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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Matzl88 am 26.10.2020 17:16

Titel: E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Matzl88 am 26.10.2020 17:16
Hey Forum

Mit Begeisterung hab ich irgendwo gelesen das das Thema Jobbike endlich durch ist. Nun stellt sich mir die Frage ab wann kann man das in Anspruch nehmen?

Steht mir dies dann zu oder kann mir mein AG hier noch einen Strich durch die Rechnung machen?

Kenne mich mit dem Thema kaum aus, aber villeicht kann mir dann auch gleich mal jemand etwas auf die Sprünge helfen welches Modell dies dann sein wird und wie so eine Eltgeltunwandlung dann abläuft vom Kauf bis zum 100% bezahlten bike.

Gibt es da nen preisliches Limit für nen Rad?

Liebe Grüße und besten Dank.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 26.10.2020 17:23
Es bedarf jedenfalls einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen AG und AN dazu. Für alles weitere gilt es, die Fassung des entsprechenden Tariftextes abzuwarten, mit dessen Entwurf noch nicht einmal begonnen wurde, da die Erklärfrist zur Tarifeinigung ja gerade erst begonnen hat.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Amiga am 26.10.2020 19:46
Jetzt bekommt man schon einen Drahtesel, um nicht mehr mit seinem Klimawandelbeschleunigungsgerät fahren zu müssen. Ich glaube, die ticken nicht mehr ganz richtig. Vielleicht bin aber auch ich einfach schon verblödet. Kann alles sein.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 26.10.2020 19:59
Wäre ein Dienst Pkw (auf 4 Räder), ein doppeltes Dienstrad?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Börnie am 27.10.2020 06:34
Das Leasing von Rädern per Entgeltumwandlung von ca. 2 Mio. Beschäftigten wird vor allen viel Begeisterung bei den  Sozialversicherungen erzeugen...
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 06:42
Zwangsversicherungssysteme auszutrocknen ist doch großartig. Der erste Schritt zur Abschaffung.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Isie am 27.10.2020 07:19
Eine Entgeltumwandlung für ein Jobbike ist steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich nicht mit einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung zu vergleichen. Das fehlte ja wohl gerade noch, wenn man durch einen Tarifvertrag und/oder eine arbeitsvertragliche Vereinbarung einen neuen Steuerfreibetrag erschaffen könnte. Solange es keine entsprechenden Gesetzesänderungen gibt, können nur bereits vorhandene Regelungen, z. B. Steuerfreiheit für Sachbezüge bis zur gesetzlichen Höchstgrenze, zum Tragen kommen.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 07:27
Es hat auch niemand steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Ausnahmetatbestände durch Tarif-/Arbeitsvertrag behauptet. Jedoch können solche im Hinblick auf Elektromobilität und Leasingmodelle sowie allgemein bestehende nun erstmals im Tarifregime des TVÖD erstmals genutzt werden, weil eine Entgeltumwandlung zuvor rechtlich nicht möglich war, weil der AG das tariflich festgelegte Entgelt an den TB auszuzahlen hatte.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Isie am 27.10.2020 07:28
Zwangsversicherungssysteme auszutrocknen ist doch großartig. Der erste Schritt zur Abschaffung.

Ach nee.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 07:31
Und was möchtest Du uns damit sagen?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: stefan77 am 27.10.2020 09:39
Ich finde die Regelung auch interessant, da es bei uns bislang auch wegen der tariflichen Möglichkeit scheiterte.

Man muss aber beachten, das vor allem Ver.di lange gegen das E-Bike-Leasing war. Nicht, dass jetzt alle denken, sie bekommen etwas geschenkt.


