeoffice geschickt. Ich warte noch immer darauf, dass da irgendwie ein Fuffi für Strom oder anteilig Internetprovider rüber kommt.
Da bin ich jetzt aber dankbar, dass wenigstens Ver.di über eine gestaffelte Prämie an uns gedacht hat...
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Wir wurden im Zuge des Corona-"Lockdowns" für 4-5 Monate unter Androhung von Folter ins Homeoffice geschickt. Ich warte noch immer darauf, dass da irgendwie ein Fuffi für Strom oder anteilig Internetprovider rüber kommt.
Da bin ich jetzt aber dankbar, dass wenigstens Ver.di über eine gestaffelte Prämie an uns gedacht hat...
Ist doch eigentlich nichts anderes als ein Ausgleich für die Nullrunde bis 1. April 2021.
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Vielleicht sollte man an der Stelle anmerken, dass es sich dabei schlicht um eine Frage der Benennung handelt.
Eine Sonderzahlung wird wie LOB dem Entgelt zugerechnet, versteuert und mit Sozialabgaben belastet. Am Ende bliebe wahrscheinlich weniger als die Hälfte übrig.
Der Gesetzgeber hat aber mit §3 Nr. 11a EStG eine Coronazahlung bis zu 1500€ als steuerfreien Bonus eingeführt. Markiert man also die Zahlung als Corona-Bonus, fällt sie unter diese Regelung und ist abgabenfrei. Die Zahlung des Bonus hat dabei nichts damit zu tun, ob der Betrieb oder der Mitarbeiter tatsächlich von Corona belastet war.
Theoretisch kann sich sogar der Geschäftsführer eines Herstellers von Masken und Desinfektionsmittel selbst einen Bonus von bis zu 1500€ abgabenfrei auszahlen, solange er es als "Coronabonus" markiert.
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Muss das so entsprechend auf der Gehaltsabrechnung stehen und was mache ich wenn das Personalamt dies nicht richtig hinbekommt? Kann ich Widerspruch dagegen einlegen?
Da werde ich wohl auch meine Steuerkarte nachrechnen müssen. Bei meinem Personalamt muss ich alles überprüfen :-\
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Das kann die GEW sehen, wie sie möchte, der Tarifvertrag gibt das nicht her: https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2020/201025_TV_Corona-Sonderzahlung.pdf
In der vom BMI veröffentlichten Fassung ist die Protokollerklärung länger.
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Gibt es zu der einen Link?
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http://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2020/RdSchr_20201025.pdf
Dort als Anlage der Tarifvertrag.
"Protokollerklärung zu Satz 1:
Die Regelungen des § 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 BT-V (VKA), § 51a Abs. 1
Satz 2 und § 52 Abs. 3 BT-B sowie § 52 Abs. 1 Satz 2 BT-K gelten entsprechend. Für den Bereich des TV-V entspricht die Entgeltgruppe 9 (TV-V) der Entgeltgruppe 9a (TVöD)."
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Da haben die TVP ja noch die Kurve gekriegt - schön, daß man es im TVÖD schafft, Fehler kurzfristig zu korrigieren, während man sich im TV-L sehenden Auges ins Desaster stümpert.
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Wir wurden im Zuge des Corona-"Lockdowns" für 4-5 Monate unter Androhung von Folter ins Homeoffice geschickt. Ich warte noch immer darauf, dass da irgendwie ein Fuffi für Strom oder anteilig Internetprovider rüber kommt.
Da bin ich jetzt aber dankbar, dass wenigstens Ver.di über eine gestaffelte Prämie an uns gedacht hat...
Soweit nachvollziehbar. Im Umkehrschluss müssten Pendler ihr eingespartes Fahrgeld als Ausgleich den Stromkosten gegenüberstellen. Ich persönlich würde gern auf 50 € p. M. verzichten wenn ich mir dafür die Fahrtzeit und Kosten sparen kann.
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Wir wurden im Zuge des Corona-"Lockdowns" für 4-5 Monate unter Androhung von Folter ins Homeoffice geschickt. Ich warte noch immer darauf, dass da irgendwie ein Fuffi für Strom oder anteilig Internetprovider rüber kommt.