E-Bike-Leasing lohnt sich auch nicht so stark, wie immer alle denken.
Man sollte einmal ganz nüchtern den Kauf eines E-Bikes mit dem Leasing vergleichen. Beispiel:
- monatliche Leasing-Gebühren gibt es beim Kauf nicht
- fallen hohe Versicherungs-Gebühren an?
- wie hoch wird die Abschlussrate sein
- ist der Preis eines E-Bikes realistisch. Außer im Corona-Jahr zahlt kein Mensch den UVP, und selbst auf den Schaufenster-Preis bekommt man regelmäßig noch 10 %.
- least man das Fahrrad, dass man sich auch kaufen würde? Oder ist es plötzlich der Ferrari?

Dagegen steht dann die Ersparnis durch Steuern/SV.

Und hier muss man dann schauen, ob es wirklich besser ist, ein E-Bike zu leasen.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: superbraz am 27.10.2020 09:42
jobrad lohnt sich nur, wenn der AG den entsprechenden Betrag aufs Brutto packt...
sonst ist es schrott...

eine Null-Prozent-Finanzierung mit späteren negativen Auswirkungen im Betracht auf Rente etc...

dann lieber Kaufen und fertig...aber kann jeder gern machen, wie er will.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: WasDennNun am 27.10.2020 10:07
jobrad lohnt sich nur, wenn der AG den entsprechenden Betrag aufs Brutto packt...
sonst ist es schrott...
eine Null-Prozent-Finanzierung mit späteren negativen Auswirkungen im Betracht auf Rente etc...

dann lieber Kaufen und fertig...aber kann jeder gern machen, wie er will.
Ja, mehr Brutto bekommen lohnt sich immer, egal ob als Jobrad oder ohne.

Und ja, ist wie beim Dienstwagen: Oftmals eine schöngerechnete Mogelpackung fürs eigene EGO, was die wenigsten korrekt wirtschaftlich ausrechnen.

Andererseits, so ein Jobrad, welches man nach 3 Jahren für 15% "Restwert" (unversteuert?) übernehmen kann um es dann für 50% Restwert zu verkaufen (unversteuert?) ist ja auch bisserl was Netto für die Kekskasse
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 10:56

Andererseits, so ein Jobrad, welches man nach 3 Jahren für 15% "Restwert" (unversteuert?) übernehmen kann um es dann für 50% Restwert zu verkaufen (unversteuert?) ist ja auch bisserl was Netto für die Kekskasse

Und dass dan bis zur Rente x-mal durchziehen...Unendliche Reichtümer. (Sofern der Zoll und FA das nicht spitzkriegen)
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Matzl88 am 27.10.2020 13:34
Hi, danke für eure Antworten.

In welchem zeitlichen Rahmen kann man denn mit der Niederschrift der aktuellen Fassung rechnen um die Sache Jobrad in Anspruch zu nehmen?

Wollte eigentlich das Rad Anfang November bestellen und hab garnicht mehr dran geglaubt das sowas tariflich mal irgendwann möglich sein wird 😂

Liebe Grüße Marcel
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Kaiser80 am 27.10.2020 13:35
Anfang November

Dit kann nüscht werden...
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: WasDennNun am 27.10.2020 14:22
In welchem zeitlichen Rahmen kann man denn mit der Niederschrift der aktuellen Fassung rechnen um die Sache Jobrad in Anspruch zu nehmen?
Die Erklärungsfrist endet am 26. November 2020.
Also rechne nicht vor Mitte Januar damit.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: stefan77 am 27.10.2020 16:08
Ich kenne die Regelungen nicht genauer. Aber es ist doch wahrscheinlich so, dass jeder Arbeitgeber es umsetzen "kann" aber nicht muss, oder?

Dann ist wahrscheinlich selbst der Januar noch sehr sportlich!
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: BAT am 27.10.2020 16:24
Das Leasing von Rädern per Entgeltumwandlung von ca. 2 Mio. Beschäftigten wird vor allen viel Begeisterung bei den  Sozialversicherungen erzeugen...