Da bin ich jetzt aber dankbar, dass wenigstens Ver.di über eine gestaffelte Prämie an uns gedacht hat...
Soweit nachvollziehbar. Im Umkehrschluss müssten Pendler ihr eingespartes Fahrgeld als Ausgleich den Stromkosten gegenüberstellen. Ich persönlich würde gern auf 50 € p. M. verzichten wenn ich mir dafür die Fahrtzeit und Kosten sparen kann.
Und was ist mit denen, die ins Büro laufen können?
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Ich sagte bereits:
Soweit nachvollziehbar.
Aber welche Gruppe ist denn größer? Außerdem wenn der Fußweg ins Büro 10 Min. in Anspruch nimmt sind es rd. 67 Std. gewonnene Lebenszeit p.A.
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Das ist doch müßig, mit Pendlern zu argumentieren, die sind von der Struktur her viel zu heterogen. Abseits von Fahrgemeinschaften, wo es andere Kostenstrukturen gibt, haben Leute mit einer Monatskarte Null an Einsparungen, solange nicht einen Monat durchgängig Home-Office war.
Und auch von der Struktur ist der Corona - Betrag Unfug. Wenn er die Nullrunde von September bis März ausgleichen sollen, müssten die Beträge ja mit den EG`n ansteigen. ;)
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Nochmal ein Umkehrschluss, diejenigen die ins Büro laufen können haben also eine homogene Struktur.(wer hätte das gedacht... ) Mir ging es lediglich darum Vorteile des Home Office zu benennen. Die Tarifverhandlungen hätte man sich, wie immer, vollständig sparen sollen. Das Ergebnis ist unbrauchbar war allerdings auch so zu erwarten.
Unfug ist die Erwartung das Beträge in oberen EG´s ansteigen müssten. Auch die Prozentuale Erhöhung ist in E1 fast doppelt so hoch wie in den oberen EG´s. Wie vielfach in dieser Diskussion erwähnt wurde ist es doch das Ziel die Abstände zu verringern.
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Unfug ist die Erwartung das Beträge in oberen EG´s ansteigen müssten.
Du meinst wohl eher:
Unfug ist die Erwartung das Beträge in oberen EG´s ansteigen werden.
Denn dass sie steigen müssten, ist kein Unfug, aber in der Pauschalität inkorrekt.
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Nochmal ein Umkehrschluss, diejenigen die ins Büro laufen können haben also eine homogene Struktur.(wer hätte das gedacht... ) Mir ging es lediglich darum Vorteile des Home Office zu benennen. Die Tarifverhandlungen hätte man sich, wie immer, vollständig sparen sollen. Das Ergebnis ist unbrauchbar war allerdings auch so zu erwarten.
Unfug ist die Erwartung das Beträge in oberen EG´s ansteigen müssten. Auch die Prozentuale Erhöhung ist in E1 fast doppelt so hoch wie in den oberen EG´s. Wie vielfach in dieser Diskussion erwähnt wurde ist es doch das Ziel die Abstände zu verringern.
Wessen Ziel?
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Unfug ist die Erwartung das Beträge in oberen EG´s ansteigen müssten.
Du meinst wohl eher:
Unfug ist die Erwartung das Beträge in oberen EG´s ansteigen werden.
Denn dass sie steigen müssten, ist kein Unfug, aber in der Pauschalität inkorrekt.
Genau das meine ich.
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Nochmal ein Umkehrschluss, diejenigen die ins Büro laufen können haben also eine homogene Struktur.(wer hätte das gedacht... ) Mir ging es lediglich darum Vorteile des Home Office zu benennen. Die Tarifverhandlungen hätte man sich, wie immer, vollständig sparen sollen. Das Ergebnis ist unbrauchbar war allerdings auch so zu erwarten.
Unfug ist die Erwartung das Beträge in oberen EG´s ansteigen müssten. Auch die Prozentuale Erhöhung ist in E1 fast doppelt so hoch wie in den oberen EG´s. Wie vielfach in dieser Diskussion erwähnt wurde ist es doch das Ziel die Abstände zu verringern.