Nicht alle Beschäftigten haben ein SV - Brutto unter der BBG ;)
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Isie am 27.10.2020 18:30
Und diejenigen, die unter der KV-BBG liegen, werden möglicherweise nicht unbedingt eins der teuersten Räder haben wollen. Und es sind auch nicht alle scharf auf ein Pedelec.
Ich schätze, dass jedes durch EGU finanzierte Jobrad eine Beitragsersparnis von durchschnittlich 10 EUR monatlich jeweils für AG und AN bringen wird. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass man die gesetzliche Sozialversicherung damit austrocknet.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 18:34
Ach, jedes kleine bisschen hilft.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Isie am 27.10.2020 18:47
Du hältst die gesetzliche Sozialversicherung demnach nicht für eine wichtige Grundlage der sozialen Sicherheit in Deutschland?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 27.10.2020 18:49
Nein, Zwangsversicherungssysteme widern mich an.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: BAT am 27.10.2020 20:30
Sozialversicherung ist gut. Jedoch in der Form, wie sie inzwischen hingebogen wurde, ein schlichter Unfug.

Was ist an der Arbeitslosenversicherung für Personen im öD mit Unkündbarkeit sozial? Faktisch ist man von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.

Schlicht pervers.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Joe kommunal am 28.10.2020 09:25
Gutes Stichwort ..

Warum gilt § 34 Abs. 2 TVÖD eigentlich nur für das Tarifgebiet West? Was war/ist der Hintergrund für diese Asozialität bzw. Ungleichheit?

Wann wird diese Ungleichheit abgeschafft? Gerne auch durch Streichung des Absatzes ...
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Wdd3 am 28.10.2020 10:03
In welchem zeitlichen Rahmen kann man denn mit der Niederschrift der aktuellen Fassung rechnen um die Sache Jobrad in Anspruch zu nehmen?
Die Erklärungsfrist endet am 26. November 2020.
Also rechne nicht vor Mitte Januar damit.

Da liegt noch Weihnachten und Neujahr dazwischen. Ich sag mal: Nicht vor Mitte Januar..
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 10:03
Gutes Stichwort ..

Warum gilt § 34 Abs. 2 TVÖD eigentlich nur für das Tarifgebiet West? Was war/ist der Hintergrund für diese Asozialität bzw. Ungleichheit?

Wann wird diese Ungleichheit abgeschafft? Gerne auch durch Streichung des Absatzes ...
Was genau wäre an der Regelung asozial? Was spricht gegen Ungleichheit?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Joe kommunal am 28.10.2020 11:51
Was spricht gegen die Beantwortung der Frage (außer Unkenntnis)?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: AndreasG am 28.10.2020 11:56
Gutes Stichwort ..

Warum gilt § 34 Abs. 2 TVÖD eigentlich nur für das Tarifgebiet West? Was war/ist der Hintergrund für diese Asozialität bzw. Ungleichheit?

Wann wird diese Ungleichheit abgeschafft? Gerne auch durch Streichung des Absatzes ...

Weil die Regelung schon vor der Widervereinigung existierte aber irgendwann bei den Arbeitgebern auf Missfallen gestoßen ist. Als bei der Widervereinigung die 'Arbeitgeberseite darauf bestand diese Regelung nicht auf die neuen Bundesländer auszuweiten hat Verdi zugestimmt.

Abgeschafft wird es wenn Verdi zu der Erkentniss kommt das es abgeschafft werden muss UND das auch durchsetzen kann.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 12:37
Was spricht gegen die Beantwortung der Frage (außer Unkenntnis)?

Nun, es handelt sich um drei Fragen. Die erste ist eine Banalität (weil die TVP das so vereinbart haben), die dritte eine für die Wahrsagerin beim Jahrmarktsbesuch - und die zweite behauptet Asozialität, was zunächst einmal der Klärung bedarf. Also?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Joe kommunal am 28.10.2020 13:08
Nennen Sie es wie Sie wollen. Für Experten wie Sie, habe ich zum besseren Verständnis doch schon die Ungleichheit mit erwähnt.