Wessen Ziel?
Das Ziel von Verdi. Es gibt einen "Untere EG´s Solidaritätsbonus" der den Abstand verringern soll.
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Ganz genau. Also hat jeder TB in höheren Entgeltgruppen ein originäres Interesse daran, Verdi maximal zu schaden und zu schwächen, damit derlei in Zukunft nicht mehr geschieht.
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Da haben die TVP ja noch die Kurve gekriegt - schön, daß man es im TVÖD schafft, Fehler kurzfristig zu korrigieren, während man sich im TV-L sehenden Auges ins Desaster stümpert.
Ist wohl mit ner Austauschseite geregelt worden... ;-)
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Unfug ist die Erwartung das Beträge in oberen EG´s ansteigen müssten. Auch die Prozentuale Erhöhung ist in E1 fast doppelt so hoch wie in den oberen EG´s. Wie vielfach in dieser Diskussion erwähnt wurde ist es doch das Ziel die Abstände zu verringern.
Wo hätte ich von Erwartung gesprochen und wieso wird Prozentrechnung mit absoluten Beträgen durcheinander geworfen?
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Ganz genau. Also hat jeder TB in höheren Entgeltgruppen ein originäres Interesse daran, Verdi maximal zu schaden und zu schwächen, damit derlei in Zukunft nicht mehr geschieht.
Nein. Abgesehen davon, dass es Beschäftigte gibt, die sich in höheren und niedrigens Entgeltgruppen aufgehalten haben gibt es noch jene, bei denen der Partner sich "in Feindesland" befindet.
"Fast jeder" wäre mithin korrekt.
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Ganz genau. Also hat jeder TB in höheren Entgeltgruppen ein originäres Interesse daran, Verdi maximal zu schaden und zu schwächen, damit derlei in Zukunft nicht mehr geschieht.
Wie sieht das Szenario aus, wenn Verdi geschwächt wäre? Also nicht dein Wunsch-Szenario sondern das Reale.
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Die AG würden Ihre Vorstellungen nicht nur der Höhe nach durchsetzen, sondern auch in der Binnenverteilung.
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Das soll das "Reale" sein?
Mägde sagte doch es gäbe eigentlich nichts zu verteilen...
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Du glaubst sicherlich auch das 1 l Druckertinte 1000 € kostet? 8)
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Hallo,
wenn ich seit mitte 2019 in Elternzeit bin, aber im April 2020 meine LOB Auszahlung bekommen habe, sind beide Voraussetzungen erfüllt? Nicht, oder?
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Das soll das "Reale" sein?
Mägde sagte doch es gäbe eigentlich nichts zu verteilen...
Es wurde aber etwas verteilt.
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Hallo,
wenn ich seit mitte 2019 in Elternzeit bin, aber im April 2020 meine LOB Auszahlung bekommen habe, sind beide Voraussetzungen erfüllt? Nicht, oder?
Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Tabellenentgelt des
Monats Dezember 2020 ausgezahlt, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Oktober
2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und
dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Du kannst aber auch deine PA fragen.
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Ich glaube meine PA ist dafür zu unfähig. Vermutlich wird einfach nichts ausgezahlt. Wenn ich beurteilen müsste würde ich auch eher dazu tendieren keinen Anspruch zu sehen, weil der LOB Anspruch ja im Jahr 2019 entstanden ist und nur die Auszahlung in den April 2020 fällt.
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Du schreibst doch selbst das dein LOB Anspruch aus 2019 ist. Auf dieser Grundlage hattest du keinen Anspruch im vorgenannten Zeitraum und hast somit keinen Anspruch.
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1. Es handelt sich um eine Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes.
Es fällt mir schon schwer genug bei den allermeisten TB eine Abmilderung der zusätzlichen Belastung zu sehen. Noch weniger Verständnis habe ich bei dir eine zu erkennen wenn du dieses Jahr eh nicht gearbeitet hast.
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Rein theoretisch ich verlasse den AG am 30.11.... bekomme ich die "Corona-Einmalzahlung" zum 30.12. nachgezahlt?
"Eigentlich" hätte ich ja den Anspruch, weil ich ich ja im Oktober noch beim alten AG angestellt war.
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Rein theoretisch ich verlasse den AG am 30.11.... bekomme ich die "Corona-Einmalzahlung" zum 30.12. nachgezahlt?
"Eigentlich" hätte ich ja den Anspruch, weil ich ich ja im Oktober noch beim alten AG angestellt war.
Sie ist spätestens mit dem Dezember Gehalt zu zahlen.
Davon ab, habe ich nicht den Eindruck daß zusätzliche Belastungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einschlägig wären. Es ist eine Sonderzahlung für die allgemeinen Belastungen durch die Corona - Krise.
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Weder noch. Die einmalige Corona-Sonderzahlung ist selbst die Belastung, weil sie keine Belastungen ausgleichen soll, sondern die Tariferhöhung ersetzt, die ansonsten zum 01.09.20 vereinbart worden wäre. Ihre Ausgestaltung dient lediglich ihrer steuerlichen Begünstigung.
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Woraus geht hervor, daß diese Sonderzahlung die fehlende Tariferhöhung ersetzen soll?
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Aus den Verhandlungen.
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Aus den Verhandlungen.
Entscheidend ist die schriftliche Einigung. Selbst wenn, warum wäre das ein Belastung?
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In der schriftlichen Einigung läßt sich nicht ein, wofür die Zahlung sei. Die TVP belassen es bei der rechtlichen Einordnung.
Dadurch, daß die TVP keine Steigerung des Tabellenentgelts vereinbart haben, wird durch die Inflation die Arbeitskraft der TB entwertet. Die anstatt einer Steigerung der Tabellenentgelte vereinbarte Einmalzahlung ist nicht geeignet, dies auszugleichen. Mithin handelt es sich um eine Belastung.
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Da sind wir anderer Meinung - zumindest im Sprachgebrauch und werden auch nicht zusammen kommen.
Interessanter wäre beim Abschluss die Einigung auf die Stufe 6 für Ärzte und die explizite Anerkennung der Anrechnung der in der Stufe 5 verbrachten Laufzeit.
Ändert dies deine Rechtsauffassung zum alten Disput, ob solche Laufzeiten bei Einführung einer bisher nicht existenten Stufe 6 anzurechnen sind? Ich war immer der Auffassung, daß dies nicht zu erfolgen hat, da die TP diese nicht vereinbart hatten. Nunmehr jedoch wohl.
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Nein. Da gibt es nichts anzurechnen, die Stufenlaufzeit ist ja da.
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Nein. Da gibt es nichts anzurechnen, die Stufenlaufzeit ist ja da.
Das Wort "zudem" in der Einigung lässt erkennen, daß die Tarifparteien nicht dieser Meinung sind auch nie waren.
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Rein theoretisch ich verlasse den AG am 30.11.... bekomme ich die "Corona-Einmalzahlung" zum 30.12. nachgezahlt?
"Eigentlich" hätte ich ja den Anspruch, weil ich ich ja im Oktober noch beim alten AG angestellt war.
Sie ist spätestens mit dem Dezember Gehalt zu zahlen.
Das beantwortet aber nicht meine Frage.... Ja oder Nein?
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html
Dort steht lediglich: ... die Auszahlung erfolgt mit dem Dezemberentgelt. Wenn ich zum 30.12. nicht mehr beim AG bin? Nachfordern?
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Rein theoretisch ich verlasse den AG am 30.11.... bekomme ich die "Corona-Einmalzahlung" zum 30.12. nachgezahlt?
"Eigentlich" hätte ich ja den Anspruch, weil ich ich ja im Oktober noch beim alten AG angestellt war.
Sie ist spätestens mit dem Dezember Gehalt zu zahlen.
Das beantwortet aber nicht meine Frage.... Ja oder Nein?
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html
Dort steht lediglich: ... die Auszahlung erfolgt mit dem Dezemberentgelt. Wenn ich zum 30.12. nicht mehr beim AG bin? Nachfordern?
Ja, wahrscheinlich erhälst du sie schon mit deinem letzten Gehalt vor dem Ausscheiden. Ein Anspruch besteht zumindest.