Ihre Antwort " .. weil es die TVP so vereinbart haben .. " liegt ja auf der Hand. Aber warum wurde das so vereinbart? Was war der Grund dafür? Hatte man Angst das "alte Personal" aus dem Beitrittsgebiet nicht loswerden zu können? Wenn man Prüfberichte liest, dann steht da ja heut noch, dass in den "Ostgebieten" zu viel Personal vorhanden ist und aus demografischen Gründen der Abbau weiter voran schreiten soll.

Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Bastel am 28.10.2020 13:19
Frag die AGs im Osten. Anscheinend wollten die das so.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 13:26
Nennen Sie es wie Sie wollen. Für Experten wie Sie, habe ich zum besseren Verständnis doch schon die Ungleichheit mit erwähnt.

Ihre Antwort " .. weil es die TVP so vereinbart haben .. " liegt ja auf der Hand. Aber warum wurde das so vereinbart? Was war der Grund dafür? Hatte man Angst das "alte Personal" aus dem Beitrittsgebiet nicht loswerden zu können? Wenn man Prüfberichte liest, dann steht da ja heut noch, dass in den "Ostgebieten" zu viel Personal vorhanden ist und aus demografischen Gründen der Abbau weiter voran schreiten soll.

Ich habe nicht vor, irgendwas irgendwie zu nennen. Also, welche "Asozialität" soll der inkriminierten Regelung innewohnen?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Joe kommunal am 28.10.2020 21:40
Wenn Sie die Frage nicht verstehen (wollen), dann dürfen Sie auch gerne schweigen.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 28.10.2020 21:41
Welche "Asozialität" soll denn nun der inkriminierten Regelung innewohnen?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Pseudonym am 29.10.2020 21:15
Nein, Zwangsversicherungssysteme widern mich an.

Sozialversicherung ist gut. Jedoch in der Form, wie sie inzwischen hingebogen wurde, ein schlichter Unfug.

Im Prinzip sehe ich das ähnlich, wenn nicht sogar gleich. Alternativlos abschaffen geht aber nicht. Ich würde eher die ganzen Ausnahmen für Ärzte, Juristen etc. abschaffen und alle in einen Topf werfen. Inkl. Bürgerversicherung. Da kann jeder privat höhere Leistungen vereinbaren. Das System dürfte ganz gut überlebensfähig sein.

Oder die BBG erheblich senken und Versicherungsfreiheit(inkl. Rente) ab 3000 brutto mtl. einführen. Das System würde aber vermutlich bald zugrunde gehen.

Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: BAT am 29.10.2020 21:23
Das Argument mit Beamten, etc. in die GRV ist Unfug, da entsprechend auch höherer Auszahlungsansprüche entstehen. Die Leistungen für den Rest dürften eher sinken.

Bei Pflege- und GKV sieht es ähnlich aus, da die Klientel eher höhere Lebenserwartungen hat und dort die hohen Kosten entstehen.

Allein bei Arbeitslosenversicherung könnte das was bringen. Also rein mit den Beamten in der Arbeitslosenversicherung. Wenn auch unkündbare Beschäftigte dort verortet werden, sehe ich keine prinzipielles Problem.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 29.10.2020 21:25
Wozu braucht es überhaupt Zwangsversicherungen? Und warum auch noch solche, bei denen die Beiträge aber nicht die Leistung vom Einkommen abhängen?

Welche Beschäftigten wären unkündbar?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Bastel am 29.10.2020 21:26
Das Argument mit Beamten, etc. in die GRV ist Unfug, da entsprechend auch höherer Auszahlungsansprüche entstehen. Die Leistungen für den Rest dürften eher sinken.


Die Transferleistungsempfänger würden sich auf mehr Köpfe verteilen.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: BAT am 29.10.2020 21:28


Die Transferleistungsempfänger würden sich auf mehr Köpfe verteilen.

Doch noch Alkohol to go trotz Corona? ;D
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: BAT am 29.10.2020 21:30
Wozu braucht es überhaupt Zwangsversicherungen? Und warum auch noch solche, bei denen die Beiträge aber nicht die Leistung vom Einkommen abhängen?

Welche Beschäftigten wären unkündbar?

Die kennst Du. Zudem gibt es in deutsche eine frei Berufswahl ;)
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Pseudonym am 29.10.2020 21:31
Wozu braucht es überhaupt Zwangsversicherungen? Und warum auch noch solche, bei denen die Beiträge aber nicht die Leistung vom Einkommen abhängen?

Ich sehe einzig die Auffangfunktion für Unfälle / unverschuldet schlechte Lebenslagen als echte Notwendigkeit. Hinzu kommen Schwachsinnige, die die Verantwortung für ihr nutzloses Dasein auf die Gesellschaft übertragen. Die muss man auch zwingen, vorzusorgen. Sie würden sonst ihr gesamtes Geld verprassen und der Gesellschaft auf der Tasche liegen.

Für einen Zwang der Vorsorge-/Vermögensbildung bin ich deshalb zweifelsfrei. Aber auch einzig deshalb.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 29.10.2020 21:39
Das einzige, was Du generierst, sind Verwaltungskosten. Wenn man Notfall-/Wundversorgung, Existenzminimum und außergewöhnliche Notfälle mit einem einkommensabhängigem Zwangsversicherungssystem abdeckt und dies auf eine größtmögliche Beitragszahlerbasis stellt, kann man auch gleich das allgemeine Steueraufkommen nehmen und sich die Verwaltung des Zwangsversicherungsträgers sparen.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Pseudonym am 29.10.2020 21:43
ies auf eine größtmögliche Beitragszahlerbasis stellt, kann man auch gleich das allgemeine Steueraufkommen nehmen und sich die Verwaltung des Zwangsversicherungsträgers sparen.

Im Endeffekt mein Wunsch nach "alle in einen Topf".  Aufwandsneutral geht aber auch das nicht. Es braucht immer Verwaltung für Anspruchsprüfung und Leistungsgewährung. Echte Synergien zu erzielen ist unabhängig davon sinnvoll und notwendig.

Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: superbraz am 30.10.2020 06:59
der thread schweift aber ganz schön ab...


Wozu braucht es überhaupt Zwangsversicherungen? Und warum auch noch solche, bei denen die Beiträge aber nicht die Leistung vom Einkommen abhängen?
Ich sehe einzig die Auffangfunktion für Unfälle / unverschuldet schlechte Lebenslagen als echte Notwendigkeit.

ich bin eher für eine HaftPFLICHTversicherung für Fahrräder mittlerweile...und zwar für alle!
die Radfahrer in den Städten nehmen am Verkehr teil, ohne Fahrschule, ohne jeglichen Versicherungsschutz...
nicht jeder hat eine Privathaftpflicht.

die zwangsverischerung fürs jobrad-leasing ist einfach abzocke.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: WasDennNun am 30.10.2020 07:10
der thread schweift aber ganz schön ab...


Wozu braucht es überhaupt Zwangsversicherungen? Und warum auch noch solche, bei denen die Beiträge aber nicht die Leistung vom Einkommen abhängen?
Ich sehe einzig die Auffangfunktion für Unfälle / unverschuldet schlechte Lebenslagen als echte Notwendigkeit.

ich bin eher für eine HaftPFLICHTversicherung für Fahrräder mittlerweile...und zwar für alle!
die Radfahrer in den Städten nehmen am Verkehr teil, ohne Fahrschule, ohne jeglichen Versicherungsschutz...
nicht jeder hat eine Privathaftpflicht.
Dann doch gleich eine HaftPFLICHTversicherung für ALLE.
Und Zwangsversicherung der nicht mündigen Kinder.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Wdd3 am 30.10.2020 07:21
Nicht zu vergessen die Haft- und Kennzeichenpflicht für Bobbycac, Tretroller und Co. 8)
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: WasDennNun am 30.10.2020 09:37
Dann doch gleich eine HaftPFLICHTversicherung für ALLE.
Und Zwangsversicherung der nicht mündigen Kinder.

Die Menschen, die mich umgeben, haben diese Zwangsversicherung schon. Die 15 Euro im Jahr hatte ich gerade so noch übrig. Finde ich zwar nicht gut, ist aber deutlich entspanntere Weg als mich irgendwann ärgern zu müssen.
Löblich,
ich kenne 3 Fälle bei denen ein Kind einen Schaden (Range von 1500-3000€) verursacht hat und der Geschädigte auf seinen Kosten hängen blieb, weil Kind nicht haftbar, Eltern nur normale Haftpflicht, ...
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Spid am 30.10.2020 09:40
Auch Haftpflichtversicherungen zahlen nicht, wenn der Versicherungsnehmer nicht in Anspruch genommen werden könnte.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Bastel am 30.10.2020 09:40
Dann doch gleich eine HaftPFLICHTversicherung für ALLE.
Und Zwangsversicherung der nicht mündigen Kinder.

Die Menschen, die mich umgeben, haben diese Zwangsversicherung schon. Die 15 Euro im Jahr hatte ich gerade so noch übrig. Finde ich zwar nicht gut, ist aber deutlich entspanntere Weg als mich irgendwann ärgern zu müssen.

15€??? Das ist für die Kinder oder?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Wdd3 am 30.10.2020 10:39
Wie heißt die Klausel und gibt es die bei den gängigen Versicherungen bzw. bei welcher Versicherung bist du?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: BAT am 30.10.2020 10:53

Im Endeffekt mein Wunsch nach "alle in einen Topf".  Aufwandsneutral geht aber auch das nicht. Es braucht immer Verwaltung für Anspruchsprüfung und Leistungsgewährung. Echte Synergien zu erzielen ist unabhängig davon sinnvoll und notwendig.

Das sind Peanuts verglichen mit dem Aufwand an Dokumentation und Abrechung im KV und PV - System. Polykliniken einführen, selbständigen Hausarzt abschaffen und fertig ist die Laube.

Davon aber: wer die Gelegenheit zum Leasen von Fahrrädern (!) gibt, zahlt offenbar beim Regelgehalt zu wenig.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: stefan77 am 30.10.2020 11:38
Geht es hier nicht eigentlich um E-Bikes und Entgeltumwandlung?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: WasDennNun am 30.10.2020 11:49
Geht es hier nicht eigentlich um E-Bikes und Entgeltumwandlung?
Ja und darum wie man sich vor der Entgeltumwandlung, die eine unsachgemäße Handhabung von E-Bikes erzeugen, schützen kann.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Wdd3 am 30.10.2020 11:51
 :) :) :)
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: stefan77 am 30.10.2020 12:23
Es geht mir nur darum, dass z.B. dieser Thread zum Thema E-Bike von sinnvoll ganz schnell zu total unübersichtlich gewechselt ist.

Nicht jeder User hier liest ständig jeden neuen Post.
Dann merkt man, dass hier Seitenlang über Pflichtversicherungen diskutiert wird.

Das macht es, wie geschrieben, absolut unübersichtlich.
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Wdd3 am 02.11.2020 09:19
Wie hast du einen Händler gefunden der am Feiertag geöffnet hat? Oder ist es ein Grauimport? 8)
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: Wdd3 am 02.11.2020 09:40
sorry, ich bin davon ausgegangen das der 31.11 seit 2019 in allen BL Feiertag ist da wir in NS eigentlich relativ wenig Feiertage haben.
Na dann...wie fährt sich dein Lasten-Pedelec?
Titel: Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Beitrag von: BAT am 02.11.2020 10:31
Selbst bei uns in Niedersachsen ist durchaus Shopping - Tag. Aufgrund der nahen Grenze zu NL sogar Samstag und Sonntag.

Wäre nur die Frage, ob ein Leasing - Modell mit Auslandsbezug einschlägig wäre? Bei uns kaufen etwa ein Drittel der Leute Ihre Fahrräder in Holland.